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Behinderung: Merkzeichen G nach pers. Schilderung

18 Aug 2016 21:49 #1 von Elkide
Hallo ihr Lieben,
habe aufgrund von Blasen- und Stuhlinkontinenz, Fußheberparese, Blasenlähmung, Bandscheibenvorfällen und Schmerzsyndrom einen Grad der Behinderung von 70 zuerkannt bekommen. Damit war ich einverstanden. Da es mir aber öfter passiert war, dass ich wegen mangelnder Parkplätze nicht rechtzeitig genug eine öffentl. Toilette erreichen konnte, dachte ich, es wäre sehr hilfreich, wenn es für solche Fälle eine gesonderte Parkerleichterung geben würde. Ich hatte mir vorgestellt, dass man im Notfall für ein paar Minuten im Halteverbot vor öffentl. Toiletten halten dürfte. Habe dann meine pers. Situation mit den dadurch entstehenden Einschränkungen geschildert und angefragt, ob man nicht für inkontinente Personen ein extra Merkzeichen schaffen könnte. Habe auch in dem Schreiben zum Ausdruck gebracht, dass das nur eine Anregung sein soll. Habe weder in dem Schreiben eine Höherbewertung noch ein Merkzeichen beantragt.

Gestern war nun Post vom Versorgungsamt im Briefkasten und ich bekam einen neuen Bescheid mit Ausweis (grün/rosa) Grad der Behinderung von 70 (mit dem Recht auf Widerspruch) und dem Merkzeichen G. Damit hatte ich nun gar nicht gerechnet und war sehr positiv überrascht, da dass G ja doch noch einige Vergünstigungen (Nachteilsausgleiche) zusätzlich beinhaltet.
Eine Antwort auf meinen Vorschlag habe ich nicht bekommen.

Was aber deutlich geworden ist, man muss gar nicht immer noch zusätzlich ärztliche Berichte vorlegen, sondern anscheinend reicht auch ein Brief mit der Beschreibung der Auswirkungen auf das tägliche Leben. Auf jeden Fall kann es bestimmt nichts schaden, den Arztberichten auch noch einen persönlichen Bericht beizufügen, was die Beeinträchtigungen für Einschränkungen nach sich ziehen.

Liebe Grüße
Elke

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18 Aug 2016 23:04 #2 von Waldemar69
Hallo Elke, dann ist das sehr gut für dich gelaufen. Bei mir hatte es zwei Klagen und zwei Gutachten vor dem Sozialgericht bedurft, um überhaupt wieder um auf meinen anfänglich 80 GdB Status vom Versorgungsamt zu kommen. Mein jetziger Status 80 GdB ist letztlich dauerhaft beschieden worden. (Ohne das G Merkzeichen) Bin allerdings auch froh es nicht zu brauchen. Die gerichtlich gestellten Gutachter wollten sich anfänglich auf gar nichts einlassen. Weder über Arztberichte, noch meine persönliche Schilderung. (Bericht) Ohne anwaltliche Hilfestellung wäre das von mir allein nicht zu schaffen gewesen.

Ich freue mich deshalb auch für dich und deinem positiven Entscheid das du es so erreicht hast.

Lieben Gruß
Waldemar
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19 Aug 2016 08:51 #3 von Bezzera
Hallo Elkide,

super, dass das so unkompliziert geklappt hat. So etwas ist (leider) imm stark vom Sachbearbeiter und/oder der Behörde abhängig.
Wo darfst Du jetzt mit der Ausnahmeregelung überall parken? Auch das ist ja leider nicht einheitlich für alle Bundesländer geregelt, bis auf den europäischen Parkausweis.

LG
Gregor
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19 Aug 2016 15:04 #4 von Elkide
Hallo lieber Waldemar und lieber Gregor,

danke für eure Rückmeldungen. Es ist schade, dass so viele im Forum schlechte Erfahrungen mit Behörden oder Krankenkassen gemacht, haben. Die meisten Sachbearbeiter können sich sowieso nicht in die Situation rein versetzen, wie es bei vielen vorkommt, von einem Tag auf den anderen mit massiven Einschränkungen zu leben. Von daher bin ich sehr dankbar, dass ich in dieser Hinsicht noch keine schlechten Erfahrungen gemacht habe.

Mit meinem Brief wollte ich erreichen, dass die beim Versorgungsamt mal grundsätzlich über weitere Merkzeichen bei bestimmten Erkrankungen nachdenken. Natürlich ist mir klar, dass die sich da wahrscheinlich einen Deut drum scheren, aber fragen kostet ja nichts. Das die den Brief zum Anlass genommen haben, meinen Status nochmal zu überprüfen, ist für mich sicherlich vorteilhaft gewesen, hat mich meinem eigentlichen Ziel (Parkerleichterungen) keinen Schritt weiter gebracht. Parkerleichterungen werden erst gewährt bei GdB 80 mit Merkzeichen G. Hatte selber sogar in meinem Brief darauf hingewiesen, dass eine Erhöhung der GdB sowie das Merkzeichen G bei mir nicht infrage kommen, sondern dass man den GdB und ein neues Kennzeichen für die div. Inkontinenzformen entwickeln sollte.

Nun habe ich es und kann mit meiner Wertmarke den Nahverkehr kostenlos nutzen. Ist auch nicht schlecht! Bin öfter in Hamburg oder Köln, so dass ich das dann gut ausnutzen kann.

Wünsche euch allen so nette und gute Sachbearbeiter!

Liebe Grüße
Elke
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19 Aug 2016 16:55 - 19 Aug 2016 16:57 #5 von matti
Liebe Elke,

ich glaube wir zwei hatten an anderer Stelle schon einmal eine Diskussion, über die Nutzung von Behindertenparkplätzen. Wenn ich mich recht erinnere, waren wir durchaus unterschiedlicher Meinung, konnten aber die Beweggründe für unsere Meinungen durchaus gegenseitig nachvollziehen.

Ich möchte dich nicht belehren, sondern vielmehr ein wenig Licht ins Dunkel der Bürokratie bringen, auch damit hier nicht falsche Eindrücke entstehen.

Grundlage für die Feststellung ist allem voran das Sozialgesetzbuch (SGB IX) Neuntes Buch - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen. Ergänzt wird dieses durch weitere Verordnungen und Gesetze, beispielsweise der Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV). Es gibt ein paar Ergänzungen und Regelungen im Landesrecht, die sich aber am Bundesrecht orientieren (müssen).

Schwerbehindertenrecht ist ein Bundesgesetz! Es wird nicht vom Sachbearbeiter eines Versorgungsamtes gemacht, gestaltet, ergänzt oder neugefasst. Das Versorgungsamt stellt, auf Grundlage der Gesetzgebung, nach Aktenlage und/ oder nach Begutachtung den Grad der Behinderung und vorliegende Nachteilsausgleiche fest. Nicht mehr, nicht weniger.

Dein Brief wird wahrscheinlich für Erheiterung in der Behörde gesorgt haben.

Gruß

Matti
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19 Aug 2016 17:47 #6 von Bezzera
Hallo Eklige,

entschuldige, ich muss meine Frage von heute Morgen revidieren. Deine Aussage

Elkide schrieb: und ich bekam einen neuen Bescheid mit Ausweis (grün/rosa) Grad der Behinderung von 70 (mit dem Recht auf Widerspruch) und dem Merkzeichen G.

hatte ich falsche gelesen. Mit dem grün/rosa Ausweis hast Du den Schwerbehindertenausweis gemeint und nicht eine Sondergenehmigung zum Parken. :blush:

LG
Gregor

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19 Aug 2016 20:40 #7 von Elkide
Hallo Matti,

gebe dir Recht, auf jeden Fall war der Adressat falsch! Trage aber gern zur Erheiterung der Behörde bei, wenn es letzten Endes für mich zu so einem positiven Ergebnis führt. Was will man mehr?

Liebe Grüße
Elke

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