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Ewige Angst wegen Rente

30 Dez 2006 15:46 #1 von Engel07
Seit 2 Jahren bekomme ich unbefristet Rente.
Nun, so wie auch im letzten Jahr wird diese jetzt wieder überprüft.
Sie wollten aber diesmal nur eine Auskunft vom Neuro.
Dieser erzählte mir Schauergeschichten wie und wem sie die unbefristete Rente weggenommen hätten.
Nun habe ich panische Angst dass sie mir auch weggenommen wird-warum auch immer.
Ich will noch dazu sagen daß ich einen Behindertenausweis habe mit 50% der immer gültig ist und nicht mehr verlängert werden muss.

Manchmal wird mir so Angst dass ich fast verzweifle.
Kennst sich jemand damit einbischen aus?
Liebe grüße
Engel07

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31 Dez 2006 20:51 #2 von Birgit
Hallo Engel 07! :D

Da Du ja die unbefristete Rente hast, denke ich wirklich nicht, dass sie Dir wieder weggenommen wird. Anders ist es wie bei z.B. mir, ich habe jetzt das 2. Mal wieder eine befristete Rente bis 31.12.2008 bewilligt bekommen, dann muss ich wohl wieder einmal zum Gutachter. Manchmal komme ich mir wirklich wie Simulant vor, zumindest wird man als solcher hingestellt!

Ganz herzliche Grüsse von
Birgit

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31 Dez 2006 20:56 #3 von Engel07
danke schön für deine Antwort,
du- ich war 4 mal beim Gutachter,solange war die Rente immer befristet.
Es klappt bei dir sicher auch noch,und dann kommst du zu uns und wir verbringen einen gemütlichen Rentnermittag.
:P
Ich grüße dich ganz lieb.
Engel07

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31 Dez 2006 21:44 #4 von matti
Hallo Engel,

es gibt einen Unterschied, welchen ich aus eigener Erfahrung in den letzten Wochen kennenlernen durfte.

Ich habe eine Rente bis zum 65. Lebensjahr bewilligt. Danach geht sie nahtlos in die Altersrente über.
Wie ich jetzt feststellen muste wird aber trotzdem von Zeit zur Zeit der Anspruch auf Rentenzahlung geprüft. Erwerbsunfähigkeitsrentner dürfen max. 350 € im Monat dazuverdienen ohne das die Rente gekürzt wird.
Da ich zwei mal in der Woche arbeite, musste mein Arbeitgeber einen Nachweis über meine Gehaltszahlungen der letzten drei Jahre bestätigen.

Bei gleichbleibenden Gesundheitszustand oder Verschlechterung solltest du dir keine großen Sorgen machen, dassdir die Rente wieder aberkannt wird. Sollte sich dein Gesundheitszustand allerdings sehr zum postiven verändern fällt evtl auch eine Rente weg. Dies aber eigentlich auch verständlich.
Hilfreich bei Problemen kann in diesem Fall der www.vdk.de sein. Außerdem ginbt es in vielen Deutschen Städten mittlerweile unabhängige Beratungsstellen. Eine Klage vpr dem Sozialgericht ist im übrigen kostenlos!

Gruß

Matti
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31 Dez 2006 23:18 #5 von eckhard11 ✝
Das ist ja alles schön und gut, aber wir sollten den Begriff "Unbefristet" einmal etwas näher unter die Lupe nehmen :

Beispiel:
Jemand ist ganz begeistert, daß er einen unbefristeten Arbeitsvertrag bekommen hat.
Umso verstörter ist er, als ihm nach sieben Monaten ( also nach der Probezeit ) ohne Angaben von Gründen wieder gekündigt wird.
Der Betroffene macht sich natürlich auf den Weg zum Arbeitsgericht, unter der Prämisse, er habe ja einen unbefristeten Arbeitsvertrag.

Umso erstaunter ist er dann, wenn er erfährt, daß die Kündigung rechtens ist.
( Von einer Abfindung wollen wir hier einmal absehen ).
Warum ist die Kündigung rechtens ?

Der Arbeitsvertrag war u n b e f r i s t e t !!!
Es gab ergo weder einen Zeitplan noch einen frühesten Termin, zu welchem der Arbeitgeber den Betroffenen hätte beschäftigen müssen.
Es gab also auch keine Frist, zu welcher frühestens eine Kündigung hätte erfolgen können.

Gebt euch also bloss nicht der Meinung hin, unbefristet bedeute etwa so ähnlich wie unendlich oder sehr langfristig.
Unbefristet bedeutet gegenteiligerweise, daß etwas sofort, auf der Stelle, beendet werden kann, da keinerlei Frist gesetzt ist !!

Leute mit befristeten Arbeitsverträgen sind in der heutigen Zeit letzten Endes besser dran als mit unbefristeten Arbeitsverträgen.

Ich grüsse euch aus meiner zeitlich unbefristeten Pofe :sleep:
Eckhard
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01 Jan 2007 00:49 #6 von matti
Hallo,

das sagt der Gesetzgeber:

Renten wegen Erwerbsminderung werden grundsätzlich als Zeitrenten geleistet. Die Befristung erfolgt für längstens drei Jahre nach dem Rentenbeginn und kann wiederholt werden. Unbefristet werden sie nur gezahlt, wenn es unwahrscheinlich ist, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit behoben werden kann. Hiervon wird ausgegangen, wenn

- von einer Beseitigung der Erwerbsminderung nicht mehr ausgegangen werden kann (einem Bauarbeiter, der sein linkes Bein verliert wird dieses sicher nicht mehr nachwachsen)

oder

- die Gesamtdauer der Befristungen bereits neun Jahre beträgt. Nach Ablauf der neun Jahre ist bei weiterem Vorliegen der Erwerbsminderung grundsätzlich eine unbefristete Rente zu leisten.
Eine unbefristete Rente kommt jedoch nicht in Betracht, wenn der Anspruch von der Arbeitsmarktlage abhängig ist. In diesen Fällen wird immer nur eine befristete Rente gewährt.

Befristete Renten beginnen am Ersten des siebten Kalendermonats nach Eintritt der Erwerbsminderung, sofern der Rentenantrag rechtzeitig gestellt wird. Der Antrag ist rechtzeitig gestellt, wenn er innerhalb von sieben Kalendermonaten nach Eintritt der Erwerbsminderung beim Rentenversicherungsträger eingeht. Wird der Rentenantrag nach Ablauf der sieben Kalendermonate gestellt, beginnt die Rente mit dem Ersten des Antragsmonats.

Gruß

Matti

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02 Jan 2007 11:58 #7 von Engel07
Lieber Matti
ich danke dir recht hezlich für deine ausfühliche
Antwort,
du hast mir damit sehr viele Ängste genommen.

Auch den link habe ich mir angesehen und werde da auf jeden Fall
Mitglied werden.

viele Grüsse
Engel07

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11 Jan 2007 11:34 #8 von klaro ✝
hallo Engel 07

ich hab mich zu dem Thema, sehr lange *nicht* gemeldet. Es ist bisschen ein heisses Thema.
Das man nie so pauschal sagen kann.
Zudem wohn ich ja nicht in Deutschland. ( Daher schrieb ich auch nichts)

Die Angst versteh ich *zu gut*. Gehts mir doch seit 1996, alle 2 Jahre aufs neue so, dass eine Prüfung stattfindet und die Renten % neu festgelegt wurden. Diesen Sommer, als die Neuberechnung aber kam, hatte ich das erste mal tränen, weil ich doch meinte, dass sie mich mindstesten ein halbes bis ganzes Prozent gesunder ausrechnen.

Ich leiste einerseits nun sehr viel weniger, andererseitsm fühl ich mich besser. Durch die Entlastung, allgemein,

Aber eigentlich hab ich also dann jedesmal, Rente zugesichtert, bis zur Revision. Also ich stehe auch dauerrnd vor dem Fragezeichen, wie geht es weiter? Allgemein, gesundheitlich, werd ich wieder einmal irgendwas arbeiten können, etc??

Acuh wenn mein Wunsch noch so gross ist, weider arbeiten zu können, real ausgesehen, ist es zimlich unwarhscheinlich.

Dennoch. Eckhard hat es *sehr treffend* mit dem Arbeitsverhältnis beleuchtet und verglichen.

Ich hab zwar auch Mühe, dass ich alle 2 Jahr noch eine Revision brauch. Doch muss ich es so ansehen, dass mir dann mindestens 2 Jahre auf Sicher sind.- Mit unbefristet, hätt ich daher Mühe,

dass es GAR KEINE ZEITGRENZE GIBT die eingehalten wird und ich dann noch häufiger vor der Frage stehe....

Was ,wenn die meine rente kürzen. Ich musste auch lernen , die Sachen auf die positive Seite zu begutachten.

Jede Sache hat immer 2 Seiten.

Also ich bin eigentlich noch ganz froh, für die 2 Jahres Frist. Mindestens weiss ich so für 24 Monate, dass ich das Einkommen (welches auch immer) auf sicher habe. Und alles was dazu gehört.

Mein Ziel ist es aber selber auch, zu gesunden.... (Hoffnung darf man nie aufgeben)

*Diese Renten, können einen ganz schön stressen. Ich weiss!! * lieber Gruss klaro :roll:

also befristet oder unbefristet. Lassen wir uns nicht zu sehr stressen, und vergessen wir nicht dazwischen, die *schönen Momente des Lebens* auch noch zu leben. :wink:


Wie gehts dir inzwischen??

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13 Jan 2007 07:49 #9 von mehlbox2001
Moin Engel,

wenn da übrigens wider Erwarten mal eine Entscheidung schief geht, beschäftigt das die Sozialgerichte. Die entscheiden gern und schon per einstweiliger Verfügung zugunsten des sozial Schwächeren.

Wenn du eine normale Rechtsschutzversicherung hast (also nicht nur Vekehrsrechtsschutz "solo"), ist Rechtsschutz vor Sozialgerichten fast immer Teil des Pakets. Wenn dein Einkommen gering ist und du sowieso kein Geld für eine Rechtschutzversicherung hättest, bekommst du meist nach § 114 Zivilprozessordnung "Prozesskostenhilfe" (früher hieß das Armenrecht) und kannst so eventuelle Ansprüche geltend machen.

Also selbst, wenn mal ein "Gutachter" mal Blödsinn veranstaltet: Keine Panik!

Andreas

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19 Jan 2007 21:38 #10 von Engel07
Danke dass ihr mir so Mut gemacht habt, und mir beigestanden habt.
Meine Rente ist wieder durch und ich musste zu keinem Gutachter.
Es wurde lediglich einen Bericht vom Neuro angefordert.
Ganz liebe Grüße
euer Engel07

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