Teil 2
Hallo
Außer der Einführung von 5 Pflegegrade und der neuen Begutachtung/ Einteilung sind die Leistungen teilweise stark gestiegen.
Leistungen ab Pflegegrad 1
Pflegeberatung durch Angestellte der Pflegeversicherung oder durch einen Pflegedienst in der eigenen Häuslichkeit.
Zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen ( 2500 Euro pro Person oder 10000 pro Gruppe)
Versorgung mit Pflegehilfsmitte § 40 Abs. 1-3 und Abs.5
Finanzielle Zuschüsse bei individuellem Wohnungsumbau bis 4000 Euro
Schulung für Pflegende Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen ( Pflegekurse)
Der Entlastungsbeitrag wird von 104 Euro auf 125 Euro pro Monat erhöht.
Leistungen ab Pflegegrad 2
Die Verhinderungspflege wird von 4 Wochen auf 6 Wochen verlängert wobei der Betrag von 1612 Euro bleibt ( Pflegegrad 2 -5 )
Die Kurzzeitpflege wird auf 8 Wochen verlängert auch hier ist der Betrag von 1612 Euro geblieben ( Pflegegrad 2 – 5 )
Die Tages und Nachtpflege wird auf den gleichen Betrag der Pflegesachleistung erhöht.
Was ist die Tages und Nachtpflege?
Die Tagespflege ist eine Betreuung am Tag von einem Pflegedienst oder einer Organisation.
Auch kann man die Tagespflege nutzen um neue soziale Kontakte zu knöpfen. Den Betrag für die Tages und Nachtpflege kann man sich nicht auszahlen lassen. Der Betreiber rechnet direkt mit der Versicherung ab. Bei der Nachtpflege handelt es sich um eine Nächtliche Betreuung. Auch hier ist eine Auszahlung nicht möglich.
Wer eine Tages/ Nachtpflege nutzt, behält den vollen Anspruch auf Pflegegeld bzw. Pflegesachleistungen. Die Leistungen stehen einen zusätzlich zu.
Der Entlastungsbeitrag kann auch nicht ausgezahlt werden. Den Betrag von 125 Euro pro Monat kann man auch in Pflegegrad 1 für die Grundpflege (Pflegedienst) nutzen.
Unter Entlastungsleistung läuft die Hauswirtschaft, Betreuung oder auch Fahrdienste.
Neu und ab 2017 zahlen alle Heimbewohner der Pflegegrade 2 – 5 einen gleichen Eigenanteil innerhalb eines Heimes.
Zum Schluss noch die neuen Pflegegelder und Pflegesachleistungen
Pflegegeld Pflegesachleistung
Pflegegrad 2 = 316 Euro Pflegegrad 2 = 689 Euro
Pflegegrad 3 = 545 Euro Pflegegrad 3 = 1298 Euro
Pflegegrad 4 = 728 Euro Pflegegrad 4 = 1612 Euro
Pflegegrad 5 = 901 Euro Pflegegrad 5 = 1995 Euro
Wenn ihr dieses noch einmal nachlesen möchtet hier der Link:
www.kv-media.de/pflegereform-2016-2017.php
Und hier ein Beispiel wie der Pflegegrad berechnet wird. Hier der Link:
www.kv-media.de/pflegegradrechner.php
Ich hoffe alles Wichtige erwähnt zu haben.
Gruß Jens