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“Aktiv gegen Diskriminierung!”

09 Mär 2011 21:39 #1 von eckhard11 ✝
Hallo und guten Abend, Leute,

unser Mitglied RA Novalis hat mir folgende, hochinteressante Artikel zukommen lassen, welche ich euch nicht vorenthalten will.
RA Novalis engagiert sich - trotz einer Schwerstbehinderung - in den u.a. Verbänden.
( Ich hoffe, RA, ich darf dies erwähnen, weil ich es für sehr erwähnenswert halte )

Viele unserer Nutzer sind nicht nur inkontinent, sondern auch körperbehindert.
Diese alle wissen, welche Probleme ihnen der “normale” Alltag in den Weg legt, weil sowohl die Politiker als auch die ausführenden Organe weder Geldmittel zur Verfügung stellen noch ein gesteigertes Interesse an einer Barrierefreiheit zeigen.
Es trifft ergo, wie in fast allen vergleichbaren Fällen, wieder die Ärmsten.
Aber man kann sich dagegen wehren !
Daher sollten die Beiträge gerade für diese Klientel interessant sein.


Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG):
Das AGG gibt Verbänden die Möglichkeit, von Diskriminierung betroffene Menschen rechtlich zu beraten und ihnen in mündlichen Gerichtsverhandlungen beizustehen.
Darüber hinaus können Verbände ein so genanntes Vorabentscheidungsverfahren zum Europäischen Gerichtshof in Luxemburg anregen und bei diskriminierenden Geschäftsbedingungen eine Verbraucherschutzklage einreichen.
Verfahren nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX):
Nach dem BGG können Verbände Gerichtsprozesse anstelle von Betroffenen führen.
Sie können darüber hinaus mit einer eigenständigen Verbandsklage Barrierefreiheit bei öffentlichen Stellen einklagen.

Von: Deutsches Institut fuer Menschenrechte [Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!]
Gesendet: Mittwoch, 9. März 2011 12:45
An: RA Novalis
Betreff: Newsletter März 2011

Newsletter März 2011
Inhalt
· Deutsches Institut für Menschenrechte feiert 10-jähriges Bestehen
· Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention fordert die rechtliche Anerkennung von Taubblindheit als Behinderung eigener Art
· Neue Website des Instituts: “Aktiv gegen Diskriminierung!”
· Neu: Artikelreihe “Menschenrechte” im Anwaltsblatt des Deutschen Anwaltvereins
· Rückblick: Stellungnahme im Bundestag: “Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz als Maßnahme zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention?”
· Rückblick: Follow-Up-Seminar “Aktiv gegen Diskriminierung: Was Verbände vor Gericht erreichen können!”
· Rückblick: 6. Verbändekonsultation der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention
· Bibliothek

Deutsches Institut für Menschenrechte feiert 10-jähriges Bestehen
Das Deutsche Institut für Menschenrechte wurde am 8. März 2001 auf einstimmigen Beschluss des Deutschen Bundestages hin gegründet. Zum Jubiläum am 8. März erklärte der Vorsitzende des Kuratoriums des Instituts, Prof. Dr. Eibe Riedel: “Von Anfang an hat das Deutsche Institut für Menschenrechte mit seiner wissenschaftsbasierten Politikberatung konsequent die menschenrechtliche Perspektive in die rechtspolitischen und gesellschaftlichen Debatten in Deutschland eingebracht. Das Institut wird gehört und verschafft sich Gehör. Sein Sachverstand wird nicht nur im parlamentarischen Raum anerkannt. Auch die Zivilgesellschaft baut auf die Expertise des Instituts. Sie schätzt den von ihm betriebenen kontinuierlichen Austausch mit Regierung und Abgeordneten über die Verbesserung des Menschenrechtsschutzes in Deutschland. Ein Menschenrechtsinstitut kann nicht bequem sein, auch nicht in einem Rechtsstaat. Denn auch dieser muss immer wieder an seine internationalen wie europäischen Menschenrechtsverpflichtungen erinnert werden.”

Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention fordert die rechtliche Anerkennung von Taubblindheit als Behinderung eigener Art
Taubblinde Menschen sind in Deutschland bei der Wahrnehmung ihrer Rechte extrem benachteiligt.
“Es bestehen derzeit für taubblinde Menschen unüberwindbare Hürden, die mit der UN-Behindertenrechtskonvention nicht im Einklang stehen”, erklärte Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention, im Anschluss an ein Treffen mit betroffenen Menschen und deren Vertretern am 25. März in Berlin.
In Deutschland gebe es schätzungsweise 5.000 Betroffene, die im Vergleich zu anderen behinderten Menschen in ihrer Mobilität, in ihrer Kommunikation und im Alltag auf besondere Weise eingeschränkt seien. Zudem seien sie von Isolation bedroht und in hohem Maß auf Unterstützung angewiesen. Aichele forderte die rechtliche Anerkennung von Taubblindheit als Behinderung eigener Art. In Deutschland gebe es gravierende Probleme, etwa fehlende Beratungsstrukturen für Betroffene und ihre Familien, die strukturell unterfinanzierte Rehabilitation oder den Mangel an professionellen Assistenzen für taubblinde Menschen.
http://www.institut-fuer-menschenrechte ... 2492d2be49
http://www.institut-fuer-menschenrechte ... 56f1975469
http://www.institut-fuer-menschenrechte ... 3177a8e4a0

Neue Website des Instituts: “Aktiv gegen Diskriminierung!”
Das Deutsche Institut für Menschenrechte präsentierte am 4. März 2011 ein neues Internetangebot: “Aktiv gegen Diskriminierung!”
Die Website des Projektes “Diskriminierungsschutz: Handlungskompetenz für Verbände” informiert über die Arbeit des Projektes, über Rechte und Beteiligungsmöglichkeiten für Verbände in Gerichts- und Beschwerdeverfahren zum Diskriminierungsschutz (in sieben Sprachen), präsentiert die zentralen rechtlichen Grundlagen und eine umfangreiche Linksammlung zum Thema sowie einen geschlossenen Mitgliederbereich.
Dieser umfasst ein Diskussionsforum mit wechselnden Themen und bietet die Möglichkeit, sich mit anderen Mitgliedern über den Diskriminierungsschutz auszutauschen.
Dort stehen zudem ausgewählte Schulungsunterlagen zur Verfügung. Verbandsvertreterinnen und –vertreter können sich gerne für den Mitgliederbereich anmelden.
aktiv-gegen-diskriminierung.de ist die dritte Website des Instituts, neben http://www.institut-fuer-menschenrechte.de und dem mit einer Silbernen BIENE prämierten Angebot http://www.ich-kenne-meine-rechte.de .
http://www.aktiv-gegen-diskriminierung.de/

Neu: Artikelreihe “Menschenrechte” im Anwaltsblatt des Deutschen Anwaltvereins
Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat im März 2011 eine Reihe mit Beiträgen im Anwaltsblatt des Deutschen Anwaltvereins gestartet. In der März-Ausgabe widmet das Anwaltsblatt, die juristische Fachzeitschrift des Vereins, den Menschenrechten erstmals einen Schwerpunkt. Die Beiträge des Instituts sollen Anwältinnen und Anwälten die Menschenrechte näher bringen, damit UN-Menschenrechtsverträge und die Europäische Menschenrechtskonvention zu einem festen Bestandteil in der anwaltlichen Arbeit werden. Die ersten Artikel, “Die neue europäische Grundrechtsarchitektur – Auftrag für Anwälte. Nationaler, europäischer und internationaler Grundrechts- und Menschenrechtsschutz” und “Menschenrechtsverträge als Quelle von individuellen Rechten. Innerstaatliche Geltung und Anwendbarkeit von Menschenrechtsverträgen am Beispiel der UN-Kinderrechtskonvention (KRK)” stammen von Beate Rudolf, Direktorin des Instituts, und Hendrik Cremer, wissenschaftlicher Mitarbeiter.
http://www.institut-fuer-menschenrechte ... t_2011.pdf
http://www.institut-fuer-menschenrechte ... t_2011.pdf

Rückblick: Stellungnahme im Bundestag: “Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz als Maßnahme zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention?”
Das Deutsche Institut für Menschenrechte beteiligte sich am 14. Februar 2011 an der Diskussionsveranstaltung “Kinderrechte ins Grundgesetz! Aber wie?” im Deutschen Bundestag. Unter der Fragestellung “Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz als Maßnahme zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention?” erläuterte Hendrik Cremer, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut, warum es vor dem Hintergrund der von Deutschland eingegangenen menschenrechtlichen Verpflichtungen zur Beachtung und Einhaltung der UN-Kinderrechtskonvention sinnvoll und geboten erscheint, dass der deutsche Gesetzgeber eine Grundgesetzänderung vornimmt. Bei einer Gesetzesänderung sollten zentrale Aspekte menschenrechtlicher Entwicklungen der letzten Jahrzehnte im Bereich der Kinderrechte ins Grundgesetz aufgenommen werden. Die Veranstaltung fand auf Einladung des Aktionsbündnisses Kinderrechte unter der Schirmherrschaft der Kinderkommission des Deutschen Bundestages statt.
http://www.institut-fuer-menschenrechte ... etz_als_ma ßnahme_z_umsetzung_der_un_kinderrechtskonvention.pdf

Rückblick: Follow-Up-Seminar “Aktiv gegen Diskriminierung: Was Verbände vor Gericht erreichen können!”
Am 25. und 26. Februar 2011 fand in Berlin das Follow-Up-Seminar “Aktiv gegen Diskriminierung: Was Verbände vor Gericht erreichen können!” statt.
Eingeladen hatten das Deutsche Institut für Menschenrechte, Projekt “Diskriminierungsschutz: Handlungskompetenz für Verbände”, und der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK).
Neben den Beteiligungsmöglichkeiten für Verbände in nationalen und internationalen Gerichts- und Beschwerdeverfahren zum Diskriminierungsschutz ging es bei diesem Folgeseminar insbesondere um Umsetzungs- und Anwendungsstrategien der gerichtlichen Verbandsinstrumente sowie Beratungsarbeit zum Diskriminierungsschutz.
Als Gastreferent berichtete Tarek Naguib von der Organisation Egalité Handicap über eine Verbandsklage gegen die Fluggesellschaft easyJet in der Schweiz und stellte strategische Überlegungen hierzu vor.
http://www.egalite-handicap.ch/news_les ... eicht.html

Rückblick: 6. Verbändekonsultation der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention
Am 2. März 2011 fand im Deutschen Institut für Menschenrechte in Berlin die 6. Verbändekonsultation statt.
Die regelmäßig stattfindenden Treffen dienen dem Austausch zwischen der Monitoring-Stelle und den behindertenpolitischen Verbänden über die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland.
Vertreterinnen und Vertreter von rund 30 Behindertenverbänden nahmen teil. Im Mittelpunkt stand diesmal das Thema “Staatenbericht und Parallelberichte”.

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Besuchen sie unsere Website: http://www.institut-fuer-menschenrechte.de

Impressum
Herausgeber:
Deutsches Institut für Menschenrechte, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Zimmerstr. 26/27 10969 Berlin
Website: http://www.institut-fuer-menschenrechte.de
V. i. S. d. P.:
Bettina Hildebrand, E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de
Redaktion:
Ingrid Scheffer, E-Mail: scheffer@institut-fuer-menschenrechte.de

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Inkontinenz Selbsthilfe e.V.

Die Inkontinenz Selbsthilfe e.V. ist ein gemeinsames Anliegen vieler Menschen. Der Verein versteht sich als ein offenes Angebot. Unsere Mitglieder engagieren sich ehrenamtlich. Den Verein bewegt, was auch seine Mitglieder antreibt: Wir möchten aktiv zur Verbesserung der krankheitsbedingten Lebensumstände beitragen.

 

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