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Polizei-Rückführung selbst bezahlen

11 Apr 2012 15:17 - 11 Apr 2012 15:18 #1 von matti
Hallo,

einem Bericht der heutigen Tagespresse habe ich ein interessantes Urteil entnommen.

Im beschriebenen Fall handelt es sich um ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Niedersachsens (Az.11 LB 226/11).

Ein 87-jähriger, an Demenz erkrankter Herr, war aus seinem Wohnstift "ausgebüxt". Der sichtlich hilflose Mann, wurde von einer Polizeistreife in der Nähe seines Wohnstiftes "aufgegriffen". Die Rückführung stellte die Behörde mit 65 Euro, die sich aus einer Pauschale von je 25 Euro pro Beamten plus 15 Euro als feststehenden Mindestwert für die Fahrstrecke ergeben, in Rechnung.

Der Weigerung der Angehörigen auf Zahlung, sie berufen sich unter anderem auf die verfassungsrechtliche Hilfeleistung an älteren Personen, wiedersprach das Gericht.
In der Begründung wurde angeführt, dass die Schutzpflicht primär nur Handlungspflichten der staatlichen Organe im Bereich der Gefahrenabwehr, nicht aber die Refinanzierung des damit verbundenen Aufwandes begründe.


Ohne Worte.

Matti

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11 Apr 2012 15:53 #2 von Sebald
...interessant! Obliegt ber nicht dem Wohnstift eine Aufsichtspflicht? Wenn der gute Herr da weg konnte, haben die doch gepennt?


Beste Grüße,
Sebald

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12 Apr 2012 21:58 #3 von eckhard11 ✝
Nee,Sebald,

es geht hier doch viel weniger darum, wer - eventuell - die Aufsichtspflicht verletzt haben könnte, als vielmehr darum, dass die gesetzlichen Hilfskräfte unseres unglaublich reichen Staates einen dementen alten Herrn in der Nähe seines Wohnstiftes "aufgreifen", ihn dorthin zurückbringen und ihn dafür mit einem Wegzoll von 65,00 Euronen belegen, wovon sogar noch 50,00 Euro als "Pauschale" für die Polizisten gerechnet werden.
50,00 Euro Pauschale für eine Tat, die für unsere staatlichen Organe eine Selbstverständlichkeit sein sollten resp. sein müssen.
Die Polizei, Dein Freund und Helfer.
Man kann wirklich kaum noch soviel fressen, wie man kotzen möchte......

Gruß
Eck :sleep: hard

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13 Apr 2012 08:01 #4 von Sebald
Ich weiß nicht, Eckhard.

So ganz läßt sich dieser nette Versuch der Polizei, auch mal zu viel Geld zu kommen, nicht von der Aufsichtspflicht abkoppeln. Denken wir mal so: Ein Altenheim verzichtet auf die mehr oder minder kostspielige Pförtnerstelle, weil nun ungehindert flüchtige Rentner eh immer wieder von der Polizei zurückgebracht werden. Das kann die nerven, und wäre im Grunde auch die Sozialisierung privater Kosten; zumal dann, wenn mit Hundestaffel und Hubschrauber gesucht würde...

Ist jetzt extrem gedacht, zugegeben. Für mich liegt das Unglaubliche irgendwie eher darin, dass der Familie dieser Kosten in Rechnung gestellt werden.

Beste Grüße,
Sebald

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13 Apr 2012 11:49 #5 von matti
Hallo Sebald,

ich kann deinen Ansatz durchaus nachvollziehen, aber so einfach ist die ganze Sache wohl nicht.

Damit ein Pförtner einen Bewohner darin hindern dürfte das Haus zu verlassen, müsste es erst einmal einen Unterbringungs- und einen freiheitsentziehenden Beschluss eines Richters geben. In allen anderen Fällen dürfte sich der Pförtner strafbar machen.

Alle Wege führen nach Rom und wohl noch viel mehr aus einem Altenheim. Eine lückenlose Wahrnehmung der Aufsichtspflicht, sofern sie den überhaupt besteht, ist nur unter freiheitseinschränkenden Bedingungen gewährleistet und selbst dann nicht immer durchführbar.

Wir wissen nichts über den konkreten Fall, deshalb bleibt es auch spekulation.

Dies ändert aber meiner Meinung nach nichts daran, dass unsere Beamten sowieso ausschließlich durch die Sozialisierung der entstehenden Kosten finanziert werden. Es sind ja keine Mehrkosten entstanden. Der oder die Beamten hätten wohl in der Zeit der Massnahme nicht unentgeldlich gearbeitet. Die Finanzierung wurde also bereits sozialisiert, mit oder ohne Einsatz.

Das ist so ähnlich, wie ein bezahlter Handwerker, der auf den Wasserrohrbruch wartet. Im Moment des Rohrbruchs dann aber zusätzlich eine Rechnung stellt.

Der Ladendieb, der Trunkenbold oder sonstige Bösewicht trägt die Kosten eines polizeilichen Einsatzes ja auch nicht. Dem Dementen werden diese Kosten aber in Rechnung gestellt?

Es ist eine arme Gesellschaft, die ihren alten, kranken und Behinderten Mitbürgern diese Kosten in Rechnung, stellt. Gerade wenn es ansonsten durchaus üblich ist sämtliche Verluste und Kosten der Allgemeinheit und somit dem Steuerzahler in Rechnung zu stellen (Bankenpleiten, Missmanagement, Spekulationsverluste...).

Matti

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15 Apr 2012 22:10 #6 von Sebald
ja Matti, Du hast schon recht.

Vor allem die Rechten und Pflichten des Pförtners hatte ich nicht im Auge. Und bei den Gebühren gilt nun doch immer: Erstmal ausprobieren. ob und wie sich jemand dagegen wehrt; wenn nicht - weitermachen. Zurückrudern kann man immernoch.

Argumentationsniveau ist sicher, dass Ladendiebe festzunehmen, allen zum Vorteil gereicht (außer dem Dieb versteht sich)... Und beim sogenannten Komasaufen ist die Diskussion ebenso schon da, dass die Jungs und Mädels nachher die saftige Rechnung zugeschickt bekommen sollten.

Beste Grüße,
Sebald

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