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THEMA: Gesetzliche Zuzahlung / 1% Regelung

Gesetzliche Zuzahlung / 1% Regelung 20 Nov 2007 12:28 #7842

  • Matti
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Hallo,

ich habe heute eine Frage gestellt bekommen, die ich nicht beantworten kann.

Wenn in einer Ehe ein Partner chronisch Krank ist, wird dann beim Gesamteinkommen die 1% oder 2% Regelung bei den gesetzlichen Zuzahlungen beim Partner angerechnet?

Im Verlauf unseres Gesprächs entstand eine weitere Diskussion. Mein Gesprächspartner "bemängelte" das durch die Schwerbehinderung und Erwerbsminderung doch eigentlich der Status des chronisch Kranken nachgewiesen sei.

Dies ist ein falsche Denkweise. Ein behinderter Mensch muss ja nicht zwangsläufig Krank sein. Ein beispielsweise Beinamputierter kann ja sowohl schwerbehindert, als auch erwerbsunfähig sein. Dennoch ist dieser Mensch ja nicht chronisch Krank, sondern behindert.

Hier habe ich schon selbst oft die Erfahrung machen müssen, dass Eltern ihren Kindern beispielsweise im Supermarkt, auf die Frage: "Warum kann der Mann nicht laufen" antworteten "Der Mann ist Krank".

Gruß

Matti
„Die Steine, die mir in den Weg gelegt werden, nehme ich einfach auf. Ich lege sie nicht an die Seite, ich baue mir ein Haus daraus.“
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Gesetzliche Zuzahlung / 1% Regelung 20 Nov 2007 16:04 #7855

  • Struppi
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Hallo Matti,

die sog. 1 % bzw. 2 % - Regelung der KK's richtet sich ausschließlich nach der Zuerkennung der Klassifizierung "Chronisch Krank". Diese erfolgt über ein ärztliches Attest und bei den meisten chron. Erkrankungen wie z.B. Diabetes oder Asthma braucht diese Bescheinigung auch nur 1 x beigebracht werden, da davon ausgegangen werden kann, dass eine Zustandsänderung nicht erfolgt oder zu erwarten ist (Für diese Bescheinigung haben die meisten KK's ein Formblatt).

An dieser Stelle ein Hinweis an die chron. Schmerzpatienten unter uns! Laßt Euch hier nicht abwimmeln (wird gerne von den Sachbearbeitern versucht...), auch chronische Schmerzen gelten als eine chronische Erkrankung und führen zur 1 % - Regel!

Grüße

Struppi
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Gesetzliche Zuzahlung / 1% Regelung 20 Nov 2007 18:07 #7857

  • Jens Schriever
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Hallo Struppi,

Ich glaube, Du hast die Frage von Matti falsch verstanden.
Z.B. ich bin verheiratet und bin durch meine MS chronisch Krank. Für mich zählt die 1% Regelung. Meine Frau ist nicht chronisch Krank. Für Sie würde die 2% Regelung zählen. Da ich aber verheiratet bin und die Zuzahlungsgrenze nach unserem gemeinsamen Einkommen berechnet wird, war die Frage, wie wird die wohl berechnet? Von meinem Bruttoeinkommen 1% und von meiner Frau 2% von Ihren Bruttoeinkommen? Oder 1 % von unserem gemeinsamen Bruttoeinkommen?


Zur Chronikregelung ist deine Aussagen nicht ganz richtig. Als chronisch Krank gilt man wenn man länger als ein Jahr und mindestens einmal im Vierteljahr mit ein und derselben Krankheit in Behandlung ist. Die Chronikregelung muss jedes Jahr neu beantragt werden. Die Krankenkassen schicken dazu ein Formular, was vom Arzt auszufüllen ist. Dieses Formular bescheinigt einem die chronische Erkrankung und gilt zwei Jahre.

Gruß Jens
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