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Betmiga

28 Dez 2016 01:13 #1 von alfredo777
Ich bin neu hier; ich leide bereits schon seit ca 25 Jahren an einer überaktiven Blase, Ursache unbekannt, eine interstitielle Zystitis ist nie wirklich ausgeschlossen worden. Nachts musste ich bis zu 6 x aufstehen. Ich schreibe deshalb in der Vergangenheit, weil ich seit drei Wochen nur noch 2 x nachts aufstehen musste. Seit drei Wochen nehme ich BETMIGA und es hat sofort bei mir gewirkt. Keinerlei Nebenwirkungen bislang.

Während meiner langen Leidenszeit hatte ich natürlich diverse Anticholinergika probiert;die hatten bei mir nicht nur nicht geholfen, sondern ich bemerkte auch drastische Nebenwirkungen, wie Mundtrockenheit und Verwirrtheit.

Eher durch Zufall las ich vor ein paar Wochen einen Artikel über das relativ neue Medikament BETMIGA und beschloss, meinen Urologen zu fragen, ob er einem Therapieversuch zustimmen würde. Dies bejahte er; jedoch wies er mich daraufhin, dass das Medikament in Deutschland im Gegensatz zum europäischen Ausland aktuell nicht mehr zugelassen ist (wegen gescheiterter Verhandlungen des Herstellers mit dem GKV).

Die Lösung bestand darin, das Medikament unter Vorlage des ärztlichen Attestes über eine internationale Apotheke zu beziehen ( 50 mg, 30 Stk). Diese, erste Packung erhielt ich aus Spanien für ca. 72 €.

Es ist also leider "sauteuer". Als Privatpatient bin ich zwar daran gewöhnt, Ausgaben vorzulegen; jedoch immer mit der Vorgabe, dass ich diese Ausgaben weitgehend zurückerstattet bekomme. Nun habe ich aber ernsthafte Bedenken, dass die Erstattungen abgelehnt werden.

Und genau das ist jetzt der "Knackpunkt" !

Wer von euch hat formal (juristisch) Ahnung, wie man sich gegenüber der privaten Krankenversicherung (in meinem Fall auch gegenüber der Beihilfestelle von Bremen) im Falle einer Ablehnung verhalten sollte?

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28 Dez 2016 13:10 #2 von Elkide
Hallo, lieber Alfredo,

herzlich Willkommen in unserem Forum.

Leider kann ich dir deine Frage nicht wirklich beantworten. Wenn dir das Medikament hilft, würde ich die ärztlche Verordnung zusammen mit der Rechnung zur Beihilfestelle und PKV schicken. Erfahrungsgemäß war es bei meiner Mutter so, dass auch nicht zugelassene Medikamente (Alternative Krebstherapie) von beiden Stellen bezahlt wurden.

Falls nicht, hast du dann immer noch die Möglichkeit Widerspruch einzulegen. Mit einer Stellungnahme deines Arztes könnte ich mir gut vorstellen, dass diese Kosten übernommen werden, zumal es das einzige Mittel ist, das dir hilft.

Ich selbst habe meine überaktive und hochsensible Blase mit Schrittmacher und Botoxspritzen gut im Griff. Vielleicht wäre das ja auch etwas für dich. Falls du Näheres dazu wissen möchtest, kannst du die entsprechenden Begriffe oben in der Leiste bei Forum durchsuchen eingeben und erhältst viele Erfahrungsberichte.

Viel Glück bei der Einreichung deiner Verordnung. Vielleicht hat dein Sachbearbeiter einen guten Tag!

Liebe Grüße
Elke

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28 Dez 2016 13:54 - 28 Dez 2016 13:58 #3 von matti
Hallo Alfredo,

eine formal juristische Beratung kann und darf es in einem Forum wie diesem nicht geben. Um Rechtsberatung unentgeltlich zu erbringen, bedarf es der Anleitung durch einen Volljuristen (§ 6 Abs. 2 RDG). Haben wir als Verein nicht.

Einzelfallentscheidungen sind bei den GKV bereits kompliziert. Im Privateversicherungsrecht schließt du letztlich eine individuelle Police ab. Diese regelt die Kostenübernahme und könnte deshalb pauschal eh nicht beantwortet werden.

Deshalb ist zu empfehlen direkten Kontakt mit dem Versicherungsunternehmen aufzunehmen. In der Regel müssen Einzelimporte vor der Einfuhr immer vom Kostenträger genehmigt werden.

Es gibt verschiedene Urteile zur Kostenübernahme. Eindeutig ist die Rechtsprechung dort aus meiner Sicht nicht. Im Sozialgesetzbuch V ist dieser Sachverhalt nicht explizit berücksichtigt worden.

Die Tendenz geht aber in die Richtung, dass eine Kostenübernahme eines in Deutschland nicht zugelassenen Arzneimittels nur unter bestimmten Voraussetzungen besteht: zum einen muss es sich um eine so seltene Erkrankung handeln, dass eine systematische Erforschung der Behandlungsmöglichkeiten praktisch ausscheidet. Des Weiteren muss die Qualität des Arzneimittels als ausreichend anzusehen sein.

Genau darum drehte sich aber der Streit zwischen dem Hersteller und den Kostenträgern. Subjektiv ein "Wundermittel", objektiv wird kein Zusatznutzen nachgewiesen (ist nicht meine Meinung, sondern Streitgegenstand).

Im Ablehnungsfall wäre der juristische Weg zu gehen.

Hoffe auf dein Verständnis für meine Antwort.

Gruß

Matti

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30 Dez 2016 12:43 #4 von alfredo777
Hallo Elke und Matti,

ich danke euch herzlich für die nützlichen Informationen.

Matti, ich habe werde deinen Rat beherzigen und mich gleich im neuen Jahr mit Hilfe eines ärztlichen Attestes an die private KV bzw. an die Beihilfe wenden.

Elke, vielen Dank für die Argumentationshilfe. In der Tat, BETMIGA ist das einzige Medikament, das in der Lage ist, mein Leiden abzumildern.

Es ist wirklich skandalös. Fast im gesamten europäischen Ausland ist dieses Mittel aufgrund seiner Wirkung bzw. der kaum vorhandenen Nebenwirkungen zugelassen; nurr nicht (mehr) in Deutschland.

Elke, vielen Dank für deine Hinweise in Richtung BOTOX bzw.Blasenschrittmacher. Es wird dich überraschen, genau diese beiden Behandlungsmethoden hatte ich ebenfalls vor einigen Jahren über mich ergehen lassen. Leider Null Erfolg !

Ich kann sogar noch etwas draufsetzen, mit dem du aus biologischen Gründen nicht mithalten kannst ;) :

In meiner Verzweiflung hatte ich mich vor ca 10 Jahre einer transurethralen Resektion der Prostata (TURP) unterzogen. Diese OP ist leider irreversibel. In den ersten Monaten nach der OP waren meine Beschwerden sogar schlimmer als zuvor, danach, so würde ich mal bilanzieren, war zwar die "Spitze" des Beschwerdendrucks durchaus abgeschnitten, jedoch mitnichten mein Problem gelöst. Eine sehr unschöne Konsequenz war für mich der „trockene Samenerguss“ (Fachbegriff: retrograde Ejakulation). Dabei wird die Samenflüssigkeit während des Ergusses in die Harnblase abgegeben und nicht nach außen. Der Orgasmus fühlt sich zwar für mich eigentlich normal an, wird aber wohl psychisch irgendwie geringerwertig eingestuft, so dass seitdem meine LIBIDO merklich nachgelassen hat.

Liebe Leidensgenossen(innen), das Leben geht dennoch weiter und wir müssen mit diesem die Lebensqualität stark beeinträchtigen Harndrang bzw. mit Inkontinenz Symptomen (weiter) leben.

In diesem Sinne wünsche ich einen guten Rutsch ins neue Jahr 2017!

Liebe Grüße

Alfredo 777
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06 Apr 2017 11:00 #5 von alfredo777
Nachtrag:

Meine Befürchtung, dass ich auf den recht hohen Kosten für das Medikament BETMIGA sitzen bleibe, hatte sich glücklicherweise nicht bestätigt.

Sowohl meine private KV als auch die Beihilfe zahlen anstandslos für BETMIGA.

Mir ist klar, dass dies wahrscheinlich (immer noch nicht) auf die gesetzlich Versicherten zutrifft, würde aber dazu raten, dafür zu "kämpfen".

Beste Grüße

alfredo

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