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Behandlung von Harninkontinenz mit Osteopathie ?

21 Jun 2017 17:00 #11 von Elkide
Liebe Esther,

ich habe seit mehreren Monaten bei einer Beckenbodenphysiotherapeutin Krankengymnastik. Die ersten 12 Std. hat sie mir durch manuelle Therapie des Beckenbodens durch Scheide und After überhaupt ein Gefühl vermittelt, dass ich meinen Beckenboden überhaupt fühlen konnte.

Inzwischen kann ich schon 4 Übungen, die ich ohne ihre Unterstützung selber zu Hause hinbekomme. Jedes Quartal lerne ich eine neue Übung.
Meine Urologin schreibt ganz normal Beckenbodentraining und die Diagnosen auf's Rezept und die Krankenkasse bezahlt es ohne Schwierigkeiten.
Die Therapeutin ist in der Urologie der Uniklinik angestellt und die einzige, die diese Zusatzqualifikation in der Uniklinik besitzt.

Wie kommst du darauf, dass das keine Kassenleistung ist? Beckenbodentraining ist doch das A und O bei einer Inkontinenz.

Wichtig ist, dass man wirklich Vertrauen hat. Da meine Ärztin und die Therapeutin in dergleichen Abteilung arbeiten, kannte ich sie schon von den stationären Aufenthalten, was mir die ersten Stunden sehr erleichtert hat. Es ist halt schon etwas gewöhnungsbedürftig.

Bin gespannt auf deine Erfahrungen.

Liebe Grüße
Elke

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21 Jun 2017 17:02 #12 von Esther1
PS: Mein Urologe sieht das mit dem Rezept genauso wie das Physiostudio. Auch er hat mir das Rezept sofort angeboten..

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21 Jun 2017 17:05 #13 von Esther1
Hallo Elke,

meine KK hat mir die Auskunft gegeben, daß die Kosten für Beckenbodengymnastik nur bei von Ihnen zertifizierten Physiotherapeuten übernommen werden. Die von mir erwähnte zählt da leider nicht dazu.

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21 Jun 2017 17:07 #14 von Esther1
Hallo Petra,

wie Du schon sicher von Elke gelesen hast, ist dies im Normalfall eine KK-Leistung. Wo ist also hier der Betrug?

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21 Jun 2017 17:31 #15 von Günti
Hallo Esther,

ich habe nicht behauptet, dass es keine Krankenkassenleistung ist. Diese Aussage kam von dir in deinem Post.

Wenn es Krankenkassenleistung ist, dann ist es doch in Ordnung.

Dann braucht man aber keine Verordnung, wie du schreibst, z. B. Krankengymnastik für Halswirbel.
Das Beckenbodengymnastik sehr wohl verordnet und von der Kasse gezahlt wird, ist mir schon bekannt.

Möchte dieses Thema aber damit auch abschliessen. Liegt ja schliesslich in der Verantwortung eines jeden selber,
was er tut und was nicht. Fand es nur nicht gut, es hier zu posten.

Wünsche dir auf jeden Fall viel Erfolg bei deiner Behandlung.

LG Petra

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21 Jun 2017 18:36 #16 von hippo80
Hallo Esther.
Es gibt kassenzertifizierte Physios. Diese müssen eine bestimmte Ausbildung vorweisen um die entsprechenden Behandlungen abrechnen zu können. Wahrscheinlich hat diese Physiopraxis eine Weiterbildung gemacht die nicht von den Kassen anerkannt ist und dir deshalb diesen 'Betrug' vorgeschlagen. Ja, für mich ist es Betrug und ich persönlich hoffe, dass solche Leute irgendwann erwischt werden, weil es ein schlechtes Bild auf den Berufszweig wirft.
Und deine Aussage was du alles schon selbst bezahlt hast spielt hier keine Rolle. Wenn ich einen Weg gehe, der von den Kassen nicht anerkannt ist, muss ich das halt selbst zählen, unabhängig davon ob ich viel eingezahlt, bezahlt oder ähnliches habe. Ob die Behandlunge zum Ziel führen ist da von rechts wegen uninteressant.

Ich wünsche dir natürlich das dir die Behandlungen etwas bringen, kann diesen Weg allerdings nur verurteilen.
Dani

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21 Jun 2017 18:44 - 21 Jun 2017 19:59 #17 von matti
Hallo,

über falsche Diagnosen zum Erschleichen von Leistungen zu Lasten des Sozialsystems muss gar nicht diskutiert werden.

Ärzte, die falsche Diagnosen bewusst beurkunden, müssen mit Strafen rechnen wie Bußgelder oder Entzug der Kassenzulassung.

Physiotherapeuten die zur Fälschung aufrufen, machen sich strafbar und begehen Abrechnungsbetrug.

Patienten begehen Sozialbetrug.

Es ist doch keine Definitionsfrage oder ob man für andere Leistungen bereits hohe Summen aus eigener Tasche gezahlt hat.

Interessant und zur Info: www.gesetze-im-internet.de/stgb/__263.html

Gruß

Matti

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22 Jun 2017 09:57 - 22 Jun 2017 10:03 #18 von Sebald
Guten Morgen,

ich möchte Esther nicht unterstellen, dass ihre Vorgehensweise hier planvoll ist. Das Angebot der Praxis war da - sie hat hohe Gesundheitskosten. Klingt nach einer nahe liegenden win-win-Situation.

Das kann jetzt jeder für sich bewerten bzw. seinen eigenen 'Ehrlichkeitsstil' daraufhin befragen, ob man andernorts (Stichwort etwa: Finanzamt) nicht doch ähnlich verfährt.

Aber natürlich ist die ganze Situation irgendwie: grau. Mindestens! Nur ein paar Gedanken zur Abrundung:

- wie die Süddeutsche unlängst berichtete, legen die Gesetzlichen den Kassenärzten nah, Diagnosen auszustellen, die in den Bereich des Riskostrukturausgleichs fallen. Das ist ein internes Ausgleichssystem, wo es eben bei 80 bestimmten Diagnosen für die Krankenkassen aus einem großen Pott Geld gibt. Grundidee war, dass Kassen nicht etwa durch die Altersstruktur ihrer Mitglieder - alle gutverdienenden Gesunden bei der TK, alle Rentner bei der DAK (bspw.) - überproportional belastet werden. - Eine Novellierung wird angestrebt. Man sieht selbst, dass die Sache nicht rund läuft.

(Diese Vorgehensweise fällt Patienten eventuell dann auf die Füße, wenn sie etwa für eine Berufsunfähigkeitsversicherung ihre Diagnosen ausbreiten müssen. Und da Sachen drunter bzw. gemeldet sind - Depression etwa -, von denen sie nie gedacht hätten, dass sie sie je gehabt hätten.)

- Punkt 2: Wie sieht es eigentlich mit den wahnsinnig vielen Medikamenten aus, die per Rezept zwar von der Apotheke geholt werden, dann aber doch nicht eingenommen werden, weil man mit Entsetzen die Nebenwirkungsliste auf dem Beipackzettel gelesen hat? - Ganz ehrlich gesagt: Müsste man dieses Medikament der Kasse nicht aus eigener Tasche rückwirkend ersetzen?

- Punkt 3: Der berühmte Fall, dass man einen KG-Termin einfach vergisst. Die Praxis muss (!) diesen Termin dann privat in Rechnung stellen. Was echt nicht jeder Patient einsieht. Bei vielen kommt vielmehr dass Gefühl auf, als seien sie abgeschleppt worden, weil sei auf einem von zehn freien Behindertenparkplätzen geparkt hätten...

- Zuletzt: Mattis Hinweis auf den juristischen Artikel zum Betrug ist sicher richtig. Das eigentliche Stichwort wäre aber wohl 'Leistungserschleichung'. Diese Formel ist auch deswegen eingebracht worden, weil der Betrugs-Tatbestand nicht in allen Fällen greift.

Wichtiger Punkt bei der Leistungserschleichung: Man muss wissen, dass man etwas erschleicht und es vorsätzlich tun!

Und insofern ist die ganze Diskussion hier dann doch wieder prima - und das Forum kommt seinem Aufklärungsgrundsatz nach: Denn der stille Mitleser erfährt nun, dass es nicht ganz astrein ist, wenn man Rezepte stillschweigend umwidmet.

Schönste Grüße,
Sebald
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22 Jun 2017 09:59 - 22 Jun 2017 10:07 #19 von Sebald
Und noch ein P.S.

Der Punkt 3 ist mir letztens auch mal passiert. Und ja: Bei mir ploppte dann auch der Gedanke auf, ob man die Sache nicht einfach auf sich beruhen lassen könne. Zumal bei einer Dauerverordnung. - Ich habe den ausgefallenen Termin dann aus eigener Tasche bezahlt. Deswegen darf ich da jetzt auch guten Gewissens von schreiben.

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22 Jun 2017 11:56 - 22 Jun 2017 11:59 #20 von matti
Hallo Sebald,

du hast dies ganz hervorragend dargestellt. Leistungserschleichung ist die richtige Wortwahl. Dabei geht es weniger um den moralischen, wie rechtlichen Aspekt. Mir ist dieses Wort nicht eingefallen. Leistungserschleichung begeht wohl der Patient. Leistungsbetrug aber auf jeden Fall der Leistungserbringer.

Die meisten unter uns, werden in ihrem Leben schon einmal etwas getan haben was, wenn es aufgeflogen wäre, durchaus mehr als unangenehm geworden wäre. Menschen sind keine Heiligen und der Gerechtigkeitssinn deckt sich nun einmal nicht immer mit Gesetz und Rechstaatlichkeit.

Das persönliche Gefühl des Ausgleichs von Ungerechtigkeit oder Benachteiligung ist menschlich, wir können dies aber hier als Verein nicht öffentlich stehen bzw. unkommentiert lassen, weil wir uns sonst der Gefahr aussetzen strafbare Handlungen, evtl. sogar die Anleitung dazu, zu fördern. Da ich kein Jurist bin, mache ich dies natürlich mit meinen Worten und meiner persönlichen Rechtsauffassung.

Es ist unklug so etwas in einem öffentlichen Forum darzustellen. Letztlich müssten wir im Zweifel bei Aufforderung der strafverfolgenden Behörden zumindest die IP herausgeben. Damit könnte dann eine Lawine in Gang gesetzt werden, die Patient, Arzt und Therapeut in den Abgrund führen kann.

Ich erwarte ja nun eigentlich wieder einmal, dass sich die evtl. entstehende Wut über meine Reaktion auch wieder an meiner Person festmacht. Letztlich mache ich hier nur meinen "Job". Dies zu trennen und zu vermitteln ist aber mitunter leider unmöglich. Wir werden sehen.

Gruß

Matti
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