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Neues Gesetz zur Hilfsmittelversorgung

11 Mär 2017 13:54 #1 von Annabelle
Und auf einmal ging es schnell! Das habe ich gerade gelesen und hoffe, dass das auch so stimmt:

Gute Nachrichten für gesetzlich Versicherte: Künftig wird es für Sie leichter sein, benötigte Heil- und Hilfsmittel zu erhalten. Neben einer Entbürokratisierung sieht das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung auch vor, dass bei der Verschreibung verstärkt auf die Qualität der Maßnahme geachtet wird.

Das Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz sorgt künftig vermehrt dafür, dass Versicherte benötigte Aufwendungen einfacher und schneller erhalten. Neben Sehhilfen sollen nun auch Rollstühle, Hörgeräte, Inkontinenzhilfen und mehr von den Krankenkassen bezuschusst werden. Ziel ist es, Versicherten den Zugang zu den richtigen Medikamenten zu erleichtern und ihnen hierdurch ein selbstständiges Leben zu ermöglichen.

Auch die Beratung der Leistungserbringer – zum Beispiel Therapeuten, Mitarbeiter im Sanitätshaus, Apotheker – gegenüber ihren Patienten soll sich verbessern. Die Fachkräfte müssen nun ausführlich darüber informieren, welche Arzneien, medizinischen Aufwendungen und Zusatzleistungen den Versicherten zustehen und wie hoch diese bezuschusst werden. Diese ausführliche Beratung soll Sie auch vor ungerechtfertigten Mehrkosten schützen.

Das Gesetz wurde nun vom Bundesrat gebilligt und tritt am 11.03.2017 in Kraft.

Erstattung von Rollstühlen, Hörgeräten und weiterer Heilmittel

Durch das Gesetz ist der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen dazu verpflichtet, sein Hilfsmittelverzeichnis zu überarbeitet und kontinuierlich zu aktualisieren. Versicherte sollen durch die Hilfsmittel ihren Alltag möglichst selbstbestimmt bewältigen können.

Was bedeutet das für Sie? Für gesetzlich Versicherte bedeutet dies, dass künftig auch Aufwendungen für bestimmte Hilfsmittel, die der Prävention und Rehabilitation dienen, von den Krankenkassen ganz oder teilweise übernommen werden. Zu den entsprechenden Hilfsmitteln zählen laut Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe auch

Rollstühle,
Prothesen und
Hörgeräte.
Neben den Kosten wird nun auch die Qualität der Hilfsmaßnahme oder des Medikaments beim Kostenübernahmebescheid mit berücksichtigt.

"Blankoverordnung" für Dauer und Häufigkeit der Therapie

Ab sofort bestimmen die behandelnden Therapeuten oder Leistungserbringer die Dauer oder die Häufigkeit verschriebener Therapien. Hierzu zählen Anwendungen bei

der Ergotherapie,
der Physiotherapie oder
der Logopädie.
Der behandelnde Arzt füllt hierzu eine "Blankoverordnung" aus, in der der Therapeut oder Leistungserbringer die entsprechenden Werte eintragen kann.

Was bedeutet das für Sie? Die Behandlung kann nun mehrere Wochen oder Monate dauern, ohne dass Sie hierfür ein neues Rezept von Ihrem Arzt benötigen. Auch der Intervall wird nun vom Leistungserbringer und nicht mehr vom behandelnden Arzt bestimmt. Notwendige Maßnahmen können Sie nun einfacher über einen längeren Zeitraum erhalten – auch ohne regelmäßige Arztbesuche.

Krankenkassen kontrollieren

Ob die Leistungserbringer ihren neuen vertraglich und gesetzlich geregelten Pflichten nachkommen wird zudem stetig von den Krankenkassen kontrolliert. Wie diese stichprobenartige Überprüfung ablaufen soll, wird der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen in den kommenden Wochen vorstellen.

Schwächung der Krankenkassen

Für die gesetzlichen Krankenkassen bewirkt das Gesetz eine Schwächung in ihrer Stellung gegenüber ihrer Mitglieder. Zuvor konnten diese aufgrund der vorgegebenen Budgets und Honorare pro Patient pro Quartal einen gewissen Einfluss auf erstellte Diagnosen nehmen. Dies soll sich nun ändern. Darüber hinaus werden die Krankenkassen nur noch auf Wunsch des Patienten über mögliche häusliche oder sexuelle Gewalt informiert. Vorab bestand nur bei Kindern keine Mitteilungspflicht gegenüber der Krankenkasse bei Gewalttaten.

Was bedeutet das für Sie? Mit dem Gesetz soll das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient zunehmend gestärkt werden. Diagnosen richten sich nicht mehr nach den Vorschriften und genehmigten Patientenbudgets der Krankenkassen sondern sollen sich vermehrt am Wohlbefinden des Patienten orientieren.
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