Inkontinenz Forum

Erfahrungsaustausch ✓ | Interessenvertretung ✓ | Information ✓ | Beratung ✓ ► Austausch im Inkontinenz Forum.

Neueste Forenbeiträge

Mehr »

Login

Registrierung

Noch kein Benutzerkonto? Jetzt kostenfrei registrieren

(Die Freischaltung kann bis zu 36 Stunden dauern)

 

Übernahme durch KK

05 Feb 2018 11:16 #1 von beda283
Hallo zusammen,

ich bräuchte mal eure Hilfe, da ich mit verordneten Inkontinenzmitteln noch keinerlei Erfahrung habe und auch das Internet da sehr unübersichtlich ist.

Da ich mich endlich getraut habe zum Arzt zu gehen, habe ich nun auch eine Verordnung für Saugende Inkontinenzmittel bekommen.

Ist es tatsächlich so, dass die KK nur einen Anteil von um die 20€ bezahlt? Wird mehr übernommen, in dem ich das Produkt auf dem Rezept aufführen lasse?

Ich weiß mittlerweile so viel, dass ich gegen Kostenvoranschlag kaufen kann wo ich will. Jedoch dann nur zu der Übernahme von um die 20€ pro Monat.

Da ich schon Lange mit Harninkontinenz kämpfe, weiß ich ziemlich genau, welche Produkte mir liegen und bei welchen ich mich auch tatsächlich sicher fühle. Und vorlagen gehören da leider nicht dazu. Der Vertragslieferant der Versicherung versorgt aber ohne Pflegegrad nur mit Vorlagen, was für mich ein KO Kriterium ist und ich auch nicht nachvollziehen kann.

Würde mich über Tips und Erfahrungen zu dem Thema freuen.

Viele Grüße

Benjamin

Bitte Anmelden um der Konversation beizutreten.

05 Feb 2018 17:41 - 05 Feb 2018 18:22 #2 von Sydney
Hallo
Du kannst es auch mit Kondomurinalen probieren. Bei reiner Harninkontinenz ist diesbezüglich die meistens bessere Lösung als Pants und Vorlagen.
Du hast nichts über die Diagnose geschrieben.
LG

Bitte Anmelden um der Konversation beizutreten.

05 Feb 2018 19:16 #3 von beda283
Hallo,

Die Diagnose ist bisher unklar. Urinverlust in größeren Mengen. Es stehen noch ein paar Untersuchungen an.

Auf der Verordnung steht als Diagnose: Blasenentleerungsstörung.

viele Grüße

Benjamin

Bitte Anmelden um der Konversation beizutreten.

07 Feb 2018 00:32 - 07 Feb 2018 00:33 #4 von matti
Hallo Benjamin,

Es ist zwar richtig, dass fast alle gesetzlichen Krankenakssen entweder Verträge oder Ausschreibungen für aufsaugende Hilfsmittel durchgeführt haben. Dies bedeutet aber nicht, dass sich der Versorger aus der Verantwortung stehlen kann.
Versicherte sollten in jedem Fall auf ihrem Versorgungsanspruch bestehen.
Die Leistungserbringer sind gegenüber der Krankenkasse vertraglich dazu verpflichtet, geeignete Windeln in der erforderlichen Menge zu leisten. Tun sie dies nicht, verhalten sie sich vertragswidrig.

Eine sehr gute Übersicht zur Situation, deiner Rechte und der Vorgehensweise bei unzureichender Hilfsmittelversorgung, gibt der bvkm.

Schau dir einmal diesen Link an und klick dich dort durch: bvkm.de/publikationen/inkontinenzhilfen/

Gruß

Matti

Bitte Anmelden um der Konversation beizutreten.

Ladezeit der Seite: 0.177 Sekunden

Inkontinenz Selbsthilfe e.V.

Die Inkontinenz Selbsthilfe e.V. ist ein gemeinsames Anliegen vieler Menschen. Der Verein versteht sich als ein offenes Angebot. Unsere Mitglieder engagieren sich ehrenamtlich. Den Verein bewegt, was auch seine Mitglieder antreibt: Wir möchten aktiv zur Verbesserung der krankheitsbedingten Lebensumstände beitragen.

 

Impressum        Kontakt       Datenschutzerklärung

 

 

 

Spendenkonto:
Volksbank Mittelhessen eG
Inkontinenz Selbsthilfe e.V.
IBAN: DE30 5139 0000 0046 2244 00
BIC: VBMHDE5FXXX

Besucher: Sie sind nicht allein!

Heute 164

Gestern 2036

Monat 59952

Insgesamt 9873280

Aktuell sind 126 Gäste und keine Mitglieder online

Alle Bereiche sind kostenfrei, vertraulich und unverbindlich. Wenn Du erstmalig eine Frage im Forum stellen möchtest oder auf einen Beitrag antworten willst, ist es erforderlich sich sich zuvor zu registrieren. Bitte sei bei der Auswahl deines Benutzernamens etwas einfallsreich. Häufig verwendete Vornamen sind normalerweise schon vergeben und jeder Name kann nur einmal vergeben werden. Achte auf korrekte Eingaben bei Passwort, Passwortwiederholung und existierender Mailadresse! (Die Freischaltung kann bis zu 36 Stunden dauern!)

Jetzt kostenfrei registrieren

Anmelden