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Anerkennung als chronisch Kranker

Umfrage: Höhe der jährlichen gesetzlichen Zuzahlung

1%
8 88.9%
2%
Keine Stimme 0%
Sonderregelung der Kasse
1 11.1%
Privatversichert
Keine Stimme 0%
Anzahl der Wähler: 9 ( Annabelle, scandise, webbi, chrissi94, Jens Schriever ✝ ) Mehr
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05 Nov 2012 12:51 #1 von matti
Wer seine Belastungsgrenze von zwei beziehungsweise einem Prozent erreicht hat, kann bei seiner Krankenkasse einen Antrag auf Befreiung von (gesetzlichen) Zuzahlungen stellen.

Wenn mindestens ein - gesetzlich versicherter - Angehöriger des Familienhaushalts schwerwiegend chronisch krank ist, reduziert sich die Zuzahlungsgrenze für alle Angehörigen des Familienhaushalts auf ein Prozent der jährlichen Familien-Bruttoeinnahmen im Kalenderjahr.

Dazu muss der Versicherte eine der folgenden Kriterien erfüllen:

- Der Patient ist pflegebedürftig nach Pflegestufe 2 oder 3.
- Der Patient ist aufgrund der Krankheit mindestens zu 60 Prozent erwerbsgemindert oder behindert.
- Wegen der Krankheit muss der Patient kontinuierlich medizinisch versorgt werden. Ansonsten ist nach ärztlicher Einschätzung zu erwarten, dass sich die Krankheit lebensbedrohlich verschlimmert oder sich die Lebenserwartung vermindert oder die Lebensqualität dauerhaft beeinträchtigt wird.

Unsere Umfrage stellt deshalb die Frage, wie viel Prozent Zuzahlung ihr jährlich leisten müsst.
Folgende Benutzer bedankten sich: Annabelle

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05 Nov 2012 13:46 #2 von Sebald
Hallo zusammen!

Alles richtig, was Matti schreibt. Ergänzend ist vielleicht wichtig, dass bei Ehepartnern beider Einkommen eingerechnet wird, um die Belastungsgrenze zu ermitteln.

Beste Grüße,
Sebald

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08 Dez 2012 17:44 #3 von webbi
Hallo,

nicht zu vergessen: die GKK berechnen auch einen Ehegattenabschlag, was dkie ganze Sache noch günstiger macht. :P

MfG
webbi

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Moderatoren: MichaelDah
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