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Krankenkassen zuschuss welche Höhe normalerweise?

28 Feb 2013 09:50 #1 von Barbara
Hallo
ich hatte mich endlich durchgerungen ein Kontinenzzentrum aufzusuchen... und nach einer Verordnung gefragt.
Ich bin Stuhl- und Harninkontinent und meine KK zahlt mir einen Zuschuss von 19,71. Ich bin platt über die Hohe Summe, so finde ich im Netz die Summe von 31 bzw. 33 €
Ist di Summe in Höhe von 19,71 die Regel? und die anderen beiden Beiträge die Ausnahme?

Freue mich auf eine Rückmeldung

Barbara
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28 Feb 2013 10:31 - 28 Feb 2013 10:37 #2 von matti
Hallo Barbara,

ich denke zunächst, dass du da etwas verwechselst. Es geht einmal um eine Auschreibung bei Inkontinenzhilfsmitteln und zum anderen um eine Pflegehilfsmittelpauschale bei Pflegebedürftigkeit. Dazu später mehr.

Die meisten Krankenkassen machen sogenannte Ausschreibungen für die Versorgung mit Inkontinenzhilfsmitteln für ihre Versicherten. Hersteller und Händler können sich auf diese Ausschreibungen bewerben. In der Regel siegt derjenige, der den günstigsten Preis angeboten hat. Tatsächlich kommt es zu solch absurd niedrigen Auschreibungsgewinnern, von unter 20 Euro/Monatsbedarf. Die Verlierer sind wir.

Allerdings sind die Ausschreibungsgewinner verpflichtet, eine komplette Monatsversorgung zuzahlungsfrei dem Versicherten zur Verfügung zu stellen. Bei dem Preis, allerdings in der Regel in einer minderwertigen Qualität, sodass zwar die Menge aber in der Regel nicht die benötigte Versorgungsqualität abgedeckt ist. Folge ist dann häufig, dass die Versicherten ein höherwertiges Produkt wählen und dafür dann eine eigene Zuzahlung leisten müssen, die teilweise recht hoch sein kann (60 oder 80 Euro im Monat sind nicht selten).

Einige Krankenkassen schließen Exklusivverträge mit nur einem Auschreibungsgewinner ab. Dann werden alle Versicherten, meist einer größeren Region, der Kasse von nur einem Lieferanten beliefert.
Andere Kasse "öffnen" ihre Ausschreibungen, so dass jeder lieferberechtigt, der für den ermittelten Ausschreibungspreis bereit ist zu liefern.

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit den Nachweis einer individuell benötigtsen Versorgung (also auch die mit einem höherwertigen Produkt) zu führen. Der Arzt muss dann die Notwendigkeit gerade dieses speziellen Hilfsmittels begründen. Dies können beispielsweise Hautunverträglichkeiten oder auch die Saugstärke sein. Dann ist der Lieferant daran gebunden (nach dem er sich zumeist erst einmal windet wie ein Aal) und muss auch ein höherwertiges Produkt ohne Zuzahlung liefern. In der Praxis bedeudet dies aber häufig sehr viel Bürokratie für den Versicherten, teilweise bis zum Gang vor ein Sozialgericht.

Die von dir angesprochene Pauschale von 31 bzw. 33 Euro im Monat ist wohl die Pflegehilfsmittelpauschale bei einer Pflegestufe. Mit dieser Pauschale kann der Versicherte beispielsweise Handschuhe, Hautpflege, Feuchttücher oder Betteinlagen erwerben und auf Nachweis wird dies dann bis zu den genannten Beträgen durch die Pflegekassen erstattet. Ich glaube, dies geht aber nur bei anerkannter Pflegestufe. Die Versorgung mit Vorlagen oder Windeln ist aber eine Kassenleistung und hat nichts mit dieser Pauschale zu tun.

Matti
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05 Dez 2013 11:37 #3 von webbi
Hallo,

wer weiß, wann die nächste Hilfsmittel-Ausschreibung (in meinem Fall BARMER) fällig ist? Nach meiner Meinung ist das wohl nach zwei Jahren erforderlich. Dass Patienten auf die Auswahl Einfluss nehmen können, ist wohl eine Illusion! Soweit geht das Mitspracherecht nicht - und die gewählten Obleute bei den GKK spielen ja auch bestenfalls eine Nebenrolle, so dass eine Einsprache des GKK-Mitglieds ziemlich sinnlos sein wird. Mir geht es vor allem darum, die hier schon viel gescholtene Mohage auszuschalten, die seit knapp zwei Jahren einen Billiganbieter (amd) unter Vertrag hat, der den Ansprüchen nicht genügen kann. Ich muss jedenfalls monatlich eine kräftige "Aufzahlung" an Mohage leisten, um eine einigermaßen notwendige Versorgung zu erhalten.

MfG
webbi

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