Der Gesetzgeber hat im GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) festgelegt, dass die gesetzliche Krankenkassen die Hilfsmittelversorgung ab 2009 ausschreiben und über Vertragspartner organisieren. Die Patienten werden künftig wenigen festen Versorgern zugeteilt – mit allen negativen Konsequenzen.
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