Hallo, liebe Fories/Experten!
Ich bin männlich und 38 Jahre alt. Als ich auf die Welt kam, wurde bei mir eine Fehlbildung des Dickdarms festgestellt. Er war im Bauchinnenraum "verschlingelt" und führte nicht zu normalen Körperöffnung heraus.
Dies wurde seinerzeit 1971 im Säuglingsalter operativ revidiert. Nun funktioniert alles soweit ganz gut.
Trotzdem kommt es aufgrund dieser operativen Revision des Dickdarms bei der Darmentlehrung zu einem Zusammenziehen der Schliessmuskelfunktion, so dass sich im letzten Stück des Dickdarms eine Restdarminhalt verbleibt, der sich als Stuhlschmiere auf der Unterwäsche bemerkbar macht. Es wurde vor einigen Jahren eine Dickdarminnendruckmessung durch Ärzte in der Uni-Klinik festgestellt, dass sich die Werte innerhalb des nicht operationsbedürftigen Tolleranzbereiches bewegen. Ich müsse damit leben. Damit werde ich schon fertig, kein Problem. Es stellt sich für mich nur eine Frage:
Frage: Wer kann mir sagen, wie hoch und ob es beim Versorgungsamt die Anerkennung eines GdB gibt.
Desweiteren lag bei Geburt eine Fehlbildung der Harnröhe vor. Diese wurde dahingehend operativ revidiert, dass sie bei mir -männlich - nicht innerhalb des
Schwellkörpers sondern unterhalb dessen - direkt unter der Haut des Geschlechtsorgangs verläuft.
Hierdurch kommt es zu häufigen Erkältungen/Harnwegsinfektionen/vermehrtem Harndrangleiden bei kaltem Wetter/Witterungsverhältnissen/Winter etc.
Frage: Kann jemand einschätzen, ob es auch hierfür einen GdB-Anerkennung gibt?
Da bei mir auch ein Hydrocephalus vorliegt, für den ich schon GdB 30 erhalten habe und GdB 10 für weitere Leiden erhalten habe, brauche ich nur noch einen weiteren GdB von 10 vom Hundert, um auf die Schwerbehinderung von GdB 50 vH zu kommen.
Das Problem: Das Versorgungsamt verlangt, dass man für die o.g. Leiden in einer urologischen Dauerbehandlung sein muss. Das resultiert daraus, dass mein Urologe, bei dem ich vor Jahren gewesen bin, nur nach den behandelten Leiden bei mir innerhalb der letzten 3 Jahre befragt wurde.
Ich kann aber doch nicht - nur weil das Versorgungsamt es so verlangt - mich in urologische Dauerbehandlung begeben, Tabletten schlucken(diese werden ohnehin nur bis zum Abklingen einer bakteriellen Infektion verschrieben, anschliessend sagt der Urologe: Trinken Sie bitte viel Blasen- und Nierentee!), nur um
dem Versorgungsamt eine "ach so wehleidige Dauererkrankung/Behinderung" vorzugaukeln. Ich habe gelernt, mit meinen Wehwechen zu Leben und trinke halt viel und passe auf, dass ich mich durch Kleidung entsprechend warm halte etc.
Muss ich mir das gefallen lassen, dass das Versorgungsamt verlangt, dass ich in den letzten 3 Jahren möglichst oft in urologischer Behandlung gewesen sein muss?
Nun versucht mein Betriebsarzt mir zu helfen, indem vielleicht ein Gutachter eingeschaltet wird, der diese o.g. Fehlstellungen bei mir attestiert, um mir wenigstens auf diese Weise zu helfen. Die Gutachten müsste ich fürs Erste selbst bezahlen.
Vielen Dank für Ihre Hilfe
Mit freundlichen Grüssen
Christos



