Zusätzliche Betreuungsleistungen gibt es „für Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf“, vor allem bei an Demenz erkrankten Versicherten aller Pflegestufen; diese zusätzliche Förderung beläuft sich auf maximal 460 € pro Kalenderjahr. Die Abrechnung mit der Pflegekasse erfolgt im Rahmen der Kostenerstattung wie bei den Sachleistungen (siehe oben). Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieser Leistungen ist ein gesonderter Antrag und die Beurteilung durch den Medizinischen Dienst. Zusätzliche Betreuungsleistungen können sein: - Tagespflege
- Nachtpflege
- Kurzzeitpflege
In den vorgenannten Fällen werden auch die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen von der Pflegeversicherung getragen, besondere Betreuungsangebote, z. B. von Pflegediensten oder speziellen Betreuungsgruppen. Werden in einem Jahr weniger als 460 € in Anspruch genommen, kann der Rest auf das Folgejahr übertragen werden. |