Die wichtigsten GdB-abhängigen Rechte und Nachteilsausgleiche Wählen Sie bitte Ihren Grad der Behinderung (GdB) aus, Sie erhalten dann eine Kurzübersicht über die wichtigsten Ihnen zustehenden Rechte und Nachteilsausgleiche. Jeder GdB schließt grundsätzlich die mit niedrigeren GdBs verbundenen Rechte ein. 30 | 40 | 50 | 60 | 70 | 80 | 90 | 100 | GdB 30 - Gleichstellung möglich
- Steuerfreibetrag 310 €
- Kündigungsschutz und andere arbeitsrechtliche Vorteile bei Gleichstellung
- Hilfe im Arbeitsleben durch Integrationsfachdienste
GdB 40 GdB 50 - Schwerbehinderteneigenschaft
- Steuerfreibetrag 570 €
- Bevorzugte Einstellung, Beschäftigung
- Kündigungsschutz
- begleitende Hilfe im Arbeitsleben
- Freistellung von Mehrarbeit
- Zusatzurlaub von einer Arbeitswoche
- Schutz bei Wohnungskündigung
- Vorgezogene Pensionierung Beamter mit 60
- Altersrente mit 60 bzw. 63
- Befreiung von der Wehrpflicht
- Sonderregelungen für Lehrer nach § 8 bay. Lehrerdienstordnung
- Pflichtversicherung in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung für Behinderte in Werkstätten
- Besondere Fürsorge im öffentlichen Dienst
- Abzugsbetrag bei Beschäftigung einer Haushaltshilfe: 924 €
- Abzug eines Freibetrages bei der Einkommensermittlung im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung bei Pflegebedürftigkeit: 2.100 €
- Freibetrag beim Wohngeld bei Pflegebedürftigkeit i. S. d. § 14 SGB XI: 1.200 €
- Ermäßigung bei Kurtaxe (je nach Ortssatzung)
GdB 60 - Steuerfreibetrag 720 €
- Reduzierung der Belastungsgrenze für Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung auf 1 % der jährlichen Bruttoeinnahmen bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen
GdB 70 - Steuerfreibetrag 890 €
- Ansatz der tatsächlichen Kosten oder 0,30 €/km für Fahrten zur Arbeitsstätte mit dem Kfz als Werbungskosten
- Abzugsbetrag für Privatfahrten bei Merkzeichen G: bis zu 3.000 km x 0,30 € = 900 €
- Erwerb der Bahn Card 50 zum halben Preis
GdB 80 - Steuerfreibetrag 1.060 €
- Abzugsbetrag für Privatfahrten: bis zu 3.000 km x 0,30 € = 900 €
- Freibetrag beim Wohngeld bei Pflegebedürftigkeit i. S. d. § 14 SGB XI: 1.500 €
- Abzug eines Freibetrages bei der Einkommensermittlung im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung bei Pflegebedürftigkeit i. S. d. § 14 SGB XI: 4.500 €
GdB 90 - Steuerfreibetrag 1.230 €
- Freibetrag beim Wohngeld bei Pflegebedürftigkeit i. S. d. § 14 SGB XI: 1.500 €
GdB 100 - Steuerfreibetrag 1.420 €
- Freibetrag beim Wohngeld: 1.500 €
- Abzug eines Freibetrages bei der Einkommensermittlung im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung : 4.500 €
- Freibetrag bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer in bestimmten Fällen
- Vorzeitige Verfügung über Bausparkassen- bzw. Sparbeträge nach dem Wohnungsbauprämiengesetz bzw. Vermögensbildungsgesetz
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