Seit 1. April 1995 werden Leistungen für die häusliche Pflege übernommen, seit 1. Juli 1996 auch für die stationäre Pflege. Sie sind nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit gestaffelt. Als pflegerische Leistungen gelten Hilfe bei der Körperpflege, der Ernährung und der Mobilität sowie der hauswirtschaftlichen Versorgung. Andere wichtige Bedürfnisse wie die Unterstützung in sozialen Bereichen des Lebens, die Bewältigung von Krisen und Vereinsamung, der Umgang mit Sterben und Tod oder nahezu die gesamte Betreuung von Menschen, die an Demenz (Altersverwirrtheit) leiden, sind ausgeklammert. Leistungen der sog. Behandlungspflege fallen in den Finanzierungsbereich der Krankenkassen. Die aktuelle politische Diskussion lässt Verbesserungen in diesem Bereich erwarten. Leistungen der Pflegeversicherung Private Pflege: Häusliche private Pflege. Pflegegeld für: - Pflegestufe I: 205 €
- Pflegestufe II: 410 €
- Pflegestufe III: 665 €
monatlich. Diese Geldleistungen, als Pflegegeld bezeichnet, dienen zur Finanzierung für selbst beschaffte Pflegehilfen. Pflegebedürftige können das oben genannte Pflegegeld beantragen und damit die Pflege (Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung) durch eine oder auch mehrere Pflegepersonen z.B. Familie, Nachbarn oder Freunde selbst sicher stellen. Häusliche Pflege durch Pflegedienste Sachleistung für: - Pflegestufe I bis 384 €
- Pflegestufe II bis 921 €
- Pflegestufe III bis 1432 €
- Härtefälle bis zu 1.918 €
monatlich. Pflegesachleistung: Darunter sind die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung durch professionelle Pflegekräfte zu verstehen. Diese Pflegekräfte sind bei einer Einrichtung (z.B. Sozialstation, Pflegedienst) tätig, die mit der Pflegekasse einen Versorgungsvertrag abgeschlossen hat. Kombinationsleistung: Kombination von Geldleistung und Sachleistung: Bindungswirkung dieser Entscheidung für sechs Monate. Es sind auch Kombinationen aus den vorgenannten Leistungen möglich, wobei jede Leistung nur anteilig gewährt wird. - Tabelle zur Berechnung der Geld und Sachleistungen nach Pflegestufen
Stationäre Pflege: - Pflegestufe I: 1023 €
- Pflegestufe II: 1279 €
- Pflegestufe III: 1432 €
- Härtefälle bis zu 1688 €
Das sind monatliche Pauschalbeträge, die das Heim bei der Pflegekasse abrechnet. |