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Schwerbehinderung - Merkzeichen und ihre Rechte und Nachteilsausgleiche

Die wichtigsten Merkzeichen-abhängigen Rechte und Nachteilsausgleiche

Wählen Sie bitte Ihre Merkzeichen aus, Sie erhalten dann eine Kurzübersicht über die wichtigsten Ihnen zustehenden Rechte und Nachteilsausgleiche.

G | B | aG | H | RF | BI | GI | 1.Kl.

G

  • Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr nach Erwerb einer Wertmarke oder Kraftfahrzeugsteuerermäßigung
  • Ansatz der tatsächlichen Kosten oder 0,30 €/km für Fahren zur Arbeitsstätte mit dem Kfz als Werbungskosten
  • Abzugsbetrag für Privatfahrten bei GdB 70: 3.000 km x 0,30 € = 900 €
  • Mehrbedarfserhöhung bei der Sozialhilfe von 17 % bei Alter ab 65 oder voller Erwerbsminderung
  • Preisnachlass beim Neuwagenkauf bei vielen Händlern

B

  • Unentgeltliche Beförderung der Begleitperson oder eines Hundes im öffentlichen Nah- und Fernverkehr, ausgenommen bei Fahrten in Sonderzügen und Sonderwagen

aG

  • Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr nach Erwerb einer Wertmarke
  • Kraftfahrzeugsteuerbefreiung
  • Anerkennung der Kfz-Kosten für Privatfahrten als außergewöhnliche Belastung bis zu 15.000 km: 0,30 € je km = 4.500 €
  • In vielen Gemeinden kostenloser Fahrdienst für behinderte Menschen unter bestimmten Voraussetzungen
  • Parkerleichterungen, Parkplatzreservierung
  • Übernahme der Kosten von Fahrten zur ambulanten Behandlung in besonderen Fällen durch die gesetzliche Krankenversicherung
  • Unentgeltliche Beförderung der Begleitpersonen von Rollstuhlfahrern im internationalen Eisenbahnverkehr
  • Befreiung von Fahrverboten in Verkehrsverbotszonen

H

  • Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr nach Erwerb einer Wertmarke
  • Kraftfahrzeugsteuerbefreiung
  • Pauschbetrag wegen außergewöhnlicher Belastung: 3.700 €
  • Befreiung von der Hundesteuer
  • Gewährung von Pflegegeld, häusliche Pflegehilfe usw.
  • Übernahme der Kosten von Fahrten zur ambulanten Behandlung in besonderen Fällen durch die gesetzliche Krankenversicherung
  • Befreiung von Fahrverboten in Verkehrsverbotszonen

RF

  • Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht
  • Ermäßigung der Telefongebühren bei einigen Telekommunikationsunternehmen

Bl

  • Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr nach Erwerb einer Wertmarke
  • Kraftfahrzeugsteuerbefreiung
  • Pauschbetrag wegen außergewöhnlicher Belastung: 3.700 €
  • Parkerleichterungen, Parkplatzreservierung
  • In vielen Gemeinden Befreiung von der Hundesteuer
  • Befreiung von der Umsatzsteuer unter bestimmten Voraussetzungen
  • Portofreie Beförderung von Blindensendungen
  • Übernahme der Kosten von Fahrten zur ambulanten Behandlung in besonderen Fällen durch die gesetzliche Krankenversicherung
  • Gewährung von Blindengeld oder Gewährung von Pflegezulage der Stufe III für Versorgungsberechtigte nach dem BVG
  • Unentgeltliche Beförderung der Begleitperson im internationalen Eisenbahnverkehr
  • Anspruch auf Zugänglichmachung von Dokumenten in Verwaltungs- und Gerichtsverfahren in Blindenschrift u. ä.
  • Befreiung von Fahrverboten in Verkehrsverbotszonen

Gl

  • Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr nach Erwerb einer Wertmarke oder Kraftfahrzeugsteuerermäßigung
  • Recht auf Verwendung von Gebärdensprache bei Behörden

1. Kl.

  • Benutzung der 1. Wagenklasse mit Fahrscheinen 2. Klasse

 

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