Die wichtigsten Merkzeichen-abhängigen Rechte und Nachteilsausgleiche Wählen Sie bitte Ihre Merkzeichen aus, Sie erhalten dann eine Kurzübersicht über die wichtigsten Ihnen zustehenden Rechte und Nachteilsausgleiche. G | B | aG | H | RF | BI | GI | 1.Kl. G - Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr nach Erwerb einer Wertmarke oder Kraftfahrzeugsteuerermäßigung
- Ansatz der tatsächlichen Kosten oder 0,30 €/km für Fahren zur Arbeitsstätte mit dem Kfz als Werbungskosten
- Abzugsbetrag für Privatfahrten bei GdB 70: 3.000 km x 0,30 € = 900 €
- Mehrbedarfserhöhung bei der Sozialhilfe von 17 % bei Alter ab 65 oder voller Erwerbsminderung
- Preisnachlass beim Neuwagenkauf bei vielen Händlern
B - Unentgeltliche Beförderung der Begleitperson oder eines Hundes im öffentlichen Nah- und Fernverkehr, ausgenommen bei Fahrten in Sonderzügen und Sonderwagen
aG - Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr nach Erwerb einer Wertmarke
- Kraftfahrzeugsteuerbefreiung
- Anerkennung der Kfz-Kosten für Privatfahrten als außergewöhnliche Belastung bis zu 15.000 km: 0,30 € je km = 4.500 €
- In vielen Gemeinden kostenloser Fahrdienst für behinderte Menschen unter bestimmten Voraussetzungen
- Parkerleichterungen, Parkplatzreservierung
- Übernahme der Kosten von Fahrten zur ambulanten Behandlung in besonderen Fällen durch die gesetzliche Krankenversicherung
- Unentgeltliche Beförderung der Begleitpersonen von Rollstuhlfahrern im internationalen Eisenbahnverkehr
- Befreiung von Fahrverboten in Verkehrsverbotszonen
H - Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr nach Erwerb einer Wertmarke
- Kraftfahrzeugsteuerbefreiung
- Pauschbetrag wegen außergewöhnlicher Belastung: 3.700 €
- Befreiung von der Hundesteuer
- Gewährung von Pflegegeld, häusliche Pflegehilfe usw.
- Übernahme der Kosten von Fahrten zur ambulanten Behandlung in besonderen Fällen durch die gesetzliche Krankenversicherung
- Befreiung von Fahrverboten in Verkehrsverbotszonen
RF - Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht
- Ermäßigung der Telefongebühren bei einigen Telekommunikationsunternehmen
Bl - Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr nach Erwerb einer Wertmarke
- Kraftfahrzeugsteuerbefreiung
- Pauschbetrag wegen außergewöhnlicher Belastung: 3.700 €
- Parkerleichterungen, Parkplatzreservierung
- In vielen Gemeinden Befreiung von der Hundesteuer
- Befreiung von der Umsatzsteuer unter bestimmten Voraussetzungen
- Portofreie Beförderung von Blindensendungen
- Übernahme der Kosten von Fahrten zur ambulanten Behandlung in besonderen Fällen durch die gesetzliche Krankenversicherung
- Gewährung von Blindengeld oder Gewährung von Pflegezulage der Stufe III für Versorgungsberechtigte nach dem BVG
- Unentgeltliche Beförderung der Begleitperson im internationalen Eisenbahnverkehr
- Anspruch auf Zugänglichmachung von Dokumenten in Verwaltungs- und Gerichtsverfahren in Blindenschrift u. ä.
- Befreiung von Fahrverboten in Verkehrsverbotszonen
Gl - Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr nach Erwerb einer Wertmarke oder Kraftfahrzeugsteuerermäßigung
- Recht auf Verwendung von Gebärdensprache bei Behörden
1. Kl. - Benutzung der 1. Wagenklasse mit Fahrscheinen 2. Klasse
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