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Produkttester gesucht!

Geschrieben von Redaktionsteam Inkontinenz Selbsthilfe e.V.. Veröffentlicht in Inkontinenzhilfsmittel

An dieser Stelle veröffentlichen wir Adressen, Projekte und Studienanfragen zur Produkttestung.

Hilfsmittelausschreibungen

Geschrieben von Redaktionsteam Inkontinenz Selbsthilfe e.V.. Veröffentlicht in Inkontinenzhilfsmittel

Wettbewerb ist schön und gut – aber nicht, wenn darunter Patienten leiden. Genau das aber steht zu befürchten, wenn nur noch die Krankenkassen entscheiden, welche Leistungserbringer Betroffene zu nutzen haben.

Immer mehr Menschen, die auf Rollstuhl, Inkontinenzartikel oder Beatmungsgerät angewiesen sind, klagen über unpassende Produkte und schlechten Service. Grund dafür ist die Gesundheitsreform mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG), das gesetzlichen Krankenkassen erlaubt, die Versorgung mit medizinischen Hilfsmitteln öffentlich auszuschreiben und an einen günstigen und exklusiven Vertragspartner zu vergeben. Gesetzlich Krankenversicherten bleibt dann keine Wahl mehr. Entweder sie akzeptieren die Versorgung durch den vorgeschriebenen Vertragspartner der Kasse oder sie müssen gegebenenfalls die Hilfsmittelversorgung komplett aus eigener Tasche bezahlen bzw. eine wirtschaftliche Aufzahlung leisten. Bei den bereits durchgeführten Ausschreibungen war der Preis in der Regel das entscheidende Kriterium für den Zuschlag. Die Qualität scheint dabei eine nachlässige Rolle zu spielen wie verschiedene Fälle von Fehlversorgungen zeigen.

Neben der schlechteren Qualität und dem fehlenden Service klagen Patienten auch darüber, dass sie ihren gewohnten Ansprechpartner in ihrer "Haus-Apotheke" um die Ecke verloren haben. Der Wegfall der wohnortnahen Versorgung führt auch für kleinere Sanitätshäuser und Apotheken zu einer ungewissen Zukunft. Was als Stärkung des Wettbewerbs gedacht war, kann zum Gegenteil führen: einer Konzentration weniger Anbieter, die den Preiskampf bei Ausschreibungen für sich entscheiden.

Die Inkontinenz Selbsthilfe e.V. setzt sich für Ihre Rechte und Interessen ein.

logo meine wahlIm Aktionsbündnis „meine Wahl!" haben sich jetzt bundesweit Menschen mit Behinderungen, Selbsthilfevereinigungen, Hilfsmittelhersteller und Versorgungspartner (Sanitätshäuser, Homecare-Unternehmen) zusammen geschlossen, um das Recht auf freie Wahl des Versorgungspartners im Hilfsmittelbereich zu erhalten und eine bedarfsgerechte, qualitätsgesicherte, dem Stand der Technik entsprechende Versorgung mit Hilfsmitteln sicherzustellen.

Die Inkontinenz Selbsthilfe e.V. beteiligt sich am Aktionsbündnis und setzt sich aktiv für Ihre Rechte und Interessen ein.

Wir haben uns beispielsweise an Podiumsdiskussionen in Düsseldorf, Hamburg und München beteiligt.

Die Internetseite des Aktionsbündnis "meine Wahl" erreichen Sie hier

Schwarzbuch Medizinische Hilfsmittelversorgung

infoflyer download 01Das Aktionsbündnis "meine Wahl!" stellte auf der internationalen Fachmesse REHACARE in Düsseldorf das "Schwarzbuch Medizinische Hilfsmittelversorgung" vor. In dem Schwarzbuch werden anhand realer Fälle die Folgen der Ausschreibungspraxis der gesetzlichen Krankenversicherungen aufgearbeitet und daraus resultierende Qualitätsdefizite in der Hilfsmittelversorgung belegt.

Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (BVKM) hat eine "Argumentationshilfe im Falle von unzureichender Versorgung mit Inkontinenzhilfen" veröffentlicht. Mit enthalten sind ein Musterantrag und ein Musterwiderspruch gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse.

Das Dokument findest Sie hier: www.bvkm.de/dokumente/pdf/Argumentations...kontinenzartikel.pdf

Katheter - Transurethrale und suprapubische Dauerkatheter

Geschrieben von Redaktionsteam Inkontinenz Selbsthilfe e.V.. Veröffentlicht in Inkontinenzhilfsmittel

Wenn möglich, sollte grundsätzlich auf Dauerkatheter als definitive Harnableitung verzichtet werden. Windeln, Vorlagen oder bei Männern auch Kondomurinale sind bei entsprechender Hautpflege und genügender Wechselfrequenz vorzuziehen, sofern eine weitgehend restharnfreie Spontanentleerung gewährleistet ist.

Bei höheren Restharnwerten ist ein wiederholter Einmalkatheterismus oder Selbstkatheterismus geeignet, die gefürchteten Infektionen der oberen Harnwege zu vermeiden. Die Entleerung des Urins für längere Zeit mit einem Harnröhren-Dauerkatheter ist die schlechteste aller Möglichkeiten. Ein Dauerkatheter führt nicht selten zu einer Reihe unangenehmer und gefährlicher Komplikationen. Er ist nur in Ausnahmefällen, für einen kurzen Zeitraum, sinnvoll, wie z.B. nach urologischen Operationen.

Einen Betroffenen auf Dauer mit einem Harnröhren-Dauerkatheter "zu versorgen", ist in der Regel ein Behandlungsfehler. Leider gehört der Harnröhren-Dauerkatheter noch immer zum Standart in vielen Pflegeeinrichtungen. Der höhere Pflege -, Material - und Personalaufwand lässt die gefürchteten Folgen außen vor. Der Kostenfaktor, gefördert durch die bestehende Gesetzgebung, lässt vernünftiges pflegerisches Handeln - zum Nachteil des Betroffenen - in den Hintergrund treten.

Jeder Blasenkatheter - ob suprapubisch oder transurethral - führt nach wenigen Tagen zu einer Keimbesiedlung der Harnblase. Dies ist normal, nicht vermeidbar und nicht therapiebedürftig. Eine antibiotische Behandlung wegen eines Bakteriennachweises im Urin ohne Infektionssymptome stellt einen Fehler dar:

Schon bald nach Absetzen des Antibiotikums kehren die Keime wieder zurück oder werden durch neue, resistentere Keime ersetzt. Jeder Blasenkatheter bahnt Bakterien den Weg von außen nach innen. Wichtig ist daher die reichliche Flüssigkeitszufuhr, welche zu einem natürlichen Spüleffekt beiträgt.

Durch die Verbindung des Katheters mit dem sterilen Ablaufsystem entsteht ein geschlossenes System, dass nicht mehr geöffnet werden darf. Die frühere Praxis des Anspülens des Katheters oder des Abstöpseln ist aus infektionsprophylaktischer Sicht problematisch und sollte nicht mehr angewendet werden.

Zum Einsatz kommen:

  • Transurethrale ( durch die Harnröhre) Dauerkatheter
  • Suprapubische (durch die Bauchdecke) Katheter

katheterDer suprapubische Katheter ist dem transurethralen Dauerkatheter vorzuziehen. Das Infekt und Verletzungsrisiko wird beim suprapubischen Katheter reduziert. Eine Harnentleerung durch die Harnröhre ist weiterhin möglich. Zudem ermöglicht der suprapubische Katheter sexuell aktiven Menschen weiterhin die Sexualität.

Bei Blasenentleerungsstörungen und hohen Restharnwerten sollte, wenn irgend möglich, der intermittierende Selbstkatheterismus durchgeführt werden.

Verordnungsfähigkeit von Inkontinenzhilfsmitteln

Geschrieben von Redaktionsteam Inkontinenz Selbsthilfe e.V.. Veröffentlicht in Inkontinenzhilfsmittel

Die Verordnung von Inkontinenzhilfsmittel zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen ist möglich.

rezept verordnungFolgende Fallgruppen sind laut Gerichtsurteilen anerkannt:

1) zum Ausgleich eines Funktionsdefizites, wenn es zur Befriedigung von Grundbedürfnissen dient. Beispiel :„Wegen Harninkontinenz zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben".

2) zur Prävention bei schweren Funktionsstörungen. Beispiel : „Wegen Inkontinenz zur Prävention von Hauterkrankungen bei Demenz".

3) im Zusammenhang mit der Behandlung einer Krankheit. Beispiel:„Im Zusammenhang mit der Behandlung von Dekubitus".

Diese drei Fallgruppen decken den überwiegenden Teil der Kostenübernahme von Inkontinenzprodukten durch die Krankenkassen ab. Vor allem die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ist ein wichtiger Punkt.

Etwas schwieriger wird es für Menschen die „nur" unter nächtlichem Einnässen leiden. Hier treffen in der Regel die oben genannten Fallgruppen nicht zu.

Hilfsmittelliste :

Voraussetzung dafür, dass das verordnete Produkt bezahlt wird ist auch, dass es in der so genannten Hilfsmittelliste steht. Die Hilfsmittelliste führt die von den Krankenkassen anerkannten Produkte auf.

Gesetzliche Zuzahlung :

10% der Kosten, mindestens 5,00 EUR, maximal 10,00 EUR, nicht mehr als die Kosten des Hilfsmittels. Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind, (z.B. Windeln bei Inkontinenz): 10% je Packung, maximal 10,00 EUR pro Monat.

Kinder :

Damit Familien nicht unzumutbar durch die Krankheit ihrer Kinder belastet werden, sind für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres keine Zuzahlungen zum Beispiel für Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel oder Krankenhausaufenthalte zu zahlen. Lediglich bei den Fahrtkosten ist eine Zuzahlungsbefreiung nicht möglich.

Für die Verordnung von Inkontinenzhilfsmitteln werden folgende Angaben benötigt :

Für Hilfsmittel ist ein separates Rezept auszustellen, bei dem in der Regel das Feld 7 (Hilfsmittel) anzukreuzen ist. Die Positionsnummern können in die dafür vorgesehenen Kästchen oder in das Textfeld eingetragen werden: Bei der Verordnung einer Hilfsmittelgruppe sind diese siebenstellig. Bestimmte Firmenprodukte werden mittels drei weiterer Ziffern definiert, also mit einer zehnstelligen Positionsnummer verordnet. Alternativ kann dazu auch der Name des Produktes im Textfeld angegeben werden. Je nach Sachlage ist die Größe der Produkte anzugeben. Die Anzahl ist ebenfalls zu vermerken. Um die Erstattung durch die Krankenkassen zu sichern, ist ein Vermerk anzubringen, mit dem die Verordnung der Situation entsprechend näher begründet wird

Festbeträge :

Für Inkontinenzhilfsmittel gelten seit zwei Jahren in Deutschland bundesweite Festbeträge. Die Krankenkasse übernimmt nur noch einen geringeren Teil der Kosten für die Versorgung mit Inkontinenzprodukten.

Die bundesweiten Festbeträge wurden von den Spitzenverbänden der Krankenversicherungen definiert. Sie bezeichnen die maximale Erstattungshöhe von Inkontinenzhilfen durch die Krankenversicherungen und orientieren sich dabei an den jeweiligen Leistungsmerkmalen der Produktuntergruppen des Hilfsmittelverzeichnisses. Private Aufzahlungen des Patienten ergeben sich aus der Differenz zwischen dem Abgabepreis und dem Erstattungsbetrag durch die Krankenkasse.

Hilfsmittelausschreibung :

Im Rahmen der gesetzlichen Änderungen im Gesundheitswesen haben einige gesetzliche Krankenkassen mit Ausschreibungen zur Hilfsmittelversorgung begonnen bzw. diese durchgeführt. Vor den Folgen warnen Fachberater und Selbsthilfeverbände. Die Folge ist, dass nur wenige Leistungserbringer und Großunternehmen zukünftig die Versicherten versorgen dürfen. Damit ist eine flächendeckende wohnortnahe Versorgung gefährdet.

Entscheidend dafür, wer die Ausschreibung gewinnt und damit die Versorgung aller Patienten der entsprechenden Krankenkasse übernimmt, ist vorwiegend von den preislichen Kriterien abhängig und nicht mehr von den qualitativen, wie Schnelligkeit, Wohnortnähe und Vertrauensperson (Medizinprodukteberatern).

Urinbeutel - Sammelbehälter für die Urinableitung

Geschrieben von Redaktionsteam Inkontinenz Selbsthilfe e.V.. Veröffentlicht in Inkontinenzhilfsmittel

Urinbeutel sind Sammelbehälter für Urin, die es in unterschiedlichen Größen und Formen gibt, um den verschiedenen Ansprüchen der Anwender gerecht zu werden.

Arten von Urinbeuteln:

Beinbeutel:

beinbeutelBeinbeutel werden von mobilen Patienten zur Tagesversorgung, in Verbindung mit Kondomurinal oder Dauerkatheter, verwendet. Sie haben ein Fassungsvermögen von mindestens 300ml für Kinder und 500ml für Erwachsene. Sie bestehen aus hautfreundlichem, latexfreiem Material mit Verbindungsschlauch und passendem Konus. Das Ablaufventil ist leicht zu bedienen und eine Maßeinteilung in ccm und ml, zur Kontrolle der Urinmenge, sollte am Beutel vorhanden sein.

Für den Gebrauch bis 24 Stunden werden Beinbeutel ohne Vliesbeschichtung verwendet. Für Tragezeiten von bis zu 3 Tagen können Beinbeutel mit Vliesbeschichtung verwendet werden.

Für Rollstuhlfahrer gibt es speziell anatomisch geformte Beinbeutel.


Mehrkammerbeutel:

Mehrkammerbeutel verfügen über 2 - 3 von einander getrennte Kammern. Diese verhindern das Schwappen des Urins und somit eine unangenehme Geräuschentwicklung.

Unsterile Beinbeutel:

Unsterile Beinbeutel werden hauptsächlich mit Kondom-Urinalen verwendet, denn hierbei sind sterile Bein- oder Bettbeutel nicht notwendig.

Sterile Beinbeutel:

Sterile Beinbeutel werden hauptsächlich mit Dauerkathetern verwendet, um das Infektionsrisiko so klein wie möglich zu halten. Für eine Langzeitbehandlung gibt es Beinbeutel mit einer Tropfkammer. Diese können ungefähr 14 Tage verwendet werden.

Hüftbeutel:

Hüftbeutel werden in Verbindung mit Dauerkathetern verwendet. Diese, noch recht neuartige, Konstruktion ermöglicht es dem Träger, den Beutel mit einem speziellen Gurt direkt auf Höhe der Blase zu befestigen. Somit ist eine sehr diskrete Versorgung möglich.

Hüftbeutel werden steril verpackt und können bis zu 14 Tage getragen werden. Für die Nacht kann am Ablassventil ein Bettbeutel, mit Hilfe eines Adapters, angeschlossen werden, also muss der Katheter nicht vom Hüftbeutel getrennt werden.

Bettbeutel:

Bettbeutel mit Tropfkammer werden in Verbindung mit einem Kondom-Urinal oder einem Dauerkatheter verwendet. Denn hier ist das Risiko einer Infektion minimiert. Diese Beutel können etwa 14 Tage verwendet werden. Sie haben ein Fassungsvermögen von 1500ml und sind mit Verbindungsschlauch und passendem Konus ausgestattet. Aufhäng- und Fixiereinrichtungen befinden sich am Bettbeutel, genauso wie eine Skalierung in ccm oder ml zur Kontrolle der ausgeschiedenen Urinmenge.

Unsterile Bettbeutel werden überwiegend, wie oben schon beschrieben, mit Kondom-Urinalen verwendet.

Anwendung:

Urinbeutel werden fast ausschließlich zusammen mit Kondom-Urinalen und, sowohl transurethral als auch suprapubisch gelegten, Dauerkathetern verwendet. Auch Einmalkatheter können an den Urinbeutel angeschlossen werden, die im Rahmen des intermittierenden Selbstkatheterismus, bei Harnverhalt oder zur Diagnostik (z.B. Restharnbestimmung), gesetzt werden.

Geschlossene Systeme (Urinbeutel zur Langzeitversorgung) dürfen während der gesamten Anwendungszeit nicht vom Katheter getrennt werden, weder zum Baden des Patienten noch zur Entnahme von frischen Urinproben. Für diesen Fall verfügen diese Systeme, am Anschluss zum Katheter, über einen entsprechenden Port.

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