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Parkplatzsünder

06 Mai 2005 23:06 #1 von matti
Liebe Forengemeinde,

welcher Rollstuhlfahrer kennt das nicht. Da hat man endlich einen der notwendigen Behindertenparklpätze gefunden und dann scheiterts mal wieder an der Ignoranz ( Dummheit ) eines Mitbürgers der unberechtigt diesen Parplatz nutzt, oder noch schlimmer so dämlich auf dem Nachbarparkplatz Parkt das der Behindertenparkplatz als solcher nicht mehr Nutzbar ist.

welcher Rollifahrer kennt nicht die vielen , vielen Alibiparkplätze, gerade vor großen Supermärkten die niemand auf die Einhaltung der Berechtigung Kontroliert oder die quasi für jeden durch das Zusatzschild Mutter mit Kind ( was ja an sich schon Diskriminirend ist ( wo bleiben die Väter ) benutz werden dürfen. Ich habe schon mehr als einmal Mütter mit ihren "Jugendlichen Kindern" gesehen, die sich bei der Benutzung dieses Parkplatzes auch noch im Recht glaubten.

Eine besondere Spezies scheinen die Fahrer von Kleinbussen oder Lieferfahrzeugen zu sein. Buntbedruckt mit Werbung stehen diese Fahrzeuge doch sehr häufig auf Behindertenparkplätzen. Ich bin dann immer für die ganze Werbung auf den Fahrzeugen dankbar, schließlich weiss ich doch gleich wo ich meine Artikel oder Dienstleistungen dann nicht mehr beziehe.

Große Freude herrschte bei uns bei dieses Urteil:

1.500 Euro Strafe muss eine Falschparkerin jetzt zahlen. Sie hatte auf einem Behindertenparkplatz den Behindertenausweis ihrer Mutter hinter die Windschutzscheibe ihres Fahrzeugs gelegt. Damit wurde nach Ansicht des Bayerischen Obersten Landesgerichts in München aus der einfachen Ordnungswidrigkeit ein Missbrauch von Ausweispapieren.

Der Parkausweis für Behinderte sei ein Ausweispapier im Sinne des Strafgesetzbuches, hieß es zur Begründung. Zweck des Ausweises sei es, die Identität eines Bürgers nachzuweisen und sicherzustellen, dass nur ein Berechtigter die damit verbundenen Privilegien nutzen könne.
( Dazu muß erklärt werden das die Mutter nicht Anwesend war, der Ausweis wurd bewußt Missbraucht ).

Schreibt doch mal von euren Erfahrungen bezüglich den Behindertenparkplätzen.

Gruß

Matti

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07 Mai 2005 11:25 #2 von eckhard11 ✝
Morgen, Matti,

ich kann Dir da nur Recht geben....

Ich selbst habe einen Behindertenausweis mit Genehmigung, meide aber die uns zur Verfügung gestellten Parkplätze, da ich ja immer noch gut zu Fuß bin und mir einen normalen Parkplatz suchen kann, anstatt einer/einem tatsächlich Bedürftigen den Parkplatz wegnehme.

Den Ausweis der Mutter zu benutzen, nur um ganz sicher in der Stadt einen Parkplatz zu bekommen, ist wirklich schon eine Unverfrohrenheit.

Aber daran kann man ersehen, welch krude Gedanken manche Menschen
haben. Wenn die Mutter dieser Frau keinen Parkplatz bekommen hätte und daher unverrichteter Dinge wieder nach Hause hätte fahren müssen, was glaubst Du, wie dann die Tochter reagiert hätte......
"Drecksäcke" und "Unverschämtheit" sowie "sofort anzeigen" wäre das Mindeste gewesen.

Andererseits : Auf den Autobahnen werde ich auch immer behindert.
Anstatt daß die Leute alle rechts fahren und mir dadurch die Möglichkeit geben, auf der linken Fahrspur zu rasen, behindern die mich durch Überholmanöver, Linksfahren und zu langsames Fahren.
Manche fahren links ja tatsächlich nur 160. :lol: :lol:

Und das, obwohl ich einen Behindertenausweis habe.......

Ob dieser Wahnsinnsgedanken lege ich mich erst mal wieder hin :Bett11:
Eckhard

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20 Mär 2006 22:06 #3 von klaro ✝
hallo Matti

da kom ich eben zum rechtn Thema. Mann, da kann klaro recht "abflippne" wenns ums Behindreten Parken geht.

Zu der zeit wo ihc es noch brauchte, waren die Plätze meist belegt.. mit gesundne Bürgern. Mann kann das nerfen. Da gabs jewiels nur 2 Parksplätze und die wurdn missbruacht.

Heute wo ich den Ausweis noch hab, berechtigd bekomme noch, wehre ich mich aber als Beifahrerin.. solsche Plätzde zu benutzen, auch wenn ic die Krate beeistze. Denn....... wenns andere Plätze frei hat, dann hab ich den zu belegen. Rolli hab ich ha eh selten mehr dabei oder mus nur wenige Meter laufen.

Aber wen ein Rotlruzfahrer(ehrenamtdlihc) mich zum Arzt fährd, der überall gratis parken kan und wegen mir.... dann nen invaliden Parkplatzd belegt... da werd ich so sauer,.. da kan ich NIE schweigen.

Ich ging sogar soveit,dass ich es der Zentrale meldede. Ob denn sowas normal sein, die Fahrer parken gratis, ich bin ohne Rolli und Parkplädze hats genug frei.

das find ich so ne Frechhiet... da wxxplodier iich jeweils beinah, wen ich zurückerinere wie of wier vor belgeten IV Parkplätzen wartetn und wartetn.

Bis dann die gesunden bürger von ihren Einkäufen zurückkehrden.

Ja BUSSE soll sein, und so saftig... dass sie es lernen.... allesamt!

klaro..... :roll:

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25 Jul 2006 13:53 #4 von welute
Eine kleine Geschichte:

Ein Großmarkt in der Nähe. Viele Parkplätze waren frei. Ein Mercedesfahrer (sorry an alle DB-Fahrer, es war so) parkt auf dem Behinsertenparkplatz. Ein Bekannter von mir bleibt höflich stehen und wartet bis der Fahrer aussteigt. Dann fragt er, ob er helfen könne? Der Fahrer guckt verdutzt und fragt Wobei? Mein Bekannter zeigt auf das Behindertenschild und sagt: Beim Rollstuhl ausladen!
Der Fahrer bekommt einen roten Kopf und parkt woanders.

@klaro: Wenn ein ehrenamtlicher Helfer Dich wohin fährt und aufgrund deines Ausweises auf einem Behindertenparkplatz parkt, dann lass mal alle 11 gerade sein. Es ist ein Ehrenamtlicher!!
Wenn Du Dich bei der Zentrale beschwerst, bringt das gar nichts. Die sind froh über jeden Ehrenamtler. Falls sie ihm die Beschwerde weitergeben, riskierst Du nur, dass er sein Ehrenamt überdenkt!!

Damit ist doch auch niemanden geholfen, oder??

Liebe Grüße

Elisabeth

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25 Jul 2006 16:55 #5 von matti
Hallo,

grundsätzlich ist einmal festzuhalten, dass die Parkberechtigung nicht Fahrzeug oder Fahrerbezogen ist.

Ein jeder Inhaber dieser Karte kann sich natürlich auch von jemanden "Chauffieren" lassen und dies auch in dem Fahrzeug eines anderen.

Wichtig ist das der Ausweisinhaber diesen Parkplatz benötigt und das Parken auf einem Behindertenparkplatz durch den Ausweisinhaber hervorrgerufen wir. Er muss also anwesend sein!

Klaro erweist sich unter Umständen einen Bärendienst, den das Erteilen diese Ausnahmegenehmigung ist an sehr hohe Anforderungen gebunden. Wenn keine oder nur eine zeitweise Benutzung dieser Parkplätze nötig ist droht unter umständen der Entzug.

Ehrenämter finanzieren sich aus öffentlichen Mittel und Spenden. Hier sollte es also schon im Interesse des Betroffenen liegen möglichst geringe Kosten zu verursachen.


Gruß

Matti

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14 Aug 2006 11:32 #6 von Marcus
Also wenn ich so etwas sehe dann raste ich "innerlich" schon immer aus!

Mich regen die Leute auf die ja mal "nur schnell" eben in den Laden wollen und dann auch mal auf nem Behindertenparkplatz parken!

Ich sehe das oft hier bei uns, denn da gibt es ein großes Einkaufscenter mit dem grünen "M" am Anfang :D und da sind die Parkplätze Samstags wenn ich auch oft einkaufen gehe besonders begehrt!

Die Behindertenparkplätze sind nah an den Eingängen, auch bei dem Getränkemarkt und da gehts los:

"ich will schnell nur die Kiste reinbringen und dann geh ich wieder"

jaja... und danach gehen die dann noch EBEN in den Laden zum Schauen! Ich bleib immer da stehen und sag was, ich kann sowas nicht leiden wenn man hunderte von Parkplätzen hat und nur zu FAUL ist zum Laufen!

Manche denken ja auch dass sie ihren ganz normalen Schwerbehindertenausweis in die Scheibe legen können! Da bedarf es denk ich auch noch mehr Aufklärung seitens der Versorgungsämter! Ich dachte das früher auch als ich 90% hatte und das "G" im Ausweis dass ich das dürfe!

in 50 Meter Entfernung wäre einer frei gewesen, doch nichts! Ich bleib hier stehen so nach dem Motto!

Also wir hatten mal so Zettel, welche das Zeichen von dem Strafzettel vorne draufhatten, die haben wir dann immer an den Wischer geklemmt so dass die erstmal nen Schock bekamen!

Hinten stand dann aber nur drauf:

Lieber Mitbürger, sie parken auf einem Behindertenparkplatz! Wir hoffen dass Sie nur vergessen haben ihren Ausweis in die Scheibe zu legen und wünschen Ihnen weiterhin alles alles Gute.

Sollten Sie aber keinen Ausweis besitzen denken Sie das nächste Mal an Ihre Mitbürger die auf den Parkplatz angewiesen sind.

Danke!


So ähnlich stand der da drauf! Ich fand das gut! Aber sagen tu ich immer was wenn da einer parkt der nicht darf, und sorry an die DICKE AUTO Fahrer!

Es sind MEISTENS die Prollowagen die auf den Parkplätzen stehen und meinen sie dürften alles. Aber es gibt immer welche die es nicht schnallen, so kann man sich auch drüber unterhalten wenn man sieht dass ein BMW ala Proll und Cool auf einem Mutter/Kind Parkplatz parkt!

Es wird immer so etwas geben, aber solange man etwas sagt und freundlich bleibt und es GENÜGEND Leute mitbekommen ist es wenigstens nicht unbestraft geblieben, denn DA werden sie meist GANZ SCHNELL und merken dass sie da ja gar nicht parken dürfen!

Wünsch allen noch viel Glück und Gesundheit und hoffen wir mal dass das vielleicht auch einfach mal MEHR geahndet wird als nur SCHAUEN!

P.S Ich habe nur eine sogenannte Parkerleichterung, aber damit darf ich 1tens nicht auf Behindertenparkplätzen parken und 2tens nehme ich auch nur die Erleichterung in Anspruch wenn es 100%ig nötig ist!

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01 Sep 2006 22:14 #7 von matti
Parkerleichterungen für Schwerbehinderte wurden ausgeweitet

Erfolg für den Sozialverband VdK Hessen

Einige Gruppen Schwerbehinderter profitieren von den "erweiterten Ausnahmeregelungen" des Landes Hessen

Wer behindert ist, wird behindert, das ist eine Binsenweisheit für VdK-Mitglieder. In den letzten Jahren hat sich der Sozialverband VdK Hessen in Gesprächen mit Vertretern des Sozial- oder des Verkehrsministeriums immer wieder dafür eingesetzt, weitere Ausnahmen zur Bewilligung von Parkerleichterungen zuzulassen. Einige Gruppen von Schwerbehinderten, die bisher nicht in den Genuss der Parkerleichterungen kamen, sollten auf Grund der Art und Schwere ihrer Behinderung zusätzlich profitieren.


Hintergrund der Forderung: Wer die Parkerleichterungen in Anspruch nehmen will, muss als Voraussetzung dafür den Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "aG" (außergewöhnlich gehbehindert) haben. Das wurde von vielen VdK-Mitgliedern und anderen betroffenen Behinderten als unzureichend empfunden, denn: wer das Merkzeichen "aG" trotz einer schwerwiegenden (Geh-) Behinderung "knapp verfehlte", konnte danach keine Parkerleichterung in Anspruch nehmen.

Deshalb hat der Sozialverband VdK Hessen mehrere Anläufe unternommen, die unbefriedigende Situation für schwerbehinderte Mitbürgerinnen und Mitbürger zu verbessern.


Jetzt waren die VdK-Initiativen zumindest teilweise erfolgreich.


Für folgende Personengruppen gelten ab sofort spezielle Parkerleichterungen:


1. Schwerbehinderte, denen durch die Versorgungsverwaltung ein Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 80 allein in Folge von Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen (und/oder der Lendenwirbelsäule) und die Merkzeichen "G" (erheblich Gehbehindert) und "B" (Notwendigkeit ständiger Begleitung) zuerkannt wurde,


oder denen ein Grad der Behinderung von wenigstens 70 allein in Folge von Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen (und/oder der Lendenwirbelsäule) zuerkannt wurde und gleichzeitig ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 infolge Funktionsstörung des Herzens oder der Lunge und das Merkzeichen "G" bescheinigt wurde.


Ausgedehnt wurden die speziellen Parkerleichterungen auch auf folgende Gruppen:


2. Stomaträger mit doppeltem Stoma (künstlicher Darmausgang und künstliche Harnableitung) und einem hierfür festgestellten Grad der Behinderung von wenigstens 70.


3. Morbus-Crohn-Kranke und Colitis-Ulcerosa-Kranke mit einem hierfür festgestellten Grad der Behinderung von wenigstens 60.


Der Weg zur neuen Parkerlaubnis:


Die neue Ausnahmegenehmigung (gelber Ausweis) erhält man auf Antrag bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde. Man kann sie dann - nach genehmigtem Antrag - für die folgenden Parkerleichterungen in Anspruch nehmen.


Erlaubte Parkzonen:

1. Parken an Stellen, an denen das eingeschränkte Halteverbot gilt (Zeichen 286) bis zu drei Stunden


2. Im eingeschränkten Zonenhalteverbot (Zeichen 290) für bis zu drei Stunden.


3. Im eingeschränkten Zonenhalteverbot (Zeichen 290) mit begrenzter Parkdauer darf die zulässige Parkzeit überschritten werden.


4. An Stellen, die durch Zeichen "Parkplatz" (Zeichen 314) oder "Parken auf Gehwegen" (Zeichen 315) und mit begrenzter Parkdauer gekennzeichnet sind, darf die zulässige Parkdauer überschritten werden.


5. In Fußgängerzonen, in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten frei gegeben ist, darf während der Ladezeiten geparkt werden.


6. Auf Parkplätzen mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten darf gebührenfrei und ohne Zeitbegrenzung geparkt werden.


7. Auf Parkplätzen für Anwohner darf man bis zu drei Stunden zu parken.


8. In verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325) darf außerhalb der gekennzeichneten Flächen, ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern, geparkt werden.


Grundsätzlich gilt: In zumutbarer Entfernung besteht keine andere Parkmöglichkeit. Die höchstzulässige Parkzeit beträgt 24 Stunden.


Weiterhin verbotene Parkzonen :

1. Parkplätze mit Rollstuhlfahrer-Symbol .

2. Im absoluten Halteverbot (Zeichen 283).


!!! Achtung !!! Parkplätze mit Rolli-Fahrer-Symbol bleiben den Schwerbehinderten mit Merkzeichen "aG" weiterhin vorbehalten (Blauer Parkausweis)!

Interessant währe jetzt einmal die Überlegung warum Personen mit (gut versorgtem Stoma) gegenüber Menschen mit Harn- bzw. Stuhlinkontinenz bevorzugt werden. Ich möchte nicht falsch verstanden werden; Stomabetroffenen sollen diese Vergünstigungen zuteil werden aber der Unterschied zu Inkontinenten erklärt sich mir nicht.

Deshalb, liebe Forenbesucher, ist es so wichtig das ihr euch für eine Mitgliedschaft im Inkontinenz Selbsthilfe e.V. entscheidet. Nur so haben wie eine Stimme, eine Stimme für EUCH!!!


Quelle: © Sozialverband VdK Hessen-Thüringen, 2000 - 2006

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01 Sep 2006 23:34 #8 von klaro ✝
Weiterhin verbotene Parkzonen:

1. Parkplätze mit Rollstuhlfahrer-Symbol.


hallo Matti
genau das meinte ich eben mit dem Beitrag vom 20.03.

Dass die Ehrenamtlichen EBENFALLS einfach NCIHTS auf dem PARKFELD mmit Markierung für Rollifahrer zu suchen hat, wenn nebendran sogar zig freie Parkplätze auch noch sind.

Aber das ist nun andere Sache.

Bei uns in der CH gibts aufs Neue Jahr wohl dieselbe Regelung wie bei euch, so wie die invalidenzeitung mitteilte, müssen neue Karten beantragt werden und zwar nicht mehr bei dre Polizei die Jahresvignetten gekauft, sondern jährlich auf dem Strassenverkehrstamt eingeholt werden.

Danach sind sie aber auch im Ausland gültig. Da werden wir Schweizer wohl noch einiges "umdenken" müssen, denn hier wird mit dem Parkieren oft noch bisschen grosszügig umgegangen, drum nerfts mich ja ab und an.

Was du fragst zum diskutieren, wegen, WARUm Stoma träger eine Parkerleichterung erhalten und Inko Leute nicht. ALSO, da seh ich NICHT die Differenz zwischen Inko oder stomaträger. (mal abgesehen davon, dass ich wegen einer Windel am Po, doc trotzdem laufen kann oder)??

Was aber die Inko ja immer wieder betont wird, die Inko ist meist ja nicht die Diagnose der Erkrankung.. also hat der Mensch NOCH was anderes. So denke ich doch, sollten wir nicht so krasse unterschiede machen.

dasselbe Thema wäre ein Streitfaktor, wenns um invaliden WCs geht. Ich denke, die Invaliden Prozente werden nicht von uns selber berechnet. und wers zugut hat, der hats zugut.

Also wenn ich rein auf meine Inko achten würd, mir käms um Himmels willen nie in Sinn, ne Parkerleichterung zu beantragen. das ist doch kein Grund. sieht man aber das gesamte Krankheitsbild, dann ist ein massiver grund, aber da spielen Zig Faktore zusammen. Und das ist doch meistens so, denn auch ein Mensch besteht aus diversen..
Teil elementen, mal blöd gesagt. Die Quersummer wird ermittelt und nicht ob Inko oder Stomaträger.
also da denke ich, sollten wir alle bisschen Weitsicht haben. und üben. Tolleranz , Akzeptanz und nicht Neid und Berechnungen. klaro :roll:

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05 Okt 2006 19:23 #9 von klaro ✝
Parkplatzsünder, Behinertenparkplatz, was machen

einerseits schadets keinem, wenn er mal ne Busse kassiert.

Andernseits hab ich vor rund 2 Wochen was ganz witziges gelesen bei einem Einkaufszentrum... als Schild bei den Behinderten parkplätzen. Gut, dort waren mehr als genügend vorhanden.

weiss nicht mehr, sinngemäss nur.. stand glaub auf fraanzösich.. aber sogar meine gesunde Begleitperson musste schmunzeln...


" wenn du mir schon meinen Platz haben willst, dann darfst du auch mein Handicap haben!"


oder so, müsste es nochmals sehen und mir aufschreiben, ich fand, mit Ironie, kann man ebensoviel bewirken,

als mit barschen Verboten... dieses Schild denk ich, wird bei einigen doch seine Wirkung haben. klaro :)

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27 Nov 2006 11:28 #10 von Biene
Hallo Matti

Da ich auch auf eien Behindertertenparkplatz angewiesen bin, da ich seit 1998 QS bin, habe ich schon einiges erlebt.

Das schlimmste für mich war, dass ich einen Autofahrer darauf hingewiesen habe, dass er auf einem Behindertenparkplatz steht.
Er wurde sofort ausfallend mir gegenüber und hob die Hand, als ob er mich schlagen wollte.

Viele Menschen, die das sahen, wollten mir gleich zu Hilfe eilen.
Als der Parkplatzsünder das sah, lief er schnell ins Geschäft, ohne sein Auto von dem Behindertenparkplatz zu fahren.

Eine andere Erfahrung

Mein Mann und ich, fuhren Sonntags zum Flohmarkt. Als wir auf dem Parkplatz ankamen, war nur noch der Behindertenparkplatz frei.
Vor uns fuhr ein Mann mit seinem Auto auf den Behindertenparkplatz. Mein Mann fuhr die Seitenscheibe herunter und fragte, ob er einen Behindertenausweis hätte.
Hatte er nicht.
Mein Mann sagte, dass ich im Rollstuhl sitze und auf den breiteren Parkplatz angewiesen wäre.

Die Antwort kam promt

Die Behiondertenparkplätze wären für Behinderte nur in der Woche und am Sonntag könnte sich jeder darauf stellen.

Wir waren so perplex, dass eir nichts mehr sagen konnten

Jeder Behinderte, der einen Ausweis hat muß jeden Tag mit solchen Pproblemen rechenen.

Es ist nur schade, dass in unserer Gesellschaft, jeder meint, er könnte sich alles erlauben.

Zum Glück, gibt es aber auch solche, die sehr hilfsbereit sind !!!!!!!!!!!

Biene :evil: :evil:

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