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Die Geschichte vom fliegenden Teppich

09 Jun 2012 12:10 #1 von matti
Sicher, es gibt wesentich wichtigere Dinge um die sich die Politik und auch die Öffentlichkeit kümmern bzw. aufregen sollte.
Allerdings leben wir nicht in einem rechtsfreien Raum. Dies gilt auch für einen Deutschen Minister.

Zum Hintergrund:

Der Deutsche Entwicklungsminister Niebel, hatte auf einer seiner dienstlichen Auslandsaufenthalte in Afganistan privat einen Teppich im Wert von ca. 1400 Euro erworben. Der eigentlich lobenswerte Ansatz, nicht mit der Flugbereitschaft der Bundeswehr sondern mit einer Linienmaschine zu fliegen, ermöglichste die Mitnahme dieses privaten Kaufes nicht.
Der Teppich wurde in der Deutschen Botschaft in Afganistan zwischengelagert und später bei einem Flug des BND Chefs mit dem Dienstjet mitgenommen. Soweit alles noch nicht verwerflich, sieht man einmal davon ab, dass der Erwerb eines Teppichs in Afganistan nicht selten der Vermutung menschenunwürdiger und kinderausbeutetender Herstellung unterliegt. Dies ist aber nicht bewiesen und somit auch nicht Diskussionsthema.

Vielmehr geht es darum, dass Niebel seinen Chaffeur zum Flughafen schickte um den Teppich direkt am Rollfeld abholen zu lassen. Dadurch wurde der Teppich weder angemeldet noch verzollt.

Durch die Weitergabe dieser Information durch BND Mitarbeiter an Presse und Opposition, sah sich Niebel gezwungen eine Erklärung abzugeben. In dieser beteuert er, es würde sich um ein Missverstä#ndnis handeln und eine nachträgliche Verzollung würde umgehend stattfinden.

Hier kommen wir zu der Krux: Eine einfache nachträgliche Verzollung, nachdem man der Steuerhinterziehung überführt wurde, sieht das Deutsche Gesetz nicht vor. Dies hat natürlich seine Grundlage darin, dass ein Tür und Tor für den Versuch der Steuerhinterziehung öffnen würde. Würde man nicht erwischt, hätte man mindestens 19% gespart.

Es geht eigentlich nur um das Prinzip. Nehme ich als Normalbürger auch nur eine Stange Zigaretten zuviel mit und deglariere sie bei meiner Einreise nicht, wird nicht nur eine nachträgliche Versteuerung fällig, sondern zusätzlich eine Strafe in etwa gleicher Höhe.
Bei einem Wert von ca. 1400 Euro, was in etwa 70 Stangen Zigaretten entspricht, müsste ich wohl mit der Staatsanwaltschaft rechnen.

Ja, man kann einen solchen Vorgang als Bagatelle abwerten, man muss es aber nicht.

Matti

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