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Rezept einlösen bei Vertragspartnern wirkt ... verdächtig?

15 Apr 2023 10:19 - 15 Apr 2023 10:39 #1 von JonasiG
Nach vielen Jahren des Kampfes mit Ärzten, habe ich endlich eine Versorgung für meine Blasenprobleme in Aussicht.
Medikamentös bin ich schon dabei, aber die Rezepteinlösung für die saugenden Hilfsmittel entpuppt sich als schwieriger als gedacht!

Für jemanden wie mich, der nach vielen Jahren das erste mal richtig untersucht worden ist (nach sovielen halbherzigen und auch falschen Diagnosen), ist das alles sehr neu für mich.

Erstaunt musste ich feststellen, dass ich mit meinem Rezept nicht einfach in eine Apotheke gehen kann, weil man scheinbar nur "Vertragspartnern" das Rezept als gültig ansehen? o0

Meine Krankenkasse antwortete mir mit einem lächerlichen Einzeiler und einem Link zu den Hilfsmittel-Lieferanten.

Und jetzt?

Jeder "Versorger" den ich kontaktiert habe, konnte mir nicht sagen wie die Versorgung aussehen würde, sie wollten ersteinmal das Rezept haben.

D.h. sobald der erste Versorger mein Rezept in den Händen hält, habe ich keine Chance mich nach besseren Versorgern umzusehen?
Schon merkwürdig, dass das erste Angebot keine Beratung war.

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15 Apr 2023 14:16 #2 von Sebald
Hi!

ich antworte jetzt mal auf diesen Beitrag. beziehe mich aber auch deinen anderen unter "HA und Urologe..."

"Verdächtig" finde ich an dem Vorgehen eigentlich nichts - jedenfalls gemessen daran, wie allgemein die Verordnung von Inkontinenzmaterial gehandhabt und umgesetzt wird.

Das von dir gewünschte Beratungsgespräch führt hier in der Regel nicht die Kasse durch, sondern eben der Anbieter (in Kassenauftrag gewissermaßen). Und dabei wird v. a. erfragt, welcher Art die Inkontinenz ist, wieviel du trinkst und welche Mengen abgehen.

Dieses Gespräch kann basieren auf dem Rezept oder auch einer Musteranfrage deinerseits.

Mich wundert, dass deine neue Ärztin "drei Kartons" aufgeschrieben hat: drei Kartons von was? Und wieviel soll in den Kartons drin sein?

Praktikabler wäre ein Quartalsrezept. Aber für eine derart kurze Zeitspanne bzw. eben für die geringe Menge von drei Kartons würde ich mir einen großen Anbietervergleich nicht antun wollen.

Beste Grüße,
Sebald

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15 Apr 2023 14:27 #3 von Ele810
Verordnungen für Hilfsmittel können wirklich nicht so einfach in der Apotheke eingelöst werden.
Die Krankenkasse kann dir die entsprechenden Vertragspartner nennen. Das hat sie ja schon gemacht.

Dort gibt man das Rezept ab oder schickt es zu und wird beliefert.

Natürlich kann man den Versorger wechseln wenn man mit ihm nicht zufrieden ist. Das habe ich jetzt gemacht. Bekomme jedes Quartal eine neue Verordnung und lasse mich jetzt von einer ortsansässigen Apotheke beliefern. Die wussten gar nicht, dass es einen Vertrag über das Hilfsmittel mit meiner Krankenkasse gibt.

Auf der Verordnung steht drauf was du bekommst. Das scheint dann ja mit dem Arzt auch abgesprochen zu sein.. Ob das jetzt von Firma A oder Firma B geschickt wird, ist doch unerheblich.

Sanitätshäuser haben aber i.d.r. Ansprechpartner , die bei allen Fragen zum Produkt weiterhelfen. Oder der Hersteller selber hat auch eine Beratungsstelle.
Evtl. gibt es Bewertungen im Netz die dir weiterhelfen, aber an eine Firma wirst du dich wenden müssen.

Gruß Ele

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15 Apr 2023 16:21 #4 von MichaelDah
Hallo Jonasi,

Es gibt ja schon einen ausführlichen Thread zu dem Thema: Lohnt sich die Zuzahlung?

Wie auch immer - vielleicht nochmal zusammengefasst für die Frage: Die Hilfsmittelrichtline §7.3 besagt „ Das Einzelprodukt (bezeichnet durch die 10-stellige Positionsnummer) wird grundsätzlich vom Leistungserbringer nach Maßgabe der mit den Krankenkassen abgeschlossenen Verträge zur wirtschaftlichen Versorgung mit der oder dem Versicherten ausgewählt.

Damit ist klar, das der Arzt im Regelfall keine Direktverordung vornehmen wird, sondern i.d.R immer den Hilfsmitteltyp (also ohne die letzten Ziffern) in das Nummernfeld einträgt b.z.w den Typ im Klartext auf das Rezept schreibt - ggf. mit einer Mengenangabe. Aus dem Kassenvertrag der im SGB genauer geregelt ist ergibt sich letztlich die Beratungspflicht des Versorgers.

Wenn ich dich richtig im o.g. Thread verstanden habe hast du ja schon eine Bemusterung bekommen - manchmal ist das leider die einzige „Beratung“ die stattfindet - nach dem Motto „probieren sie halt aus was funktioniert…“ Die Antwort ist im Grunde genommen gar nicht so verkehrt - auch wenn sie sicher nicht dem entspricht was man unter dem Begriff „Beratung“ erwarten würde. Wenn du es besser / genauer haben willst, dann ist meine Empfehlung wie schon geschrieben beim Hersteller oder einem Sanitätshaus (wenn es noch eines das man besuchen kann auf der Liste gibt…) zu fragen.

Wenn die unbedingt vorab ein Rezept sehen wollen, dann kannst du ihnen eine Kopie mailen - das Orginal würde ich erst rausgeben wenn ihr euch über das Produkt und ggf. eine Zuzahlung einig geworden seid. Sonst kann es dir passieren das du wieder zum Arzt musst weil du den Versorger wechselst und dann wieder ein neues Rezept brauchst…


Viele Grüße
Michael

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16 Apr 2023 08:55 #5 von mich
Wichtig wäre, wenn du schon bei verschiedenen Firmen anrufst zu fragen, ob sie auch die Marke, die du für gut findest, auch haben. Meistens habe sie sich auf bestimmte Marken entschieden und da kann auch eine dabei sein, die nicht so optimal für dich ist. Wenn das zugesagt wird, spricht nichts dagegen, ein Rezept zuzuschicken.

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16 Apr 2023 12:20 - 16 Apr 2023 12:20 #6 von Ciajaeg
Hallo Jonasi,

ich habe mehrere Anläufe benötigt, bis ich ein Rezept in der Hand hielt, mit dem ich etwas anfangen konnte. Meine Hausärztin, bzw. die MFA, hatten praktisch keine Ahnung was da drauf stehen muss, bei Kathetern war es noch schlimmer. Am Ende klappte es am besten mit einem Rezept für Hilfsmittel, wo nur die Diagnosen N31.9G und N39.42G drauf standen + Quartalsbedarf. Alles andere habe ich mit dem Versorger geklärt, auch hier habe ich mehrere Anläufe gebraucht, um einen zu finden, der mit meiner Krankenkasse arbeitet, am Ende habe ich einfach einen Hersteller direkt als Versorger genommen.
Das klappt ganz gut.

Bis denn

Ciajaeg

Diagnosen: Neurogene Dysfunktion des unteren Harntraktes suprapontin, Terminale Detrusor-Überaktivität - Detrusor-Sphinkter-Dyskoordination - Algurie - Polydipsie/Polyurie-Syndrom - chronische Harnretention -
Myalgische Enzephalomyelitis (ME-CFS) - (POTS) - Dysautonomie - Polyneuropathy

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16 Apr 2023 12:45 #7 von mich
Ist doch ganz einfach. An Rezept braucht nur entweder "aufsaugende oder ableitende Hilfsmittel" stehen. Was ist daran so schwierig?

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17 Apr 2023 07:54 - 17 Apr 2023 07:54 #8 von Helmut 60
Hallo JonasiG,

gerne gebe ich meine Erfahrung mit dem Rezept weiter. Auch ich bekam ein Jahresrezept für "Versorgung mit aufsaugenden Hilfsmitteln". Mit diesem habe ich mich an verschiedene Online-Vertragspartner gewendet (aber vorab nur das Vorhandensein des Rezeptes und den Namen meiner Krankenkasse genannt).

Die "Beratung" erfolgte dann telefonisch, es wurde der Grad der Inkontinenz abgefragt und auch, ob ich auch schon "Wunsch-Produkte" hätte. Da ich im Vorhinein schon einiges ausprobiert hatte, konnte ich auch zwei, drei Produkte nennen, mit denen ich schon gute Erfahrungen gemacht hatte. Ich bekam daraufhin (kostenlos) ein Paket mit diversen Mustern (auch meine Wunsch-Varianten), entsprechend meinem Inkontinenzgrad und meiner Konfektionsgröße, zugesendet, im Begleitschreiben auch die entsprechenden Zuzahlungen für die "nicht-Basic-Varianten (=ohne Zuzahlung)" aufgeführt.

Meine Tests ergaben dann, dass für mein Empfinden die zuzahlungsfreien Varianten eher eine Zumutung waren - dünn, ohne Super-Absorber-Anteil, nicht komfortabel zu tragen, Wechsel so alle zwei bis drei Stunden nötig. Die Zuzahlung (mit Rezepteinlösung) der guten Produkte bei den Versorgern war jedoch höher, als wenn ich exakt die gleichen Produkte im freien Online-Handel beim jeweils günstigsten Shop ohne Rezept bestelle!

Daher habe ich für mich entschieden, dass ich mir lieber die Produkte, die angenehm, diskret und mit vernünftige Wechselintervallen zu tragen sind, einfach selber kaufe. Die Kosten halten sich für mein Empfinden (und meine finanzielle Situation) in sehr überschaubaren Rahmen (ca. 70,-/Monat), das ist mir mein Komfort und Wohlbefinden durchaus wert - ich habe in meinem Leben schon mehr Geld für wesentlich unsinnigere Dinge als dies ausgegeben!
Folgende Benutzer bedankten sich: struempfchen

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17 Apr 2023 09:34 #9 von mich
Ich habe immer einen Anbieter gefunden, der genau diese, die bei mir den besten Tragekomfort hatten gefunden. Dann musste ich im Quartal nur 10 € zuzahlen.

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17 Apr 2023 10:29 #10 von Sebald
Guten Morgen,

natürlich kann man so verfahren wie „mich“ - allerdings geht es bei ihm um Einlagen, also eine Versorgung an der unteren Schwelle des Inkontinenzmaterials (IKM). Dass sollte für keinen der Lieferanten überhaupt ein Problem sein. Und so war's bei ihm ja auch.

Das Beratungsprozedere hat „Helmut 60“ beschrieben. Welche Konsequenzen man aus dem (hin und wieder tatsächlich überteuerten) Angebot zielt, bleibt einem natürlich selbst überlassen. Privatkauf geht immer.

Die an sich problemlos türenöffnende Angabe „aufsaugendes IKM bei [Diagnose] und über [Zeitraum]“ auf dem Rezept wird erst dann ein wirkliches Problem, wenn man bestimmtes IKM eben auf Rezept ohne private Zuzahlung haben möchte. Dann muss der Arzt das nämlich genau so aufschreiben. Und man kann sich auf einen langen – hier oft beschriebenenen – Weg durch die Instanzen gefasst machen.

Nun hat „JonasiG“ aber einfach ein Rezept über drei Kartons ohne Verordnungszeitraum. Offenbar ist eine längerfristige Versorgung nicht vorgesehen oder er müsste sie bei der Urologin nochmal ansprechen.

Bei solchen kurzfristigen Sachen lohnt m.E. ein großer Vergleich und der Anruf bei allen 300 Anbietern auf der Krankenkassenliste nicht wirklich...

Mögliche Verfahrensweise stattdessen: Entweder die Ärztin nochmal ansprechen, ob sie ein Quartalsrezept eben mit einfacher Nennung von IKM und Diagnose ausstellt. Oder aber eine Handvoll Anbieter anrufen, ob das bestehende Rezept so reicht. Sollte keiner darauf anspringen, kann man eben auch privat kaufen, die Quittungen aufbewahren und sie der KK zur individuellen Begleichung vorlegen. Ausgang auch hier ungewiss.

So in etwa...

Beste Grüße,
Sebald
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