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Inko-Umversorgung zum 01.03.2017 Techniker Krankenkasse

28 Feb 2017 17:59 #11 von ahrolli
zur Info:

ich habe grade mit dem Bundesministerium für Gesundheit - Bürgertelefon telefoniert und dort wurde mir gesagt, dass ein neues Gestzt bzw. eine Änderung im Gestz nun verabschiedet wurde.
In Zukunft wird es ein Patientenwahlrecht für Hils- und auch Inkontinenzartikel geben. Damit sollen die bisherigen Praktiken wie Ausschreibungen verhindert werden. Nur muss jetzt der Spitzenverband der KK ein neues Hilfsmittelverzeichnis erstellen und bis das erledigt ist, und die KK ihre Anpassungen vorgenommen haben, werden noch einige Monate ins Land gehen. Frühestens im Sommer, realistischer ist hier wohl Jahresende. Bis dahin muss man wohl oder über das mit der Ausschreibung akzeptieren.

Die Dame am Bürgertelefon sagte mir, dass ich mich wegen der überzogenen Zuzahlung mit dem Bundesversicherungsamt (.de) in Verbindung setzen soll.

LG Alf

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28 Feb 2017 19:41 #12 von Ina
Hallo Alf,

Mein Anwalt sieht es auch als Nötigung. Leider muss man nach derzeitiger Gesetzeslage aber wohl doch erst mal wechseln. Da ich das nicht möchte , hat mein Anwalt einen Termin vor Ort vereinbart um für mich eine Einzelfallentscheidung zu erreichen.

Gleichzeitig werden wir uns auch ans Bundesversicherungsamt wenden( Das Amt kontrolliert die Praktiken der KK und deren Partner).

Mal sehen, wie es weitergeht. Ich habe ja noch einen Vorrat, von dem ich erstmal zehren kann. Gegebenenfalls lasse ich mir von den Firmen noch Muster zuschicken und kommedamit auch etwas weiter.

LG Ina

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28 Feb 2017 20:39 #13 von Agi
Hallo Alf,

ich hatte im letzten Jahr einen Anbieterwechsel wegen meiner Vorlagen.. Die neuen Vertragspatner verlangten eine wirtschaftliche Aufzahlung von 20 Cent pro Vorlage bei dem gleichen Modell, welches ich zuvor zuzahlungfrei bekam.

Nur mit dem Preis der wirtschaftlichen Aufzahlung plus Rezeptgebühren hätte ich fast im Internet frei bestellen können

Der Techniker-Krankenkasse teilte ich die überzogene wirtschaftliche Aufzahlung mit.

Plötzlich konnte mir die Krankenkasse einen neuen Anbieter (es ist zufällig meine Apotheke vor Ort) nennen, wo ich jetzt zuzahlungsfrei bestellen kann.
Ich weiß aber auch, dass das Sanitätshaus welches mich vorher belieferte das doppelte an Geld von der KK bekommt.
Die gesetzliche Rezeptgebühr ist für mich dadurch günstiger geworden.

Einen Vorrat anzulegen ist wichtig, da man doch von den Lieferanten und der Kasse unter Druck gesetzt wird.

Liebe Grüße
Agi

Lass wieder von Dir hören.

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01 Mär 2017 07:24 #14 von Esther1
Hallo,

weiß jemand ob es hier nur um die TK geht, oder ob auch andere Kassen momentan so handeln?

Ich bin bei der Siemens (SBK) und habe bisher von meiner KK dazu keine Info bekommen.

Ich beziehe meine Produkte auf Rezept aus meiner Apotheke. Bisher musste mein 3 Monats-Rezept immer neu genehmigt werden. Das ging aber ohne großes Problem mit einem Anruf wie mir die Apothekerin versicherte. Allerdings sagte sie, daß es dieses Mal merkwürdig war und sie trotz mehrerer Anrufe für mein Rezept gültig ab Januar 2017 erst Ende Februar die Zusage bekam.


LG Esther

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01 Mär 2017 14:57 #15 von ahrolli
Hallo Ina,

ich habe gestern beim Bundesministerium für Gesundheit Bürgertelefon angerufen und dort wurde mir folgendes gesagt:

es gibt eine neue Verabschiedung im Bundestag zu einer Gesetzesvorlage die die Praktiken der KK, hier besonders das Theme Ausschreibungen bei Inkonti- Hilfsmitteln neu regelt. Die Vorlage besagt, dass es in Zukunft ein Patientenwahlrecht gibt woran sich die Kassen halten müssen. Man will so die gängigen Ausschreibungen und deren Folgen unterbinden.
Allerdings muss der Spitzenverband der KK die Spezifikationen der Hilfsmittel neu erarbeiten bzw. überarbeiten. Die dann dort empfohlenen Hilfsmittel sind für die Kassen bindend. Bis dahin, man hofft bis Spätsommer, vielleicht auch erst im Jannuar 2018, müssen wir noch mit den jetzigen Gegebenheiten leben.
In meiner Sache, vor allem die überzogene Zuzahlung, wurde mir empfohlen mich an die zuständige Kontrollinstanz der KK, hier das Bundesversicherungsamt, zu wenden. Das habe ich gestern per Mail erledigt.

Alles wird gut. In diesem Sinne
LG Alf

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01 Mär 2017 16:04 #16 von ahrolli
ups, das habe ich ja gestern schon mitgeteilt... :)

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06 Mär 2017 22:51 #17 von HPL
Vorab Info
Erlebe auch gerade mit der Techniker Krankenkasse und dem neuen Lieferanten GHD wundersame Sachen. Die GHD blickt überhaupt noch nicht durch was bei Inkontinenz wichtig ist und was der Patient schon für eine Leidensgeschichte in den ersten Monaten nach OP hinter sich gebracht hat. Nasse Hosen , feuchte Füße oder eine Spur auf dem Teppich beim Nachbar ....durch schlecht verarbeitete Urinbeinbeutel . Vermutlich Made in Pakistan oder....
Die Firma GHD kann über Forlive noch nicht einmal Probeexemplare liefern. Soll ich wieder Tester spielen . Nein nie wieder. Ist peinlich genug gewesen.

Anforderung , Patientenverfügung an GHD liefern. Kommt für mich nicht in Frage. Anforderung über Zuzahlung Einverständniserklärung unterschreiben . Kommt nicht in Frage.

Habe soeben ein Schreiben aufgesetzt um die Firma GHD wach zu rütteln . sollen sie sich mal schlau machen wer was liefern kann. Mir hat man bei der ersten Lieferung für 3 Beinbeutel und Klettband 15,24€ berechnet. Das ist ungefähr der Preis den ich im Internet komplett bezahle.Unverschämtheit.
Hier hat die TK einen übereilten u. nicht fertig gedachten Schachzug vollzogen. Das grenzt an Nötigung. weiteres in Kürze.

Grüße HPL
Gemeinsam sind wir stark
Folgende Benutzer bedankten sich: Evi

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08 Mär 2017 23:06 #18 von Evi
Hallo,habe eben gerade erst Eure Beiträge zu diesem Thema gelesen,bin aus allen Wolken gefallen.Habe wegen Urlabsabwesenheit darüber noch nichts gehört. mein Mann ist auch bei der TKK und benutzt Enmalkatheter,die ja anwcheinend auch betroffen sind.Ich verstehe erstmal nur nicht,warum eine Zuzahlung für dasselbe Produkt das Du bisher bezogen hast nun mit einer Zuzahlung belastet werden kann,wo es bisher beim alten Lieferant zuzahlungsfrei war undwo es doch lt. TKK heißt,dass das bisherige Produkt wie bisher aufzahlngsfrei zur Vergügung gestellt werden muß.Das wäre doch eine ganz klare Ansage und somit jede Aufzahlungsforderung unberechtigt.
Mit dieser neuen Gesetzesänderung,die frühestens in einigen Monaten greifen wird: wie ändert sich da denn dann die Sache?Kann jeder dann mit seinem Rezept einfach wieder zum alten Lieferanten gehen ohne vorher bei der TKK etwas abklören zu müssen?Als wenn man nicht genug Probleme und Sorgen hätte,wid einem mit so einem unsinnigen Mist noch zusätzlich das Leben schwer gemacht!!LG Evi

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09 Mär 2017 17:49 #19 von Michael1980
Hallo zusammen,

damit ich meine bisherigen Urinbeutel weiterhin geliefert bekomme von GHD verlangen die nun 6 EUR/Stück Aufzahlung. Für meine vollständige Beutelversorgung (Bein- und Bettbeutel) soll ich über 50 EUR an Aufzahlung zahlen !

Meine Reaktion war ganz einfach....

Ich habe mich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde beschwert... dem Bundesversicherungsamt. Die gehen diesem und weiteren vorliegenden Beschwerden nun nach.

Hier als die Adresse:

Bundesversicherungsamt
Friedrich-Ebert-Allee 38
53113 Bonn

Kontakt

Telefon: (0228) 619-0
(Mo-Do 9.00 - 15.00 Uhr; Fr 9.00 - 14.00 Uhr)
Fax: (0228) 619-1870
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


Auszug von der Internetseite des Bundesversicherungsamtes:

Was kann das Bundesversicherungsamt für Versicherte tun?
Sofern sich ein/e Versicherte/r über eine Entscheidung oder Verfahrensweise seiner Kranken- bzw. Pflegekasse beschweren möchte, hat die/der Versicherte die Möglichkeit, sich an das Bundesversicherungsamt zu wenden. Die Beschwerde (Eingabe) über eine bundesunmittelbare Kranken- bzw. Pflegekasse löst eine rechtliche Überprüfung des Verhaltens des betroffenen Versicherungsträgers aus.

Das Ergebnis der Prüfung, ob ein Rechtsverstoß vorliegt und zu verfolgen ist oder nicht, bildet die Grundlage für die Antwort an die/den Beschwerdeführer/in. Sofern ein Rechtsverstoß festgestellt wird, kann das Bundesversicherungsamt erforderlichenfalls aufsichtsrechtliche Maßnahmen treffen, um ein rechtskonformes Verhalten der Kasse sicherzustellen.

Da die Aufsicht ausschließlich im öffentlichen Interesse tätig wird, haben Versicherte zudem keinen Anspruch auf eine bestimmte Maßnahme des Bundesversicherungsamtes.


Um so mehr Betroffene sich also beschweren, umso größer wird das öffentliche Interesse - also macht mit !!!

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09 Mär 2017 18:42 #20 von hippo80
Hallo.
Ich bin zwar auch nicht begeistert von der Umstellung der Versorgung, habe aber im März keine Probleme mit GHD gehabt. Habe meine bisherigen Katheter in der üblichen Stückzahl bekommen und das ohne Probleme.
Ich hoffe das sich bei allen die Probleme lösen.

Liebe Grüße, Dani

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