Hallo,
ich habe einen interessanten Pressebericht gefunden, der dieses Thema aus unterschiedlichen Sichtweisen darstellt.
Kardinal Lehmann zur Sterbehilfe: Dem Leiden nicht ausweichen
Pressemitteilung von: IQB - Medizin-, Pflege- und Psychiatrierecht - Lutz Barth
Der Erste Mainzer Hospiz- und Palliativtag stand unter der Überschrift „Dem Leid begegnen“ und Kardinal Karl Lehmann hat sich erneut gegen die aktive Sterbehilfe ausgesprochen.
Er mahnte: „Wir haben aber nicht das Recht, unser Leben selbstmächtig zu beenden oder
unser Menschsein durch völlige Ausschaltung unserer Sinne und unseres Denkens und Wollens zu betäuben oder geradezu auszuschalten.“ (persönliche Anmerkung von Matti: Nicht jeder kann als Märthyrer am Kreuze sterben und dabei noch die Schuld der ganzen Welt tragen!)
Hospizarbeit und Palliativmedizin setzten diese schwierige Aufgabe in eindrucksvoller Weise um. Allerdings müssten „diese Hilfen, Wege und Mittel in ethisch zuverlässiger Weise“ eingesetzt werden, da man sonst den „Druck in Richtung aktiver Sterbehilfe“ kaum aufhalten könne.
„Wir dürfen mit vielen Mitteln die Schmerzen lindern, aber nicht aktiv das Leben beenden. Hier verläuft bei allen differenzierten Erfahrungen im Raum von Leben und Tod zwischen Sterbenlassen und Töten doch eine grundsätzliche Grenze. ,Du sollst nicht töten’ ist ein unbedingtes Gebot“, sagte Lehmann beim ersten Mainzer Hospiz- und Palliativtag am Samstag, 17. März, im Erbacher Hof in Mainz.
Quelle: Bistum Mainz >>> mehr dazu >>>
http://www.bistummainz.de/bm/dcms/sites ... em_id=8123
In diesem Zusammenhang stehend darf auch auf den Erklärungstext der Vollversammlung v. 24.11.06 des ZDK – Leben und Sterben in Würde - verwiesen werden.
„Auch in Krankheit und Sterben ist die zentrale Richtschnur allen Handelns die unverfügbare Würde des betroffenen Menschen. Der Respekt vor der Einmaligkeit seines Lebens verbietet jede Instrumentalisierung des Schicksals eines Sterbenden, jede Abwertung seiner Lebenslage, jede Fremdbestimmung seines Willens. Das unveräußerliche Recht jedes Patienten auf Selbstbestimmung ist aber kein Recht auf Durchsetzung des eigenen Willens um jeden Preis. Vielmehr verlangt die Würde des Menschen eine Selbstbestimmung, die sich verantwortlich weiß vor sich selbst, aber auch vor den Mitmenschen und – zumindest aus christlicher Perspektive – vor Gott.“
Quelle: Erklärungstext des ZDK >>> zur vollständigen Erklärung >>>
http://www.zdk.de/erklaerungen/erklaeru ... =156&page=
Kurze Anmerkung (L. Barth):
Wir haben schon öfters darauf hingewiesen, dass es auch im säkularen Staat den Kirchen anheim gestellt ist, sich an dem bedeutsamen Wertediskurs über die Sterbehilfe zu beteiligen, ohne dass wir gehalten wären, hiergegen aus Gründen des evolutionären Humanismus zu Felde zu ziehen. Problematisch erscheint allerdings in dem Statement von Kardinal Lehmann, dass wir nicht das Recht haben, in der Gänze unser Menschsein aufzugeben, auch nicht durch die völlige Ausschaltung unserer Sinne, in dem wir diese „betäuben“. Angesichts ungeheurer Schmerzen gerade bei Krebspatienten ist diese Auffassung durchaus zu hinterfragen, wie zuletzt nicht auch der aktuelle Sterbehilfefall in Frankreich zeigt. Die 35jährige franz. Ärztin, die einer krebskranken Patientin aktive Sterbehilfe geleistet hat, ist in Frankreich zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden. Die 65-jährige Patientin, die im Krankenhaus von Saint-Astier, einem Dorf in der Dordogne, mit Pankreaskrebs behandelt wurde, hatte nur noch wenige Tage zu leben und litt trotz hoher Morphindosen unter extremen Schmerzen. Die Patienten ist dem „Leid begegnet“ und hat sich selbstbestimmt dafür entschlossen, diesem Leid zu entsagen, in dem sie ihren Sterbewunsch gegenüber ihrem Sohn und den Mitarbeitern in der Klinik geäußert hat. Diesem Sterbewunsch wurde entsprochen und ich meine, dass hier ein legitimer ärztlich assistierter Suizid vorgelegen hat, der auf einen Konsens zwischen Patient und Ärztin beruhte.
Gruß
Matti