- Inkontinenz Selbsthilfe e.V. - M. Zeisberger
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So sichern Sie Ihre Ansprüche: Rechte bei der Hilfsmittelversorgung
Ihr Recht auf Hilfsmittelversorgung gemäß § 33 SGB V – Was die Krankenkasse für Sie leisten muss!
Die Durchsetzung gesetzlicher Ansprüche bei der Versorgung mit Inkontinenzhilfsmitteln aufgrund ärztlicher Verordnung kann oft ein schwieriger und langwieriger Prozess sein. Es gleicht nicht selten einem Kraftakt, um die angemessene und bedarfsgerechte Versorgung im Sachleistungsprinzip zu erhalten.
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