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Rückerstattung Krankenkasse bei Partnerschaften:

01 Jun 2005 12:57 #1 von Anonymous
Hallo,

sofern im Fall von Ehepaaren, die Krankenkassen einen der beiden als chronisch krank befindet, beläuft sich der Zuzahlungsbetrag von 1% des Brutto- Gehaltes auf beide Partner.

d.h. konkret: das Gehalt, sowie die Ausgaben beider Partner werden als Bemessungsgrundlage angenommen.

Beide Partner müssen ihre Ausgaben per Quittung, auf der der Name des Patienten vermerkt ist(!) belegen.

Die Rückerstattung beläuft sich ausschließlich auf die Patientengebühr und die vom Arzt verordneten Massnahmen oder Medikamente!

Li

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Moderatoren: MichaelDah
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Inkontinenz Selbsthilfe e.V.

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