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Genehmigungs- und Abrechnungsmanagement der Krankenkassen…

02 Jun 2023 16:51 #1 von MichaelDah
Ich weiß zwar nicht ob das die Allgemeinheit interessiert - aber ich habe mal wieder etwas dazugelernt, das wenigstens mich zunächst erstaunt hat. Vielleicht interessiert es ja jemanden, denn das liest man in der Regel nicht auf den hochglanz Flyern der Krankenkassen.

Bislang dachte ich eine der ureigensten Aufgaben von Krankenkassen sei die Abrechnung und Genehmigung von Behandlungs-, Therapie-, Medikamenten- und Hilfsmittel Leistungen. Aber ist das wirklich so…?

Sicher hat der eine oder anderer schon mal die Bonus Programme seiner Krankenkasse durchgesehen oder nimmt an einem DMP Programm teil. Jede Krankenkasse hat ja da etwas eigenes… Aber stimmt das wirklich…? Und jede Kasse hat ihrer eigenen Abrechnungsspezialisten und ihre eigene Revision - oder?

Tja - ich fürchte das trifft nicht ganz zu. Neulich bin ich über dei DAVASO GmbH gestolpert. Neben einem beeindruckenden Service Katalog ist die Referenzkundenliste noch viel erstaunlicher: Fast alle deutschen Krankenkassen sind Kunde bei der DAVASO.

Was da so für Dienstleistungen angeboten werden kann man sich u.a. hier ansehen:
DAVASO GmbH Experten im Genehmigungs- und Abrechnungsprozesss

Mal abgesehen davon das hier ein enormer Datenpool entsteht der in den Händen eines privaten Dienstleisters wenigstens mal vorsichtig ausgedrückt Fragen aufwirft, frage ich mich auch was passiert wenn die mal gehackt werden oder einen Systemausfall haben…

Was meint ihr - kanntet ihr das?

viele Grüße
Michael

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04 Jun 2023 12:31 #2 von stephanw
Hi Michael,

ich kann deinen Unmut nachvollziehen, dass da grundsätzlich wenig transparent gearbeitet wird. Meine Krankenkasse, eine BKK, ist bei einem Dienstleister namens "BITMARCK", der kürzlich Opfer eine Cyberattacke wurde. In Folge war die Krankenkasse über mehrere Wochen komplett lahmgelegt. Ob Daten entwendet wurden, dazu schweigt man sich natürlich aus. In jedem Fall werden auch hier offenkundig Daten an den Dienstleister herausgegeben, da z.B. sogar die Krankengeldleistung beinträchtigt war oder die Kostenerstattung. In dem Fall geht um wohl um eine "Software as a Service", welche die BKK nutzt.

Nach der DSGVO hast du einige Auskunftsrechte, wobei ich da kein Experte bin. Vielleicht kann jemand hier im Forum mal genauer beschreiben, was man da alles erfragen/abfragen darf.

Grüße
Stephan

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04 Jun 2023 15:27 #3 von hippo80
Hallo Matthias.
Das Abrechnungen über fremde Dienstleister durchgeführt werden, ist seit Mitte der 70er Jahre so. Damals wurde alles per Post verschickt und nicht selten kamen gebau solche Unterlagen abhanden. Der Gesetzgeber hat die Datenschutzauflagen für diese Unternehmen extrem hoch angelegt.
Was Genehmigungsverfahren angeht,betrifft dies nur die Prüfung von Heil- und Hilfsmitteln, welche nicht genehmigungspflichtig sind. Beispielsweise wird egeprüft, ob auf Rezepten der Physiotherapie geprüft ob Indikationsschlüssel, Verordnungsmenge und Co passend sind. Antragsgenehmigungen laufen immer über die Krankenkassen direkt.
Und was den Datenschutz angeht: wieviele persönliche Daten werden tagtäglich übers Internet verschickt ohne das man sich Gedanken macht (da wird Freunden geschrieben, worauf man krankgeschrieben ist, welche Medikamente,man bekommen hat etc) wo diese hingegangen können. Der gläserne Mensch und damit auch Patient ist längst (unbewusste) Realität. Für mich sind da die Pläne unseres Gesundheitsministers zur OptOut-Regelung der digitalen Patientenakte viel eingreifender und gefährlicher. Das ist aber nur meine persönliche Meinung.
Schönen Nachmittag

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