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Anhaltspunkte für den Grad der Behinderung

06 Apr 2007 14:31 #1 von matti
Hallo,

immer wieder erhalten wir Anfragen, ob es uns möglich ist, aufgrund beschriebener Beschwerden, Krankheiten und Behinderungen eine Einschätzung über den zu erwartenden oder zustehenden Grad der Behinderung zu nennen.

Wir müssen dazu ganz klar sagen: Es ist nicht möglich!

Das Verfahren zur Ermittlung des GdB ist äußerst komplex. Sehr viele Faktoren fließen dabei ein. Ein immer wieder gemachter Fehler besteht darin, dass einzelne Behinderungen Prozentual zusammengerechnet werden. Manche Beeinträchtigungen "rechnen" sich allerdings gegenseitig auf. Der Maßstab ist dabei zumeist der höchste Grad der Einzelbehinderung.

Eine gute Übersicht über die Anhaltspunkte der Gutachterlichen Tätigkeit findet sich unter diesem Link:

http://www.h-baer.de/Anhaltspunkte2005.pdf


Gruß

Matti

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13 Apr 2007 10:28 #2 von welute
Wichtig ist bei diesem Thema noch mal darauf hinzuweisen, dass nicht nur die Diagnose wichtig ist, sondern vor allem die persönliche Beeinträchtigung!

Wenn man zum Beispiel für einen Bandscheibenvorfall im Brustwirbel hat, kann das 20% ausmachen.
Ein zusätzlicher BSV im Lendenwirbel ergibt keine zusätzlichen 20%, die Beeinträchtigung dadurch ist nicht viel größer als schon vorhande, darum wird nicht addiert sondern zusammengelegt.

Ein Beispiel bei Prostatakrebs:

Bei der akuten Erkrankung bekommt man in der Regel 80%. Nach 5 Jahren und erfolreicher Therapie wird die Beeinträchtigung auf 40% gesenkt.
Die damit verbundene Inkontinenz und Impotenz muss gesondert angegeben werden. Denn dies sind zusätzliche Beeinträchtigungen mit zusätzlichen "Punkten".

Wenn also der Bescheid zur Senkung kommt, unbedingt einen neuen Antrag mit allen Beeinträchtigungen stellen.

Gruß

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22 Apr 2012 13:24 - 22 Apr 2012 13:25 #3 von Resi
Hallo!
Meine Blasenerkrankung,Schrumpfblase mit Dranginkontinenz Mittelschwer wurde garnicht anerkannt trotz starke Beeinträchtigung,es wurde von versogungsamt als Harninfekt abgetan mit 10 %, Wiederspruch hat auch nichts genutzt ,ich denke bei der Festellung mus beides Diagnose + Beeinträchtigung in betracht gezogen werden.Dazu ist eine zusätzlige behinderung eine Rumpf Ataxie und Inkomplete Halbseiten Parese gekommen,wo mir mein Arzt empfohlen hat einen Änderung Antrag zu stellen,da bin gespannt was in den Fall das versorgungsamt macht.

Gruß Resi

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22 Apr 2012 16:18 #4 von Sebald
Hallo Resi,

was ist denn insgesamt dabei heraus gekommen? Manchmal ist es tatsächlich so, dass die Gutachter etwas nicht 'draufsatteln', sondern mehr oder minder einrechnen...

Grüße!
Sebals

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22 Apr 2012 17:09 #5 von Resi
Hallo!
Ich bin mehrfachbehindert (körpelich),bin dauerhaft Erwerbsunfähig und zu 80 % Schwerstbehindert,wie gesagt meine schwere Blasenerkrankung wurde als Harnweginfekt betitelt schon vor Jahren und nur 10 % drauf,wobei das sagte mir auch mein Behandelne arzt,das es zwischen Harninfekt und der Erkrankung was bei mir Festgestellt wurde großen unterschied gebe und muste ich viel Höheren Prozente bekommen.Das schlimmste nur,das von Versorgungsamt wurde ich wie 90 Jährige behandelt mit meine Blase,wobei ich noch keine 50 bin,über das bin ich auch total Verärgert und unmöglich finde.

Gruß Resi

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23 Apr 2012 07:27 #6 von Sebald
Hallo Resi,

...das ist der Punkt: Wahrscheinlich würde deine Blasenstörung 'allein' auf einen GdB von etwa 40 oder 50 kommen; so aber wurde/wird sie etwas anders formuliert, damit kleiner gemacht als sie ist und wird 'reingerechnet'. Auch vom Versorgungsamt selbst wird ja darauf hingewiesen, dass sich die Grade nicht summieren, sondern der Gutachter gewissermaßen eine Zwischensumme zieht.

Stell doch einfach einen Antrag auf Neufeststellung des GdB. Wenn Du im VDK bist, kann das ein Mitarbeiter mit Dir zusammen machen bzw. in deinem Namen einreichen. Dort gibst du deine Blasenstörung, so wie sie jetzt ist, an und der Urologe schreibt ein Gutachten. Dann kann man eigentlich nur schauen, was passiert...

Beste Grüße,
Sebald

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