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Klageverfahren beim Sozialgericht wegen Unterversorgung

06 Feb 2024 16:28 #21 von MichaelDah
Hi Matti,

toll das es jetzt auch einen Artikel dazu auf der Seite gibt :-) Danke!

Sag meine Frage hätte ich noch dazu: Ich hab den Link auf die Hilfsmittelrichtline vermisst oder nicht gefunden - gilt die noch oder gibt es da demnächst etwas neues? Ich frag nur wegen §7 Absatz 3. Das hast du ja jetzt in dem Artikel etwas anders beschrieben.

viele Grüße
Michael

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06 Feb 2024 17:28 - 06 Feb 2024 18:09 #22 von matti
Hallo Michael,
der vorliegende Text der Hilfsmittelrichtlinie stammt vom 01.04.2021, ich habe keine neuere Version vorliegen. An dieser Stelle habe ich den Text nochmals angepasst, um Missverständnisse zu vermeiden.
Zusätzlich habe ich nun auch die Hilfsmittelrichtlinie in den weiterführenden Informationen aufgeführt und einen Link dazu eingefügt.

Falls du anderer Meinung bist oder wenn mir etwas entgangen ist, lass es mich bitte wissen.

Gruß
Matti

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06 Feb 2024 18:39 #23 von MichaelDah
Hi Matti,

Danke - finde ich gut. Ein Hinweis vielleicht noch zum Rezept - ich bin mir nicht sicher ob man da auch drauf hinweisen sollte: Oft sind ja gerade bei Harn _und_ Stuhlinkontinenz verschiedene Ärzte beteiligt. Nicht immer steht das dann beides auf dem Rezept. Es macht aus meiner Sicht in so einen Fall Sinn sich das Rezept nochmal durchzulesen und ggf. darum zu bitten das beides vermerkt wird. Das ist für den späteren Hilfsmittel Auswahl Prozess nicht ganz unwichtig und erleichtert ggf. noch mal die Argumentation :-)...

LG
Michael

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06 Feb 2024 19:59 #24 von matti
Hallo Michael,

ich kann nachvollziehen, dass du auf die Schwierigkeit hinweist, jedoch liegt es letztendlich in der Verantwortung des verschreibenden Arztes, die Diagnosen zu kombinieren (wenn sie für das Rezept relevant sind). Es ist immer nur ein Arzt dazu berechtigt, ein Rezept auszustellen und dieser muss nicht zwangsläufig derjenige sein, der die Diagnose gestellt hat.

Gruß
Matti

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07 Feb 2024 22:25 #25 von Lampe
Hallo Matti,

vielen Dank für deine so flotte Antwort:).
Ich werde mich jetzt erstmal rechtlich beraten lassen und dann dafür "kämpfen", dass die GKV die Kosten (komplett) trägt.



Viele Grüße von Marie

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