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Klageverfahren beim Sozialgericht wegen Unterversorgung

23 Jan 2024 10:38 #1 von Rayner
Hallo zusammen,
lassen Sie mich an dieser Stelle den ähnlich davon Betroffenen meine katastrophale und unwürdige Inkontinenz- Versorgungssituation durch die KK schildern. Es soll auch ein Weckruf sein, künftig entschlossener und geschlossener dagegen vorzugehen.

Ich berichtete hier im Forum schon Juli 2021, und legte meine ungenügende Versorgungssituation Blaseninkontinenz ausführlich dar. Mein überwiegender Ärger mit der KK bestand/besteht darin, dass diese seitdem nach wie vor mit sämtl. Tricks versucht, meine Jahresrezepte mit erhöhten Bedarf nicht anzuerkennen, untermauernde Atteste als nicht glaubwürdig abzutun, MD-Gutachten zu ignorieren und umzuinterpretieren, etc., etc.. Die Liste dieser KK-Maßnahmen lässt sich u.a. fortsetzten mit dem unangekündigtem kompletten monatelangen Aussetzen der monatlich vereinbarten Versorgung mit Erklärungen wie: Jahresrezept nicht erhalten, Sachbearbeiter in verbummelt, KK-Server wochenlang außer Funktion, Hersteller/Versorger übersah Versorgungsauftrag, etc., etc.

Dass ich daraufhin ab 2022 nun rechtliche Schritte gegen meine KK einreichte ist nach der ergebnislosen Korrespondenz mit meiner KK nachzuvollziehen. Der Kern meines Widerspruchs bei der KK besteht darin, dass diese mich ab 2018 (Beginn der 100% BIK) bis 2020 gemäß Attest und Jahresrezept korrekt versorgte. Beginn 2021 wurde ich dann vom Hilfsmittel-Hersteller! informiert, dass ich ab dem Folgemonat nur noch in reduzierter Menge versorgt werde, d.h. anstelle tägl. 8 Vorlagen nur noch 5 Vorlagen. Falls ich diesem hier und jetzt nicht zustimme, würde die Versorgung sofort eingestellt.

Nach wochenlangen Folgediskussionen mit der KK billigte mir die KK dann entgegenkommend täglich 6 Vorlagen zu, was ich wegen meinem unbedingt notwenigen Mehrbedarf von mind. 8 Vorlagen ablehnte. Es vergingen abermals Monate unschönen Schriftverkehrs, bis die KK meinen erhöhten Versorgungs-bedarf durch den MD überprüfen und klären ließ. Dazu waren meinerseits umfangreiche ärztl. Befunde und sonst. Unterlagen beizusteuern. Das folgende MD-Gutachten bestätigte aber zum Leidwesen meiner KK vollumfänglich meinen ärztl. attestierten erhöhten tägl. Bedarf von jetzt 10 Vorlagen Saugstärke 10, wie auf der aktuellen Jahresverschreibung verordnet.

Das nun wiederum interessierte meine KK überhaupt nicht, sie ignorierte das MD-Gutsachten vollends und besteht auf ihrer reduzierter Versorgung . Sie bezeichnet all meine Atteste als „unglaubwürdig“. Zwischenzeitlich sind bei mir im Urogenitalbereich temporäre Hautekzeme aufgrund der Nässebelastung hinzugekommen, sodass zur Linderung/Abwendung die tägl. Versorgungsmenge auf 10 Vorlagen Stärke 10 erhöht werden musste.

Meine KK billigt mir stattdessen eine Versorgung mit tägl. 10 Stck. für leichte Inkontinenz (Grad 1) anstelle schwerster Inkontinenz (Grad 3) mit jetzt nur noch Saugstufe 3 anstelle 10 zu! Was für mich als Betroffenen heißt, dass ich nach Darstellung der KK jetzt fast wieder kontinent bin, und daher nur noch - wenn überhaupt – der KK geringe Versorgungskosten erzeuge!

Meine KK erkennt auch die zusätzlich notwendig gewordenen Erhöhung um tägl. 2 Stck. Versorgungsmenge nicht an, was meinerseits nun zur finalen Klageerhebung mittel Rechtsanwalt beim Sozialgericht (SG) führte. Vordem verfügte bereits das SG mit 2-maligen Beschlüssen bis zur einstweiligen Klärung der Sachlage, und - jetzt aktuell bis Gerichtsentscheid spätesten 08/2024 – mich mit der ärztl. Verordnung, lt. Attest und gestützt durch das MD-Gutachten, von tägl. 10 Vorlagen Stärke 10 kontinuierlich weiterhin zu versorgen.

Ich weiß, dass viele ähnlich Betroffene den Weg zum Gericht scheuen, auch ich versuchte dies fast 3 Jahre lang hinauszuschieben, bzw. zu umgehen. Letztlich ist aber der Klageweg die einzige wirksame „Waffe“ gegen solche Machenschaften der KK, wenn auch in den meisten Fällen dann sehr langwierig und mitunter auch kostenintensiv wegen der Anwaltskosten. Aber ohne den Klageweg, ohne die in der Mehrheit dann für den Patienten zu erwartende positive Entscheidung des Gerichtes, wird sich die ablehnende, das abweisende Verhalten der KK gegenüber den Versorgungsansprüchen des Patienten nicht ändern. Zudem setzten solche Urteile im SG-Gerichtsverfahren auch entsprechende Zeichen, was die KK durchaus als „Warnzeichen“ verstehen sollte.

Das SG veranlasste für mein lfd. Gerichtsverfahren eine gutachterliche Stellungnahme auf Basis meines körperlichen Befundes, für dessen Untersuchung ich mich in den nächsten Wochen beim richterlich bestellten Gutachter einfinden darf.

Ich schreibe, informiere hier über meine Inkontinenzsituation deshalb so deutlich, offen und ausführlich, weil ich damit ähnlich Betroffenen Mut machen will, sich immer und jederzeit gegen solche Praktiken der KK zur Wehr zu setzen. Ja richtig, es bleibt trotzdem ein Kampf zwischen David und Goliath, aber ich bin sicher, dass der Patient Goliath auch mal einen sehr guten Tag haben wird.

Lasst Euch von der übermächtigen KK nicht Bange machen, die ausschließlich verwalten und mehrheitlich kein wirkliches Interesse am Wohl und der Lebensqualität ihrer Mitglieder hat. Leider ist auch manches an „Fehlbewertungen“ durch die Vorgremien der SG-Gebung unter dominanter Mitwirkung bei deren Erstellung durch KK, Hilfsmittelindustrie, etc. , zu Ungunsten für den Patienten mitverschuldet. Es wird Zeit, auf diese Mängel immer wieder hinzuweisen, diese zu ändern und richtig zu stellen! Meine KK gilt als „Platzhirsch“ unter den Gesetzlichen Krankenkassen, und genau so benimmt sie sie auch.

Die mit guter Absicht löblich erlassenen Leitlinien zur Inkontinenzversorgung vor wenigen Jahren finden nach wie vor leider keine Anwendung, bleiben unbeachtet. Die KK erpressen in einem gnadenlosen Preiskampf mit völlig indiskutablen niedrigen Versorgungspauschalen die Partner-Hilfsmittel-Hersteller. Es gibt unter den ca. 100 Ersatz-KK keine, die mit ihren monatlichen Pauschalvergütungen den Durchschnittsverbrauch auch nur annähernd die rezeptierte Vorlagenversorgung decken kann.
Diese missliche Umstand ist leider so in der Bevölkerung nicht bekannt, zumal auch das Thema Inkontinenz allgemein immer noch als Tabu-Thema gilt. Es fehlt also an der entspr. breiten Lobby, dieses Thema unermüdlich an der richtigen Stelle zu platzieren!

Die KK delegieren an ihre Hilfsmittellieferanten irgendwelche sog. „Beratungskompetenzen“, welche die priorisierte Aufgabe haben, den Patienten ganz „uneigennützig“ zur reduzierten Verschreibungsmenge und - Qualität zu überreden. Was sich der Gesetzgeben dabei gedacht hat, dieses Verfahren zumindest zu billigen, erschließt sich mir als mündigem Patienten nicht. Wenn schon meine KK keine Detailkenntnisse über meine Erkrankung hat, bzw. aus Datenschutzgründen Dritten ohne meine Genehmigung nicht weitergeben darf, wie kann dann deren Geschäftspartner Hilfsmittel-Hersteller die kompetente finale Verantwortung für meine Rezepterfüllung, und damit für meine Versorgung = Lebensqualität, übernehmen? Wofür benötigen denn dann überhaupt noch eine ärztliche Anamnese Diagnose, Verschreibung mit Nennung von Anzahl und Qualität, wenn es dem Hilfsmittelhersteller dann allein obliegt, mich nach seinem Gutdünken mit Vorlagen zu versorgen?

Des Weiteren tut sich die rein rechtliche Frage dabei auf, in wie weit der Hilfsmittelhersteller diesbzgl. überhaupt diesbezüglich entscheidungsbefugt ist? ICH habe nur einen Vertrag, bzw. Geschäftsverbindung mit meiner KK, aber nicht mit Hilfsmittelhersteller!

Dem von den KK bewährten Prinzipien von Ablehnung, Täuschung, Unwahrheit, Verzögerung, Verschleppung und Diskriminierung in der Inkontinenzversorgung muß gegenhalten werden, auch wenn es dazu einen ultra langen Atem bedarf.

Beste Grüße!
Rayner

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24 Jan 2024 09:33 - 24 Jan 2024 09:34 #2 von matti
Hallo Rayner,

es ist wirklich lobenswert, dass du den "Kampf" auf dich nimmst. Leider ist es vielen Betroffenen aus verschiedenen Gründen nicht möglich, sich um ihre Versorgungsprobleme zu kümmern. Deshalb ist es so wertvoll, wenn Menschen für ihre Rechte eintreten und damit eine Signalwirkung erzeugen können, die anderen Betroffenen dabei hilft, ihre Ansprüche durchzusetzen.

In der kommenden Woche werden wir ein Interview mit dem WDR zu genau diesem Thema führen und auch auf die immer noch unbefriedigende Situation bei der Versorgung mit Inkontinenzhilfsmitteln (insbesondere im Bereich der aufsaugenden Hilfsmittel) hinweisen.

Es würde mich außerordentlich erfreuen, wenn du uns auf dem neuesten Stand hältst und ich wünsche dir selbstverständlich viel Glück dabei, dass du deine berechtigte Versorgung nach dem fünften Sozialgesetzbesuch (SGB V) erhalten kannst.

Gruß
Matti
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29 Jan 2024 22:43 #3 von magda-lena-luna
hallo.

ich bin die neue und schreibe alles "klein" -verzeiht mir bitte .
kurz zu mir fast 60 j . gdb 100 mit mz G+ B + RF unbefristet, pg 2 seit 5 j. .seit knapp 10 j in em rente - mit der "frauentypischen" geringen rente die eh nur wegen meiner 3 kinder sooo "hoch" ausfällt ...

ich bin neu im forum- mit mittelschwerer harn inko. bisher wurde ich von einem anbieter einigermaßen "versorgt" dieser zögerte aber letztendlich nötige lieferungen immens raus- also ich wechsle zum nächsten anbieter . der lieferte für 1 monat (nov 23), dann nicht mehr. also kk angerufen und um hilfe gebeten . kein zugesagter rückruf erfolgte. ich rief mehrmals an und wurde an den nächsten anbieter verwiesen.
tja, testpaket angefordert und auch bekommen. äh mh es wurden vorlagen gesendet jenseits von gut und böse. nur 1 produkt würde die anforderungen ( mind. 5 tropfen) erfüllen. aber ?? die aufzahlung beträgt pro pack a 14 stück 4,32€ . lt, verordung benötige ich pro tag 5 vorlagen - also 150 stück pro monat das wären als gut und gerne 45€ . ich liege grade so mit meiner rente über der grundsicherung und bekomme wohngeld . ich will ja keine luxus artikel, sondern eine versorgung um u.a. auch am öffentliche leben teil zu nehmen.
ich verstehe auch nicht, das alle patienten mit inkontinenz "gleich" sind . es gibt für leichte- mittlere und starke inkontinenz den selben betrag für den versorger ?? logo kann mit 21€ von meiner kk evtl. eine leichte inko. versorgt werden. eine mittlere oder starke nun mal nicht .
warum wird da den nicht unterschieden ?? das verstehe ich nicht. auch wurden von den kk auch bestimmte minderwertige produkte nicht mehr zugelassen und trotzdem sollen patienten damit versorgt werden. ist auch klar- die produkte liegen ja in den lagern rum und müssen weg...
der anbieter verlangt also als aufzahlung pro vorlage 30ct . äh, mh, hüstel- im internet würde ich das selbige produkt zum preis von 29 cent pro vorlage über eine online apotheke bekommen. also?? 1 cent günstiger als meine aufzahlung?? und die online apotheke verdient ja trotzdem ... wird ja vom vorgeschlagenen lieferanten der auch hersteller der produkte ist beliefert .

ich versorge mich vorübergehend mit produkten aus der drogerie und muss logo auch alles mit rollator heim schleppen. einen zu großen vorrat will ich ja nicht aufbauen- weil ich noch immer auf eine aufzahlungsfreie variante hoffe. aufgrund des obigen beitrags schwindet diese hoffnung nun aber komplett ...

ich bin soo gespannt, wie das vor gericht ausgeht und drücke ganz fest die daumen .
so ein urteil ist ja auch nutzbar für alle. danke dafür
sind die bisherigen beschlüsse den öffentlich?? bzw. zugänglich ??
das wäre echt interessant ..
wie ich nun weitermache?? steht in den sternen .ich bin soo hilflos- aber das kennen hier ja soo viele .

essen- miete -strom- heizung... wird wohl überwertet
danke fürs lesen
Folgende Benutzer bedankten sich: Maren

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30 Jan 2024 17:23 - 30 Jan 2024 17:29 #4 von MichaelDah
Hallo magda-lena-luna,

erstmal ein herzliches willkommen von meiner Seite. Ich kann deinen Frust gut verstehen, denn den hat vermutlich jeder der mit einer schweren Inkontinenz konfrontiert wird und nicht privatversichert, selbstzahler oder im Pflegeheim ist...

Ich habe hier zu dem Thema schon eine Menge geschrieben - daher möchte ich das jetzt noch alles wiederholen sondern nur ein paar kurze Anmerkungen meinerseits:

"bisher wurde ich von einem anbieter einigermaßen "versorgt" dieser zögerte aber letztendlich nötige lieferungen immens raus- also ich wechsle zum nächsten anbieter . der lieferte für 1 monat (nov 23), dann nicht mehr. also kk angerufen und um hilfe gebeten ."

Es macht meiner Erfahrung nach einen ziemlichen Unterschied ob du direkt vom Hersteller versorgt wirst oder ob da ein Händler dazwischen ist. Ein Händler "optimiert" öfter mal sein Programm. Daher kann es passieren, dass er einen "gleichwertigen" Artikel von einem anderen Hersteller billiger bekommt. In der Folge fliegt das Produkt mit dem du bislang vielleicht gut klar gekommen bist aus dem Programm und ein anderes kommt rein. Das kann für einen besser oder schlechter sein. Da Hilfsmittel eine recht individuelle Sache sind, kann das dann bedeuten das man neu probieren muss.

Wenn man den Ärger nicht haben will, dann empfiehlt es sich seine Hilfsmittel direkt beim Hersteller zu beziehen. Der ändert sein Produktportfolio nämlich deutlich langsamer.

"ich verstehe auch nicht, das alle patienten mit inkontinenz "gleich" sind ."

Nun - das sind sie nicht. Je nach dem was für einen Vertrag der Händler mit der Krankenkasse hat muss er ggf. _ALLE_ Patienten nehmen. Das steht zum Teil explizit in den Verträgen mit der KK drin. Wenn er sich weigert, "cherry picking" macht und die KK bekommt das mit, dann gibt es im schlechtesten Fall Konventionalstrafen. Die Pauschale ist ein mittel für Patienten mit mittlerer und schwerer Inkontinenz. Bei einer leichten Inkontinenz wird die Versorgung durch die Kasse nicht übernommen.
Das Risiko der Versorgung trägt der Händler. Damit ist dann auch klar das du mit einer schweren Inko nicht der Lieblingskunde des Händlers bist und der viel dafür tuen wird um dich wieder los zu werden...

"auch wurden von den kk auch bestimmte minderwertige produkte nicht mehr zugelassen und trotzdem sollen patienten damit versorgt werden. ist auch klar- die produkte liegen ja in den lagern rum und müssen weg..."

Auch wenn ich glaube das dieses Problem jetzt nicht mehr vorhanden ist, würde ich dich bitten mal die Hilfsmittelnummer des "Verdächtigen" Produktes in der Hilfsmitteldatenbank nachzuschlagen. Wenn es da nicht mehr auftaucht b.z.w. ausgelistet ist, dann das ein schwerer Verstoß gegen die Lieferantenvertäge und sollte der KK gemeldet werden (vielleicht auch hier im Forum). Ich kann mir allerdings nicht vorstellen das ein Händler heute noch so dumm ist so etwas zu machen, denn das könnte für ihn sehr teuer werden und zur Kündigung des Lieferantenvertrags führen.

"der anbieter verlangt also als aufzahlung pro vorlage 30ct . äh, mh, hüstel- im internet würde ich das selbige produkt zum preis von 29 cent pro vorlage über eine online apotheke bekommen. also?? 1 cent günstiger als meine aufzahlung??"

Das ist leider die gängige Praxis. Daher Regel Nummer 1: Akzeptiere NIE "Wirtschaftliche Aufzahlungen". Wenn dir drei Händler nach Beratung keine gescheiten zuzahlungsfreien Produkte liefern können, die dich für eine angemessene Zeit (ca. 4 Stunden) trocken halten und nicht auslaufen dann such dir eines aus das funktioniert und beantrage bei der Krankenkasse Mehrbedarf. Wichtig - Drogerieprodukte funktionieren da nicht - das Produkt muss im Hilfsmittelverzeichnis stehen. Bei Stuhlinkontinenz können die Intervalle/der Bedarf auch deutlich kürzer/höher sein weil hier i.d.R. sofort gewechselt werden sollte um Hautschäden zu vermeiden.

"ich versorge mich vorübergehend mit produkten aus der drogerie und muss logo auch alles mit rollator heim schleppen."

Das ist leider keine so gute Idee. Wenn die Hilfsmittel keine Hilfsmittelnummer haben (das haben die Eigenmarken der Drogerien meistens nicht) dann wir es mit der Kostenerstattung schwierig. Die Krankenkasse wird dann (mit recht) die Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit des erworbene Hilfsmittels anzweifeln.

Der Weg funktioniert anders: Teile der Krankenkasse mit, dass keiner ihrer Lieferanten ein ausreichendes und zweckmäßiges Hilfsmittel liefern konnte und bitte sie um Hilfe. Die erprobten (als schlecht befundenen) und durch die Lieferanten empfohlenen zuzahlungsfreien Hilfsmittel sind zu benennen und es ist zu erklären warum sie nicht ausreichend und zweckmäßig waren. Teile der Kasse mit, das du das bisher erhaltene Hilfsmittel XYZ (zweckmäßiger weise das alte das funktioniert hat) bis zur Lösung des Problems selber kaufst und ihnen die Kosten dafür in Rechnung stellst. Wichtig: Alle Rechnungen sammeln und nur die _KOPIEN_ einreichen. Voraussetzung ist natürlich das ein Lieferant auf Kassenkosten schon mal geliefert hat b.z.w. eine Kostenübernahmeerklärung der Kasse vorhanden ist.

Wenn die Kasse dann nicht zahlen will kannst du sie (nach einem misslungene Widerspruch) in Verzug setzten weil sie ihrer Versorgungsverpflichtung nicht nachkommt. Das ist deutlich einfacher und wird i.d.R. nicht vor Gericht gehen weil die Kasse diesen Prozess sofort verlieren würde. Sie wird also nach begründetem Widerspruch zahlen und sich um eine unbürokratische Lösung bemühen.


Wenn dir das alles zu kompliziert ist, währe der VDK auch eine gute Adresse für dieses Problem.

Viele Grüße
Michael

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31 Jan 2024 08:41 #5 von GabiXX
Topp für den Mut zur Klage.
Drücken die Daumen, dass das es ein Sieg wird.

Bei unserer schwerbehinderten Tochter wurde seit 2024 die Pauschale weiter gekürzt, so dass eine entsprechende Versorgung nicht mehr möglich ist. Sie trägt Windeln. Müssen wohl kräftig drauf zahlen, da Windeln teurer sind als Vorlagen und es bei der Pauschale keinen Unterschied gibt.
Auch wir werden wohl diesen Weg der Klage gehen. Auch wenn es noch ein langer Weg ist.

Gruß GabiXX

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01 Feb 2024 09:19 #6 von Rayner
Hallo,
Du triffst mit deinen Ausführungen zu deinem Inkontinenzproblem den Nagel auf den Kopf. Danke für deine Offenheit. Ich nehme deinen, und weitere Berichte/Kommentare zum Anlass, einige Details und den damit gemachten Erfahrungen aus meiner Inkontinenzversorgung zu schildern.

Für die KK ist der Krankheits-/Versorgungsbefund - zumindest was die Hilfsmittelversorgung betrifft - vollkommen unwichtig geworden. Es gilt dort nur noch die Prämisse: Leistungen kürzen wo und wie immer es geht! Wie schon in vorherigem Beitrag kurz geschildert, wurden alle meine Jahres-Verschreibungen, Atteste von der KK als „unglaubwürdig“ befunden. Selbst das eigens von der KK veranlasste MD-Gutachten mit derem Befund aber die „Glaubwürdigkeit meiner schweren Inkontinenz“ bestätigt wird, lässt meine KK nicht in ihrer ablehnenden Meinung schwanken, nach dem Motto: … weil nicht sein kann was nicht sein darf… ( Christian Morgenstern um 1900). Und
gut 100 Jahre später gilt diese Auffassung für meine KK unverändert.

Dabei scheuen die KK im Gleichklang mit ihren Versorgungspartnern nicht, nach wie vor mit unseriösen und falschen, irreführenden Angaben und Aussagen über das Saugverhalten der Vorlagen zu argumentieren. Damit stellen die KK ihre Beurteilungspositionen als alleinige Grundlage für die Versorgungsgüte der Inkontinenzpatienten dar, mit der sie dann verfügen und bestimmen. In den 5 Jahren meiner schweren Inkontinenzerkrankung habe ich inzwischen schon eine Sammlung von den skurrilsten und abnormsten Aussagen, Argumenten und Behauptungen über Einstufung und Wertung von Saugfähigkeiten in Vorlagen seitens KK und Hilfsmittelhersteller. Es mag kaum zu glauben sein, was mir da an Unsinn von „höchstkompetenten Fachstellen, Inkontinenz-Fachberatern“ schon alles erzählt wurde. Und dabei spielte es keine Rolle, ob dies sog. Fachleute von eher hochpreisigen Herstellern oder mit geringerem Preis äußerten. Alles sangen im gleichen Kanon: sparen, sparen, sparen!

Inzwischen weiß jeder der sich auch nur ein wenig mit dieser Versorgungsthematik beschäftigt, dass von den offiziell veröffentlichen Sauffähigkeits-Werten der Hersteller, und dies mit Billigung der KK , etwa zu 70% überhöht sind, dh. wird dort eine Vorlage für hohe Inkonti. Grad 3 mit einer Saugfähigkeit bis 3.000 ml ausgewiesen, so nimmt diese Vorlage in der Praxis aber nur 1/3 dieses Wertes max. auf, dh. 1.000 ml - und das aller bestenfalls unter Bedingungen der Bettlägerigkeit – einigermaßen sicher auf. Zudem wissen alle Betroffenen, dass es absolut unpraktikabel, unzumutbar ist, mit dem Gewicht einer 1.000 ml = 1 kg-Vorlage zwischen den Beinen sich zu bewegen, oder gar „mobil“ zu sein ... Warum werden diese Saugfähigkeitswerte nicht wirklich praxisnah ermittelt und dann mit deren echten Werten dargestellt? Frage nicht erwünscht, da dies das „Geschäftsmodell“ schädigen würde!
Selbst in so einem Fall würde nur eine engst umschließende Latexhose zusätzlich abdichten, was jedoch nur für einen kurzzeitigen Gebrauch sinnvoll wäre. Denn die damit verbundene hohe Schweißabsonderung in die nicht atmungsaktive Latexhose verwandelt die „Umgebung“ sehr bald in ein „Schwimmbecken“. Daher: auch nicht geeignet!
Die KK macht da keinen Unterschied in ihrer Beurteilung zur Versorgungsgüte, d.h. z.B.: Grad 3 und bettlägerig ist versorgungsgleich mit Grad 3 und mobil mit normaler Teilhabe am tägl. Leben. Warum wird das nicht geändert? Auch diese Frage nicht erwünscht!

Soviel also erst mal dieses reale Beispiel zu den von den KK nicht angepassten Versorgungsbedingungen, die immer noch als unantastbar gelten!

Ein weiterer wesentlicher Mangel-Punkt ist die unzuverlässig terminierte Versorgung mit den rezeptierten Vorlagen. Das „Pausieren“, Verzögern, Rückstellen, etc., der immer so dringend erwartenden Versorgungslieferungen – weil eh immer zu knapp bemessen - gehört zu den Mobbing-Methoden von Versorger und KK. Sobald der Patient sich erlaubt, nachzuhaken bei nicht ausreichender Versorgungsmenge, zu geringer und schwankender Vorlagen-Qualität, mangelnde Termintreue, etc., wird - und danach kann man regelrecht die Uhr stellen – umgehend an dieser „Versorgungsschraube“ gedreht. Und dies dann so lange, bis der Inkonti-Patient entnervt das Handtuch wirft und klein beigibt.
Besonders hart trifft es dann leider diejenigen, die dann aus ihren eigenen knappen Mitteln noch ständig dazukaufen müssen, oder wie bei mir 2022 und 2023, als ich 6 Monate lang ohne jegliche KK-Inkontinenz-Versorgung war, und das bei meiner hochgradigen 3 Grad- Inkontinenz. Was aber meine KK keinesfalls kümmerte, ich hätte ja nur ihrem Versorgungsvorschlag für Grad 1 = leichte Inkonti zustimmen müssen, und alles wäre dann doch gut gewesen. In diesem meinem Fall interessierte die KK ihre Versorgungsverpflichtung mir gegenüber aber so was von gar nicht, und sie entschied sich das Risiko vor dem SG-Gericht eingehen.
Mein Rechtsanwalt wird’s nun richten, und die KK wieder auf Spur bringen.

Die zunehmend ablehnende Beurteilung durch KK und Hilfsmittelhersteller solcher Einschränkungen, Behinderungen durch Inkontinenz können doch nur Menschen treffen, die selbst noch nie direkt damit konfrontiert wurden. Wäre es anders, dann läge auch mehr Verständnis und Einsicht für die permanent missliche und bedrückende Situation der Inkontinenzbetroffen und auch deren Angehörigen vor. Nicht umsonst ist für die allermeisten Betroffenen ein GdB von 50 bis 100 verzeichnet. Die von den KK und Hilfsmittelherstellern, etc., mehrheitlich organisierten und publikumswirksam gestalteten Meetings zu diesem Themenkomplex sind im Ansatz wohl lobenswert, aber im Ergebnis dann doch nur wieder bla-bla.

Alleine diese zwei Beispiele über die Willkür der KK zeigen, dass hier etwas absolut falsch läuft. Es wird allerhöchste Zeit, dass solches Vorgehen der KK der Öffentlichkeit bekannt gemacht wird. Leider sind dies keine Einzelfälle, und schon längst keine „Schönheitsfehler“ mehr, die ja mal vorkommen können. Es ist zur Methode geworden, den Anspruch, das Ansinnen des mündigen Patienten nicht mehr zu berücksichtigen. Die rigorosen, ungerechten und zeitweise auch schon fahrlässig gekürzten und/oder ausgesetzten Inkontinenz-Versorgungen sind zur traurigen Wahrheit geworden.

Meine Berichte hier sind MEINE Erfahrungen, Kenntnisse, etc., meine Inkonti-Versorgung betreffend. Ich freue mich für jeden, dem es dabei besser ging/geht als mir, und wünsche ihm dabei viel Glück, dass es auch so bleib.

Ja, es ist richtig, dass wir hier als Allgemeinheit trotz dieser Versorgungsmängel immer noch einen vergleichsweise hohen Standard in unserem Gesundheits-/Sozialwesen genießen können, Einzelfälle wie beschrieben außen vor…
Und damit es so bleiben kann ist es aber auch umso mehr notwendig, immer wieder auf diese realen und ernstzunehmenden Mängel sachlich-kritisch hinzuweisen.

ICH würde mir wünschen, dass noch mehr davon Betroffene aufstehen, ihren Ärger darüber kundtun, sich mitteilen, und aktiv, konstruktiv an einer Verbesserung der Inkontinenzversorgung beteiligen.


Alles Gute,
und immer Kopf hoch!

Gruß Rayner
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01 Feb 2024 10:30 - 01 Feb 2024 10:33 #7 von matti
Hallo Rayner,

dein Kostenträger oder Versorger handelt gesetzeswidrig. Im Jahr 2020 haben wir uns mit der Aktualisierung des Hilfsmittelverzeichnisses befasst und die Rothwellmethode in Frage gestellt. Denn sie hat keinerlei realistischen Wert und ist völlig praxisfern. Unser Einspruch wurde akzeptiert, und im Hilfsmittelverzeichnis steht jetzt deutlich geschrieben:

"[...] Daher ist diese Angabe für eine sinnvolle Produktauswahl im Versorgungsprozess ungeeignet und sollte daher bei der Beratung keine Beachtung finden."

Das Gleiche gilt für Mengenbegrenzungen. Diese existieren nicht! Individuelle Bedürfnisse können einen zusätzlichen Bedarf rechtfertigen, Punkt!

Es ist bedauerlich, dass dein Erfahrungsbericht deutlich aufzeigt, wie die Realität in der Versorgung oft von dem abweicht, was gesetzlich zusteht.

Stellungnahme der Inkontinenz Selbsthilfe e.V. bei der Fortschreibung des Hilfmsittelverzeichnis (Produktgruppe 15) (ab Seite 3 zum Thema Aufnahmekapazität):

Dateianhang:

Dateiname: Produktgru...11-2.pdf
Dateigröße:128 KB


Gruß
Matti
Anhang:

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01 Feb 2024 16:01 #8 von MichaelDah
Liebe Mitleidenden,

Ich teile ja euren Frust aber ich glaube es gibt hier nach wie vor ein grundlegendes Missverständnis über Pauschalen die Krankenkasse zahlt und deren Rolle im Versorgungssystem. Dieses Missverständnis ist sicherlich auch der teilweise irreführenden Kommunikation der Krankenkasse geschuldet die zu suggerieren versucht das sie nur X € zuzahlt. Das stimmt so nicht.

Um es hier mal ganz klar zu sagen: Es gibt keine Pauschalen bei der Inkontinenzversorgung die einen Betroffenen in irgendeiner Weise interessieren müssen oder die er akzeptieren muss!

Die Pauschalen sind das Problem der Händler - nicht der Betroffenen. Der Händler geht mit der Kasse einen Vertrag ein in dem er sich verpflichtet für einen Pauschalen Betrag die Versorgung und Beratung der bei der Krankenkasse Versicherten zu Übernehmen. Diese Pauschale schließt i.d.R. auch die Versorgung einer schweren Inkontinenz mit Schutzhosen ein. Im Gegenzug darf er gemeinsam mit dem Betroffenen ein Zweckmäßiges und Ausreichendes Hilfsmittel aus seinem Portfolio auswählen. Wenn er nur Kunden mit einer schweren Inkontinenz hat dann ist das sein privates wirtschaftliches Risiko und nicht das des Versicherten. Der Versicherte hat damit nichts zu tun und ist auch nicht Vertragspartner des Händlers. Wenn ein Händler sich herausreden will das die Kasse ein Hilfsmittel für eine schwere Inkontinenz nicht zahlt dann lügt er i.d.R. denn in dem Vertrag den er mit der Kasse hat muss er oft sogar die durch ihn gewählten zuzahlungsfreien Hilfsmittel für jeden Inkontinenzgrad explizit benennen.

Die Versicherten MÜSSEN von der Kasse mit einem Ausreichenden, Zweckmäßigen und Wirtschaftlichen Produkt versorgt werden wenn eine entsprechende Indikation vorliegt und müssen lediglich maximal 10€ gesetzliche Zuzahlung leisten. Was ein Produkt tatsächlich kostet ist nicht das Problem des Betroffenen.

Wenn eine Krankenkasse ihre Händlerverträge so gestaltet das der Händler am Ende nicht oder Mangelhaft liefert muss die Krankenkasse am Ende dafür gerade stehen. Sie kann sich nicht mit selbst erdachten Pauschalen herausreden wenn die durch ihren Subunternehmer erbrachten Leistungen mangelhaft sind und nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

Viele Grüße
Michael

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02 Feb 2024 13:18 #9 von Rayner
Hallo,
ich stimme euch beiden, Matti und Michael, in euren Kommentaren vollkommen zu!

MIR sind diese Fakten sämtlichst bekannt, leider aber nach wie vor nicht den KK und deren Hilfsmittelhersteller!
Deswegen bleibt mir als noch mündiger Patient nur der Klageweg am SG übrig.

Gruß
Rayner

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04 Feb 2024 11:57 #10 von Hoppe
www.hartmann.info/de-de/produkte

Versuch mal den Anbieter ob der mit deiner Krankenkasse zusammen Arbeitet und die Passende Produkte Liefert.
Habe kein Problem mit Hartmann könnte nach dem ich ein Angebot bekommen habe den Preis noch um 50% drücken.
Das ist nicht nur der Lieferant sondern auch der Hersteller.

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