Michael,
leider nein.
denn: im Falle der Inkontinenzversorgung trifft diese Regelung nicht zu.
Du kannst das gern bei der VZ sehr klar erklärt nachlesen.
>>> hier >>>
www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesund...r-krankenkasse-62294
I
nkontinenzmittel sind demnach grundsätzlich aus dieser Fristenregelung ausgeschlossen.
Und selbst wenn es nicht so wäre: müßte ich ja erst einmal einen Bescheid haben - den erstellt die Kasse aber seit 7 Monaten nicht. Es bliebe dabei, dass ich diese Entscheidung einklagen müßte, auch um dann im Folgeverfahren die Anerkennung und Rückerstattung juristisch durchzusetzen.
Es ist kompliziert, unabhängig von meiner Sichtweise. Leider .
Es ist in dem sensiblem Bereich, die angebliche Mengenverordnungsregel zu durchbrechen, den Kassen mit Sicherheit nicht genehm das an die große Glocke zu hängen.
Und sog. Einzel-Ausnahmefall-Regelungen, die dem einen oder anderem womöglich diesbezüglich gewährt wurden, könnten in der Argumentation schon eine Hilfe sein.
(Wobei das natürlich anonym und nur im Sachzusammenhang von mir genutzt würde).
Die Kasse hat nach dem -formlosen- Anschreiben des So_VD im August '23 aus unserer allgemeinen Anfrage von sich aus daraus einen Mehrbedarfsantrag abgeleitet.
Der wurde ebenfalls formlos abgelehnt.
Dem wiederum haben wir -immer noch formlos- widersprochen.
Nun beauftragte die Kasse den MdK.
Es kamen Fragebögen die ich ausfüllte und zurücksandte.
Irgendwann hieß es dann, der MdK könne das so nicht entscheiden, da müßten weitere Abklärungen stattfinden.
Von meiner Seite aus fanden die statt, nur von Seiten des MdK nicht.
Der ist definitiv seit Dezember untätig.
Die Kasse wiederum beruft sich auf den Mdk, ohne dessen abschließende Beurteilung könne sie keinen Bescheid erlassen.
Und da hängen wir jetzt fest.
Das letzte Schreiben kam Ende Januar, von der Kasse, mit dem Hinweis, es würde noch dauern.
Und das tut es noch immer.
Sowas nennt man im juristischen Alltag eine Prozessverschleppung.
Es wird offenbar knallhart kalkuliert, dass
ohne einen Widerspruchsfähigen Bescheid keine Klage erhoben werden kann.
Oder man setzt auf das biologische Erlöschen meines Anspruchs.
Beides sind keine besonders kundenfreundlichen Verhaltensweisen.
Außerdem befänden sie sich damit nicht im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Versorgungsregelung.
Ich kann zum Versorgungsdilemma folgendes Beispiel anführen:
die Kasse hat einen Pauschalbetrag mit einem Lieferantem vereinbart, der sich auf genau diese angebliche Begrenzungsmenge von 5 stück am Tag pro Person bezieht.
in 2016 hatte ich mit dem Lieferanten schon einmal einen Mehrbedarf verhandelt. Da habe ich erfahren, dass dieser Mehrbedarf, der mir geliefert wurde, durch den Lieferanten zu stemmen/zu bezahlen sei.
Und auch jetzt komme ich auf kein anderes Rechercheergebnis.
Im Klartext heißt das, die Kasse müsste mit dem Lieferantem eine neue Pauschale für mich aushandeln.
Wenn ich die Zuschlagsrechnungen des Lieferanten mal als Grundlage der Preiserhöhung rechne, komme ich auf max. + 2 Kartons Mehrbedarf im Quartal zu je 9 € Gesamtsumme.
Auf das Jahr hochgerechnet also max 36€ nach jetzigem Kostenstand.
Ich verursache in Bezug auf meine Inkontinenz 2x jährliche Ultraschall Nierenkontrolluntersuchungen beim Urologen und ein Blutbild und die Vorlagen.
Da ich keine behandelbaren Erkrankungen habe, nehme ich auch keine Medikamente, und gehe seltenst zum Arzt.
Im Grunde bin ich ein unterdurchschnittlicher Kassenpatient.
Warum ich so sehr auf dem Mehrbedarf bestehe, will ich gern auch noch erklären.
Ich habe nur 1,1Niere. beide sind noch funktionsfähig, arbeiten ohne krankhaft verursachte Funktionsstörungen. Die Funktionsminderung ergibt sich durch die nur 10%ige Größe der linken Niere. Die Auswertungen schwanken, je nach Betrachtungsweise. Mal waren es 78% und mal nur 63% Leistungsfähigkeit.
Es schwebt also seit 21 Jahren ein mögliches Nierenversagen und damit einhergehende Dialyse über mir.
Jede Harnwegsinfektion kann für mich sofort lebensbedrohlich werden.
Deshalb versuche ich so oft als wirklich notwendig die Vorlagen zu wechseln, um einer solchen Infektionsgefahr vorzubeugen.
Aus eben diesem Grund fällt bei mir auch die Selbstkatheterisierung flach. Die Gefahr einer fixen Infektion ist zu hoch.
""Witzig"" : würde ich in die Dialyse müssen, würde die Kasse ohne wenn und aber tausende pro Monat zahlen (müssen).
Und jetzt machen sie wg 36€ im Jahr so ein Theater.
Also ich beschäftige mich schon sehr eingehend mit dieser Mengenbegrenzug und der Ausgrenzung durch mangelnde Versorgungsmaterialien.
Und sollte ich tatsächlich diesen Prozess gewinnen (davon gehe ich aus
), würde das erst richtig für die Kassen kosten.
Dabei könnten sie den Ball ganz flach halten und einfach den Mehrbedarf [ klaglos
] übernehmen.
Ich wär zufrieden und gut isses.
Aber ich kenne das schon aus meiner ersten Berufsausbildung zur zahnärztlichen Helferin (so hieß das vor 56 Jahren) - Prävention wurde minimalst bezuschußt. Alle 6 monate eine neue Vollprothese war kein Thema . . .
Tut mir leid, dass das jetzt wieder so ein "Roman" geworden ist, aber es ist so ein simples Thema, und hat soviele komplexe Haken und Sachverhalte hinten dran.
danke fürs lesen
und das Verständnis
die-schleswigerin