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"neurogene Blase" mit Blasenentleerungsstörung

16 Mär 2024 18:33 #11 von die-schleswigerin
Moin Michael,

du gibst dir wirklich sehr viel Mühe mir etwas zu erklären. dafür bedanke ich mich ausdrücklich.
es ist trotzdem nur ganz genau so wie ich es geschildert habe.
keinen deut mehr, keinen deut anders und auch keinen weniger.

Was mein -seit 2018 behandelnder Urologe- geantwortet hat, weiß ich, liegt mir vor und ist zwar eine Kurzfassung, aber immerhin doch fast eine Seite.
Das reichte dem MdK aber nicht für die Bewertung zu einem Mehrbedarf. - das war alles immer noch formlos !!! und wie gesagt die Kasse hatte von sich aus aus dem Anschreiben des So_VD einen Mehrbedarfsantrag daraus gemacht.
In diesem ersten Anschreiben im Aug. 23 ging es darum, dass ich mich beschweren wollte, warum ich trotz der vom Arzt verordneten Menge immer wieder auf diese unsägliche 5Stck-Klausel zurückgerechnet werde, und nur dem entsprechend beliefert werde.
Aus dieser Nachfrage hat die Kasse den Mehrbedarfsantrag abgeleitet und direkt dem MdK zur Prüfung übergeben.
Der MdK hat nach dem Schreiben des Urologen gemeint, das reiche so nicht für eine Entscheidung.
Dann wollten sie von mir das Urinprotokoll.
Von dem hieß es, es wäre unumgänglich und fehle dringlich für eine abschließende Bewertung.
Ich habe ein sehr ausführliches (und auch optisch schönes) Protokoll angefertigt (ich bin ein Tabellen- und Formatierungsfreak ).
Die anhängenden zusätzlichen 4 Fragen habe ich beantwortet und mich gleichzeitig aber auch darüber beschwert, dass ich ihnen jedwede personalisierte Bearbeitungsweise in Abrede stelle.
Es kam nichts vom MDK.
Von der Kasse die Mitteilung es fehlen noch weitere abschließende Ergebnisse.
??????
Im Januar hieß es dann es würde noch dauern.
- so ein Schreiben der Kasse ging dann auch an die Diskriminierungsstelle des Landtages - !!!
Und seit dem tut sich nichts.
Weder Ablehnung, noch ein widerspruchsfähiger Bescheid.
Zustimmung auch nicht.
Die spielen auf Zeit und Toten Mann.

Und es ist unumgänglich: ohne widerspruchsfähigen Bescheid läuft da -für mich- gar nichts. Null.
da beißt die Maus juristisch keinen Faden ab.

Ich weiß schon sehr genau was ich tue, worum es geht, wo ich hin will.

Aber ich hänge -völlig unjustiziabel- vollkommen in der Luft.

Nebenbei:
mein GG hatte heute seinen ersten Verhandlungstag als ehrenamtlicher Richter am Soz-.Ger. Schleswig, witzigerweise ist die Kammerbesetzung genau die, die auch für mich zuständig sein wird. - selbstredend ohne GG !!!!!!! - .
Er wurde vor 14/16 ? Jahren als ehrenamtlicher Richter am Soz-.Ger. Berlin berufen, und eine zweite Periode dazu. Damit hat er jetzt in der dritten Amtsperiode die Freigabe für das Lg.-Soz und das Bundes-Soz.-Ger.
In seiner Arbeitswelt war er mehr für das Arbeitsrecht zuständig.
Also wir sind beide nicht unbeschlagen was Sozialrecht, -Arbeitsrecht - (oder ich: Mietrecht) angeht.

Und deshalb wußten wir ja um den steinigen Weg und wollten das komplett auf den So_VD abwälzen . . . aber nun bleibt es doch an mir, und GG, hängen . . .

wenn es interessiert: ich werde berichten wie es nächsten MI - Widervorlage bzw Telefonat des So_VD mit der Kasse - weitergeht.

Nur gut, dass Frau ja als Rentnerin gar nichts anderes zu tun hat (mal vom Haus und Haushalt und großem Garten gänzlich abgesehen . . . )

grüße
die-schleswigerin

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17 Mär 2024 01:30 - 17 Mär 2024 01:33 #12 von MichaelDah
Hallo schleswigerin,

ich kann deine Wut und die Enttäuschung über diese ganze Misere ja verstehen. Ich denke allerdings auch, das es manchmal hilfreich ist etwas mehr Kreide zu Essen… Der MDK hat also noch kein Gutachten für die KK erstellt. Den Grund dafür hat er auch mitgeteilt: Das ärztliche Gutachten reicht für die Beurteilung des Mehrbedarfs nicht aus.

Ich lasse jetzt mal meiner Phantasie freien lauf und erfinde mal eine Storry aus Sicht der anderen Beteiligten:

Der MDK Sachbearbeiter tut das, was er in so einem Fall immer tut: Er druckt das Standardschreiben für die Begutachtung von Mehrbedarf bei Inkontinenz Hilfen aus - eines für den Arzt und eines für dich. Da stehen die üblichen Fragen drin: Seit wann habe sie das schon? In welchem Situationen passiert ihnen das? Was haben sie unternommen damit das wieder verschwindet? Welche Therapie hatte welchen Erfolg - und überhaupt - schreiben sie doch mal auf wie das so die letzten drei Tage gelaufen ist.

Du bekommst den Brief und denkst: WAS FÜR EIN HONK! Das hab ich dir doch letztes mal schon geschrieben und der Arzt hat dir doch gesagt was ich brauche. VOLLPFOSTEN!

Da du noch ein winziges Stück Kreide findest erstellst du eine besonders schöne Tabelle beantwortest dann schon leicht genervt die Fragen und kannst es dir zum Schluss nicht mehr verkneifen noch mal deinen Unmut über das Standardformular los zu werden. Dann stopfst du das ganze schnell in einen Umschlag damit die unverschämt kurze Frist noch eingehalten werden kann.

Der Bearbeiter der deinen Brief bekommt sieht deine schöne Tabelle und freut sich erstmal darüber wie übersichtlich die ist. Dann liest er die Antworten auf die Fragen und merkt schon den leicht genervten Schreibstil. Am Ende liest er die Beschwerde und ärgert sich. In der Folge legt er das Schreiben erst mal ganz weit weg - vielleicht fällt es dabei auch versehentlich in die Rundablage weil es am Heute schon das 6 dieser Art ist. Zwei Wochen später tudelt der Brief vom Arzt ein - verspätete. Der Sachbearbeiter sucht sich den Vorgang raus erinner sich und denk WAS FÜR HONKs… Ärzte die keine gescheiten Gutachten schreiben können und Patienten die mich beschimpfen wenn sie etwas von mir wollen… Also teilt er der Krankenkasse mit: Sorry - das kann ich so nicht beurteilen da fehlen Daten, legt den Vorgang flink wieder ab und nimmt den nächsten Fall.

Der Sachbearbeiter der Krankenkasse sortiert das weg - prima - nichts tu tun - und hat den Fall schon längst wieder vergessen. Vielleicht wird er zwischenzeitlich vom Anruf der Beschwerdestelle geweckt weil die von der Diskriminierungsstelle angeschrieben wurde. Nach einem Blick in den Rechner lehnt er sich wieder zurück und teilt tiefen entspannt mit: Ja - da hatte ich noch mal beim MDK nachgefragt - denen fehlen immer noch Unterlagen - da kann ich grad gar nichts machen… - was dann auch so zurückgemeldet wird. Alle legen sich in der Sache erstmal wieder schlafen. Die einzige, die inzwischen wütend vor der Tür tobt bist du - das bekommen die anderen aber garnicht mehr mit weil die Tür dick ist und sie schon längst wieder mit anderen Fällen beschäftigt sind.

Irgendwann bekommt die Krankenkasse ein schreiben vom Gericht. Die Revision zieht sich die Daten und gibt das der Rechtsabteilung. Die stellen fest - der MDK hat’s versammelt - prima. Also Brief an den MDK. Der MDK Sachbearbeiter nimmt jetzt einen enorm spitzen Bleistift und denkt sehr gründlich darüber nach, was er in das Gutachten schreibt, damit die Sache gerade noch so vor Gericht durchgeht. Weil er das gut gemacht hat, kommt das Gericht zu dem Schluss: Die Gutachter haben sich auf 6 Vorlagen pro Tag geeinigt und die Kasse muss 7 x 9 € - also 63 € für die Entstandenen Mehrkosten seit Beantragung zurückzahlen und die weitere Versorgung darf nur die gesetzliche Zuzahlung beinhalten…

Der SoVD schreibt eine Pressemitteilung über den großen gerichtlichen Erfolg. Der jetzige Lieferant kündigt der Kasse genervt den Vertrag, weil das der Tropfen war, der das Faß zum überlaufen gebracht hat. Der neue Lieferant liefert jetzt 6 Hilfsmittel pro Tag aber in einer geringeren Saugstärke.

Die Geschichte ist natürlich frei erfunden und muss so nicht eintreten - aber die Moral davon ist vermutlich klar ;-)

Viele Grüße
Michael

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17 Mär 2024 11:30 - 17 Mär 2024 12:28 #13 von matti
Hallo schleswigerin,

meines Verständnisses nach setzt du enorm viel Kraft und Zeit ein, um die Genehmigung einer Kostenerstattung für einen Mehrbedarf von 36 Euro pro Jahr durchzusetzen, also 9 Euro im Quartal, oder 3 Euro im Monat. Meine feste Überzeugung ist, dass die Bereitstellung von Hilfsmitteln bedarfsgerecht und kostenfrei erfolgen sollte. Jedoch würde es mir zu viel Zeit kosten, eventuelle rechtliche Streitigkeiten wegen der geringen Zuzahlungen durchzuführen. Daher würde ich meine Prioritäten anders setzen.

Zumindest die hier im Forum verfassten Beiträge lassen offen, ob dein Wunsch nach zusätzlichem Bedarf und deine Begründung auf subjektiven Eindrücken beruhen oder auf einer objektiv festgestellten fachärztlichen Einschätzung basieren. Um eine rechtliche Klärung herbeizuführen, empfehle ich dringend, die Ärzte in den Prozess einzubeziehen. Es ist wichtig, den (Mehr-)Bedarf objektiv festzustellen und nicht nur auf subjektive Meinungen zu vertrauen.

Ich finde es herausfordernd, als Nichtjurist sich selbst in einem rechtlichen Streit vertreten zu wollen, besonders wenn auf der anderen Seite Volljuristen sitzen und dir jedes Argument um „die Ohren“ hauen.

Erlaube mir eine kurze persönliche Bemerkung. In einer Debatte, in der Paragrafen und Gesetze zitiert werden, halte ich es für schwierig, den Begriff GG zu verwenden, da er wahrscheinlich bei dir für “Göttergatte” steht. GG ist jedoch die Abkürzung für unser Grundgesetz, abgesehen davon das der Begriff „Göttergatte“ eh zu hinterfragen wäre.

Ich würde erneut Einspruch erheben, da meiner Meinung nach noch keine endgültige Entscheidung getroffen wurde, obwohl bereits Monate vergangen sind und diesen nach folgendem Muster begründen:

Möglicher Mustertext! (nicht rechtsverbindlich):

Betreff: Antrag auf Übernahme des Mehrbedarfs für Versorgungsmaterialien aufgrund eingeschränkter Nierenfunktion

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wende mich heute an Sie, um meinen dringenden Mehrbedarf an Versorgungsmaterialien meiner Hilfsmittelversorgung aufgrund meiner eingeschränkten Nierenfunktion zu erläutern. Seit 21 Jahren lebe ich mit nur 1,1 funktionsfähigen Nieren, wobei die linke Niere nur eine Größe von 10 % aufweist. Aufgrund dieser Situation besteht bei mir ein erhöhtes Risiko für Nierenversagen und eine daraus resultierende Notwendigkeit einer Dialysebehandlung. Ärztliche Berichte über meine Nierenerkrankung sind beigefügt und ebenso eine ärztliche Stellungnahme, die meinen Mehrbedarf befürwortet.

Meinen Anspruch begründe ich basierend auf der Hilfsmittelrichtlinie vom Gemeinsamen Bundesausschuss gemäß § 92 Absatz 1 Satz 2 Nr. 6 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V).

Darin ist festgelegt:
§ 1 Ziel der Richtlinie
(1) […] dient der Sicherung einer nach den Regeln der ärztlichen Kunst und unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung der Versicherten mit Hilfsmitteln.
(2) Die Richtlinie ist für die Versicherten, die Krankenkassen, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte und ärztlich geleiteten Einrichtungen sowie die Leistungserbringer verbindlich.

Ich berufe mich bei meinem Leistungsanspruch auf § 3 Versorgungsanspruch
(1) Hilfsmittel können zu Lasten der Krankenkassen verordnet werden, wenn sie im
- Einzelfall erforderlich sind, um
- den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern,
- einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder […]
- eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde, zu beseitigen, […]
- Krankheiten zu verhüten oder deren Verschlimmerung zu vermeiden,


Jede Harnwegsinfektion kann für mich sofort lebensbedrohlich werden, weshalb ich die Vorlagen häufiger wechseln muss, um Infektionen zu vermeiden. Die Selbstkatheterisierung fällt aufgrund des hohen Infektionsrisikos bei mir komplett aus. Mein Gesundheitszustand erfordert eine besondere Sorgfalt und Vorsicht im Umgang mit meinem Körper, um Komplikationen zu vermeiden. Diese Einschätzung wird von den Fachärzten […] geteilt und bestätigt und ist diesem Schreiben beigefügt.

Ich möchte betonen, dass eine angemessene Versorgung und Prävention von Infektionen meine Gesundheit und Lebensqualität entscheidend beeinflussen. Es ist wichtig, dass ich die notwendigen Materialien, auch in einer passenden Stückzahl zur Verfügung habe, um mein Risiko für lebensbedrohliche Komplikationen zu minimieren.

Ich bitte Sie daher eindringlich, meinen Mehrbedarf an Versorgungsmaterialien zu übernehmen und die Kosten zu tragen. Eine unbürokratische und zeitnahe Lösung wäre für mich von großer Bedeutung, um meine Gesundheit zu schützen. Ich bin zuversichtlich, dass Sie meine Situation verstehen und meine Anliegen entsprechend berücksichtigen werden.

Für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis bedanke ich mich im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen,


Quelle Hilfsmitterichtlinie: www.g-ba.de/downloads/62-492-2467/HilfsM...18_iK-2021-04-01.pdf

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17 Mär 2024 11:37 #14 von mich
Seit ich täglich nur noch eine Einlage zur Sicherheit brauche, bestelle ich sie mir im Internet. Kostet fast nur die Hälfte, wie in der Apotheke.

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17 Mär 2024 11:47 - 17 Mär 2024 11:47 #15 von matti
Hallo mich,
welche Verbindung siehst du zwischen deiner Aussage zur Versorgungssituation der Beitragserstellerin? Ich erkenne keine.

Gruß
Matti

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17 Mär 2024 11:53 #16 von mich
Ich habe auf deinen ersten Satz reagiert. 9 € im Quartal.

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17 Mär 2024 11:53 #17 von die-schleswigerin
Moin Michael,

schöne Geschichte - die aber einen klitzekleinen, unerheblichen Fehler hat, sie dürfte nur an einer einzigen Stelle stimmen: der MDK und die Kasse sind sauer weil ich die Diskriminierungsstelle des Landtages, also die Politik, eingeschaltet habe.;)
Das ich ihre eigene Schlichtungsstelle in Anspruch genommen habe, kann es ja eigentlich nicht sein.
Und es ging bei beiden ausschließlich um die Anforderung des Urinprotokolls mit der unsäglichen Maßgabe die volle Vorlage zu wiegen.

Der Urologe mutmaßt ohnehin eine Ablehnung "Müssen die ja. sonst bräuchten wir sie nicht" - u.a. aber auch weil ich das Beckenbodentraining nicht machen kann. das ist in meinem Fall, nach Aussage meiner langjährig in Berlin behandelnden Urologin, absolut kontraproduktiv.
Zu diesem Punkt habe ich dem MDK im Aug. '23 ausdrücklich geraten die Berliner Urologin zu kontaktieren.
Ich habe das mit ihr abgesprochen, dass sie die Freigabe zum Antworten hat.
Der MdK hat sich aber nicht bei ihr gemeldet.

Was ich absolut gar nicht verstehe: was fehlen für Mehrbedarfs-Begründungen?
Es gibt nur den einen Urologen hier SH bei dem ich in Behandlung bin, und in Berlin gab es 21 Jahre immer die selbe Urologin.
In meinem schwerbehinderten Bescheid aus 2006 steht u.A. "Nierenfunktionsstörung".
Mehr gibt es nicht in pcto. Blasenschwäche und Inkontinenz.

Wo sollen da Begründungen vom Himmel fallen?
Sie müssen nach Sachlage entscheiden.

Und: der Urologe in SL, und ich, haben jeweils unverzüglich, nach Eingang, geantwortet.
Von unserer Seite sind also keine relevanten Verzögerungszeiten entstanden.

Wobei man schon mal voraussetzen muß, dass zwischen gedrucktem Anfragedatum und Eingang zehn Tage lagen !! Das nur am Rande bemerkt.

Nein, ich bin nicht enttäuscht, ich bin auch nicht wütend.
Ich bin schlicht verärgert.
Ich möchte nichts weiter als das, wozu sie rechtlich verpflichtet sind: einen widerspruchsfähigen Bescheid, in einer angemessenen Zeit.
7 Monate sind keine angemessene Zeit.

btw: das Gericht wird kein Urteil fällen in dem es eine Mengenbegrenzung vorgibt - denn genau das ist/wird ja mein Klagegrund sein, die Mengenbegrenzung aufzuheben.

und auch nicht unwichtig:
der Lieferant wird wohl den Kassenvertrag nicht kündigen. Das ist nämlich noch so ein kleines feines Schmankerl nebenbei - weil es sich um eine, inzwischden vom Mutterkonzern ausgegliederte, Vertriebseinheit der TENA/NL handelt. Weshalb ich den ja auch gar nicht wechseln will.
und noch ein Schmankerl obendrauf:
Eines der beiden auffindbaren Urteile im Netz i.Sa. Inkontinenz, ist ein verlorenes Verfahren der BxIxG - aber, wie ich schon schrieb, völlig anders gelagertes Thema.

Ich warte jetzt noch den 22. ab, und danach fängt für mich die Arbeit an.
Und ich habe schon entschieden, dass ich dem So_VD das Mandat entziehe und in Alleinvertretung die Klage einreichen werde.
Je nach dem geht es mit einer Untätigkeitsklage los, oder ich kann gleich mit dem Zweck beginnen.

Verfahrenszeit dürfte im Hauptverfahren max. bei 4 Monaten liegen (das ist Stand der aktuellen Lage in SL) - möglicherweise zuzüglich weiterer Zeit für die Rechtsmittelinstanz.


# # #
dass das immer wieder so ein "Roman" wird . . .

grüße
die-schleswigerin

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17 Mär 2024 13:04 #18 von die-schleswigerin
an Matti,

habe eben erst die Antworten von dir gesehen.
ich versuche mich kurz zu fassen.

#
auch dir zunächst Danke für deine ausführliche Antwort.
#
GG- ja da hast du Recht. aber wie soll ich denn meinen Liebsten sonst bennen ? :lol:
#
es geht nicht um einen Mehrbedarf von 9€ im Monat - das ist ja nur der Preis den der Lieferant aufschlägt.
Also somit der Preis den die Kasse übernehmen müßte.
Der eigentliche Mehrbedarf liegt ja bei dem von mir zugekauften Vorlagen - und da bin ich mit 46€ pro Karton dabei.
Das jetzige Rezept sieht 5 Karton pro Quartal vor - geliefert, ohne Aufpreis, werden aber nur 3 Karton. was ich darüber hinaus bestelle wird mit Mehrpreis geliefert. Aber es wird trotzdem nachgerechnet - und es kommt regelmäßig vor, dass es heißt 1Päckchen könne ich jetzt noch bekommen - also kaufe ich zu [beim selben Lieferanten übers IN ;) ] und da kostet jeder Karton 46€.
Theoretisch ist der Mehrbedarf also die Summe von 8 Kartons im Jahr. Was dann schon mal 368€ ausmacht.
An der Stelle noch mal die Erklärung: wir sind Altersrentner, ohne Pflegestufen, ohne Aufstockung oder sonstige staatliche Beihilfen. Wir müssen mit der Rente auskommen. Da ich selber eine Rente im Geringfügigkeitsbereich habe, empfinde ich es als mein persönliches Recht auch in diesem Sinne zu rechnen und zu wirtschaften.
Und da sind 368€ für mich viel Geld.
Das Haus und Garten sind gemietet, kein Eigentum. (die Miete ist weit unter dem üblichen Niveau, und somit in der Nettomiete preiswerter als eine Sozialwohnung)
#
Wenn mein Urologe (Facharzt) mit mir übereinstimmt, und mir einen Bedarf von 5 Karton a 168 Stck im Quartal verordnet ist das doch eine objektive Begründung?
Wie soll man denn Bedarf anders erklären als mit (subjektivem) Bedarf ?
#
Erfahrungen mit Sondergerichtsbarkeit habe ich einige. Und immer gewonnen.
2x hat der Gatte, in einer Mietangelegenheit, darauf bestanden einen Anwalt nehmen zu wollen - beide male prompt verloren. Und ab dann "durfte" ich die weiteren wieder selber vertreten ;)
Richter an Sondergerichten freuen sich eher über Laien die sich da wirklich einbringen und sind aus meiner Erfahrung heraus auch immer sehr hilfsbereit wenn es in den Verhandlungen um rein juristische Begriffsabklärungen geht.
Ich will mal (ganz ehrlich mit stolz geschwellter Brust) erzählen, dass ich vor dem Finanzgericht Berlin gegen das "große" Fi-Amt f. Körperschaften (das war vor 1990, und es gab nur eines, heute sind es IV) einen gloriosen Sieg errungen habe. In Alleinvertretung (aber auch mit der freundlichen Unterstützung des Vorsitzenden Richters). Das sich daraus ergebende Urteil machte Furore, wurde zitierfähig.
#
ja, zeit hat man ja als Rentner eigentlich nie (genug) . . . aber wie sagen die nordlichter: wat mut, dat mut. :)

grüße
die-schleswigerin

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