Aufsaugende Hilfsmittel

Aufsaugende Inkontinenzhilfsmittel | Einlagen ✓ Vorlagen ✓ Pants ✓ Windeln ✓ | ▻ Rat Hilfsmittelwahl ▻ Vorstellung Hilfsmittel

Inkontinenzhilfsmittel Krankenkasse Verordnung

"Es könnt' alles so einfach sein, isses aber nicht"
(Liedtext der Fantastischen Vier)

Anspruch und Wirklichkeit der Versorgung gesetzlich Krankenversicherter mit aufsaugenden Inkontinenzhilfsmittel

Leistungen: Versorgung + Verordnung Krankenkassen InkontinenzhilfsmittelProbleme bei der Versorgung mit aufsaugenden Inkontinenzhilfsmittel, werden seit der Gründung der Inkontinenz Selbsthilfe e.V. im Jahr 2006 im Verein diskutiert und sind nach wie vor ein Dauerthema.

Vor allem im Hilfsmittelbereich der aufsaugenden Inkontinenzhilfsmittel ist die Versorgungssituation für gesetzliche Krankenversicherte häufig nicht zufriedenstellend.

Der Markt bietet ein breites Sortiment an aufsaugenden Inkontinenzhilfen. Einlagen, anatomische Vorlagen, Pants und Windelhosen für Erwachsene stehen in einer großen Auswahl und guten Qualität zur Verfügung. Die Versorgung mit Inkontinenzhilfsmittel, die der individuellen Versorgungssituation gerecht wird, sollte aufgrund der Vielfalt an aufsaugenden Hilfsmittel kein Problem darstellen.

Sachleistungsanspruch gegenüber der Krankenkasse

Der Sachleistungsanspruch der gesetzliche Versicherten ergibt sich aus § 127 Abs. 2 SGB V über die ambulante Versorgung mit aufsaugenden Inkontinenzhilfsmitteln.

Für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel gilt eine Sonderzuzahlungsregelung von 10 % des Erstattungsbetrags, höchstens jedoch 10 € im Kalendermonat. Nicht zu verwechseln ist die gesetzliche Zuzahlung mit der wirtschaftlichen Zuzahlung. Diese wird fällig, wenn der Versicherte ein Hilfsmittel wählt, was die Leistungspflicht der Krankenkasse übersteigt. Die wirtschaftliche Zuzahlung kann erheblich sein. Der Hilfsmittelbericht des GKV Spitzenverbandes nennt Zuzahlungen in Höhe von über 70,00 Euro monatlich.

Die Versorgungsqualität wäre gut, wenn nicht…

Die Erfahrungen, Berichte und Rückmeldungen Betroffener, Angehöriger und in der Pflege Tätiger zur Hilfsmittelversorgung zeigen seit mehr als einem Jahrzehnt ein anderes Bild.

Anspruch und Wirklichkeit in der Hilfsmittelversorgung von Betroffenen mit Inkontinenzproblematik klaffen auseinander. Eine Reihe gesetzlicher Krankenkassen haben ihre Vergütungspauschalen für aufsaugende Inkontinenzhilfen in den letzten Jahren permanent reduziert.

Die Monatspauschalen liegen bei Verhandlungsverträgen bzw. Beitrittsverträgen im ambulanten Bereich zwischen 23,95 bis unter 10,00 Euro (netto).

Der Durchschnitt der monatlichen Vergütung unter den Top 12 gesetzlichen Krankenkassen (nach Versichertenzahl), liegt bei knapp unter 17,00 Euro. Diese Pauschale steht zur Hilfsmittelversorgung den Betroffenen, unabhängig ihres Bedarfs, Schweregrads und individuellen Anforderungen, zur Verfügung.
Ermöglicht die monatliche Versorgungspauschale Betroffenen mit leichteren Inkontinenzgraden noch eine adäquate und vor allem zuzahlungsfreie Versorgung, reicht eine dermaßen niedrige Pauschale bei stärkeren Inkontinenzgraden für eine zuzahlungsfreie Versorgung selten aus.
Abstriche an der Qualität des Produkts oder wirtschaftliche Aufzahlungen für ein höherwertiges Produkt bilden die Alternativen.

Ein Rechenbeispiel macht das Dilemma deutlich:

Bei einem Versorgungsbedarf von 100 Hilfsmittel und einer Versorgungspauschale von 15,00 Euro im Monat, bleiben unter Berücksichtigung der zusätzlichen Anforderungen in den Leistungsverträgen eine Summe von 8 Cent pro Stück.

Im Vergleich: Eine Babywindel wird im Handel für einen Stückpreis von 0,17 Euro angeboten, ohne Beratungspflicht, Versandt und geforderter Expertise des abgebenden Handels.

Zynisch klingt es, wenn beispielhaft die DAK auf ihrer Webseite zum Leistungsanspruch ihrer Versicherten schreibt: „Wenn Sie sich für Wunschprodukte entscheiden, fällt gegebenenfalls eine private Aufzahlung für Sie an“. Bei einer Monatspauschale unter 12,00 Euro wird fast jede Versorgung zum "Wunschprodukt".

Quelle: https://www.dak.de/dak/leistungen/inkontinenzhilfen-saugend-fuer-zu-hause-2076080.html#/ (abgerufen am 05.07.2020)

Die DAK zählt zu den gesetzlichen Krankenkassen, die sich in ihren Vertragsabschlüssen zur Versorgung mit aufsaugenden Inkontinenzhilfsmitteln negativ „auszeichnet“. Der Vertragspreis liegt bei 11,89 Euro pro Monat (Stand Oktober 2019).

SWR Fernsehen beschreibt die Situation in einem Artikel zu diesem Thema passend:
Vertragswirrwarr statt Patientenfürsorge

Apotheke Adhoc stellt in einem Online-Artikel die Leistungsvorgaben zum Beitritt eines Rahmenvertrags dar:

In den Leistungsanforderungen zum Vertragsbeitritt wird unter anderem gefordert, dass ein Telefon des Leistungserbringers in 80% der Anrufe nur maximal vier Mal klingeln darf. Wörtlich: „80 Prozent der Anrufe sind innerhalb von 20 Sekunden anzunehmen.“ Eine Bereitstellung von Chat- und Video Beratung wird gefordert.

Ob die Krankenkasse hier nicht unbedeutende oder zumindest nachrangige Forderungen erfüllt sehen will, ist zumindest naheliegend. Für den zu Versorgenden wird eine passende, individuelle und vor allem zuzahlungsfreie Versorgung die deutlich höhere Priorität besitzen, als nach dem vierten Freizeichen einen Ansprechpartner an der Strippe zu haben.

Persönliche, individuelle und wohnortnahe Beratung bei der Inkontinenzberatung und Versorgung haben entscheidende Vorteile

Homecare-Unternehmen - So sollte Versorgung (bei Bedarf) aussehen

Im Bedarfsfall übernehmen speziell ausgebildete Fachkräfte (z. B. Kontinenzberater, Pflegeexperten Stoma, Inkontinenz, Wunde) die Beratung in der Häuslichkeit des Betroffenen. Neben der Hilfsmittelberatung werden eine Vielzahl von weiteren Aspekten erfüllt. Pflegende Angehörige und Mitarbeiter des ambulanten Pflegedienstes können in die Beratung und Versorgung einbezogen werden.

Durch regelmäßigen Kontakt zum Berater erhält der Versorgte oder dessen Pflegende schnell Hilfe und Rückmeldung, wenn sich die Kontinenz Störung verändert und verschlechtert.

Die Beratung in der häuslichen Umgebung öffnet die Chance für den Blick auf weitere Bereiche. Ernährung, Umfeld Beratung (Stolperfallen, Mobilitätshindernisse), Empfehlung zur Beckenbodengymnastik, Hygiene, Anleitung zum Toilettentraining und spezielle Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgungssituation werden berücksichtigt.

Dieses Ideal von Beratung und Versorgung benötigt nicht jeder Betroffene.

Für die Betroffenen, die davon profitieren würden, und dies sind aufgrund der altersbedingten Gruppe der Betroffenen die überwiegende Zahl, wären dies entscheidende Pluspunkte.

Stattdessen „doktern“ Krankenkassen an Leistungsanforderungen, wie Video Call, der aufgrund der Altersstruktur auch im Jahr 2020 für viele überhaupt keine Rolle spielen wird. Die Gruppe der Betroffenen besteht in der Regel weder aus technikaffinen It-Girls noch aus Influencern.

Es verstärkt sich der Eindruck, dass kleine Leistungserbringer und Anbieter aus dem Markt gedrängt werden. Wenn die bürokratischen Hürden außerhalb der Kernkompetenzen gelegt werden, profitieren vor allem die großen (Versand-) Anbieter.

Für die Apotheke vor Ort stellen sich solche Anforderungen als nicht wirtschaftlich dar. Denn Verträgen der DAK sind bislang keine Apotheken beigetreten. Die Versorgung beschränkt sich auf ein gutes Dutzend Leistungserbringer, darunter auch einige die sich schon zu Ausschreibungszeiten besonders aggressiv im „Preisdumping“ zeigten.

Inkontinenz Selbsthilfe e.V. - Interessenvertretung der Betroffenen

Diskussion Interessenvertretung InkontinenzversorgungWir vertreten seit der Gründung des Vereins im Jahr 2006 die Interessen der Inkontinenzbetroffenen.

Die Inkontinenz Selbsthilfe e.V. ist im ständigen Austausch mit allen Akteuren der Hilfsmittelversorgung. Wir sprechen, diskutieren und fordern.

Wir hatten beispielsweise die Gelegenheit die Interessen der Betroffenen auf der Rehacare in einer Podiumsdiskusion zu vertreten.

https://www.bvmed.de/download/programm-2018-09-27

 

 

In den letzten Jahren hatten und haben wir regelmässigen Austausch mit:

GKV Spitzenverband

Hersteller von Inkontinenzhilfsmitteln

Leistungserbringern

Krankenkassen

Politik: Bundesgesundheitsministerium / Abgeordnete MdB

Wirtschaftverbänden (BVMed)

Vereinen (Kooperation)

 

 

 

Quellen:

BVMed-Broschüre "Aufsaugende Inkontinenzhilfsmittel ‒ Zahlen, Daten, Fakten" (Stand | Juni 2020)       

Apotheke Adhoc     "20 Sekunden: Die Telefon-Vorgaben der DAK"

Erfahrungsaustausch - Neueste Forenbeiträge

Mehr »

 

Inkontinenz Selbsthilfe e.V.

Die Inkontinenz Selbsthilfe e.V. ist ein gemeinsames Anliegen vieler Menschen. Der Verein versteht sich als ein offenes Angebot. Unsere Mitglieder engagieren sich ehrenamtlich. Den Verein bewegt, was auch seine Mitglieder antreibt: Wir möchten aktiv zur Verbesserung der krankheitsbedingten Lebensumstände beitragen.

 

Impressum        Kontakt       Datenschutzerklärung

 

 

 

Spendenkonto:
Volksbank Mittelhessen eG
Inkontinenz Selbsthilfe e.V.
IBAN: DE30 5139 0000 0046 2244 00
BIC: VBMHDE5FXXX

Besucher: Sie sind nicht allein!

Heute 88

Gestern 2294

Monat 38188

Insgesamt 9851516

Aktuell sind 50 Gäste und keine Mitglieder online

Alle Bereiche sind kostenfrei, vertraulich und unverbindlich. Wenn Du erstmalig eine Frage im Forum stellen möchtest oder auf einen Beitrag antworten willst, ist es erforderlich sich sich zuvor zu registrieren. Bitte sei bei der Auswahl deines Benutzernamens etwas einfallsreich. Häufig verwendete Vornamen sind normalerweise schon vergeben und jeder Name kann nur einmal vergeben werden. Achte auf korrekte Eingaben bei Passwort, Passwortwiederholung und existierender Mailadresse! (Die Freischaltung kann bis zu 36 Stunden dauern!)

Jetzt kostenfrei registrieren

Anmelden