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KFZ Haftpflichtversicherung

21 Okt 2007 13:19 #1 von matti
Hallo,

in den letzten Tagen habe ich mich mit dem Thema KFZ Haftlichtversicherung beschäftigt. Dabei ist mir etwas sehr erstaunliches aufgefallen.

Ich bezahle für mein jetziges Auto einen viel zu hohen Versicherungsbeitrag. Selbst bei der Onlineberechnung meines jetzigen Fahrzeug bei der derzeitigen Versicherung zahle ich 100%!!! mehr als nach den neusten Tarifen.

Natürlich kommt ein Versicherungsunternehmen nicht auf die Idee den Kunden anzuschreiben um ihm mitzuteilen das er seine Versicherung eigentlich viel günstiger haben könnte.

Ich werde mein Verisicherungsunternehmen wechseln, weil selbst der Direktversichererwo ich jetzt versichert bin (AXA direkt) immer noch mit das schlechteste Angebot hat (und dies ist wie gesagt schon um einiges günstiger als das was ich jetzt zahle).

Die Versicherungsleistungen muss man natürlich vergleichen, aber 100 Mio. Deckungssumme und bis zu 8 Mio. bei Personenschäden sind bei allen von mir abgefragten Unternehmen gleich.

Mein Tipp: Nehmt euch euren KFZ Schein und gebt bei Google das Stichwort KFZ Haftpflichtversicherung ein. Unter zahlreichen Anbietern kann man sich völlig unverbindlich direkt Online ein Berechnungsbeispiel ausrechen lassen.

Ich bin davaon überzeigt das fast jeder sparen würden, vor allem diejenigen welche ihr Fahrzeug schon seit Jahren bei gleichen Versicherer haben. Dann entweder den jetzigen Versicherer anrufen und um Tarifanpassung bitten oder eben bei einem anderen abschließen.

Ich würde bei einem monatlichen Beitrag von 31 € bei meinem jetzigen Fahrzeug beim gleichen Versicherer nur noch 14,72 zahlen inkl. Teilkasko.

Gruß

Matti

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23 Okt 2007 15:10 #2 von matti
Hallo,

heute habe ich wieder Inkompetenz (nein, nicht Inkontinenz) in seiner reinsten Form kennen gelernt.

Folgendes:

Ich habe ein Fahrzeug auf meinen Namen zugelassen. Morgen möchte ich ein neues Fahrzeug zulassen. Bis ich mein altes Fahrzeiug verkauft habe, hätte ich somit 2. Fahrzeuge auf meinen Namen zugelassen.

Deshalb meine, vermeintlich, einfache Frage an die Hotlinemitarbeiter diverser Versicherungsunternehmen:

1. Erhalte ich für diese kurze Zeit für die Neuzulassung den selben Schadensfreiheitsrabatt wie für meinen Erstwagen?

Niemand konnte dies spontan beantworten und manche konnte dies überhaupt nicht!

Diese Fallstellung (ein Fahrzeug wird zugelassen und das alte Fahrzeug bleibt bis zum Verkauf zugelassen) kommt doch jeden Tag hundertemal vor, dies muss man doch aus dem Stehgreif beantworten können.

Vielleicht sollte der ein oder andere lieber SKL Lose verkaufen.


Gruß

Matti

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23 Okt 2007 18:03 #3 von Fernet
Lieber Matti, was von Dir so rein und aufrichtig gedacht ist, ist leider nicht Grundlage für Versicherungsverträge.

Was ist, wenn Du Dein Erst-Auto nun doch nicht verkaufst und Dein eventuelles Kind oder Ehefrau dieses Auto weiterfahren würden?

Das würde im Umkehrschluß bedeuten, Du kannst 2 Wagen zu gleichen Konditionen anmelden, und daß geht nicht. Vor etlichen Jahren als meine Tochter ihr erstes Auto anmeldete, und zwar bei mir als Zweitwagen, damit sie nicht neu irgendwo mit 150 % einsteigen mußte, erhielt sie von der HUK 100 % (bzw. ich) auf den Zweitwagen, während ich selbst auf den Erstwagen 50 % hatte.

Von daher hat sich die (ich nehme mal an neue Versicherung, zu der du gewechselt hast) wohl schwer getan gleich zu sagen, das geht nicht, weil sie Dich als neuen Kunden nicht verlieren wollten.


Das gleiche Dilemma mit Autoversicherung hatte ich im vergangenen Jahr. Auch ich war Kunde bei der Axa und statt herabgesetzter %te mußte ich noch mehr Beitrag zahlen. Da wurde mal eben diese Ortskennzahl anders eingestuft und so weiter. Man gut, sonst hätte ich warscheinlich nicht gegoogelt.

Fakt ist, nach Preisvergleich im Internet bin ich bei der Allianz gelandet mit pro Halbjahr 70 € weniger zu zahlen. Also es lohnt sich auf jeden Fall zu rechnen und zu vergleichen.

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23 Okt 2007 22:26 #4 von matti
Hallo Ilona,

dies war ja genau die Frage, welche ich an die Versicherung gestellt habe.

Allerdings ist es sehr wohl möglich ein zweites Fahrzeug, eben genau für die Übergangszeit zwischen Neuzulassung und Abmeldung des Altfahrzeugs mit der gleichen SF zu nutzen. Und zwar laut Aussage des Versicherers genau 14 Tage lang.

Hat sich im Prinzip aber eigentlich auch schon alles wieder erledigt. Ich melde morgen das neue Auto an und gleichzeitig das alte Auto ab. Da der Versicherungsschutz noch bis 24 Uhr geht, darf ich das Fahrzeug auch ohne Zulassungstempel wieder nach Hause fahren. Dort kann ich ja die neuen Schilder an das neue Schrauben, fertig.

Alles ganz schön kompliziert, man macht dies ja nicht täglich.


Gruß

Matti

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20 Nov 2007 03:51 #5 von mehlbox2001
Hallo Matti,

das mit den "bis zu 14 Tagen" war die richtige Antwort -- und oft geht kulanterweise noch ein bisschen mehr ;-)

Die Beobachtung, dass Bestandstarife steigen, während Neukundentarife immer kämpferisch billiger werden, ist richtig. Inzwischen wechsele ich fast jedes Jahr zu einem günstigeren Versicherer. Außerdem gibt es inzwischen eine wahre Schlacht um die Bedungungen in der Kasko-Versicherung.

Wenn man es genau nimmt, finanzieren die "Altkunden" mit ihren hohen Beiträgen den Preiskampf um die Neukunden. Allein schon deswegen ist der "jahrelange treue Kunde" der Gelackmeierte. Du hast es genau richtig gemacht und dich auf die andere Seite begeben!

Wenn jemand zu dem Thema Fragen hat -- ist ja bald 30. November -- ich kümmer mich um sowas beruflich und geb gern Auskunft ...

Und noch'n Tipp: Auch wenn jemand gar keine Lust zum Preisvergleichen hat: Einfach eine Kündigung an die Versicherung schicken! In 99 Prozent der Fälle kommt mit dem üblichen Bettelbrief "Warum wollen Sie uns denn verlassen" auch noch ein günstigeres Angebot ... Das wäre die Version für Nichtfachleute und Faulenzer ;-)

Andreas

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