Am 6.11.2017 hat die DAK-Gesundheit eine Ausschreibung zur Versorgung ihrer Versicherten mit Stomaartikeln (PG 29) und Inkontinenzhilfen (PG 15/für Urostoma) gestartet. Online Petition unterstützen.
Die Ausschreibung von Hilfsmittel-Versorgungen mit hohem Dienstleistungsanteil verstößt gegen das Heil- und Hilfsmittel-Versorgungsgesetz (HHVG), das im April 2017 in Kraft trat, und gefährdet die Versorgungsqualität von Stoma-Patienten.
Die Krankenkasse ignoriert mit dem Vorgehen die Vorgabe des Gesetzes, das Ausschreibungen nicht mehr zulässt, wenn Hilfsmittel individuell angefertigt werden müssen oder die Versorgung mit einem hohen Dienstleistungsanteil verbunden ist. Diese gesetzliche Vorgabe trifft in jedem Fall auf Patienten zu, die auf Stoma-Hilfsmittel angewiesen sind. Deshalb ist deren Versorgung eindeutig nicht ausschreibungsfähig. Nach allen bisherigen Erfahrungen mit Ausschreibungen ist von einer erheblichen Verschlechterung der Versorgung für Stoma-Patienten auszugehen.
Ausschreibungen im Bereich der Versorgung von Patienten mit künstlichem Darmausgang widersprechen nicht nur dem Willen des Gesetzgebers, sondern gefährden auch die Lebensqualität der Betroffenen. Denn die Versorgung von Patienten mit einem künstlichen Darmausgang betrifft einen sehr sensiblen Bereich und erfordert eine individuelle Beratung und Anleitung der Patienten. Die richtige Auswahl, Anpassung und das Erklären der Handhabung sind sehr beratungsintensiv. Da sich die Krankheitsbilder individuell unterscheiden und ändern, muss die Hilfsmittel-Versorgung regelmäßig angepasst werden. Eine streng standardisierte Versorgung, wie sie für die Vergabe über Ausschreibungen vorausgesetzt wird, entspricht daher nicht den Lebensbedürfnissen der Patienten. Wenn die Versorgung nicht individuell zugeschnitten wird, erhöht sich das Gesundheitsrisiko der Betroffenen.
„Stoma-Welt" hat eine Petition gestartet. Es handelt sich um eine öffentliche Petition.
Wir bitten um Unterstützung: