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Beiträge zur Pflegeversicherung steigen um 0,25 Prozent

19 Jun 2007 12:59 #1 von matti
Hallo,

wie heute den Pressemitteilungen zu entnehmen ist haben sich die Spitzen von Union und SPD auf folgendes geeinigt: zum 1. Januar steigen die Beiträge zur Pflegeversicherung um 0,25 Prozentpunkte. Im Gegenzug soll der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung um 0,3 Prozentpunkte fallen.


Grundsätzlich würden sich, laut Aussagen der Politiker, die Leistungen für die Pflegebedürftigen verbessern. Hier wird im besonderen die Leistungsanerkennung bzw. Einbeziehung Demenzkranker eine Verbesserung erbringen.

Nicht vergessen sollte man dabei, daß Renter die Beiträge zur Pflegeversicherung alleine tragen und durch die Entlastung zur Arbeitslosenversicherung keinen Ausgleich haben. Edmund Stoiber hat allerding heute verkündet, daß die Renten im nächsten Jahr so stark steigen werden (hört, hört), daß die Renter einen Ausgleich dadurch erhielten. Dar Renten zum 1. Juli steigen, wenn sie den steigen, bleibt von der diesjährigen Rentenerhöhung um 0,54 % nicht mehr viel übrig.
Alleine durch die MWST Erhöhung in diesem Jahr ist meine Kaufkraft um ca. 2 % gesunken. Rechnet man die Inflation hinzu, dürfte man bei einem Kaufkraftverlust (man könnte es auch als Rentenkürzung bezeichnen) von ca. 4 % liegen.

Die Märchen über die steinreichen Rentner kann ich so langsam nicht mehr hören. Die Durchschnittsrenten in Deutschland sind über diesen Link einsehbar:
http://www.bpb.de/wissen/2DTMY7,0,Durch ... hland.html

Dennoch halte ich eine Erhöhung um 0,25 % für tragbar.

Ob sich die Politker auch einmal Gedanken darüber gemacht haben, daß die Geld- und Sachleistungen in ihrer Höhe seit 1995!!! "eingefroren" sind konnte ich noch nicht recherchieren. Seit 12 Jahren gab es keine Anpassung der Leistungshöhe!

Gruß

Matti

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12 Jul 2007 04:47 #2 von mehlbox2001
Hallo Matti,

ich lese viel aus dem sozialpolitischen Bereich, aber es hat sich in der tat noch niemand ernsthaft Gedanken darüber gemacht, die Leistungen der Pflegeversicherung anzupassen. Ursprünglich geplant als "Erbschaftserhaltungsversicherung" verfehlt sie immer mehr ihren Zweck, weil immer mehr Kosten an den Pflegebedürftigen und ihrem Vermögen oder ihren Angehörigen hängen bleiben.

Ich vermute, die Leistungen werden schlicht durch Inflation im Laufe der Zeit gekürzt. Ähnlich geschieht es ja auch seit Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung. Zwar ist seit den Siebzigerjahren gewarnt worden, die Renten würden kleiner werden, und so konnten sich seit Jahren Berufstätige darauf einstellen. Nicht aber kranke Leute, die sich weder gegen Berufsunfähigkeit versichern konnten noch Rückstellungen bilden.

Darin liegt der eigentliche Skandal -- der Sozialstaat wird durch Inflation ausgehöhlt.

Ich füge unten noch einen kleinen Teil der mich immer noch erschütternden Rede von Ursula von der Leyen vom 8. März an ...

Andreas




Zu den "reichen Rentnern" aus dem Plenarprotokoll des Deutschen Bundestags vom 8. März 2007:

Das Wort erhält nun die Bundesministerin Dr. Ursula von der Leyen.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Dr. Ursula von der Leyen, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der aktuellen Debatte lesen wir viele Überschriften. Sie reichen von ?Die gescheiterte Emanzipation“ bis zu ?Der neue konservative Feminismus“. Das Thema bewegt, und das ist gut so.

Es hilft aber auch, auf die nüchternen Zahlen zu schauen, beispielsweise auf die Zahl der Frauen in Führungspositionen: Dort sind Frauen viel zu selten zu finden. Schauen wir auf die Einkommensunterschiede, die eben schon angesprochen worden sind - für gleiche Arbeit ungleicher Lohn -, oder auf die Lage der Frauen im Alter: Ein Drittel der Männer über 65 bezieht Sozialhilfe, aber zwei Drittel der Frauen. Diese Zahlen dürfen uns nicht unbeschäftigt lassen.

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12 Jul 2007 14:55 #3 von Fernet
... dazu aktuell


Initiative "Hilfe für Helfer“

Eckpunkte der Initiative „Hilfen für Helfer“ vorgestellt

Das Bundesministerium der Finanzen hat bereits im Dezember 2006 die Eckpunkte der von Bundesfinanzminister Steinbrück kürzlich vorgestellten Initiative „Hilfen für Helfer“ veröffentlicht.


Bei der Initiative „Hilfen für Helfer“ geht es darum, diejenigen in unserem Land zu unterstützen, die mit ihrem zivilgesellschaftlichen Engagement einen wesentlichen Beitrag zum Zusammenhalt unserer Gesellschaft leisten. Wir werden dazu das Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht großzügiger regeln und Spender, Stiftungen, Vereine, Übungsleiter und schlicht die Menschen, die sich engagieren, unterstützen. Damit soll ein konkretes Zeichen der Anerkennung für die Leistung dieser Menschen gegeben werden.


Das Bundeskabinett hat am 14. Februar 2007 auf der Basis dieser Eckpunkte einen Gesetzentwurf verabschiedet.



06.07.2007
Pressemitteilungen
Nr. 78/2007:
Bürgerschaftliches Engagement soll weiter gefördert werden
Der Bundestag hat heute das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements verabschiedet. Hierzu erklärt Bundesfinanzminister Peer Steinbrück:

Zwischen der Vorstellung der „Hilfen für Helfer“ im letzten Dezember und der Verabschiedung des Gesetzes wie geplant noch vor der Sommerpause sind gerade einmal sechs Monate vergangen.

Das ist wieder einmal ein Beispiel für die Kraft der Bundesregierung, unser Land in entscheidenden Bereichen voranzubringen.

Bürgerschaftliches Engagement heißt in wachsendem Maße, ein hohes Maß an sozialer Verantwortung zu übernehmen.

Eine lebendige und starke Zivilgesellschaft ist ein Ausdruck von Freiheit und einer vom Staat unabhängigen Solidarität.

Den Menschen, die solidarisch mit anderen sind, wollen wir mit unseren „Hilfen für Helfer“ einen Teil dieser Solidarität zurück geben.

Im parlamentarischen Verfahren wurden einige wenige Veränderungen und Verbesserungen des Gesetzentwurfs beschlossen, die zu einem Fördervolumen von nun rund 490 Mio. Euro führen:

Im ursprünglichen Gesetzentwurf war vorgesehen, den Ehrenamtlichen im mildtätigen Bereich 300 Euro pro Jahr von ihrer Steuerschuld zu erlassen, also jene Frauen und Männer zu entlasten, die hilfsbedürftige alte, kranke oder behinderte Menschen betreuen.

Im parlamentarischen Verfahren ist jetzt entschieden worden, auf diesen Steuerbonus für wenige zu verzichten, weil er für viele andere, die ihn ebenfalls verdient hätten, nicht bezahlbar gewesen wäre.

Stattdessen können zukünftig alle, die sich nebenberuflich im mildtätigen, im gemeinnützigen oder im kirchlichen Bereich engagieren, einen Steuerfreibetrag von 500 Euro im Jahr geltend machen, sofern sie nicht bereits von anderen Regelungen profitieren. Damit ist zum Beispiel der FreibetragFreibetrag für Übungsleiter gemeint, der ebenfalls erhöht wird: von heute 1.848 auf 2.100 Euro.

Außerdem: Für Spenden bis zu 200 Euro statt wie ursprünglich vorgesehen 100 Euro reicht künftig ein einfacher Bareinzahlungsbeleg oder eine Buchungsbestätigung als Nachweis aus.

Dieses Gesetz, das die Menschen stärkt, die sich für uns alle stark machen, ist als InvestitionInvestition in die Zukunft unseres Landes jeden einzelnen Euro davon wert.

Noch Fragen?.....................

Liebe Grüße Ilona

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18 Jul 2007 01:55 #4 von mehlbox2001

mehlbox2001 schrieb: Ein Drittel der Männer über 65 bezieht Sozialhilfe, aber zwei Drittel der Frauen. Diese Zahlen dürfen uns nicht unbeschäftigt lassen.

[/color]


... wie schön, dass es für die vielen lieben und hilfsbereiten Rentner, die keine Steuern zahlen, einen Steuerfreibetrag gibt.

Andreas

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18 Jul 2007 09:30 #5 von matti
Hallo Andreas,

ein ganz einfaches Beispiel zu deinem Zitat:

Wenn meine Miutter sterben würde, erhält meine Vater, als Hauptverdiener, seine volle Rente, seine Unfallrente und ca. 64 % der Rente meiner Mutter.

Wenn man Vater stirbt, erhält meine Mutter ihre niedrige Rente, 64 % der Rente meines Vaters und die Unfallrente ist ganz weg.

Der Weg zur Altersarmut ist im zweiten Fall vorgezeichnet. Meine Mutter hat im Übrigen drei Kinder großgezogen.


Gruß

Matti

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23 Jul 2007 23:23 #6 von mehlbox2001
Hallo Matti,

passt fast ;-) Den männlichen Witwern bleibt häufig wenig von der Witwerrente, weil es für die Witwer-/Witwenrente Grenzen des Einkommens und Hinzuverdienens gibt.

Für deinen Vater gäb's wahrscheinlich keine Witwerrente:

Der zu berücksichtigende Freibetrag ist seit dem 1.7.2007 auf monatlich 693,53 Euro (Ost 609,58 Euro) festgesetzt. Er erhöht sich für jedes waisenrentenberechtigte Kind um 147,11 Euro (Ost 129,30 Euro).


Die Hinzuverdienstgrenzen mögen im Hessischen nördlich von Hanau übrigens nicht so die Rolle spielen, aber in Frankfurt und München werden die aufgrund der Einheitlichkeit der Regelungen zu einem echten Problem.

An der Höhe der Witwer-/Witwenrenten wurde übrigens auch gedreht:

Wichtige Änderungen ab 1.1.2002 !

Für Ehepaare, die nach dem 31.12.2001 heiraten oder bei denen beide Partner am 1.1.2002 noch unter 40 Jahre alt sind (also nach dem 1.1.1962 geboren) gibt es ein neues Hinterbliebenenrecht.

Die "große" Witwenrente oder Witwerrente beträgt nicht mehr 60 Prozent, sondern nur noch 55 Prozent der Rente wegen voller Erwerbsminderung des oder der verstorbenen Versicherten.


Quelle: geklaut von http://www.deutsche-rentenversicherung.de

Natürlich: Wer Witwenrenten kürzt, ebnet den direkten Weg in die Sozialhilfe!

Andreas

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