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Vertrag Krankenkassen

21 Sep 2013 13:02 #1 von 19Winnie63
Hallo
Ich pflege meine Tochter, die im Lockend - in Syndrom liegt und schwerst inkontinent ist, seit 25 Jahren zu Hause. Wir haben in all den Jahren von der Krankenkasse AOK Inkontinenzmittel bezahlt bekommen. Dies wurde von Jahr zu Jahr weniger bis es seit April 2013 Monatlich nur noch 28,10 Euro sind. Damit kommen wir natürlich nicht aus und wir können aus finanziellen Gründen auch nicht zu kaufen.
Ich möchte wissen ob noch andere Leidtragende mit dem Gesetz in Kontakt gekommen sind und wie sie damit umgehen.
Es ist der Vertrag zwischen Krankenkasse und Sanitätshaus:
Vertrag: gemäß § 127 Abs. 2 SGBV
Über die Versorgung mit
Saugenden Inkontinenzhilfsmitteln
(Produktgruppe 15)

Gruß Winn

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21 Sep 2013 13:32 #2 von Struppi
Hallo Winn,

willkommen hier bei uns :)

Eine vernünftige Versorgung hängt maßgeblich vom ausgestellten Rezept ab; auch mit dieser Pauschale muss eine Individualversorgung gewährleistet sein, wenn z.B. die Ernährung über Sonde erfolgt (erhöhter Bedarf) oder aber ein explizites Produkt auf dem Rezept steht (AutIdem-Kreuzchen nicht vergessen).

Im Regelfall wird dann ein Attest abgefordert (von der KK als auch dem Lieferanten), aus dem die Notwendigkeit für dieses und kein anderes Produkt hervor geht. Dies kann z.B. Hautirritationen, mangelnder Saugfähigkeit anderer Produkte oder die anatomische Passform sein.

Wenn Rezept und Attest vorliegen, muss eine Versorgung für 10,00 €/Monat stattfinden. Diese Zuzahlung fällt auch dann an, wenn eine Zuzahlungsbefreiung vorliegen sollte.

Gruß

Hannes
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21 Sep 2013 23:00 #3 von 19Winnie63
Hallo Hannes,
danke für die Antwort. Meine Tochter hat die Magensonde und das Rezept vom Arzt liegt auch vor. Wir hatten immer eine Einzelfallentscheidung von der AOK, da wir sehr viel Höschen verbrauchen. Diese Einzelfälle fallen mit dem Gesetz vom April weg. Meine Frage: Kann man dagegen Wiederspruch einlegen? Ich habe es gemacht und der Eingang des Wiederspruches wurde nicht einmal bestätigt. Wie verhalte ich mich weiter?
Gruß Winn.

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22 Sep 2013 01:02 #4 von matti
Hallo Winnie,

die Gesetzesänderung ist nicht neu. Bereits seit April 2007 kämpfen wir gegen diesen Irrsinn. Ich hätte mir persönlich gewünscht mehr für uns erreichen zu können. Leider fehlten dazu vor allem zwei Dinge: Der Wille der Hersteller Betroffene wirklich zu unterstützen und nicht nur an Marktanteil und Profit zu denken und die fehlende Legitimation durch Betroffene.

Der Mitgliederstarke Bundesverband für körperbehinderte und mehrfachbehinderte Menschen e.V. hat eine Argumentationshilfe im Falle von unzureichender Versorgung mit Inkontinenzhilfen erstellt. Daran kann und sollte man sich bei einem Widerspruch halten (orientieren).

www.bvkm.de/dokumente/pdf/Argumentations...kontinenzartikel.pdf

Gruß

Matti

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22 Sep 2013 01:22 #5 von Struppi
Hallo Matti,

ist zwar etwas off-topic, aber einen kleinen Einschub wert:

Tja, wie haben die Hersteller auf unsere Problematik reagiert? Sie haben zwei Sorten von Produkten (2-Klassen-Medizin?) hergestellt: Ihre "normalen", uns gut bekannten und vertrauten Produkte wurden zu "Premiumprodukten" und es gab fortan die "Kassen/Standardversorgung", welche sich in den meisten Fällen in meinen Augen nicht einmal "Versorgung" nennen dürfte.

Billigster Ramsch soll uns mit Augenwischerei als gute Versorgungsalternative verkauft werden; die Produkte seien gleichwertig aber aufzahlungsfrei. Wer weiter seine gewohnte Versorgung möchte, kann diese dann teuer mit einer "wirtschaftlichen Eigenbeteiligung" dazukaufen bzw. "upgraden". So ein Schwachsinn!

Liebe Hersteller.... bitte haltet uns nicht länger für soooo eingeschränkt, dass wir den Unterschied nicht bemerken würden! Paßform/Schnitt, Hautirritationen und insbesondere die Saugkraft sind ein Unterschied wie Tag und Nacht.

Und by the way, liebe Hersteller und Lieferanten: An der ganzen Misere seid auch Ihr zu einem Großteil mit schuldig, denn wer mit Dumpingpreisen unbedingt den Zuschlag möchte, der ist auch schuld an dem daraus resultierenden Pauschalbetrag von teilweise unter 20,00 € im Monat. Daran hättet ihr früher denken sollen und nicht jetzt dem Patienten vorheulen und Verständnis heischen, man könne ja unmöglich für so einen kleinen Betrag einen Schwerstinkontinenten versorgen.

Gruß

Hannes
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22 Sep 2013 11:08 #6 von Pamwhy
Hallo Winn,

auch dir ein
-liches Willkommen bei uns hier im Forum. War leider gestern den Tag über so eingespannt, dass ich dir erst heute schreiben kann.

Aber von Matti und Hannes hast du ja schon etwas an die Hand bekommen, hoffentlich hilft dir das weiter.

Leider kann ich da nicht mehr viel dazu beitragen, außer dass zu der Erkrankung deiner Tochter, die aufwendige Pflege, die damit verbunden ist, es zusätzlich auch noch sehr viel Nerven und Kraft kostet sich wegen der notwendigen Hilfsmittel mit der Krankenkasse auseinanderzusetzen.

Da ich ansonsten von hier aus nicht viel mehr für euch tun kann, wünsche ich euch viel Kraft, Geduld und Ausdauer, auch wenn es nach 25 Jahren vielleicht schwer fällt dies alles immer wieder und erneut zu mobilisieren. Ich habe oft selbst die Erfahrung gemacht, dass manchmal aus ganz unerwarteten Ecken und Richtungen etwas Hilfe oder Erleichterung kommt, manchmal sind es nur Kleinigkeiten, die man so nie erwartet hätte, die aber dennoch einen Unterschied machen können..., davon wünsche ich euch ganz viel... B)

Bis dann und ganz, ganz....

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23 Sep 2013 16:18 #7 von 19Winnie63
Hallo,
ich möchte mich bei allen für die Antworten recht herzlich bedanken. Es macht mir wieder etwas Mut. Vielleicht kommt auch wieder Hilfe, man weis ja nie.
Gruß Winn

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