Frage Ist es eigentlich leichter mit Schwerbehindertenausweis oder
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16 Jahre 9 Monate her #11291 von GYSMO
Ist es eigentlich leichter mit Schwerbehindertenausweis oder wurde erstellt von GYSMO
ohne eine feste Anstellung zu finden -? Hat jemand Erfahrung mit der Agentur / Arge gemacht - ist die Vermittlung eine Andere oder ist das gleich? Herzlichen Dank für eure Infos - würd mir echt weiterhelfen - LG Gysmo
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16 Jahre 9 Monate her #11292 von Matti
Matti antwortete auf Ist es eigentlich leichter mit Schwerbehindertenausweis oder
Hallo,
die Festellung der Schwerbehinderung (in der Folge wird dann der Schwerbehindertenausweis ausgestellt) soll Nachteile, welche durch die Behinderung (Erkrankung und Behandlung) entstehen ausgleichen. Dies ist nicht nur auf die Erwerbstätigkeit beschränkt.
Bei einen festen (sicheren) Arbeitsverhätniss wird dieser Ausgleich zumeist erreicht. Bei der Suche nach einem Arbeitsplatz kann dies schon ganz anders aussehen. Da werden "vermeintliche Vorteile" schnell zu Nachteilen.
So haben Schwerbehinderte beispielsweise einen erhöhten Kündigungsschutz. Einen zusätzlichen Urlaubsanspruch von 5 Tagen. Recht auf Überstundenbefreiung und Nachtschicht.
Zudem können sich Schwierigkeiten bei der Berufswahl, beim Berufswechsel und im beruflichen Fortkommen ergeben. Die Absichten des Gesetzgebers decken sich leider nicht immer mit den Erfahrungen.
Traurig aber wahr und nicht zu unterschätzen: Ist keine Behinderung sichtbar, reagieren Mitmenschen oft verständnislos oder neidisch, wenn ein Schwerbehinderter Sonderrechte beansprucht.
Je nach dem GdB (Grad der Behinderung) und vor allem der Merkzeichen ergeben sich andereseits spürbare Vorteile für den Behinderten.
Beispielweise erhält der Schwerbehinderte diverse Steuerfreibeträge, Vergünstigungen bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel, Bäder, Museen etc.
Öffentliche Arbeitgeber sind zur Bevorzugung Schwerbehinderter (bei gleicher Eignung) verpflichtet.
Du bist nach der Feststellung dazu verpflichtet deinen Arbeitgeber darüber zu informieren.
Fazit
Gerade junge Behinderte, die Arbeit suchen oder am Anfang des Berufslebens stehen, können durch die Schwerbehinderung erhebliche Nachteile haben.
Der erhöhte Kündigungsschutz beispielsweise bringt eben erst dann etwas, wenn man bereits einen Arbeitsplatz hat.
Ob ein Schwerbehindertenausweis beantragt werden soll, muss im Hinblick auf die persönliche, gesundheitliche sowie berufliche Situation abgewogen werden. Auf Grund der angeblich erschwerten Kündigungsmöglichkeiten, des Zusatzurlaubs (5 Arbeitstage) und einer möglicherweise unterstellten verminderten Leistungsfähigkeit von Schwerbehinderten kann sich ein Schwerbehindertenausweis bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz auch einmal weniger vorteilhaft auswirken.
Ein guter Onlineratgeber zum Thema Bewerbung mit Behinderung ist unter diesem Link zu finden:
www.myhandicap.de/bewerben-mit-behinderung.html
Gruss
Matti
die Festellung der Schwerbehinderung (in der Folge wird dann der Schwerbehindertenausweis ausgestellt) soll Nachteile, welche durch die Behinderung (Erkrankung und Behandlung) entstehen ausgleichen. Dies ist nicht nur auf die Erwerbstätigkeit beschränkt.
Bei einen festen (sicheren) Arbeitsverhätniss wird dieser Ausgleich zumeist erreicht. Bei der Suche nach einem Arbeitsplatz kann dies schon ganz anders aussehen. Da werden "vermeintliche Vorteile" schnell zu Nachteilen.
So haben Schwerbehinderte beispielsweise einen erhöhten Kündigungsschutz. Einen zusätzlichen Urlaubsanspruch von 5 Tagen. Recht auf Überstundenbefreiung und Nachtschicht.
Zudem können sich Schwierigkeiten bei der Berufswahl, beim Berufswechsel und im beruflichen Fortkommen ergeben. Die Absichten des Gesetzgebers decken sich leider nicht immer mit den Erfahrungen.
Traurig aber wahr und nicht zu unterschätzen: Ist keine Behinderung sichtbar, reagieren Mitmenschen oft verständnislos oder neidisch, wenn ein Schwerbehinderter Sonderrechte beansprucht.
Je nach dem GdB (Grad der Behinderung) und vor allem der Merkzeichen ergeben sich andereseits spürbare Vorteile für den Behinderten.
Beispielweise erhält der Schwerbehinderte diverse Steuerfreibeträge, Vergünstigungen bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel, Bäder, Museen etc.
Öffentliche Arbeitgeber sind zur Bevorzugung Schwerbehinderter (bei gleicher Eignung) verpflichtet.
Du bist nach der Feststellung dazu verpflichtet deinen Arbeitgeber darüber zu informieren.
Fazit
Gerade junge Behinderte, die Arbeit suchen oder am Anfang des Berufslebens stehen, können durch die Schwerbehinderung erhebliche Nachteile haben.
Der erhöhte Kündigungsschutz beispielsweise bringt eben erst dann etwas, wenn man bereits einen Arbeitsplatz hat.
Ob ein Schwerbehindertenausweis beantragt werden soll, muss im Hinblick auf die persönliche, gesundheitliche sowie berufliche Situation abgewogen werden. Auf Grund der angeblich erschwerten Kündigungsmöglichkeiten, des Zusatzurlaubs (5 Arbeitstage) und einer möglicherweise unterstellten verminderten Leistungsfähigkeit von Schwerbehinderten kann sich ein Schwerbehindertenausweis bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz auch einmal weniger vorteilhaft auswirken.
Ein guter Onlineratgeber zum Thema Bewerbung mit Behinderung ist unter diesem Link zu finden:
www.myhandicap.de/bewerben-mit-behinderung.html
Gruss
Matti
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- Marlene
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16 Jahre 9 Monate her #11296 von Marlene
Marlene antwortete auf Ist es eigentlich leichter mit Schwerbehindertenausweis oder
Hallo Matti,
ich mache zur Zeit die Testphase zur Sakralen Nervenstimulation. Ich soll
in zwei Wochen den Darmschrittmacher implantiert bekommen,wegen Stuhlinkontinenz.Weißt du evtl. ob es darauf auch Schwerbehindertenprozente gibt?
Wäre dir für eine Antwort dankbar.
Lieben Gruß
Marlene
ich mache zur Zeit die Testphase zur Sakralen Nervenstimulation. Ich soll
in zwei Wochen den Darmschrittmacher implantiert bekommen,wegen Stuhlinkontinenz.Weißt du evtl. ob es darauf auch Schwerbehindertenprozente gibt?
Wäre dir für eine Antwort dankbar.
Lieben Gruß
Marlene
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16 Jahre 9 Monate her #11298 von Matti
Matti antwortete auf Ist es eigentlich leichter mit Schwerbehindertenausweis oder
Hallo Marlene,
die Richtlinien für die gutachterlichen Anhaltspunkte sagen folgendes:
Afterschließmuskelschwäche
- mit seltenem, nur unter besonderen Belastungen auftretendem unwillkürlichen Stuhlabgang
GdB 10
sonst.
GdB 20 – 40
Funktionsverlust des Afterschließmuskels
wenigstens 50
Grundsätzlich ist aber die Grunderkrankung, welche zu der Funktionseinschränkung führt zu bewerten. So wird beispielsweise ein Querschnittgelähmter, welcher dadurch an Stuhlinkontinenz "leidet" wesentlich höher bewertet, als eine Stuhlinkontinenz aufgrund einer Altersschwäche. Einzelne Erkrankungen dürfen zwar nicht zusammen gezählt werden, sie erhöhen aber den gesamt GdB.
Weitere Informationen:
www.agsv.nrw.de/Service/Gutachte ... u/K710.pdf
Gruss
Matti
Bei einem gut funktionierenden Schrittmacher kann der Grad der Behinderung sogar sinken, weil die Funktionsbeeinträchtigung ja wesentlich bis völlig ausgeglichen wird.
Vielleicht auch interessant: www.openpr.de/news/296177/Darmsc ... inenz.html
die Richtlinien für die gutachterlichen Anhaltspunkte sagen folgendes:
Afterschließmuskelschwäche
- mit seltenem, nur unter besonderen Belastungen auftretendem unwillkürlichen Stuhlabgang
GdB 10
sonst.
GdB 20 – 40
Funktionsverlust des Afterschließmuskels
wenigstens 50
Grundsätzlich ist aber die Grunderkrankung, welche zu der Funktionseinschränkung führt zu bewerten. So wird beispielsweise ein Querschnittgelähmter, welcher dadurch an Stuhlinkontinenz "leidet" wesentlich höher bewertet, als eine Stuhlinkontinenz aufgrund einer Altersschwäche. Einzelne Erkrankungen dürfen zwar nicht zusammen gezählt werden, sie erhöhen aber den gesamt GdB.
Weitere Informationen:
www.agsv.nrw.de/Service/Gutachte ... u/K710.pdf
Gruss
Matti
Bei einem gut funktionierenden Schrittmacher kann der Grad der Behinderung sogar sinken, weil die Funktionsbeeinträchtigung ja wesentlich bis völlig ausgeglichen wird.
Vielleicht auch interessant: www.openpr.de/news/296177/Darmsc ... inenz.html
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