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× Eine krankheitsspezifische Voraussetzung für eine Pflegestufe gibt es nicht. Es zählt immer der notwendige Hilfebedarf in der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung und Mobilität). Also z. B. beim Waschen, Haare kämmen, Zähne putzen, Intimpflege nach Wasserlassen/Stuhlgang, das Richten der Bekleidung, Wechseln von Inkontinenzmaterialien, dem Kleinschneiden von Nahrung, Nahrungsaufnahme, dem Gehen und dem An- und Auskleiden. Der durchschnittliche tägliche Hilfebedarf in der Grundpflege beträgt bei PS I 45 Min. tägl., PS II 120 Min. tägl., PS III 240 Min. tägl. plus ein nächtlicher Hilfebedarf.

TV Beitrag am 5.5.09 - "Ambulante Pflege zu teuer ?&quo

05 Mai 2009 19:35 #1 von Angieberlin
Hallo alle Interessierten,

wer den RBB empofangen kann, hier mal reinsehen ( 5.5.2009 21 Uhr)

http://www.rbb-online.de/klippundklar/a ... flege.html

Grüße von

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06 Mai 2009 12:30 #2 von webbi
Hallo Angie,

habe in die Sendung "reingesehen". Tiefe Enttäuschung! Wie immer bei solchen Sendungen: viel Geschrei und wenig Wolle!

An Erkenntnis bleibt: Pflegenotstand erkannt, aber von den Profis nur Ratlosigkeit. Echte Lösungen scheitern an politischem Willen und das wenige, was bleibt, an überbordender Bürokratie. Die sekundenmäßig abzurechnende Betreuung der zu pflegenden Patienten durch die ambulanten Pflegestationen ist und bleibt skandalös.

MfG
webbi

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06 Mai 2009 12:43 #3 von Angieberlin
Hallo Webbi,

kann aus eigener Ansicht und Erfahrung jedes deiner obigen Worte "unterschreiben"-traurig, traurig...
Selbst der Herr vom Caritas Verband wagte nicht mehr, als sich einen angerissenen Halbsatz abzuringen zu den "angedachten" Änderungen bezüglich dieser "Autoreparaturbetriebs-Zeitkorridore" und der neu festzulegenden Pflegestufen.

Gruß

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