file Frage Gesundheitsreform - Niemand liest das Kleingedruckte

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18 Jahre 6 Monate her #5323 von Matti
Hallo,

nun, ist sie ja beschlossen. Das "Jahrhundertwerk" Gesundheitsreform!

Die wenigsten werden sich die Mühe machen (im übrigen auch nicht unsere gewählten Volksvertreter) und sich den ganzen Moloch durchlesen. Dabei gäbe es da ganz interessante Dinge zu lesen.

Weil ich aber ein netter Mensch bin, stelle ich euch einmal etwas ein, damit ihr nicht am 1. Januar 2008 überrascht werdet.


Zuzahlung und Vorsorge

Vom 1. Januar 2008 an werden bei chronisch Kranken höhere Zuzahlungen fällig, wenn sie die vorgesehenen Vorsorgeuntersuchungen nicht wahrgenommen haben. Es entfällt die so genannte reduzierte Belastungsgrenze von 1 Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens.
Betroffen davon sind Patienten, die nach dem 1. April 1972 geboren sind und künftig nicht alle zwei Jahre den so genannten Check-Up machen.

Chronikerprogramme

Wer älter ist, behält die reduzierte Belastungsgrenze bei einer späteren chronischen Erkrankung. Es ist jedoch immer, unabhängig vom Alter, eine Bescheinigung des Arztes über das therapiegerechte Verhalten notwendig.
Gibt es für die jeweilige Erkrankung ein strukturiertes Behandlungsprogramm der Krankenkassen, das so genannte Disease Management Programm (DMP), muss der chronische Kranke daran teilnehmen. Sonst muss er sich genau an die Therapieanweisungen seines Arztes halten. Ist ein Patient bei zwei Ärzten in Behandlung, die unterschiedliche Therapien verordnen, entscheiden unabhängige Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) über die anzuwendenden Maßnahmen. Vorgegebene Maßstäbe für therapiegerechtes Verhalten gibt es jedoch noch nicht.

Disease Managment Programme für chronisch Kranke gibt es bereits bei Diabetes Mellitus Typ eins und zwei, bei koronarer Herzkrankheit, Asthma, bronchialer, chronisch obstruktiver Lungenerkrankung (COPD) und Brustkrebs. Die Programme sind auf die jeweiligen Krankheiten abgestimmt und verbinden Schulungen und Behandlungen für die Patienten. Diabetiker beispielsweise lernen in diesen Programmen, ihren Zuckerspiegel selbst zu kontrollieren und mit der Krankheit zu leben.

Versicherte, denen ein therapiegerechtes Verhalten nicht zumutbar ist, zum Beispiel Schwerbehinderte oder schwer Pflegebedürftige, sind von dieser Verpflichtung ausgenommen.

Krebsvorsorge

Neben dem Gesundheits-Check-up ab dem 35. Lebensjahr gibt es verschiedene Krebsvorsorgeuntersuchungen. Diese Untersuchungen müssen Frauen, die nach dem 1. April 1987 geboren wurden, regelmäßig vornehmen lassen. Männer trifft diese Pflicht, wenn sie nach dem 1. April 1962 geboren wurden. Wer älter ist, muss die Vorsorgeuntersuchungen nicht nachweisen. Um die niedrigere Zuzahlung zu erreichen, muss man sich aber entsprechend therapiegerecht (witzig, vor allem weil es doch keine Maßstäbe für therapiegerechtes Verhalten gibt) verhalten.
Aber auch unabhängig von den Zuzahlungsregelungen sind die für Patienten kostenfreien Untersuchungen empfehlenswert.


Den Dick geschriebenen Text finde ich dabei besonders "gut". Therapiegerechtes Verhalten stammt wohl aus der gleichen Wortfamilie wie "artgerechte Haltung".

Selbstverständlich muss und soll die Vorsorge gefördert werden. Am einfachsten spart mal allerdings bei den Menschen ohne große Lobby, also uns!

Gute Nacht!

Gruß

Matti

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18 Jahre 6 Monate her #5342 von webbi
Hallo Matti,

danke für den Text über die sogenannte Gesundheitsreform. Dass sie Murks wurde, wusste nach dem langen Hick-Hack wohl jeder. Und dass sie mit Gesundheit oder gar Volksgesundheit etwas zu tun haben würde, war auch nicht zu erwarten.

Aber ich bin sicher, dass ganze dicke Ende kommt noch. Das geht schon aus deinen Zitaten hervor.

Die gesamte "Reform" wird wie einst die bismarcksche Geheimdiplomatie behandelt. Und du hast völlig recht, die MdB, die die Hand für die Ja-Stimme gehoben haben, konnten gar nicht wissen, was sie beschließen. Denn noch in der Nacht vor der Abstimmung sind in dem 500-Seiten-Gesetzt mehrere hundert Veränderungen vorgenommen worden, die kein Mensch und schon gar kein Hinterbänkler in dieser kurzen Zeit erfassen konnte.

Es grüßt ein als "gesetzlich Versicherter" und damit hart Betroffener

webbi

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14 Jahre 6 Monate her #13412 von Novalis
Unser Sozialstaat lässt sich immer wieder neue Grausamkeiten einfallen, die vor allem den sozial Schwächeren der Gesellschaft wehtun. Jetzt wird z. B. angestrebt, die Kosten für Teststreifen für Diabetiker, die bisher noch von den KK getragen werden, den Diabetikern aufzuerlegen.

Die weitaus höheren Kosten der Langzeitfolgen unterbliebener Kontrollen der Blutzuckerwerte (diabetisches Koma, Schädigung der Netzhaut bis zur Erblindung, Bluthochdruck, Herzinfarkt, Schlaganfall, Niereninsuffizienz, Nervenschädigungen, diabetisches Fußsyndrom, Gewebsnekrosen, Amputation) werden dabei nicht bedacht oder billigend in Kauf genommen.

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