Hallo,
nun, ist sie ja beschlossen. Das "Jahrhundertwerk" Gesundheitsreform!
Die wenigsten werden sich die Mühe machen (im übrigen auch nicht unsere gewählten Volksvertreter) und sich den ganzen Moloch durchlesen. Dabei gäbe es da ganz interessante Dinge zu lesen.
Weil ich aber ein netter Mensch bin, stelle ich euch einmal etwas ein, damit ihr nicht am 1. Januar 2008 überrascht werdet.
Zuzahlung und Vorsorge
Vom 1. Januar 2008 an werden bei chronisch Kranken höhere Zuzahlungen fällig, wenn sie die vorgesehenen Vorsorgeuntersuchungen nicht wahrgenommen haben. Es entfällt die so genannte reduzierte Belastungsgrenze von 1 Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens.
Betroffen davon sind Patienten, die nach dem 1. April 1972 geboren sind und künftig nicht alle zwei Jahre den so genannten Check-Up machen.
Chronikerprogramme
Wer älter ist, behält die reduzierte Belastungsgrenze bei einer späteren chronischen Erkrankung. Es ist jedoch immer, unabhängig vom Alter, eine Bescheinigung des Arztes über das therapiegerechte Verhalten notwendig.
Gibt es für die jeweilige Erkrankung ein strukturiertes Behandlungsprogramm der Krankenkassen, das so genannte Disease Management Programm (DMP), muss der chronische Kranke daran teilnehmen. Sonst muss er sich genau an die Therapieanweisungen seines Arztes halten. Ist ein Patient bei zwei Ärzten in Behandlung, die unterschiedliche Therapien verordnen, entscheiden unabhängige Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) über die anzuwendenden Maßnahmen. Vorgegebene Maßstäbe für therapiegerechtes Verhalten gibt es jedoch noch nicht.
Disease Managment Programme für chronisch Kranke gibt es bereits bei Diabetes Mellitus Typ eins und zwei, bei koronarer Herzkrankheit, Asthma, bronchialer, chronisch obstruktiver Lungenerkrankung (COPD) und Brustkrebs. Die Programme sind auf die jeweiligen Krankheiten abgestimmt und verbinden Schulungen und Behandlungen für die Patienten. Diabetiker beispielsweise lernen in diesen Programmen, ihren Zuckerspiegel selbst zu kontrollieren und mit der Krankheit zu leben.
Versicherte, denen ein therapiegerechtes Verhalten nicht zumutbar ist, zum Beispiel Schwerbehinderte oder schwer Pflegebedürftige, sind von dieser Verpflichtung ausgenommen.
Krebsvorsorge
Neben dem Gesundheits-Check-up ab dem 35. Lebensjahr gibt es verschiedene Krebsvorsorgeuntersuchungen. Diese Untersuchungen müssen Frauen, die nach dem 1. April 1987 geboren wurden, regelmäßig vornehmen lassen. Männer trifft diese Pflicht, wenn sie nach dem 1. April 1962 geboren wurden. Wer älter ist, muss die Vorsorgeuntersuchungen nicht nachweisen. Um die niedrigere Zuzahlung zu erreichen, muss man sich aber entsprechend therapiegerecht (witzig, vor allem weil es doch keine Maßstäbe für therapiegerechtes Verhalten gibt) verhalten.
Aber auch unabhängig von den Zuzahlungsregelungen sind die für Patienten kostenfreien Untersuchungen empfehlenswert.
Den Dick geschriebenen Text finde ich dabei besonders "gut". Therapiegerechtes Verhalten stammt wohl aus der gleichen Wortfamilie wie "artgerechte Haltung".
Selbstverständlich muss und soll die Vorsorge gefördert werden. Am einfachsten spart mal allerdings bei den Menschen ohne große Lobby, also uns!
Gute Nacht!
Gruß
Matti