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Interessiert Euch das neue Wintergesetz ?

31 Okt 2006 15:54 #1 von welute
Änderung der Straßenverkehrsordnung

"Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage. [.]"

Der BRV (Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk e.V.) sagt dazu folgendes:

Grundsätzlich kann man davon ausgehen, das Winterreifen, die mit M&S, MS oder M+S gekennzeichnet sind, die Forderung der StVO nach geeigneter Bereifung im Winter erfüllen.

Mangels explizierter internationaler Normung eines Qualitätsstandarts definieren sich Winterreifen im Rahmen der gültigen nationalen und internationale Gesetzgebung zu Reifen (das sind die ECE-Regelung 30, die EU-Richtlinie 92/93 sowie die StVZO) lediglich über diese Kennzeichnung.

Wer dazu Fragen hat, dem helfe ich gerne weiter. Das ist mein Job.

Liebe Grüße

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01 Nov 2006 11:58 #2 von Anonymous
hach ja..... unsere gesetze.... es wird immer komplizierter....
aber gute winterreifen müssen sein, ist schon recht so.

einen lieben gruß für dich Elisabeth

anna-maria
die auch dann wohl neue reifen braucht :(

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01 Nov 2006 22:08 #3 von marks
Hallo Welute,

ich weiß zwar nicht wo Du arbeitest, aber ich habe hier eine kniffelige Frage, die mir nicht mal ein nahestehender Polizei-Beamte beantworten konnte (er ist zwar dick, aber nicht aus Dresden): Vor gut vier Wochen habe ich mir einen VW Caddy für mich und mein kleines Geschäft gekauft. Er ist steuerfreunlich als LKW angemeldet. Da ich keine Familie habe wird er auch von mir noch privat genutzt.
Nun die Frage: Wie darf ich das Fahrzeug am Sonntag nutzen? Darf ich mit dem Wagen voll beladen umher-fahren? Was ist, wenn ich mit dem Auto am Sonntag arbeiten gehe (bin Elektriker, da gibt es Sonntags auch mal Notfälle)? Und vor allem, was ist mit Anhänger-betrieb am Sonntag?
Der Hintergrund ist, das ich gehört habe welche andere Fahrer sind am Sonntag angehalten worden mit Anhänger. Dann wird es aber richtig fett: Versicherungsbetrug, Steuerhinterziehung und so.

Also dann, bis neulich:

marks

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02 Nov 2006 08:50 #4 von welute
Hallo Marks,

Laut §30 Abs. 3: ... ein als Lkw zugelassenes kleineres Fahrzeug (z.B. die Transporter-Versionen von VW Caddy, Opel Combo, Renault Kangoo oder Fiat Doblo) mit Wohnwagen darf nicht am Sonntag gefahren werden.

Das gilt nicht nur für Transportfahrten. Aber wenn Du als Elektriker Notdienst am Wochenende hast, solltest Du eine Ausnahmeregelung beantragen.

Lies mal hier:

http://www.bgl-ev.de/web/fahrerinfos/fahrverbote.htm

--> Übrigends, ich arbeite in der Reifentechnik, Schwerpunkt Nutzfahrzeuge.

Liebe Grüße

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02 Nov 2006 21:49 #5 von marks
Danke Welute, so kann ich schon wesentlich behruhigter schlafen wenn ich weiß ab wann ich mich strafbar mache.

Gruß:

marks

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02 Nov 2006 23:06 #6 von eckhard11 ✝
Nun,

das neue Wintergesetz interessiert mich zwar nicht unbedingt, ( ich lasse meine Wagen immer in der Vertragswerkstatt winterfest machen ), aber ich habe heute einen interessanten Aspekt erfahren, den ich tatsächlich noch nicht kannte :

Man hat mich ja im August in einer 30 km/h - Zone mit 61 geblitzt.
( Warum ich so schnell war, spielt jetzt hier mal keine Rolle......
Nun gut, ich war auf der Flucht vor dem dicken Dresdner Polizisten )

Die Strafe folgte auf den Fuss, wenn auch mit sechs Wochen Verspätung :
Man hat mir den Führerschein für vier Wochen entwendet und ich mußte 125,60 Euronen Bussgeld bezahlen. Ausserdem 3 Punkte in Flensburg.
( Die ersten Punkte in 45 Jahren !! )

Wie dem auch sei :
Irgendjemand erzählte mir kürzlich, daß er seinen Führerscheinentzug in eine Geldstrafe umgewandelt hatte.
Ich wusste gar nicht, daß dies geht, aber ich habe wohl die Geldgeilheit unseres Staates/Landes/Kommune unterschätzt.

Auf jeden Fall rief ich heute die Dame an, welche mir den Bescheid geschickt hatte.
Diese bestätigte mir, daß ich den Führerscheinentzug auch mit einer Geldstrafe hätte begleichen können, nämlich 4 x die Bußgeldhöhe, ergo knapp 500,00 Euronen.
Man würde prüfen, ob man den Führerschein beruflich braucht und dann entscheiden, ob der Entzug in eine Geldstrafe gewandelt werden könnte. In den meisten Fällen wäre dies so.......
Bei mir ginge dies aber nicht mehr, da ich nicht innerhalb von zwei Wochen Einspruch eingelegt hätte. Diese zwei Wochen wären um und daher die Sache rechtskräftig.
Dies stände doch auch auf dem Bescheid.

Als ich erwiderte, ein Einspruch wäre für mich etwas ganz anderes, nämlich ein rechtmässiger Einspruch, entweder privat oder über einen Anwalt, aber doch nicht die Frage nach einer Umwandlung von vier Wochen Führerscheinentzug in eine Geldstrafe, sagte sie mir, das wäre egal.
Es spiele keine Rolle, was ich zu unternehmen gedächte, dies müsse innerhalb von 14 Tagen geschehen, und diese 14 Tage wären nun einmal rum und daher der Tatbestand rechtskräftig.

Scheisse, hätte man mir diesen Tipp vor drei Wochen gegeben, dann hätte ich die 500,00 Euronen gezahlt und mir würde ein drei - oder vierwöchiger, sauteurer Urlaub in der Karibik erspart, denn bis Jan. 07 muss ich die Fleppe abgegeben haben.
Und ich laufe doch nicht hier vier Wochen als Fußgänger durch die Gegend, hi, hi......

Also für diejenigen, die es auch noch nicht wussten :

Man kann einen Führerscheinentzug ( wenn er auf zu schnellem Fahren basiert, also nicht bei Trunkenheit oder ähnlichem ) auch in eine Geldstrafe wandeln, wenn man nachweist, daß man auf den Führerschein angewiesen ist.
Die Höhe der Geldstrafe liegt im allgemeinen bei der vierfachen Höhe des zu zahlenden Bussgeldes.


Ich leg mich - noch mit Führerschein - wieder hin :sleep:

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03 Nov 2006 09:04 #7 von Chris08
Hallo Eckhard,

deine Info ist so nicht ganz richtig - leider.

Ich habe vor gut einem Jahr auf der Autobahn bei Remscheid einen Vorhinweis auf eine Baustelle übersehen - war mit 80km/h verbunden und bin dann ca. 200m weiter in einer Gefällstrecke mit 121km/h geblitzt worden. Das ist 0,5km/h mehr, als 40,5 über dem zulässigen Wert. Auch hier - 4 Wochen Pappe in der Reinigung etc. aber trotz Anwalt und Wiederspruch etc. - war nix mit Umwandeln und dabei gibt es sogar einen Ermessensspielraum weil kaum Verkehr war etc. sowohl was das Fahrverbot an sich, als auch die mögliche Höhe der Geldbuße bei Umwandlung angeht.

Mein Anwalt meinte, dass das ganz erheblich von der "Tagesform" des/r Sachbearbeiters/inn abhängen würde und wie es scheint war deine da auch nicht so ganz gut drauf, weil die Wiederspruchsfrist ist auch so eine Sache - wenn du den Brief erst nachweislich 14 Tage nach Zugang z.B. wg. Urlaub oder so lesen konntest (auch das ist eine Frage der "gutenAusrede"), dann tickt die Uhr erst ab dann. Das sind aber Feinheiten die im Allg. nur ein Anwalt so genau kennt.

In diesem Sinne - ich versuch vorsichtig zu fahren und sehe zu, dass meine Punkte sich wieder verflüchtigen.

Chris

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03 Nov 2006 10:12 #8 von Fernet
ihr lieben,

ist es nicht einfach zum Kot..... mit unser Bürokratie und den besch... Sachbearbeitern. Da haben mal ein paar dumme Leute was zu sagen und das nutzen die dann auch richtig aus. Diese Borniertheit auf allen Ämtern ist so schlimm geworden, das mans nich mehr aushalten kann.

Außerdem wird dieser Ermessensspielraum meistens nicht angewandt. Aber es gibt ihn in fast allen Bereichen und meistens sitzen da so kleingeistige Geschöpfe, die stur und ignorant sind und sich ein Lob erarbeiten wollen. (Ich könnte mir vorstellen, daß der dicke Dresdner Polizist dies bis zur Perfektion bringt.)

Aber Eckhard meines Wissens läufst Du jetzt auch Gefahr, Deinen schönen alten Lappen in einen neuen umtauschen zu müssen. Ich glaube wenn er kassiert wird, der alte, dann geben sie den nicht mehr raus und es wird ein neuer erstellt (kostenpflichtig natürlich).

Also in diesem Sinne schönen Urlaub in der Karibik.

Liebe Grüße Ilona

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03 Nov 2006 11:50 - 03 Nov 2006 16:04 #9 von eckhard11 ✝
Nun denn,

ich habe ja nicht behauptet, Chris, daß ein Rechtsanspruch auf diese Umwandlung besteht, sondern das dies geschehen kann....
Auch das ist wohl eine Ermessensfrage.

Bei den leeren Kassen aber wird es wohl demnächst häufiger vorkommen, dass man dem Entzug der Fleppe mittels einer Geldzahlung entgehen kann, denn sicherlich ist der Kommune ein Batzen Geld wichtiger als die Verbannung solcher Verkehrsrüpel wie mir von der Strasse.

Natürlich sind diejenigen, welche finanziell nicht so gut gestellt sind, dann - wieder einmal - die Benachteiligten.

Was glaubt ihr denn wohl, wie der Mannesmannprozess ausgehen wird ?

Die Leute zahlen einen einen recht hohen Betrag - der aber keinesfalls in der Relation ihres Einkommens oder des ergaunerten Geldes steht - in die Staatskasse und damit ist Friede geblasen.

Bisher ist kein einziger Großkopfete vor einem deutschen Gericht mit einer Gefängnisstrafe wegen Bestechung, Vorteilsnahme oder ähnlichem verurteilt worden, siehe Kohl, Graf Lambsdorf, Strauss, von Brauchitsch, Flick, Alfred Nau und wie sie alle heissen.
Eine Bewährungsstrafe war das Höchste, was je ausgesprochen wurde, und wenn, dann gegen die Bauernopfer.

Andererseits :
Wenn die Rechtslage es hergibt und beide Seiten damit einverstanden sind, müsste man ja bescheuert sein, es nicht so zu regeln.
Allerdings bleibt ein fader Beigeschmack, den die Betroffenen wohl auch nie wieder aus dem Maul der Bevölkerung herauswaschen können.....

Ich z.B. denke bei dem Wort "Kohl" weder an den "Wiedervereiniger" noch an das gesunde Gemüse, sondern an den Betrüger mit dem "Ehrenwort".
Und bei Lambsdorf, Strauss und Konsorten geht es mir nicht anders.

Ich persönlich empfinde es doch schon als sehr erstaunlich, daß Strauss - als Ministerpräsident und aus kleinen Verhältnissen stammend - bei seinem Tode ein Vermögen von 40 Millionen D-Mark zu vererben hatte. Vierzig Millionen, das war 1988 schon noch richtig was.....
Ein Ministerpräsident verdient seinerzeit - mit allen Zuzahlungen, welche ihm zustanden - um 1988 ( dem Todesjahr von Strauss ) herum etwa 11.000,00 DM/monatlich.

Selbst bei 40 Jahren Politik und keinem Pfennig Privatausgaben hätten niemals mehr als max. 2 Millionen D-Mark angehäuft werden können.
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.......


Ich putze mir jetzt die Zähne, wasch mir das Maul aus und leg mich wieder hin :sleep:
Eckhard

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03 Nov 2006 15:58 #10 von matti
Hallo,

mir hat sich schon oft die Frage gestellt, was eigentlich vier Wochen Fahrverbot erzielen sollen. Vor allem vor dem Hintergrund, dass man noch vier Monate Zeit hat den Lapen abzugeben. Das wäre in etwa so, als wenn man jemanden aus heiterem Himmel eines auf die Backe haut, mit der Begründung "Ich weiß was du letzten Sommer getan hast". Der "erzieherische Effekt" ist doch gleich null. Sich dieser Massnahme durch die vierfache Summer der eigentlichen Geldstrafe entziehen zu können, ist eigentlich ein Skandal! Nach der zweiklassen Medizin hätten wir somit auch noch eine zweiklassen Bestrafung. Wer mit seinem Porsche zwanzig Liter auf 100 Kilometer verblässt, den wird es wohl auch nicht jucken, ob er 125 oder 500 € "Strafe" bezahlt".

Zum Thema Strauß:

In den beiden 2006 erschienen Biographien von Biermann und Schuler wird Strauß' Vetternwirtschaft beschrieben. Zu den Vorfällen gehört die Halbohm-Affäre: 1958 hatte Strauß auf der Straße vor dem Kanzleramt sein Auto losfahren lassen, obwohl ein Polizist einer Straßenbahn Vorfahrt gegeben hatte. Es kam zu einer Notbremsung der Straßenbahn sowie zu einer Anzeige gegen den Fahrer von Strauß' Dienstwagen. Strauß zeigte den Polizisten an und verlangte trotz Abratens durch seinen damaligen Pressereferenten Gerd Schmückle die Versetzung des Polizisten. (wahrscheinlich nach Dresden, den Strauß hatte ja auch hervorragende Kontakte zur DDR).

Zu den wichtigeren Vorgängen gehörten Empfehlungsschreiben an den Passauer Verleger Hans Kapfinger zum Bau von Wohnungen für US-Militärs in Deutschland. Während der Fibag-Affäre beteiligte sich der damalige Bundesminister für Verteidigung Strauß heimlich an einer Firma, die Unterkünfte für Bundeswehrangehörige baute. Treuhänder für Strauß, der sich so selbst Aufträge zuschanzte, war der spätere Bundesinnenminister Friedrich Zimmermann. Fibag-Affäre, Spiegel-Affäre und Starfighter-Affäre führen zum Rücktritt des Verteidigungsministers Strauß. Zwei Jahrzehnte nach der Fibag-Affäre hat Strauß das analoge Modell zusammen mit Walter Schöll, dem Chef einer Werbeagentur, ausgeführt. Strauß' Frau Marianne hatte in einem anderen Fall ohne Legitimation durch die CSU Zugriff auf die „bei der CSU geführten Sonderkonten“. Die Schatzmeister der Partei wussten zwar davon, fanden aber keinen Zugriff auf das Geld. Der Verwendungszweck des Geldes konnte später nicht geklärt werden.

So, wird man Millionär.


Gruß

Matti

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