Hallo Monti,
immer wieder lese ich hier, dass Leistungserbringer und mitunter auch die Krankenkasse ihre Leistungen auf eine zwischen der Kasse und dem Leistungserbringer vereinbarte monatliche Pauschale beschränken. Diese Beschränkung gibt es nicht! Sie verstößt gegen deutsche Gesetze, weil eine solche Leistungsbeschränkung nicht vorgesehen ist.
Zudem ist diese Pauschale ein vereinbarter Betrag zwischen der Kasse und dem Leistungserbringer und nicht zwischen dir und der Kasse oder dem Leistungserbringer. Keiner dieser Beteiligten darf die Leistung auf die Pauschale beschränken.
Es scheint, dass dein Leistungserbringer gegen gesetzliche Bestimmungen und den Vertrag mit deiner Krankenkasse verstößt. Die Pauschale, die angeblich deine Versorgung beschränkt, darf nicht die notwendige Versorgung beeinträchtigen und dich nicht dazu zwingen, zusätzliche Kosten selbst zu tragen, wenn du notwendige medizinische Hilfsmittel benötigst.
Pants können medizinisch notwendig sein, und in solchen Fällen fallen sie in die Leistungspflicht der Krankenkasse. Wenn sie jedoch als Komfortmerkmal ohne medizinischen Vorteil angesehen werden, kann dies unterschiedlich bewertet werden. Dennoch sollte in deinem Fall geprüft werden, ob medizinische Gründe die Nutzung der Pants rechtfertigen (z.B. aufgrund von Toilettentraining, Mobilitätseinschränkungen oder anderen kognitiven und körperlichen Einschränkungen, die die Nutzung anderer Produkte unmöglich machen). Ist dies nicht der Fall dann müsstest du auf eine Produktart wechseln (Vorlagen, Windelhosen) und dann besteht Leistungspflicht deine Kasse.
Gesetzliche Grundlagen:
Sozialgesetzbuch (SGB V) § 33 - Hilfsmittel:
Laut § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V haben Versicherte Anspruch auf Versorgung mit notwendigen Hilfsmitteln, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen. Festbeträge dürfen die notwendige Versorgung nicht einschränken.
Sozialgesetzbuch (SGB V) § 12 - Wirtschaftlichkeitsgebot:
Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.
Sozialgesetzbuch (SGB I) § 13 - Aufklärungspflichten:
Leistungsträger sind verpflichtet, Versicherte über ihre Rechte und Pflichten zu informieren, einschließlich der Kostenübernahme für notwendige Hilfsmittel.
Patientenrechtegesetz (§ 630a bis 630h BGB):
Stärkt die Rechte der Patienten auf umfassende Aufklärung und ordnungsgemäße Durchführung notwendiger Behandlungen.
Empfohlene Schritte bei Problemen:
Direkte Ansprache der Krankenkasse: Schilder dein Anliegen und verweise auf die genannten gesetzlichen Grundlagen.
Beschwerde einreichen: Eine offizielle Beschwerde bei der Krankenkasse einreichen und gegebenenfalls Schlichtungsstellen oder Ombudsmänner kontaktieren.
Unabhängige Beratung: Unterstützung bei unabhängigen Patientenberatungen oder Sozialverbänden suchen.
Zusätzlich spielt der
Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine wesentliche Rolle bei der Hilfsmittelversorgung, einschließlich der Versorgung mit Inkontinenzhilfsmitteln. In seiner Richtlinie legt der G-BA fest, welche medizinischen Leistungen unter welchen Bedingungen erstattet werden. Inkontinenzhilfsmittel sind in der Produktgruppe 15 des GKV-Hilfsmittelverzeichnisses aufgeführt.
Wirtschaftlichkeitsgebot und Zuzahlung:
Die Versorgung mit Inkontinenzhilfsmitteln muss wirtschaftlich, ausreichend und zweckmäßig sein. Versicherte müssen eine gesetzliche Zuzahlung leisten (maximal 10 Euro), müssen jedoch nicht für zusätzliche Kosten aufkommen, die eine ausreichende und notwendige Versorgung sicherstellen.
Diese rechtlichen Grundlagen und Schritte können helfen, eine angemessene Versorgung sicherzustellen und gegen unzulässige Beschränkungen vorzugehen.
Ausführliche und detaillierte Informationen findest du auch auf unserer Webseite:
www.inkontinenz-selbsthilfe.com/so-siche...ontinenzhilfsmitteln
Wir empfehlen hier immer, die Flüssigkeitsaufnahme aufgrund einer Inkontinenz nicht zu verringern. Es ist wichtig, die Tagesbilanz zu berücksichtigen. Wenn du insbesondere nachts erhebliche Mengen ausscheidest, sollte zwar deine Tagesbilanz stimmen, dennoch ist es ratsam, am Abend die Flüssigkeitszufuhr zu drosseln. Auch Alkohol oder Kaffee am Abend sind in diesem Zusammenhang nicht hilfreich.
Gruß
Matti