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Höschenwindel ist nicht dicht

30 Mär 2025 09:44 #1 von Monti2512
Guten Morgen,

Vorgeschichte:
Inkontinenz nach misslungener Prostata-OP im 11/23

Vom Klinik-OA-Urologen Spasmex 15 mg 1-0-1 verordnet bekommen.

Ich habe das Problem, dass ich nachts und wenn ich am Tag schlafe nicht merke, wenn ich zum WC muss (Urin), dass ich auf stehen muss, daher
trage ich "beim schlafen" Einweg-Höschenwindeln. Ich habe verschiedene Hersteller (DM; Rossmann; Aldi) und auch Muster aus dem Sanitätshaus ausprobiert,
aber keine ist so richtig dicht, ich muss immer noch eine wiederverwendbare Gummihose über die Windeln ziehen und eine Einlage ins Bett legen. Die Einweg-Höschewindeln aus dem Sanitätshaus sollen ein Fassungsvermögen bis zu 2 l haben.

Es ist sehr aufwendig die wiederverwendbare Gummihose jeden Tage zu waschen, teilweise muss ich nachts 3-4 mal einen Höschenwindelwechsel vornehmen.

Frage:
-Ist das Praxis, dass die Einweg-Höschenwindeln nicht dicht sind und zum Teil auslaufen?
-Mache ich einen Anwenderfehler?
-Habe Ihr Tipps oder eine besseres Produkt?

Nebenbemerkung:
In der Werbung hört man ja auch, dass die Windeln für Baby dicht sich, gibt es sowas auch fürs uns Kranke?

Grüße
und herzlichen Dank
Monti

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30 Mär 2025 09:53 #2 von mich
Monti, vielleicht musst du dir erst mal dein Trinkverhalten überlegen. Nachdem ich 2 Jahre lang total Inkontinent war, weiß ich wovon ich spreche. Ich hatte nur die Einlagen von Seni genommen. Die saugen ganz schön.

www.idealo.de/preisvergleich/OffersOfPro...l-5-15-stk-tzmo.html
Vielleicht bringt dir das was.
Gruß
Michael

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30 Mär 2025 10:52 #3 von Matti
Hallo,

die erste Überlegung, die ich anstelle, ist, welches Produkt man unter dem Begriff Einweg-Höschenwindel verstehen sollte. Sprichst du von Pants, die man wie eine Unterhose an- und ausziehen kann, oder beziehst du dich auf Windelhosen, die in der Regel seitlich mit Klebestreifen fixiert werden und einer klassischen Windel ähneln?

Außerdem frage ich mich, weshalb du diese in Drogerien kaufst und nicht über eine ärztliche Verordnung erhältst. Idealerweise würde dies nämlich auch eine Bedarfsanalyse nach sich ziehen und zu einer auf deine individuellen Bedürfnisse abgestimmten Versorgung führen. Natürlich gibt es zahlreiche Herausforderungen bei der Rezeptversorgung, aber das ist ein anderes Thema, gegen das man sich wehren kann.

So wie es scheint, ist die selbst gekaufte Versorgung einfach nicht für die Menge deiner Ausscheidungen geeignet. Entweder passt die Art des Hilfsmittels nicht, oder der Schnitt, der Saugfähigkeit oder der Aufnahmegeschwindigkeit stimmen mit deinem Bedarf nicht überein. Dies müsste zunächst geklärt werden. Die allermeisten Produkte aus Drogerien sind für leichte Inkontinenzformen konzipiert, aber nicht für schwere Formen der Inkontinenz. Die Produktzielgruppe ist in der Regel keine, die an schweren Inkontinenzformen leidet. Sie bieten aber Menschen, die sich einer ärztlichen Diagnostik und Beratung entziehen wollen, eine eingeschränkte Möglichkeit, sich zu versorgen. Sinnvoll ist dies nicht und wenn überhaupt bei sehr leichten Inkontinenzformen sinnvoll, weil hier die Erstattungsverpflichtung der Kassen oft nicht besteht.

Auch den Hinweis von Mich sehe ich eher als kontraproduktiv, denn es gibt gar keinen Grund für einen Preisvergleich, da jeder gesetzlich Versicherte ein Anrecht auf kostenfreie Versorgung im Sachleistungsprinzip seiner Krankenkasse hat. Dies möchte ich als Selbsthilfevertreter unbedingt betonen, damit nicht der Eindruck entsteht, die Selbstbeschaffung wäre die Norm.

Gummihosen sind Relikte aus einer Zeit, als moderne saugfähige Hilfsmittel noch unbekannt waren. Sie schaffen ein Klima wie in einem Brutkasten, was enorm dem Hautschutz und der Atmungsaktivität abträglich ist.

Darüber hinaus stehen auch andere Hilfsmittel zur Verfügung, wie beispielsweise Urinalkondome , die – wie der Name schon andeutet – wie ein Kondom über den Penis gezogen werden und über einen Ablaufstutzen den Urin in einem daran angeschlossenen Urinbeutel ableiten.
Wenn es saugfähige Hilfsmittel sein sollen, empfehle ich dir zunächst eine umfassende Beratung und das Testen verschiedener Produkte unterschiedlicher Hersteller.

Gruß
Matti

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30 Mär 2025 11:01 - 30 Mär 2025 11:04 #4 von mich
Hallo Matti, ich hab nichts vom Preis gesagt oder wie man die Einkaufen soll. Ich hab sie geliefert bekommen, nachdem sie mir verschreiben wurden. Musste nur die Rezeptgebühr bezahlen. Aber er könnte mal eine Packung ausprobieren und wenn es passt auch vom Urologen ein Rezept holen. Ich hatte damals vom Sanitätshaus einen Beutel voll unterschiedliche Einlagen bekommen und konnte ausprobieren. Es sollte ja nur ein Hinweis von mir sein.

Gruß
Michael

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30 Mär 2025 12:04 #5 von Monti2512
Danke für die Antworten.

1.
Ich habe zuletzt aus dem Sanitätshaus Pants bekommen als Muster, diese sollen bis zu 2 liter fassen und die Dame hat gesagt, dass ich diese
durchkneten soll und das das Glied beim an ziehen nach unten zeigen soll ist zur Seite, auch das mache ich, aber ohne erfolg.
2.
Warum ich zu Aldi, DM und Rossmann gehen von meinen Krankenkasse Pronova BKK bekomme ich über ein Kassenrezept vom Urologen für
3 Monate ca. 79,00 EUR erstattet, ich kann also über die örtliche Apo. Inkontienz-Waren bis 26 EUR bekommen alles andere geht zu meine
Lasten, deshalb gehe ich zu Aldi, Rossmann und DM, gibt es einen andere Möglichkeit über die Krankenkasse mehr als den Betrag zu bekommen?

Grüße
Monti

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30 Mär 2025 14:01 #6 von Maren
Ich komme ganz gut zurecht, wenn ich eine Kombination aus Pants und Einlagen verwende (meistens Seni).
Das funktioniert aber auch nur, wenn ich schon beim anziehen darauf achte, dass das Produkt exakt angezogen ist.
Tagsüber ist es manchmal für mich sinnvoll, wenn ich nur die Einlage wechseln muss, denn untertägige wechseln der Pants empfinde ich manchmal aufgrund meiner Körperbehinderung sehr anstrengend.
Wenn ich nur Einlagen benutze, fühle ich mich nicht wohl.

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30 Mär 2025 14:15 #7 von martinK
Hallo Monti

Pants sind für die Nacht nicht so geeignet, wenn Du mehr als einige hundert Milliliter Harn Urin verlierst, da der saugfähige Bereich sich vorwiegend im Schritt befindet, und das Auslaufen zur Seite oder nach oben nicht effizient verhindert wird. Ich würde es entweder mit einem Urinalkondom oder mit einem Hilfsmittel, welches über Seitenflügel wie ein klassische Windel fixiert wird, versuchen. Hilfsmittel unterschiedlicher Hersteller (mir fallen Abena, Attends, Molicare, Seni, Tena ein), die mit 10 Tropfen gekennzeichnet sind, sollten für die Nacht ausreichend sein; ich würde Muster bestellen und es damit versuchen. Wie Matti geschrieben hat, bringen Gummihosen über dem Hilfsmittel gar nichts. Mir hilft es hingegen, wenn ich das Hilfsmittel mit einer elastischen Sportunterhose fixiere. Dann bleibt es auch nass zuverlässig dicht. Den Hinweise von Mich, am Abend etwas weniger zu trinken, finde ich auch sinnvoll. Unter tags kannst Du ja vermutlich auf ein dünneres Hilfsmittel zurückgreifen (oder auch Urinalkondom als Alternative), dann sparst Du möglicherweise Kosten. Pants gehören aber eher zu den teureren Hilfsmitteln.

Es gibt vermutlich kein Hilfsmittel, welches bei einem Menschen zuverlässig 2 Liter Harn speichern kann. Die Angaben (ISO 11948-1), welche zum Teil gemacht werden, basieren auf einer Labormessung, in welcher Faktoren wie die Anatomie, die Lage beim Entleeren oder das Entleerungsverhalten der Benutzer nicht berücksichtigt wird. Mein Hilfsmittel sollte gemäss ISO auch mehr als 2 Liter speichern können. Obwohl ich langsam und eher geringe Mengen auf einmal verliere, fühlt es sich bereits ab ca 500 ml nass an (kann aber dann vielleicht nochmals 500 ml speichern). Ebenfalls möchte niemand so lange mit dem Wechseln des Hilfsmittels warten, bis es mit 2 Liter Urin gefüllt ist...

Herzliche Grüsse
Martin

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30 Mär 2025 15:41 - 30 Mär 2025 15:49 #8 von Matti
Hallo Monti,

immer wieder lese ich hier, dass Leistungserbringer und mitunter auch die Krankenkasse ihre Leistungen auf eine zwischen der Kasse und dem Leistungserbringer vereinbarte monatliche Pauschale beschränken. Diese Beschränkung gibt es nicht! Sie verstößt gegen deutsche Gesetze, weil eine solche Leistungsbeschränkung nicht vorgesehen ist.
Zudem ist diese Pauschale ein vereinbarter Betrag zwischen der Kasse und dem Leistungserbringer und nicht zwischen dir und der Kasse oder dem Leistungserbringer. Keiner dieser Beteiligten darf die Leistung auf die Pauschale beschränken.

Es scheint, dass dein Leistungserbringer gegen gesetzliche Bestimmungen und den Vertrag mit deiner Krankenkasse verstößt. Die Pauschale, die angeblich deine Versorgung beschränkt, darf nicht die notwendige Versorgung beeinträchtigen und dich nicht dazu zwingen, zusätzliche Kosten selbst zu tragen, wenn du notwendige medizinische Hilfsmittel benötigst.

Pants können medizinisch notwendig sein, und in solchen Fällen fallen sie in die Leistungspflicht der Krankenkasse. Wenn sie jedoch als Komfortmerkmal ohne medizinischen Vorteil angesehen werden, kann dies unterschiedlich bewertet werden. Dennoch sollte in deinem Fall geprüft werden, ob medizinische Gründe die Nutzung der Pants rechtfertigen (z.B. aufgrund von Toilettentraining, Mobilitätseinschränkungen oder anderen kognitiven und körperlichen Einschränkungen, die die Nutzung anderer Produkte unmöglich machen). Ist dies nicht der Fall dann müsstest du auf eine Produktart wechseln (Vorlagen, Windelhosen) und dann besteht Leistungspflicht deine Kasse.

Gesetzliche Grundlagen:

Sozialgesetzbuch (SGB V) § 33 - Hilfsmittel:
Laut § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V haben Versicherte Anspruch auf Versorgung mit notwendigen Hilfsmitteln, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen. Festbeträge dürfen die notwendige Versorgung nicht einschränken.

Sozialgesetzbuch (SGB V) § 12 - Wirtschaftlichkeitsgebot:

Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.

Sozialgesetzbuch (SGB I) § 13 - Aufklärungspflichten:

Leistungsträger sind verpflichtet, Versicherte über ihre Rechte und Pflichten zu informieren, einschließlich der Kostenübernahme für notwendige Hilfsmittel.

Patientenrechtegesetz (§ 630a bis 630h BGB):
Stärkt die Rechte der Patienten auf umfassende Aufklärung und ordnungsgemäße Durchführung notwendiger Behandlungen.

Empfohlene Schritte bei Problemen:

Direkte Ansprache der Krankenkasse: Schilder dein Anliegen und verweise auf die genannten gesetzlichen Grundlagen.
Beschwerde einreichen: Eine offizielle Beschwerde bei der Krankenkasse einreichen und gegebenenfalls Schlichtungsstellen oder Ombudsmänner kontaktieren.
Unabhängige Beratung: Unterstützung bei unabhängigen Patientenberatungen oder Sozialverbänden suchen.

Zusätzlich spielt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine wesentliche Rolle bei der Hilfsmittelversorgung, einschließlich der Versorgung mit Inkontinenzhilfsmitteln. In seiner Richtlinie legt der G-BA fest, welche medizinischen Leistungen unter welchen Bedingungen erstattet werden. Inkontinenzhilfsmittel sind in der Produktgruppe 15 des GKV-Hilfsmittelverzeichnisses aufgeführt.

Wirtschaftlichkeitsgebot und Zuzahlung:
Die Versorgung mit Inkontinenzhilfsmitteln muss wirtschaftlich, ausreichend und zweckmäßig sein. Versicherte müssen eine gesetzliche Zuzahlung leisten (maximal 10 Euro), müssen jedoch nicht für zusätzliche Kosten aufkommen, die eine ausreichende und notwendige Versorgung sicherstellen.
Diese rechtlichen Grundlagen und Schritte können helfen, eine angemessene Versorgung sicherzustellen und gegen unzulässige Beschränkungen vorzugehen.

Ausführliche und detaillierte Informationen findest du auch auf unserer Webseite: www.inkontinenz-selbsthilfe.com/so-siche...ontinenzhilfsmitteln

Wir empfehlen hier immer, die Flüssigkeitsaufnahme aufgrund einer Inkontinenz nicht zu verringern. Es ist wichtig, die Tagesbilanz zu berücksichtigen. Wenn du insbesondere nachts erhebliche Mengen ausscheidest, sollte zwar deine Tagesbilanz stimmen, dennoch ist es ratsam, am Abend die Flüssigkeitszufuhr zu drosseln. Auch Alkohol oder Kaffee am Abend sind in diesem Zusammenhang nicht hilfreich.

Gruß
Matti

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30 Mär 2025 18:37 #9 von Monti2512
danke für die tipps

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30 Mär 2025 19:43 - 30 Mär 2025 19:51 #10 von MichaelDah
Hallo Monti,

vieles ist hier ja schon gesagt worden. Ich würde dir wirklich empfehlen dich bezüglich der Hilfsmittel noch mal eingehend beraten zu lassen. Es gibt sehr viele und sehr unterschiedliche Produkte und es ist sehr wichtig das richtige für sich zu finden. Auch wenn die Werbung vielleicht etwas anders suggeriert sind Pants oder „Höschen-Windeln“ wie du sie bezeichnest eher ein Nischenprodukt das nur in sehr speziellen Fällen einen tatsächlich Mehrwert bietet.

Die übliche und für die meisten Fällen ausreichende Versorgung stellen nach wie vor Vorlagen dar. Die haben sowohl gegenüber Pants und auch gegenüber anderen „All in One” Produkten viele Vorteile: Sie lassen sich einfacher wechseln, lassen mehr Luft an die Haut und sind auch noch preiswerter.

Die Drogerie ist hier nicht der richtige Ansprechpartner sonder der Hilfsmittelversorger den du von der Krankenkasse genannt bekommst. Zwar sollte der Versorger möglichst lokal gewählt werden, um auch eine Vorort Beratung sicherzustellen - allerdings kann ich deine Erfahrung mit örtlichen Apotheken leider durchaus bestätigen und würde sie nicht als erste Wahl empfehlen. Es gibt große deutschlandweit tätige Versorger und natürlich auch die Hersteller selbst, die bei der Produktfindung helfen und beraten. Einige davon findest du auch auf unserer Webseite.

Das Thema Zuzahlung ist sicherlich noch mal getrennt zu betrachten. Der erste Schritt sollte sein, ein angemessenes und funktionierendes Produkt zu finden. Hier helfen dir die Hersteller und Versorger und stellen dir auch Proben zur Verfügung. Wenn etwas nicht funktioniert solltest du das offen mit den Beratern besprechen - ihre Aufgabe ist es mit dir gemeinsam ein ausreichendes und zweckmäßiges Produkt zu finden. Wenn ein solches Produkt dann aus Sicht des Versorgers mit einer Zuzahlung verbunden ist, lässt sich das i.d.R. über die Krankenkasse klären. Dazu musst du aber erstmal ein passendes Produkt gefunden haben.

Ein einfacher Grundsatz lautet hier: So viel wie nötig, so wenig wie möglich. Das ist durchaus im Sinn des Patienten zu verstehen.

Viele Grüße
Michael

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