Nun,
auch ich habe 80%, ( wie lange noch, wird sich demnächst herausstellen, da ich momentan geprüft werde ), aber natürlich kein “G”, obwohl ich lt. Bericht “schwerstinkontinent” bin und mich immer in der Nähe einer Toilette aufhalten müsste.
Dies trifft aber keinesfalls mehr zu, auch dank der hervorragenden Hilfe durch DC Schacht.
Andererseits nutze ich diese 80% auch nicht, ausser automatisch beim EK-Steuerbescheid.
Zum “G” :
Dieses “G” im Ausweis bedeutet “gehbehindert”.
Es wird nicht einfach so erteilt, sondern ist schon mit etlichen Auflagen verbunden.
Und genau darum geht es letzten Endes :
Jemand, die/der ein “G” eingetragen hat, ist - amtlich bestätigt - gehbehindert !!
Ich empfinde es als ein Unding, im Zeitalter von 42.000.000 Pkw, in welchem alle Straße permanent zugeparkt werden, diesen - amtlich bestätigten - Gehbehinderten, aber - noch - nicht “außergewöhnlich Gehbehinderten”, ( aG ), eine Ausnahme bei der Parkplatzbenutzung nicht allgemein zu gestatten.
( Um ein “aG” zu erhalten, also überall parken zu dürfen, müssen schon aussergewöhnliche Gründe vorliegen)
Dies sollte - zumindestens für eine bestimmte Zeit, sagen wir drei Stunden - auch den “normalen” Gehbehinderten zugestanden werden, damit sich jemand, die/der z.B. auf einen Rollator angewiesen ist, nicht erst 500 m durch die Innenstadt zu Arzt quälen muss, um nach der Behandlung feststellen zu müssen, dass die Parkzeit um zwanzig Minuten überschritten ist und dies jetzt 30,00 Euro kostet.
( Ohne Rollator wäre sie/er ja viel schneller zurück gewesen )
Es ist schön, zu erfahren, dass es Ausnahmen gibt, aber in diesem unserem gesegneten Lande, in welchem uns unsere Bundesangie immer wieder mit tief heruntergezogenen Mundwinkeln jubelnd zuruft, wie außerordentlich sozial wir doch eigentlich behandelt werden, ( nur merkt kein Schwein was davon ), sollte diese Ausnahme bundesweit gelten und nicht nur hier und da für eine Stadt oder Gemeinde.
Aber woher auch sollen diese Sesselfurzer in Berlin diese Situationen kennen ?
Die werden gefahren, haben eine permanente Parkerlaubnis, notfalls werden sie getragen.
Der Einzige, welcher darüber Auskunft geben könnte, nämlich “Rolli-Wolfgang”, unser geliebter Bundesinnenminister, sieht allerdings in jeder Ausnahmegenehmigung eine potenzielle Terrorgefahr und will demnächst die Behinderten-Parkplätze optisch und akustisch überwachen lassen, da ja schliesslich auch jeder Rollstuhl zum Transport einer nuklearen Handwaffe genutzt werden könnte.......
Es ist eine Schande !!!
Gruß
Eckhard
Ps.: Dass mit der Behindertenparkplatz-Überwachung ist natürlich nur ein Scherz.
Nicht ernstnehmen. Nicht darauf schreiben.
Es ist nur ein Scherz !!!!!!!!