file Frage Parkerleichterung beim Merkzeichen "G"

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17 Jahre 7 Monate her #8951 von Jens Schriever ✝
Parkerleichterung beim Merkzeichen "G" wurde erstellt von Jens Schriever ✝
Hallo

Beim stöbern im WWW habe ich was gefunden, was für viele interessant sein könnte. Es geht darum, dass man auch mit dem Merkzeichen „G“ in einigen Bundesländer eine Parkerleichterung bekommt.
Mehr dazu hier: www.schwerbehinderung-aktuell.de ... tentid=133

Gruß Jens

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17 Jahre 7 Monate her #8953 von welute
Hallo Jens,
wenn auch das angesprochene Thema für mich (noch) nicht wichtig ist, danke ich Dir für den Hinweis zu dieser interessanten Site.

Liebe Grüße

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16 Jahre 11 Monate her #10611 von fplgoe
Auch wenn der Threat schon etwas betagter ist, hier mal mein 'Senf' dazu:

Ich komme aus Göttingen (Niedersachsen) und hier gibt es diese Sonderregelungen auch. Ich musste zwar für die Ausnahmegenehmigung 32€ auf den Tisch legen und sie muss alle 2 Jahre (natürlich gegen die gleiche Gebühr) wieder erneuert werden, aber dafür kann ich im eingeschränkten Halteverbot für 3 Stunden parken, genauso wie an allen Parkautomaten (natürlich ohne einen Parkschein zu lösen). Im Anwohnerparkbereich ebenfalls 3 Stunden, allerdings nur in der Zeit von 8-16Uhr.

Ich habe 80%GdB und ein "G" im Ausweis. Was hier 'bei uns' die genauen Voraussetzungen, sprich die Mindestanforderungen sind, kann ich aber nicht sagen.

Auf den ersten Blick sind 32€ ganz schön viel, wenn man aber die Preise an den Parkautomaten sieht (teilweise 2€/Stunde), hat man das auf jeden Fall wieder raus. Und das Parken im eingeschränkten Halteverbot ist ohnehin sonst nicht möglich, schon deshalb ist diese Sondergenehmigung wertvoll.

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16 Jahre 10 Monate her #10838 von mehlbox2001
mehlbox2001 antwortete auf Parkerleichterung beim Merkzeichen "G"
Hallo fplgoe,

im "Eingeschränkten" drei Stunden parken dürfen -- sowas hab ich noch nie gehört. Gratuliere euch in Göttingen! Endlich hat mal einer ein Einsehen mit den Leuten mit dem "G", wenn sie besser direkt vor der Arztpraxis parken müssen! Naja, nicht umsonst hat die französische Chansonsängerin Barbara eure Stadt berühmt gemacht ;-)

Andreas

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16 Jahre 10 Monate her #10843 von fplgoe
Na, ich hoffe doch, dass es in anderen Bundesländern ähnliche Regelungen gibt, wie hier in Niedersachsen...

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16 Jahre 10 Monate her #10846 von Gresskamp
Gresskamp antwortete auf Parkerleichterung beim Merkzeichen "G"
Hallo,

auch in Frankurt am Main gibt es diese Regelung. Ich habe zwar auch das aG mit 100% parke also mit dem Parkausweis, aber hätte ich dieses aG nicht, gäbe es auf Antrag diese Möglichkeit.

In Frankfurt gibt es übrigens eine weitere Erleichterung für Schwerbehinderte. Wenn Du ein aG kannst, fährst Du auf Antrag fast kostenlos mit dem Taxi durch FFM (Eigenanteil pro Fahrt 0,75€).

Du erhälst eine Chipkarrte uns hast pro Jahr 98 Fahrten frei. Gibt es in Deinem Haushalt eine KFZ sind es dann immer noch 72 Fahrten kostenlos.

Viele Grüße
Gresskamp

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16 Jahre 10 Monate her #10848 von eckhard11 ✝
eckhard11 ✝ antwortete auf Parkerleichterung beim Merkzeichen "G"
Nun,

auch ich habe 80%, ( wie lange noch, wird sich demnächst herausstellen, da ich momentan geprüft werde ), aber natürlich kein “G”, obwohl ich lt. Bericht “schwerstinkontinent” bin und mich immer in der Nähe einer Toilette aufhalten müsste.
Dies trifft aber keinesfalls mehr zu, auch dank der hervorragenden Hilfe durch DC Schacht.
Andererseits nutze ich diese 80% auch nicht, ausser automatisch beim EK-Steuerbescheid.

Zum “G” :
Dieses “G” im Ausweis bedeutet “gehbehindert”.
Es wird nicht einfach so erteilt, sondern ist schon mit etlichen Auflagen verbunden.
Und genau darum geht es letzten Endes :
Jemand, die/der ein “G” eingetragen hat, ist - amtlich bestätigt - gehbehindert !!

Ich empfinde es als ein Unding, im Zeitalter von 42.000.000 Pkw, in welchem alle Straße permanent zugeparkt werden, diesen - amtlich bestätigten - Gehbehinderten, aber - noch - nicht “außergewöhnlich Gehbehinderten”, ( aG ), eine Ausnahme bei der Parkplatzbenutzung nicht allgemein zu gestatten.
( Um ein “aG” zu erhalten, also überall parken zu dürfen, müssen schon aussergewöhnliche Gründe vorliegen)

Dies sollte - zumindestens für eine bestimmte Zeit, sagen wir drei Stunden - auch den “normalen” Gehbehinderten zugestanden werden, damit sich jemand, die/der z.B. auf einen Rollator angewiesen ist, nicht erst 500 m durch die Innenstadt zu Arzt quälen muss, um nach der Behandlung feststellen zu müssen, dass die Parkzeit um zwanzig Minuten überschritten ist und dies jetzt 30,00 Euro kostet.
( Ohne Rollator wäre sie/er ja viel schneller zurück gewesen )

Es ist schön, zu erfahren, dass es Ausnahmen gibt, aber in diesem unserem gesegneten Lande, in welchem uns unsere Bundesangie immer wieder mit tief heruntergezogenen Mundwinkeln jubelnd zuruft, wie außerordentlich sozial wir doch eigentlich behandelt werden, ( nur merkt kein Schwein was davon ), sollte diese Ausnahme bundesweit gelten und nicht nur hier und da für eine Stadt oder Gemeinde.

Aber woher auch sollen diese Sesselfurzer in Berlin diese Situationen kennen ?
Die werden gefahren, haben eine permanente Parkerlaubnis, notfalls werden sie getragen.

Der Einzige, welcher darüber Auskunft geben könnte, nämlich “Rolli-Wolfgang”, unser geliebter Bundesinnenminister, sieht allerdings in jeder Ausnahmegenehmigung eine potenzielle Terrorgefahr und will demnächst die Behinderten-Parkplätze optisch und akustisch überwachen lassen, da ja schliesslich auch jeder Rollstuhl zum Transport einer nuklearen Handwaffe genutzt werden könnte.......

Es ist eine Schande !!!

Gruß
Eckhard

Ps.: Dass mit der Behindertenparkplatz-Überwachung ist natürlich nur ein Scherz.
Nicht ernstnehmen. Nicht darauf schreiben.
Es ist nur ein Scherz !!!!!!!!

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16 Jahre 10 Monate her #10904 von mehlbox2001
mehlbox2001 antwortete auf Parkerleichterung beim Merkzeichen "G"
... öööhhh, ich weiß, das ist vielleicht eine völlig verrückte Idee, aber hat eigentlich irgendwann jemand mal versucht, "Rolli-Wolfgang" auf die Hilfsmittel-Problematik persönlich anzusprechen? Aus der anderen bürgerlichen Partei weiß ich, was bestimmte persönlich betreffende Fragen (wenn auch völlig anderer Natur) bewirken können ...

Nur zu! Übrigens m besten in sein Mail-Postfach @bundestag -- das lesen in der Regel eifrige und engagierte Praktikanten zuerst und entscheiden, was persönlich vorzulegen ist!

Andreas

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16 Jahre 6 Monate her #11152 von Matti
Erleichterungen für behinderte Menschen im Straßenverkehr

Menschen mit einer Conterganschädigung können künftig ohne Weiteres auf Behindertenparkplätzen parken. Und mehr Behinderte können demnächst auch im eingeschränkten Halteverbot, in Ladezonen oder in Fußgängerzonen das Auto abstellen.

Der Bundesrat hat am 6. März 2009 Änderungen der straßenverkehrsrechtlichen Regelungen mit Blick auf Menschen mit Behinderung zugestimmt.

Für schwerbehinderte Menschen gibt es künftig im Straßenverkehr weitere erhebliche Erleichterungen. So werden Menschen mit einer Conterganschädigung oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen künftig ebenfalls ohne Weiteres auf Behindertenparkplätzen parken können. Dies war bislang nur außergewöhnlich gehbehinderten Menschen vorbehalten und für von blinden Menschen und ihren Begleitungen genutzten Autos möglich.

Daneben wird der Kreis behinderter Personen ausgeweitet, die Parkerleichterungen in Anspruch nehmen können, also auch im eingeschränkten Halteverbot, in Ladezonen oder in Fußgängerzonen parken dürfen. Bislang war dies nur denen gestattet, die Anspruch auf Nutzung eines Behindertenparkplatzes hatten. Künftig gilt das auch für

Schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 80 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken).
Schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und einem GdB von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einen GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane.
Schwerbehinderte Menschen, die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 60 vorliegt.
Schwerbehinderte Menschen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 70 vorliegt.
Für die Vergabe der Ausnahmegenehmigungen sind die Straßenverkehrsbehörden der Länder zuständig.

Gruß

Matti

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16 Jahre 6 Monate her #11166 von Resi
Wohne in Wetzlar und hier ist für Behinderte nicht einfach zu Leben.Es gibt auch keine Ausnahmegenemigungen,hier brauch man Merkzeihen AG im Ausweiß diese ist schwer zu kriegen.Ich bin zu 80% Schwerstbehindert habe Ausweiß mit G und B,außer Inneren Leiden,bin auch stark Gehbehindert (laufe auf Krücken),aber von der Stadt bekomme keine Parkerleichterung.Da ich auch Inkontinent bin und andere Blasenerkrankung habe mus ich immer nähe von Toilette bleiben,und diese sind bei uns in Wetzlar Mangelware nicht grade leicht für Leute mit Blasen Problemen. :cry:

Gruß Resi

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