Hallo Resi,
zunächst erst einmal zum Merkzeichen RF. In einem früheren Beitrag schreibst du, dass du Grundsicherung erhälst.
Auf den Seiten der GEZ ist zu lesen:
Befreiungen von der Rundfunkgebührenpflicht werden ausschließlich auf Antrag gewährt.
Voraussetzung für eine Befreiung ist, dass Rundfunkgeräte zum Empfang bereitgehalten werden und der Antragsteller eine der unten aufgeführten Befreiungsvoraussetzungen erfüllt. Befreit werden kann der Haushaltsvorstand oder dessen Ehegatte. Ein Haushaltsangehöriger kann nur für von ihm selbst zum Empfang bereitgehaltene Geräte befreit werden:
Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des Zwölften Buchs des Sozialgesetzbuchs (§§ 27 bis 40 SGB XII) oder nach § 27 a oder 27 d des Bundesversorgungsgesetzes (BVG).
Vorzulegende Unterlagen: Bewilligungsbescheid über den Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII oder BVG
Empfänger von Grundsicherung im Alter oder Empfänger von Grundsicherung bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buchs des Sozialgesetzbuchs (§§ 41 bis 46 SGB XII).
Vorzulegende Unterlagen: Bewilligungsbescheid über den Bezug von Grundsicherung nach SGB XII
Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II einschließlich Leistungen nach § 22 ohne Zuschläge nach § 24 des Zweiten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB II).
In deiner Situation scheint also das Merkzeichen RF gar nicht nötig für eine Befreiung von der Rundfunkgebühr zu sein!
Parkerleichterungen erhälst du, wenn dir das Merkzeichen aG anerkannt wird. Einschlägig wird darfür folgende Vorrausetzung "verlangt":
Das Merkzeichen "a.G." steht Schwerbehinderten zu, die außergewöhnlich gehbehindert sind. Außergewöhnlich gehbehindert sind Schwerbehinderte, die sich wegen der Schwere ihres Leidens dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeugs bewegen können. Dazu gehören:
- Querschnittsgelähmte
- Doppeloberschenkel- und Doppelunterschenkelamputierte
- Hüftexartikulierte und einseitig Oberschenkelamputierte, die dauernd außerstande sind, ein Kunstbein zu tragen oder nur eine Beckenkorbprothese tragen können oder zugleich unterschenkel- oder armamputiert sind
sowie
andere Schwerbehinderte, die nach versorgungsärztlicher Feststellung, auch aufgrund von Erkrankungen, zum Beispiel schwersten Herzschäden oder Krankheiten der Atmungsorgane, dem vorstehend aufgeführten Personenkreis gleichzustellen sind.
Ist bei dir diese versorgungsärztliche Feststellung durchgeführt worden oder ist nach Aktenlage entschieden worden?
Sollte nach Aktenlage entschieden worden sein, lege Widerspruch ein mit der Forderung auf versorgungsärztliche Feststellung.
Wie du schreibst, hat dein Arzt keinerlei Interesse dir in deiner speziellen Sitution zu helfen. Bei mir würde dies einen schweren Vertrauensbruch nach sich ziehen. Arzt wechseln !!!
Persönliche Empfehlung, aufgrund eigener Behandlung dort: Frau Dr. Bartsch-Polle, Urologin in Wetzlar.
Nun noch einmal zu deinen chronischen Durchfällen. Es ist für mich nicht erkennbar, wie Dürchfälle im direkten Zusammenhang mit einem Schrittmacher stehen sollen. Bei der Implantation wird überhaupt gar nichts mit deinem Darm "angestellt". Der Wirkmeschanismus erfolgt ausschließlich über die Stimulation deiner Nerven.
In einem anderen Beitrag habe ich dir schon einmal das "Mittelhessische Enddarmzentrum" in Pohlheim empfohlen. Ansonsten kann ich auch das "Balserische Stift" in Giessen empfehlen.
Zudem sollte der Schrittmacher doch eigentlich dein Kontinenzproblem gelöst haben. Wenn dies nicht der Fall ist, an die implantierende Klinik wenden, manchmal ist es nur eine Einstellungssache. Wenn dir das Gerät gar nichts bringt, ist die Implantation grundsätzlich zu überdenken.
Wie viele, gerade ältere Menschen, schlucken beispielsweise jahrzentelang Tabletten. Fragt man sie, ob den eine Besserung der Beschwerden eingetreten ist, erhält man nicht selten die Antwort: Nein!!! Warum wird diese Frage, bei den ja wegen des skandalösen Budget zurecht klagenden Ärzten, nicht von den Ärzten vielmehr hinterfragt! Und warum machen sich so viele Patienten selbst so unmündig?
Blasenentzündungen könnten schon im Zusammnehang mit der Implantation stehen, nämlich dann wenn es durch die Stimulation beispielsweise zu hohen Restharnwerten kommt, welche dann eine Entzündung begünstigen könnten. In deinem Fall: An die Klinik wenden, welche den Schrittmacher implantiert hat! Diese Operation wird noch immer so, selten durchgeführt, dass ein gewisses Fachwissen benötigt wird. Der Urologe vor Ort hat dies in der Regel nicht!!!
Und lass dich endlich einmal in Pohlheim beim Gruppentreffen sehen. Im persönlichen Gespräch könnte man dir bestimmt wesentlich besser helfen.
Gruss
Matti
Das nächste Treffen ist im übrigen morgen um 15 Uhr.