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Führung im Deutschen Bundestag
Sehr geehrter Herr Zeisberger,
mit Bezug auf Ihr Schreiben entspreche ich gerne Ihrem Wunsch und bestätige Ihnen am Samstag, dem 14. März 2015, um 15:30 Uhr,
für max. 15 Personen eine kostenlose Führung mit Erläuterungen (in deutscher Sprache) zur Geschichte, Architektur sowie zum Aufbau und zur Arbeitsweise des Parlaments im Plenarbereich Reichstagsgebäude.
Der Besuch der Kuppel des Reichstagsgebäudes ist abhängig von der aktuellen Arbeitssituation des Parlamentes, aber auch von
Wetter- oder Sicherheitslagen. Eine Kuppelbesichtigung nach der Führung kann daher nicht garantiert werden.
Folgender Programmablauf ist vorgesehen:
15:00 Uhr Eintreffen der Gäste am Zentralen Eingang für Besucher an der Scheidemannstraße.
15:30 Uhr Begrüßung und Führung durch eine Referentin / einen Referenten im Auftrag des Besucherdienstes
und sachkundige Erläuterungen. Beginn der Führung vor dem Plenarsaaleingang. Dauer: bis zu 90 Minuten.
Der Deutsche Bundestag ist barrierefrei und somit für Rollstuhlfahrer geeignet.
Ihre Teilnehmerliste ist bereits eingegangen. Die Angaben dienen der Einlasskontrolle und werden nach Beendigung des Besuches
gelöscht. Bitte beachten Sie das beigefügte Hinweisblatt - insbesondere die verbindlichen Sicherheitshinweise!
Jeder Besucher (ab dem 17. Lebensjahr) wird gebeten, einen gültigen Lichtbildausweis und der Ansprechpartner der Gruppe das
Bestätigungsschreiben zur Kontrolle mit sich zu führen. Für diese Maßnahmen bitte ich um Verständnis.
Im Arbeitsplan des Deutschen Bundestages können sich Änderungen ergeben, die eine Besichtigung zum angegebenen Zeitpunkt unmöglich machen. Wenn dies eintreten sollte, werde ich Sie darüber noch rechtzeitig unterrichten.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Andrea Rosendahl
Da die Sicherheitskontrolle über eine Röntgenstrecke erfolgt, bitten wir, möglichst keine metallischen Gegenstände in die Bundestagsgebäude mitzubringen. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen einen gültigen Lichtbildausweis mit sich führen.
Leiterinnen und Leiter von Besuchergruppen sind verpflichtet, ihre Gruppen entsprechend zu informieren und ggf. für die Einhaltung dieser Regelungen zu sorgen. Sie müssen sich auf Verlangen mit einem gültigen Personalausweis oder Pass ausweisen, das Bestätigungsschreiben vorzeigen und die einzelnen Teilnehmer der Gruppe bei der Einlasskontrolle identifizieren können.
Vor Betreten der Besuchertribüne zum Informationsvortrag oder zur Teilnahme an einer Plenarsitzung müssen Mäntel, Schirme und Taschen sowie Tonbandgeräte, Ferngläser und ähnliche Geräte an der Garderobe abgegeben werden. Für die Aufbewahrung von Koffern und anderen Gepäckstücken besteht keine Möglichkeit. Handys sind auszuschalten.
Nach §§ 4 und 5 der Hausordnung des Deutschen Bundestages sind in den Gebäuden des Bundestages Ruhe und Ordnung zu wahren. Die Besucher haben auf die Arbeit des Parlaments Rücksicht zu nehmen. Auf den Tribünen sind Beifalls- und Missfallenskundgebungen untersagt.
Der Vertrieb von Waren (mit Ausnahme der Pachtbetriebe), die Durchführung von Sammlungen und das Mitbringen von Tieren – ausgenommen Blindenhunde – ist nicht gestattet.
Das Fotografieren während der Führungen des Besucherdienstes im Reichstagsgebäude und in anderen Liegenschaften des Deutschen Bundestages sowie bei Vorträgen auf der Tribüne ist ausschließlich zum privaten, nicht gewerblichen Gebrauch mit Zustimmung des jeweiligen Besucherführers möglich. Bei der Teilnahme an einer Plenarsitzung müssen Videokameras und Fotoapparate abgegeben werden.
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