Frage Höschenwindel ist nicht dicht
- Hessenbraut
-
- Forenstarter
-

Registered
- Beiträge: 1
- Dank erhalten: 0
ich möchte mich kurz in die Diskussion einklinken, weil mich eines zunehmend ärgert: Es wird mit Paragraphen und Vertragsvorgaben argumentiert und immer wieder heißt es, der Leistungserbringer „muss“ dieses oder jenes leisten und würde andernfalls gegen Verträge verstoßen.
Dabei wird ein entscheidender Punkt gerne vergessen: Leistungserbringer müssen diesen Verträgen überhaupt erst beitreten.
Bei der Inkontinenzversorgung liegen manche monatlichen Kassenpauschalen bereits heute nur bei etwa 14 bis 24 Euro. Davon sollen Produkte, Beratung, Logistik, Versand und Verwaltung finanziert werden.
Mein Vorschlag: Nehmt einmal 14 oder 24 Euro und versucht, euch oder einen Angehörigen damit einen ganzen Monat bedarfsgerecht mit Inkontinenzprodukten zu versorgen. Über positive Erfahrungsberichte würde ich mich tatsächlich freuen. Ich bezweifle allerdings, dass viele damit auskommen werden.
Wenn die wirtschaftlichen Bedingungen weiter verschlechtert werden, wird die Zahl der Leistungserbringer in der Inkontinenzversorgung zwangsläufig kleiner. Denn irgendwann findet sich schlicht niemand mehr, der solchen Verträgen beitritt.
Ein Versorgungsanspruch auf dem Papier hilft wenig, wenn am Ende niemand mehr da ist, der zu diesen Konditionen versorgen kann.
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
ich glaube, hier werden zwei Ebenen miteinander vermischt. Ja, Leistungserbringer müssen Verträgen mit Krankenkassen beitreten und ihre Leistungen wirtschaftlich kalkulieren. Und ja: Wenn die genannten Pauschalen tatsächlich nur 14 oder 24 Euro betragen, muss man ernsthaft darüber sprechen, ob damit Produkte, Beratung, Logistik, Versand und Verwaltung ausreichend finanziert werden können.
Die Frage, ob man sich für 14 Euro selbst einen Monat lang bedarfsgerecht versorgen kann, ist aber nicht die entscheidende Frage. Sie setzt voraus, dass alle Menschen mit Inkontinenz ihre Versorgung über die Krankenkasse beziehen. Das ist nicht zwingend der Fall. Der aktuelle Mehrkostenbericht des GKV-Spitzenverbandes weist für 2025 rund 2,66 Millionen Versorgungsfälle mit Inkontinenzhilfen aus. Diese Zahl beschreibt Abrechnungsfälle, nicht zwingend einzelne Versicherte. Sie lässt sich deshalb nicht einfach einer Schätzung zur Gesamtzahl der Menschen mit Inkontinenz gegenüberstellen. Der Bericht erfasst auch nicht, wie viele Betroffene sich ganz oder teilweise selbst versorgen – etwa weil sie Produkte im freien Handel günstiger bekommen oder (ungerechtfertig) geforderte Aufzahlungen nicht tragen können oder wollen. [1]
Gerade deshalb sollte man die Frage nicht auf ein Gedankenexperiment mit 14 oder 24 Euro verkürzen. Wenn Betroffene ihren individuellen Bedarf über die vertragliche Versorgung nicht gedeckt sehen, wenn ihnen vermittelt wird, notwendige Produkteigenschaften seien bloß eine Komfortwahl, oder wenn sie mit zusätzlichen wirtschaftlichen Aufzahlungen konfrontiert werden, kann das dazu führen, dass sie sich selbst versorgen. Ob und wie häufig das geschieht, lässt sich aus dem Mehrkostenbericht allein nicht ablesen. Es ist aber ein wichtiger Punkt, wenn über die tatsächliche Versorgungslage gesprochen wird, den wir reden von geschätzen 10 Millionen Betroffenen.
Die wirtschaftliche Situation der Leistungserbringer ist von der Frage zu unterscheiden, welchen Anspruch Versicherte auf Versorgung haben. Maßgeblich ist nicht eine pauschale „Standardversorgung“, sondern der individuelle medizinisch notwendige Bedarf. Der kann je nach Person und Situation sehr unterschiedlich sein. Auch bestimmte Produkteigenschaften oder Versorgungsformen – etwa reißfestere Folien oder Pants statt Klettwindeln – können im Einzelfall medizinisch notwendig sein, zum Beispiel aufgrund einer Demenz oder einer Behinderung.
Dies hat dann nichts mit Komfort oder Luxus zu tun, sondern mit medizinischer Notwendigkeit ind fällt somit in den Rahmen der gesetzlichen Leistungspflicht. Es gibt weder im Gesetz noch im GKV Hilfsmittelverzeichnis eine Begrenzung der täglichen Stückzahlen, sofern sie medzinische notwenig und begründbar sind.
Wenn eine Pauschale aus Sicht des Leistungserbringers nicht auskömmlich ist, ist das ein Thema zwischen Leistungserbringer und Krankenkasse beziehungsweise der jeweiligen Vertragsgestaltung. Daraus folgt nicht automatisch, dass Versicherte auf eine bedarfsgerechte Versorgung verzichten oder Mehrkosten übernehmen müssen. Mehrkosten sind von der gesetzlichen Zuzahlung zu unterscheiden und betreffen nach dem Grundsatz des Mehrkostenberichts Leistungen oder Ausstattungen, die über das medizinisch Notwendige hinausgehen. [1]
Auch eine Mischkalkulation muss nicht allein innerhalb der Inkontinenzversorgung betrachtet werden. Die Versorgung kann für Anbieter zugleich Zugänge zu weiteren Versorgungsbereichen eröffnen, etwa zu Pflegehilfsmitteln, Pflegebetten oder Rollstühlen. Das beweist nicht, dass sich ein bestimmter Vertrag rechnet – gehört aber zur wirtschaftlichen Gesamtsicht dazu.
Die Frage, ob 14 oder 24 Euro für eine bedarfsgerechte Versorgung reichen, ist also berechtigt. Sie sollte jedoch nicht dazu führen, dass die Verantwortung für möglicherweise unzureichende Vertragspauschalen auf die Versicherten verlagert wird.
[1] GKV-Spitzenverband — Achter Bericht über die Entwicklung der Mehrkosten bei Versorgungen mit Hilfsmitteln, Berichtszeitraum 2025 (Stand: 30.06.2026) — www.gkv-spitzenverband.de/media/dokument...icht-Hilfsmittel.pdf
Aus Sicht unseres Vereins ist der Mehrkostenbericht bei den Inkontinenzhilfen nur eingeschränkt aussagekräftig. Unter dieser Produktgruppe werden unterschiedliche Versorgungsarten zusammengefasst: Bei aufsaugenden Hilfsmitteln gelten monatliche Pauschalen, bei ableitenden Hilfsmitteln Festbeträge. Nach unserer Einschätzung liegen die Festbeträge bei ableitenden Hilfsmitteln näher an den tatsächlichen Kosten; wirtschaftliche Aufzahlungen werden dort deshalb selten oder gar nicht verlangt. Die Zusammenfassung beider Versorgungsarten kann die Mehrkosten bei aufsaugenden Hilfsmitteln somit erheblich verwässern.
Wir haben auf diesen methodischen Einwand seit Einführung der Mehrkostenberichte wiederholt und direkt gegenüber Entscheidungsträgern des GKV-Spitzenverbandes hingewiesen. Aus Sicht unseres Vereins lässt der ausgewiesene Durchschnitt deshalb keine verlässliche Aussage darüber zu, welche Mehrkosten Versicherte mit hohem Bedarf an aufsaugenden Produkten tatsächlich tragen müssen. Wir halten es für möglich, dass ihre Belastung deutlich über dem ausgewiesenen Durchschnitt liegt; der Bericht schlüsselt die Daten jedoch nicht so auf, dass sich dies daraus genau beziffern ließe.
Gruß
Matthias Zeisberger
Gemeinsam stark – werde Teil einer unterstützenden Gemeinschaft, die versteht und hilft.
Jetzt Vereinsmitglied werden!
Mit Deiner Mitgliedschaft gibst Du Inkontinenz eine Stimme.
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
