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Schwerbehinderung bei Inkontinenz / Entleerungsstörungen

Menschen mit Behinderungen stehen im täglichen Leben oft vor Herausforderungen, insbesondere bei einem Verlust der Kontinenz. Um einen Ausgleich für diese Nachteile zu schaffen, kann ein Grad der Behinderung (GdB) beantragt werden.

 

Anerkennung der Schwerbehinderung bei Inkontinenz und Entleerungsstörungen

 

I. Rechtliche Grundlagen

 

Sozialgesetzbuch (SGB IX)

Die rechtlichen Grundlagen für die Anerkennung einer Schwerbehinderung sind komplex und umfassend. In Deutschland regelt das Sozialgesetzbuch (SGB IX) die Voraussetzungen für die Feststellung einer Schwerbehinderung, insbesondere in Bezug auf Inkontinenz und Entleerungsstörungen. Ein zentraler Aspekt ist die Definition der Schwerbehinderung, die in § 2 SGB IX festgelegt ist. Demnach gilt eine Person als schwerbehindert, wenn ihr Grad der Behinderung (GdB) mindestens 50 beträgt.

Niedrigere Grade der Behinderung und Gleichstellung

Auch bei einem niedrigeren GdB können Menschen erhebliche Beeinträchtigungen in ihrem täglichen Leben erfahren. In bestimmten Fällen kann eine Person mit einem GdB von weniger als 50, jedoch mindestens 30, einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden. Dies wird durch § 2 Absatz 3 SGB IX geregelt und kann insbesondere am Arbeitsplatz wichtige rechtliche Vorteile sowie Zugang zu speziellen Unterstützungsleistungen bieten.

Bundesteilhabegesetz (BTHG)

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) ergänzt das SGB IX und zielt darauf ab, die Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen zu fördern. Es sichert ihnen umfassende Rechte zu und stellt sicher, dass sie die notwendigen Unterstützungen erhalten, um gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.


 

II. Antragsverfahren

 

Einreichen des Antrags

Um einen Antrag auf Schwerbehinderung in Deutschland zu stellen, müssen Sie sich an das für Ihren Wohnort zuständige Versorgungsamt oder an die entsprechende Behörde wenden. Diese Behörde kann abhängig von Ihrem Bundesland unterschiedlich benannt sein, zum Beispiel "Versorgungsamt", "Amt für Soziales" oder "Landesamt für Gesundheit und Soziales".

Die Beantragung des GdB ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Um festzustellen, wie eine Antragstellung in dem jeweiligen Bundlesand funktioniert, kann das Bundesportal der öffentlichen Verwaltung genutzt werden. Teilweise ist eine Beantragung bereits Online möglich: Feststellung einer Behinderung beantragen

Dieser Antrag sollte sorgfältig ausgefüllt und durch alle relevanten medizinischen Dokumente ergänzt werden. Eine umfassende Dokumentation der gesundheitlichen Einschränkungen ist dabei unerlässlich, um eine realistische Einschätzung des GdB zu ermöglichen.

Medizinische Nachweise und Gutachten für die Anerkennung einer Schwerbehinderung

Um eine Schwerbehinderung anerkennen zu lassen, sind verschiedene medizinische Nachweise erforderlich, die den Gesundheitszustand des Antragstellers detailliert dokumentieren. Diese Nachweise sollten von Fachärzten erstellt werden, die umfassende Erfahrungen mit Inkontinenz und Entleerungsstörungen haben. Ein Gutachten muss die genaue Art der Erkrankung, deren Verlauf sowie die Auswirkungen auf den Alltag des Betroffenen ausführlich beschreiben.

Ein solches Gutachten enthält in der Regel:

  • Diagnose der Erkrankung: Ein genauer Bericht, welcher die Art der Inkontinenz oder Entleerungsstörung beschreibt.
  • Verlauf der Erkrankung: Informationen darüber, wie sich die Erkrankung im Laufe der Zeit entwickelt hat.
  • Prognose: Eine Einschätzung über den zukünftigen Verlauf der Erkrankung und mögliche weitere Verschlechterungen.
  • Auswirkungen auf den Alltag: Eine Beschreibung, wie die Erkrankung den Alltag des Betroffenen beeinträchtigt. Dies kann Aspekte wie Mobilität, Arbeitsfähigkeit und soziale Teilhabe umfassen.

Neben den ärztlichen Gutachten, die vom Versorgungsamt angefordert werden können, sollten alle relevanten medizinischen Unterlagen direkt als Kopie dem Antrag beigefügt werden.

Dazu gehören:

  • Arztberichte: Detaillierte Berichte über alle bisher durchgeführten Untersuchungen und Behandlungen.
  • Befunde: Ergebnisse von Diagnosetests, wie etwa Ultraschall, MRT, oder Blutuntersuchungen.
  • Therapiepläne: Dokumentationen über alle bisherigen und aktuellen Therapieansätze und deren Erfolg.
  • Krankenhausberichte: Entlassungsberichte nach Krankenhausaufenthalten.
  • Reha-Berichte: Dokumentationen über Rehabilitationsmaßnahmen und deren Ergebnisse.
  • Bescheinigungen von Pflegepersonal: Falls Pflege benötigt wird, entsprechende Nachweise.
  • Berichte aus Rehabilitationseinrichtungen: Ausführliche Beschreibungen der durchgeführten Rehabilitationsmaßnahmen sowie deren Bewertungsberichte.
  • Pflegegutachten: Dokumentationen, die im Rahmen der Bestimmung des Pflegegrades erstellt wurden und die Pflegesituation des Betroffenen beschreiben.
  • Gutachten zur Erwerbsminderung: Beurteilungen, die von Rentenversicherungsträgern oder anderen Institutionen erstellt wurden, um die Erwerbsminderung zu bewerten.
  • Berichte und Bescheide zur Erwerbsminderung: Offizielle Dokumente, die den Grad der Erwerbsminderung und die daraus resultierenden Ansprüche bestätigen.

Das direkte Beifügen dieser Unterlagen im Antrag beschleunigt den Bearbeitungsprozess erheblich, da das Versorgungsamt keine zusätzlichen Anfragen bei Ärzten und anderen Stellen stellen muss. Dies kann im besten Fall die Wartezeit verkürzen und sicherstellen, dass die Ärzte keine falschen oder unvollständigen Auskünfte geben. Durch die sorgfältige Zusammenstellung aller notwendigen Dokumente wird der Weg zur Anerkennung einer Schwerbehinderung klarer und effizienter gestaltet.

 

Fristen und Bearbeitungszeiten

Die Bearbeitungszeiten variieren je nach Bundesland und können mehrere Wochen bis Monate betragen. Es ist ratsam, den Antrag frühzeitig einzureichen und regelmäßig den Stand des Verfahrens zu überprüfen, um eventuelle Verzögerungen frühzeitig feststellen und darauf reagieren zu können.

Widerspruchsrecht und Rechtsmittel

Bei einer Ablehnung oder zu niedrigen Einstufung des GdB haben Betroffene das Recht, Widerspruch einzulegen. Es empfiehlt sich, hierfür rechtlichen Rat einzuholen und Unterstützung von Beratungsstellen zu nutzen. Ein gut begründeter Widerspruch, ergänzt um weitere medizinische Nachweise, kann die Chancen auf eine erfolgreiche Neubeurteilung verbessern.


 

III. Rolle der Fachärzte

 

Erstellung von Gutachten

Fachärzte spielen eine entscheidende Rolle bei der Feststellung einer Schwerbehinderung. Sie erstellen Gutachten, die die Schwere der Erkrankung sowie deren Auswirkungen auf das tägliche Leben beurteilen. Diese Gutachten sind eine wesentliche Grundlage für die Bewertung des GdB durch das Versorgungsamt.

Beratung und Unterstützung

Fachärzte können darüber hinaus wertvolle Beratung und Unterstützung bieten. Sie helfen nicht nur bei der Dokumentation der gesundheitlichen Einschränkungen, sondern geben auch Empfehlungen, wie Betroffene ihren Alltag trotz der Beeinträchtigungen besser bewältigen können. Ihre Expertise ist besonders wertvoll, wenn es darum geht, die vielfältigen Wechselwirkungen zwischen verschiedenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu erkennen und zu bewerten.


 

IV. Weitere Themen

 

Physische und psychische Auswirkungen

Für Menschen mit Inkontinenz oder Entleerungsstörungen ist es wichtig zu wissen, dass diese Erkrankungen nicht nur physische Einschränkungen mit sich bringen, sondern auch erhebliche soziale und psychische Belastungen verursachen können. Physisch können betroffene Personen unter häufigem, unkontrollierbarem Harndrang oder Stuhlabgang leiden, was zu Hygienebedarf, Hautirritationen und Infektionen führen kann. Psychisch haben diese Erkrankungen oft gravierende Auswirkungen auf das Selbstbewusstsein und die Lebensqualität. Betroffene könnten sozial isoliert werden, aus Angst vor Unfällen in der Öffentlichkeit an Depressionen oder Angststörungen leiden, sowie Schwierigkeiten haben, ihre alltäglichen Aufgaben zu bewältigen.

Auslösende Faktoren und Erkrankungen

Die Ursachen für Inkontinenz und Entleerungsstörungen sind vielfältig und können sowohl körperliche als auch psychische Erkrankungen umfassen. Zu den häufigsten physischen Ursachen gehören Schäden an den Nerven, Muskel- oder Gewebeschäden, Geburtstraumata bei Frauen und altersbedingte Veränderungen. Psychisch können Stress, Angst, Depressionen und andere psychische Erkrankungen Inkontinenz und Entleerungsstörungen verstärken oder auslösen.

Kombination und Erhöhung des Gesamtbehinderungsgrades (GdB)

Bei der Feststellung des Gesamtgrades der Behinderung (GdB) erfolgt eine komplexe Bewertung, bei der die einzelnen Beeinträchtigungen kombiniert bewertet werden. Verschiedene Einschränkungen können sich gegenseitig verstärken und somit zu einer Erhöhung des Gesamt-GdB führen. Einzelne Grade können jedoch nicht einfach addiert werden, da die Bewertung eine individuelle und ganzheitliche Betrachtung der Beeinträchtigungen erfordert.

Beispielhafte Wechselwirkungen speziell bei Inkontinenz und deren Überlagerungen:
  • Inkontinenz und Mobilitätsprobleme: Eine Person, die sowohl an Inkontinenz als auch an Mobilitätseinschränkungen leidet, kann stärkere Beeinträchtigungen erfahren als jemand, der nur eine dieser Einschränkungen hat. Das Risiko von Unfällen und der zeitliche Aufwand für hygienische Maßnahmen können erheblich gesteigert sein. Mobilitätsprobleme erschweren den schnellen Zugang zu sanitären Einrichtungen, was die Auswirkungen der Inkontinenz verstärken kann.
  • Inkontinenz und Hauterkrankungen: Patienten mit Inkontinenz sind oft auch von Hauterkrankungen wie Dekubitus (Druckgeschwüre) betroffen. Die ständige Feuchtigkeit und der Kontakt mit Urin oder Stuhl können zu Hautreizungen und Infektionen führen. Diese Überlagerung der Symptome kann zu erheblich stärkeren gesundheitlichen Beeinträchtigungen und einem höheren Pflegeaufwand führen.
  • Inkontinenz und psychische Erkrankungen: Inkontinenz kann erheblichen seelischen Stress verursachen, der durch psychische Erkrankungen wie Angststörungen oder Depressionen verstärkt wird. Die ständige Sorge um Unfälle und die mögliche soziale Isolation können die psychische Verfassung weiter verschlechtern, was wiederum die Bewältigung der Inkontinenz erschwert.
  • Inkontinenz und neurologische Störungen: Neurologische Störungen wie Multiple Sklerose (MS) oder Morbus Parkinson können die Kontrolle über die Blasen- und Darmentleerung beeinträchtigen. In Kombination mit Inkontinenz können diese Erkrankungen die Selbstständigkeit weiter einschränken und zu einem verstärkten Unterstützungsbedarf führen.
  • Inkontinenz und chronische Schmerzen: Chronische Schmerzen, etwa durch Arthritis oder Rückenschmerzen, können den Umgang mit Inkontinenz zusätzlich erschweren. Die Bewegungseinschränkung durch Schmerzen kann den Gang zur Toilette verzögern und somit die Inkontinenzsymptome verschlimmern.
Auswirkungen auf das tägliche Leben

Die Auswirkungen von Inkontinenz und Entleerungsstörungen können das tägliche Leben erheblich beeinträchtigen. Diese Erkrankungen gehen oft mit einer Vielzahl von physischen und psychischen Herausforderungen einher, die nicht nur die individuelle Lebensqualität, sondern auch das soziale Umfeld und die zwischenmenschlichen Beziehungen beeinflussen. Im Folgenden werden die verschiedenen Facetten dieser Beeinträchtigungen eingehend betrachtet.

Physische Auswirkungen

Die physischen Auswirkungen von Inkontinenz und Entleerungsstörungen sind oft direkt spürbar. Betroffene erleben häufig ein Gefühl der Unsicherheit und Angst vor unkontrollierten Episoden, was sich negativ auf ihr alltägliches Verhalten auswirken kann. Diese Erkrankungen können zu einem eingeschränkten Lebensstil führen, da viele Betroffene Aktivitäten, die sie zuvor genossen haben, meiden. Sport, Reisen oder sogar der Besuch öffentlicher Orte werden oft als herausfordernd empfunden, da die Angst vor unangenehmen Situationen überwiegt.

Zusätzlich können körperliche Beschwerden wie Hautreizungen oder Infektionen auftreten, die durch die ständige Verwendung von Inkontinenzprodukten bedingt sind. Diese physischen Symptome können nicht nur schmerzhaft sein, sondern auch das Selbstbewusstsein der Betroffenen erheblich beeinträchtigen. Die ständige Sorge um die eigene Hygiene und den Geruch kann dazu führen, dass sich viele Menschen in ihrer sozialen Interaktion zurückziehen.

Psychische Belastungen

Neben den physischen Beeinträchtigungen sind auch psychische Aspekte von großer Bedeutung. Viele Betroffene fühlen sich durch ihre Erkrankung stigmatisiert und isoliert. Schamgefühle und das Gefühl, eine Last für andere zu sein, sind häufige Begleiter im Alltag. Diese emotionalen Belastungen können zu Depressionen, Angstzuständen oder einem allgemeinen Rückzug aus sozialen Aktivitäten führen.

Die ständige Auseinandersetzung mit der eigenen Erkrankung kann auch zu einem verminderten Selbstwertgefühl führen. Menschen mit Inkontinenz oder Entleerungsstörungen erleben oft eine Einschränkung ihrer persönlichen Freiheit und Autonomie, was sich negativ auf ihre Lebenszufriedenheit auswirkt. Es ist wichtig zu betonen, dass diese psychischen Belastungen ernst genommen werden sollten und professionelle Unterstützung in Form von Therapien oder Selbsthilfegruppen in Anspruch genommen werden kann.

Soziale Auswirkungen

Die sozialen Konsequenzen von Inkontinenz und Entleerungsstörungen sind ebenfalls nicht zu vernachlässigen. Viele Betroffene ziehen sich aus ihrem Freundes- und Bekanntenkreis zurück, da sie befürchten, dass ihre Erkrankung nicht akzeptiert wird. Dies kann zu einer weiteren Isolation führen und den Kontakt zu wichtigen sozialen Netzwerken gefährden.

Zudem kann es bei der Arbeit zu Schwierigkeiten kommen. Die Angst vor unangenehmen Situationen während der Arbeitszeit kann dazu führen, dass Betroffene weniger produktiv sind oder sogar ihren Arbeitsplatz wechseln müssen. Arbeitgeber sind oft nicht ausreichend über die Bedürfnisse von Mitarbeitern mit Inkontinenz informiert, was zu Missverständnissen und Diskriminierung führen kann.

 

Handlungsempfehlungen

  • Sammeln Sie umfassende medizinische Unterlagen: Stellen Sie sicher, dass Ihre medizinischen Unterlagen alle relevanten Beeinträchtigungen, einschließlich ihrer Wechselwirkungen und Verstärkungen, detailliert beschreiben. Diese Dokumentation ist wichtig für eine ganzheitliche Betrachtung Ihrer gesundheitlichen Einschränkungen.
  • Lassen Sie sich gut beraten: Nehmen Sie die Unterstützung durch Fachärzte in Anspruch, die Erfahrung mit der Bewertung von multiplen Beeinträchtigungen haben. Auch Beratungsstellen und Sozialverbände können bei der Einschätzung des Gesamt-GdB helfen.
  • Fordern Sie eine nachvollziehbare Bewertung: Verlangen Sie eine nachvollziehbare und transparente Bewertung Ihrer Beeinträchtigungen durch das Versorgungsamt oder die Gutachter. Lassen Sie sich erläutern, wie die einzelnen Beeinträchtigungen in den Gesamt-GdB eingeflossen sind und welche Wechselwirkungen berücksichtigt wurden.
  • Seien Sie proaktiv im Widerspruchsverfahren: Sollte der Gesamt-GdB Ihrer Meinung nach zu niedrig angesetzt worden sein, legen Sie Widerspruch ein und bringen Sie gegebenenfalls weitere medizinische Nachweise und detaillierte Beschreibungen Ihrer Einschränkungen vor.

Durch das Verständnis der Bewertungskriterien und den proaktiven Umgang mit den entsprechenden Nachweisen können Betroffene eine realistische und gerechte Einschätzung ihres Gesamt-GdB erreichen, die ihre tatsächlichen gesundheitlichen Einschränkungen umfassend widerspiegelt.


Unterstützungsangebote von Sozialverbänden

Sozialverbände bieten Unterstützung und Beratung bei der Beantragung und dem Antragsverfahren. Sie helfen insbesondere bei einem möglichen Widerspruch und der Durchsetzung von Ansprüchen. Diese Verbände verfügen über umfangreiche Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Versorgungsämtern und können wertvolle Tipps geben, wie der Antrag bestmöglich formuliert und ergänzt werden sollte, um die Chancen auf eine Anerkennung oder höhere Einstufung des GdB zu erhöhen.

 

Ansprechpartner und Unterstützungsangebote

Mögliche Ansprechpartner

für die Beantragung, das Antragsverfahren und bei einem möglichen Widerspruch sind vor allem Sozialverbände. Diese bieten Unterstützung und Beratung bei der Durchsetzung von Ansprüchen und helfen dabei, die notwendigen Formulare korrekt auszufüllen. Auch bei einem Widerspruch gegen einen abgelehnten Antrag stehen sie unterstützend zur Seite.

In der Regel ist verständlicherweise eine Mitgliedschaft im jeweiligen Verband nötig!

Wichtige Sozialverbände

  • Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband (Der Paritätische)
    Adresse: Oranienburger Straße 13-14, 10178 Berlin
    Telefon: 030 24636-0
    Website: www.der-paritaetische.de
  • Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD)
    Adresse: Stralauer Straße 63, 10179 Berlin
    Telefon: 030 72 62 22-0
    Website: www.sovd.de
  • Verband der Kriegs- und Wehrdienstopfer, Behinderten und Sozialrentner Deutschlands e.V. (VdK)
    Adresse: Linienstraße 131, 10115 Berlin
    Telefon: 030 72629-0
    Website: www.vdk.de
  • Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. (BSK)
    Adresse: Altkrautheimer Straße 20, 74238 Krautheim
    Telefon: 06294 4281-0   Fax: 06294 4281-79
    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
    Website: www.bsk-ev.org

Nachteilsausgleiche bei Schwerbehinderung

Art des NachteilsausgleichsBeschreibungSteuererleichterungen
Erhöhter Steuerfreibetrag Menschen mit Schwerbehinderung können einen erhöhten Steuerfreibetrag in Anspruch nehmen, der ihre Steuerlast reduziert. Je nach Grad der Behinderung erhöht sich der Steuerfreibetrag entsprechend. Beispielsweise beträgt der Freibetrag bei einem GdB (Grad der Behinderung) von 50 1.140 €, bei einem GdB von 100 2.840 € (Stand 2025).
Freistellungen und Sonderurlaube Schwerbehinderte Menschen haben Anspruch auf zusätzliche Urlaubstage und/oder Freistellungen, um medizinische Termine wahrnehmen zu können. Diese Freistellungen sind steuerfrei, da sie im Kontext des Arbeitsrechts geregelt sind.
Kfz-Steuerbefreiung Unter bestimmten Voraussetzungen können schwerbehinderte Menschen von der Kfz-Steuer befreit oder zumindest eine Ermäßigung erhalten. Die Befreiung oder Ermäßigung erfolgt je nach Art und Grad der Behinderung sowie nach der Nutzung des Fahrzeugs. Dies führt direkt zu einer steuerlichen Entlastung.
Pauschbeträge für bestimmte Kosten Schwerbehinderte Menschen können Pauschbeträge für außergewöhnliche Belastungen geltend machen, ohne die genauen Kosten nachweisen zu müssen. Diese Pauschbeträge variieren je nach Art und Grad der Behinderung und reduzieren das zu versteuernde Einkommen.

 

Behinderten-Pauschbeträge

Grad der Behinderung (GdB)Höhe des PauschbetragsFahrtkosten-PauschbetragPflege-PauschbetragGesamtsumme
20 384 € 384 €
30 620 € 620 €
40 860 € 860 €
50 1.140 € 1.140 €
60 1.440 € 1.440 €
70 1.780 € 1.780 €
80 2.120 € 900 € 3.020 €
90 2.460 € 900 € 3.360 €
100 2.840 € 900 € 3.740 €
aG entsprechend dem GdB 4.500 € je nach Pflegegrad mindestens 4.500 €
Bl oder TBl 7.400 € 4.500 € je nach Pflegegrad mindestens 11.900 €
H 7.400 € 4.500 € 1.800 € 13.700 €
Pflegrad 2 600 € 600 €
Pflegrad 3 1.100 € 1.100 €
Pflegrad 4 oder 5 7.400 € 4.500 € 1.800 € 13.700 €

 

  • Definition von Nachteilsausgleich

    Ein Nachteilsausgleich ist eine Maßnahme, die darauf abzielt, die Benachteiligungen, die durch eine Behinderung entstehen, auszugleichen. Diese Maßnahmen sollen dafür sorgen, dass Menschen mit Behinderungen gleiche Chancen und Möglichkeiten haben wie Menschen ohne Behinderungen.

  • Konkrete Beispiele und Erklärungen

    Steuererleichterungen: Menschen mit Schwerbehinderung haben oft zusätzliche Kosten, die direkt oder indirekt aus der Behinderung resultieren. Das können unter anderem Kosten für medizinische Versorgung, Therapien, besondere Ernährung oder Assistenz sein. Durch Steuererleichterungen sollen diese Mehrkosten teilweise ausgeglichen werden, damit die Betroffenen finanziell nicht schlechter gestellt sind als Menschen ohne Behinderung.

    Vergünstigte Eintritte: Menschen mit Behinderungen benötigen möglicherweise Begleitpersonen, um an bestimmten Aktivitäten teilzunehmen. Vergünstigte oder kostenlose Eintritte für Begleitpersonen sollen sicherstellen, dass die Betroffenen dennoch am gesellschaftlichen und kulturellen Leben teilhaben können, ohne zusätzliche finanzielle Belastungen.

    Freifahrten im öffentlichen Nahverkehr: Viele Menschen mit Behinderungen sind aufgrund ihrer körperlichen Einschränkungen stärker auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen, da sie z. B. kein Auto fahren können. Freifahrten oder Ermäßigungen im ÖPNV bieten ihnen eine notwendige Mobilität, die anderen Menschen selbstverständlich zur Verfügung steht.

  • Warum ein Nachteilsausgleich kein Vortei istl?

    Steuererleichterungen, vergünstigte Eintritte oder Freifahrten im ÖPNV dienen nicht dazu, Menschen mit Behinderungen Vorteile zu verschaffen. Vielmehr sind sie notwendige Maßnahmen, um die Nachteile auszugleichen, die aufgrund ihrer Behinderungen entstehen. Sie sollen sicherstellen, dass behinderte Menschen gleichberechtigt und ohne zusätzliche finanzielle Belastungen am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Solche Regelungen fördern damit die Inklusion und Chancengleichheit in der Gesellschaft.

     

Merkzeichen bei Schwerbehinderung

 

Bedeutung und Erläuterungen
In Deutschland gibt es verschiedene Merkzeichen, die im Rahmen des Schwerbehindertenrechts vergeben werden. Diese Merkzeichen dienen dazu, die Art und Schwere der Behinderung zu kennzeichnen und berechtigen in der Regel zu bestimmten Nachteilsausgleichen. Hier sind einige der wichtigsten Merkzeichen und deren Erläuterung:

 

  • G (erheblich gehbehindert): Dieses Merkzeichen wird Personen zuerkannt, die aufgrund ihrer Behinderung erheblich in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr beeinträchtigt sind. Es berechtigt nicht zur Inanspruchnahme des Behindertenparkplatzes.
  • aG (außergewöhnlich gehbehindert): Dieses Merkzeichen ist für Personen, die sich aufgrund der Schwere ihrer Behinderung nur mit äußerster Anstrengung oder gar nicht fortbewegen können. Dies umfasst oft Menschen mit Lähmungen oder Amputationen. Mit diesem Merkzeichen hat man Anspruch auf Parkausweise und weitere Mobilitätshilfen.
  • B (Begleitperson notwendig): Das Merkzeichen B (Begleitperson notwendig) bestätigt, dass die behinderte Person dauerhaft auf eine Begleitperson angewiesen ist. Es ermöglicht Begleitpersonen oft freien Eintritt bei vielen Veranstaltungen und kostenlose Mitfahrten im öffentlichen Nahverkehr. Es bedeutet jedoch nicht, dass die Begleitperson rund um die Uhr zur Verfügung stehen muss. Diese Regelung gilt situationsbedingt.
  • H (hilflos): Das Merkzeichen H wird vergeben, wenn der Betroffene für alltägliche Lebensvorgänge dauernd auf fremde Hilfe angewiesen ist, wie z.B. bei der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität im Alltag. Häufig geht dies einher mit Ansprüchen auf Pflegeleistungen.
  • RF (Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht): Dieses Merkzeichen berechtigt unter bestimmten Voraussetzungen zur Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht. Menschen mit anerkanntem Merkzeichen RF sind meist aufgrund ihrer Behinderung der Nutzung von Rundfunk und Fernsehen stark eingeschränkt.
  • Bl (blind): Dieses Merkzeichen beschreibt Personen, die vollständig blind sind oder deren Sehfähigkeit stark eingeschränkt ist (Sehfähigkeit unter 2 Prozent). Es beinhaltet unter anderem Anspruch auf Blindenhilfsmaterialien und besondere Hilfen für blinde Menschen.
  • Gl (gehörlos): Menschen mit diesem Merkzeichen sind gehörlos oder haben eine starke Hörbehinderung (mit einem Hörverlust von mindestens 70 Dezibel auf beiden Ohren). Merkzeichen Gl berechtigt zu bestimmten Erleichterungen, wie beispielsweise Gebärdensprachdolmetscherleistungen.

Die Vergabe dieser Merkzeichen erfolgt durch das Versorgungsamt oder andere zuständige Behörden nach einer umfassenden medizinischen Begutachtung. Sie sind wesentliche Bestandteile des deutschen Sozialrechts und unterstützen behinderte Menschen dabei, ihr Leben möglichst selbstständig und gleichberechtigt gestalten zu können.

Wir werden häufig gefragt, ob Inkontinenz die Anerkennung des Merkzeichen aG rechtfertig:

Für Personen mit Inkontinenz alleine ist es in der Regel nicht möglich, das Merkzeichen "aG" zu erhalten, da dieses primär auf Schwierigkeiten beim Gehen abzielt. Jedoch gibt es Situationen, in denen Inkontinenz in Kombination mit weiteren schwerwiegenden gesundheitlichen Einschränkungen eine entscheidende Rolle spielen kann.

Wenn insbesondere eine Person aufgrund einer neurologischen Erkrankung wie Multipler Sklerose, die sowohl das Gehen als auch die Kontrolle über die Blasen- oder Darmentleerung erheblich beeinträchtigt, könnte die Gesamtbehinderung eine Einstufung als „außergewöhnlich gehbehindert“ rechtfertigen. Dabei müsste jedoch die Gehbehinderung selbst im Vordergrund stehen und die Inkontinenz als Begleiterscheinung betrachtet werden.


 

Teilhabe am Arbeitsleben

Unterstützung und Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen

Einleitung

Die Teilhabe am Arbeitsleben ist ein zentrales Thema im Bereich der Inklusion und sozialen Gerechtigkeit. Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung haben in vielen Ländern gesetzlich verankerte Rechte auf spezielle Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation und Integration. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass sie gleichberechtigten Zugang zu Arbeitsplätzen haben und ihre Fähigkeiten entsprechend ihren individuellen Möglichkeiten einsetzen können.

Rechtliche Ansprüche und berufliche Rehabilitation

Ein essenzieller Aspekt der rechtlichen Ansprüche betrifft die berufliche Rehabilitation. Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung haben das Recht auf verschiedene Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation, wie z.B.:

  • Umschulungen: Diese ermöglichen, sich auf einen neuen Beruf oder ein neues Tätigkeitsfeld vorzubereiten, insbesondere wenn die bisherige Tätigkeit aufgrund der Behinderung nicht mehr ausgeübt werden kann.
  • Berufliche Qualifizierungsmaßnahmen: Hierzu zählen Fort- und Weiterbildungen, die darauf abzielen, die betroffenen Personen auf dem Arbeitsmarkt wettbewerbsfähig zu machen und ihre beruflichen Chancen zu verbessern.

Unternehmensverantwortung und Arbeitsplatzgestaltung

Arbeitgeber haben besondere Pflichten zur Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben. Dazu gehört:

  • Angebot geeigneter Arbeitsplätze: Unternehmen müssen bemüht sein, Arbeitsplätze zu schaffen, die den individuellen Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen gerecht werden.
  • Arbeitsplatzanpassungen: Es müssen eventuell notwendige Anpassungen in der Arbeitsumgebung vorgenommen werden, z.B. spezielle technische Hilfsmittel, ergonomische Möbel oder Softwareanpassungen.

Beantragung und Verwaltung der Leistungen

Die Beantragung von Unterstützungsleistungen erfolgt in der Regel über:

  • Die Agentur für Arbeit: Diese Institution berät und unterstützt Menschen mit Behinderungen bei der Suche nach einem geeigneten Arbeitsplatz und bietet spezielle Programme zur beruflichen Rehabilitation an.
  • Sozialversicherungsträger: Je nach Art und Umfang der Behinderung können auch andere Träger, wie die Rentenversicherung oder die Unfallversicherung, zuständig sein.

Wichtig ist hierbei die sorgfältige Vorbereitung und Einreichung aller erforderlichen Unterlagen und Nachweise, um den Anspruch auf Unterstützung umfassend und effizient geltend zu machen.

Spezifische Themen im Zusammenhang mit Inkontinenz am Arbeitsplatz

Wenn es um die Teilhabe am Arbeitsplatz speziell für Menschen mit Inkontinenz geht, ergeben sich einige spezifische Aspekte:

  • Diskretion und Privatsphäre: Arbeitgeber müssen dafür sorgen, dass betroffene Mitarbeiter ihre Bedürfnisse diskret und ohne Stigmatisierung erfüllen können. Dies kann z.B. durch die Bereitstellung eines privaten und gut zugänglichen Sanitärraums gewährleistet werden.
  • Flexible Arbeitszeiten: Um den Betroffenen die Möglichkeit zu geben, ihre Arbeitszeit individuell an ihre Bedürfnisse anzupassen, kann die Einführung flexibler Arbeitszeiten notwendig sein.
  • Unterstützung durch Kollegen: Sensibilisierungsmaßnahmen für das gesamte Team können dazu beitragen, das Verständnis und die Akzeptanz zu erhöhen und ein unterstützendes Arbeitsumfeld zu schaffen.
  • Berufliche Beratung und Unterstützung:

    In Deutschland gibt es mehrere Organisationen und Stellen, die berufliche Beratung und Unterstützung für Menschen mit Schwerbehinderung am Arbeitsplatz anbieten. Zu den wichtigsten Anlaufstellen gehören:

    1. Integrationsämter: Diese Ämter bieten Beratung und Unterstützung für schwerbehinderte Menschen und deren Arbeitgeber. Sie helfen bei der Schaffung eines inklusiven Arbeitsplatzes, bieten finanzielle Unterstützung und Beratung bei allen Fragen rund um das Arbeitsverhältnis.
    1. Agenturen für Arbeit: Die Bundesagentur für Arbeit (BA) und ihre regionalen Agenturen bieten spezielle Beratungsdienste für Menschen mit Behinderung. Hierzu gehören die sogenannten "Reha-Teams", die auf die berufliche Rehabilitation und Integration spezialisiert sind.
    1. Berufsförderungswerke (BFW): Diese Einrichtungen bieten umfassende Rehabilitationsmaßnahmen und unterstützt Menschen mit Behinderung bei der beruflichen Wiedereingliederung durch Fort- und Weiterbildungen.
    1. Integrationsfachdienste (IFD): Diese Fachdienste bieten Beratung und Unterstützung bei der Arbeitsplatzsuche, Arbeitsplatzausstattung, Konfliktlösung am Arbeitsplatz und begleiten den Übergang in den Arbeitsmarkt.
    1. Sozialverbände: Organisationen wie der Sozialverband VdK Deutschland oder der Sozialverband Deutschland (SoVD) bieten ebenfalls Beratung und Unterstützung für Menschen mit Behinderung.
    1. Deutsche Rentenversicherung: Sie kann ebenfalls bei der beruflichen Rehabilitation unterstützen, insbesondere wenn Fragen zur finanziellen Absicherung oder zur Rentenversicherung bestehen.
    1. Betriebsärzte und Schwerbehindertenvertretungen: Innerhalb eines Unternehmens können Betriebsärzte und die Schwerbehindertenvertretung wichtige Ansprechpartner für die betroffenen Mitarbeiter sein.

    Diese Stellen und Organisationen arbeiten häufig zusammen, um eine ganzheitliche Unterstützung und Beratung für Menschen mit Schwerbehinderung am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Es empfiehlt sich, bei Fragen oder Problemen zunächst Kontakt mit einem dieser Ansprechpartner aufzunehmen, um individuelle Lösungen zu erarbeiten.

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Die Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderungen, einschließlich spezifischer Bedürfnisse wie Inkontinenz, erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen den Betroffenen, den Arbeitgebern und den zuständigen Institutionen. Durch gezielte Maßnahmen und eine inklusive Unternehmenskultur kann eine gleichberechtigte und würdige Teilhabe am Arbeitsleben ermöglicht werden.


 

Beantragung

Die Beantragung des GdB ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Um festzustellen, wie eine Antragstellung in dem jeweiligen Bundlesand funktioniert, kann das Bundesportal der öffentlichen Verwaltung genutzt werden. Teilweise ist eine Beantragung bereits Online möglich: Feststellung einer Behinderung beantragen

Weitere Dokumente (alles externe Links):

Publikationen des Arbeitsamtes:

Auswirkungen der Gleichstellung

Publikationen des Bundesministerium für Arbeit und Soziales:

 

 

 

 

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