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Inkontinent nach Thulep (Laser TUR-P) – Lohnt Klage?

16 Sep 2015 20:45 #1 von Ludwig
Meine Prostata, laut Voruntersuchung, mit einem Volumen von 20 ml,
war für einen 58-jährigen offensichtlich altersentsprechend.
Wegen einer Mittellappen-Vergrößerung hatte ich trotzdem jahrelange Probleme,
die sich auch mit Medikamenten nicht bessern.
Nach mehrfachem Rat lasse ich mich schließlich operieren.
Wegen den geringeren Blutverlusten mit dem Laser.

Ergebnis:
Inkontinent
Kein vollständiger Sphinkterschluss, Defekt bei 12 Uhr.
Wiederholte Blasen- und Nebenhodenentzündungen.

Fragen:
War die Laserbehandlung bei o. g. Befund richtig?
Wo wird in Fachkreisen vor Schließmuskeldefekten bei 12 Uhr durch diese OP gewarnt?
Kann man jetzt noch feststellen, ob bei der OP die Grenze zum Schießmuskel
eingehalten wurde?
Warum bekomme ich immer wieder eine Blasen- und Nebenhodenentzündung?
Wer musste ähnliche Erfahrungen machen?
Gibt es einen Zusammenhang zwischen einer zu gründlichen Abtragung des Prostatagewebes
und einer Verletzung des Schließmuskels?
Wie kann man einen Kunstfehler nachweisen?
Lohnt eine Klage wegen Kunstfehler?

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16 Sep 2015 21:47 #2 von Bernhardine
Guten Abend gdrst 25!

Deine Fragen sind sehr spezifisch und ich weiß nicht, ob dir jemand hier die gewünschte Auskunft geben kann.
Ich selber hatte vor einigen Jahren eine Operation, durch die ich einen neurogenen Blasenschaden erlitten habe.

Da ich einen Behandlungsfehler vermutet hatte, habe ich mir an einen Anwalt gesucht, der sich auf Arzthaftungsrecht spezialisiert hat, und dieser hat sich zunächst an meine Krankenkasse gewandt mit der Bitte , meinen Fall durch ihren Gutachter zu beurteilen.

Auch wenn du keine Rechtsschutzversicherung hast, kannst du dich selber direkt an deine Krankenkasse wenden, wenn du den Verdacht hast, das etwas falsch gelaufen ist.


Das macht dich nicht wieder gesund - aber ich habe damals auch die Klage angestrengt, weil ich verhindern wollte, dass mein damaliger Arzt den gleichen Fehler bei einer anderen Patientin noch einmal macht!
Du musst dich darauf einstellen, dass eine Klage - sofern du keine Rechtsschutzversicherung hast, die dafür aufkommt - zunächst sehr teuer wird und dass es ein langer Weg ist, bis du ( vielleicht ) zu deinem Recht kommst!

Wenn der Gutachter deiner Krankenkasse zu der Meinung kommt, dass ein Behandlungsfehler vorliegen könnte, kannst du mit weiterer Unterstützung durch deine Krankenkasse rechnen, da diese dann auch interessiert ist, sich deine Behandlungskosten von der Versicherung deines Arztes erstatten zu lassen.

Ich wünsche dir alles Gute!

Bernhardine

Hinfallen, aufstehen, Krönchen richten , weitergehen !
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17 Sep 2015 00:01 #3 von Sophie
Hallo und guten Abend auch von mir, gdrst25!

Magst Du uns vielleicht noch einen anderen Namen nennen, der ein bißchen persönlicher klingt? Ist nicht bös gemeint, ich finde es nur für eine Unterhaltung schöner.

Es gibt, außer den Tipps, die Bernhardine Dir schon gegeben hat, noch eine weitere Möglichkeit bei einem vermuteten Behandlungsfehler, die aber die wenigsten Patienten kennen. Man kann sich an die Schlichtungsstelle der Ärztekammer wenden. Das ist außergerichtlich und für Patienten kostenfrei.
In welcher Gegend wohnst Du denn? Hier in Norddeutschland haben sich da mehrere Äerztekammern zusammengeschlossen. Aber mit Sicherheitgibt es das auch überall.
Schau Dir doch einfach mal folgenden Link an: www.aerztekammer-hamburg.de/berufsrecht/schlichtungarzthaft.htm

Falls Du jetzt denkst, wenn es über die Ärztekammer geht, wäre man da parteiisch, also immer auf Seiten der Ärzte, kann ich Dich beruhigen. Es werden im Ärzteblatt sogar oft solch strittigen Fälle geschildert - ganz sachlich, damit alle daraus lernen können. Und so werden fehlerhafte Einschätzungen oder Behandlungen keineswegs unter den Teppich gekehrt.

So würde über einen neutralen Gutachter der Sachverhalt geklärt. Das wäre sicherlich eine Entscheidungshilfe, ob ein Klage sinnvoll ist.
Gerade bei den Fragen, die Du hier gestellt hast, ist es ohne weitere Unterlagen und ohne genauere Kenntnisse der Befunde bei allen postoperativen Untersuchungen mit Sicherheit auch für einen Urologen sehr schwer, konkret etwas dazu zusagen. Ein Gutachter würde Einblick in alle Unterlagen bekommen.
Vielleicht findest Du ja hier auch noch jemand, der bei der OP eine ähnliche Konstellation hatte wie Du. Allerdings kann man nie zwei "Fälle" haargenau miteinander vergleichen - und es gibt immer viele mögliche Erklärungen für ein (unerwartet) aufgetretenes Problem. Aber nicht jede besteht in fehlerhaftem Verhalten.

Wie lange ist denn Deine OP her? Zum Teil dauert es ja eine Weile, bis sich danach die Inkontinenzprobleme wieder bessern können - oder andere Maßnahmen ergriffen werden können.

Ich wünsche Dir auf jeden Fall alles Gute.

LG Sophie
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