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Hilfsmittelverweigerung von Ärzten

16 Aug 2020 15:29 #1 von Sheelana
Hallo,

in der letzten Wochen war ich beim Urologen und beim Gynokologen. Beide haben eine ausgeprägte Mischkontinenz festgestellt, sich jedoch geweigert mir aufsaugende Hilfsmittel zu verordnen. In drei Monaten habe ich noch einen Termin im Beckenbodenzentrum.

Bisher habe ich die Hilfsmittel vom Ersparten bezahlt. Meine Rente ist nicht so groß und das kostet ja schon ein bischen und das kann ich mir nicht leisten

Ich weiss, dass Inkontinenzhilfsmittel nicht auf das Budget der Ärtze angerechnet werden. Die habe ich diesen auch mitgeteilt, weil das ihr Argument für die Weigerung war.

Jetzt suche ich nach einem schriftlichen Beleg der KBV oder KV Hessen. Vielleicht verschreibt mir ja dann mein Hausarzt nach der schriftlichen Diagnose die entsprechenden Hilfsmittel,

Könnte mir hier bitte jemand weiterhelfen....
Danke

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16 Aug 2020 17:47 #2 von iris-gabi
Hallo,

hast du schon mal Kontakt mit deiner Krankenkasse aufgenommen und dort gefragt?

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16 Aug 2020 21:02 #3 von stephanw
Hallo,

die Krankenkasse erstatten Inkontinenzwindeln/-vorlagen ab einer mittelgradigen Inkontinenz:

Quelle: www.pflege-durch-angehoerige.de/ab-mittl...rankenkasse-bezahlt/

Im Hilfsmittelverzeichnis (Gruppe 15 – Inkontinenzhilfen) wird als Richtwert für eine mittelgradige Inkontinenz eine Urinabgabe von 100 bis 200 Milliliter innerhalb von 4 Stunden angegeben. Bei einer schweren Inkontinenz wären es sogar über 200 ml innerhalb von 4 Stunden.

Das bedeutet, dass alle Patienten die mindestens 100 ml Urin in 4 Stunden abgeben, das Inkontinenzmaterial von der Krankenkasse bezahlt bekommen. Es fällt lediglich die reguläre Zuzahlung von 10 % der Kosten, jedoch maximal 10 €uro pro Monat an. (Die Zuzahlungspflicht/Mehrkostenanteil gilt natürlich nicht für Personen, die von der Zuzahlung befreit sind).


Sollte Dein Harnverlust höher sein, hast Du also einen Rechtsanspruch darauf, Inkontinenzwindeln verschrieben zu bekommen. Wenn sich Dein Arzt hier wirklich weigern sollte, würde ich zunächst nochmal freundlich auf oben genannten Sachverhalt hinweisen. Ansonsten gibt es eine Möglichkeit, sich über die kassenärztliche Vereinigung zu beschweren oder die weniger konfrontative Art, den Arzt zu wechseln.

Ich drücke die Daumen, das es mit der Verordnung klappt!

Grüße
Stephan

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16 Aug 2020 21:54 #4 von Sheelana
Hallo,

da bin ich noch nicht darauf gekommen.

Danke
Folgende Benutzer bedankten sich: stephanw

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16 Aug 2020 21:57 #5 von Sheelana
Hallo Stephan,

ich werde sehen. Allerdings werde ich den Urologen bestimmt nicht noch einmal aufsuchen, da er mich nicht untersucht hat und nur das Miktionsprotokoll zur Grundlage seiner Diagnose gemacht. hat. Im Befund stehen Dineg, die er bei mir nicht gemacht hat. Deshalb werde ich mich über ihn in jdem Fall bei der KV beschweren.

Danke für die Info

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17 Aug 2020 18:07 #6 von Sheelana
Hallo iris-gabi,

die Hotline der Krankenkasse hat leider null Ahnung.

Grüssse

Sheelana

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19 Aug 2020 10:14 #7 von Frankfurter

Sheelana schrieb: Hallo Stephan,

ich werde sehen. Allerdings werde ich den Urologen bestimmt nicht noch einmal aufsuchen, da er mich nicht untersucht hat und nur das Miktionsprotokoll zur Grundlage seiner Diagnose gemacht. hat. Im Befund stehen Dineg, die er bei mir nicht gemacht hat. Deshalb werde ich mich über ihn in jdem Fall bei der KV beschweren. Danke für die Info


Guten Tag
Bin jetzt etwas OT :blush:
Beschwerde bei der KV:

Hatte mich auch an die KV gewendet, wegen eines Vorfalls am 01. Mai 2020 . Bis heute keine Hilfe. Wird einfach nur abgewimmelt . Habe jetzt sogar die Bild-Zeitung eingeschaltet, und die Datenschutzbehörde ( die schütteln auch nur den Kopf).

Gruss Frankfurter

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19 Aug 2020 13:47 #8 von hippo80
Hallo.
Die richtige Beschwerdestelle wäre in diesem Fall die Ärztekammer eures Bundeslandes. Die Beschwerden kann man dort auch elektronisch einreichen. Hat bei mir sehr gut funktioniert. Kleiner Tipp noch von mir: hängt der Ärztekammer bei Bedarf gleich noch eine Schweigepflichtebüntbindung mit an. Das kostet sonst unnötig Postlaufzeit.
Liebe Grüße

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20 Aug 2020 21:35 #9 von stephanw
Hallo Hippo80,

hippo80 schrieb: Die richtige Beschwerdestelle wäre in diesem Fall die Ärztekammer eures Bundeslandes.


Du hast natürlich völlig recht, ich hatte mich mit der kassenärztlichen Vereinigung vertan! Hier ein Link zur Adresssammlung der Beschwerdestellen je Bundesland:

www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgl...staendigkeit-2010400

Ansonsten kann auch noch die Unabhängige Patientenberatung helfen, allerdings ist die - wie der Name schon sagt - eher beratend unterwegs, weniger aktiv unterstützend:

www.patientenberatung.de/de

Grüße
Stephan

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31 Aug 2020 23:38 #10 von Sheelana
Hallo,

letztendlich ahbe ich eine Verordnung durch meinen Hasuarzt bekommen. Liegt jetzt bei de Krankenkasse. Bin gespant, was daras wird.

Grüsse

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